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Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII - Frage der Betriebserlaubnis

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Präsentation zum Thema: "Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII - Frage der Betriebserlaubnis"—  Präsentation transkript:

1 Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII - Frage der Betriebserlaubnis
Regionaler Hilfeverbund I St. Josef in Mannheim Kathrin Steinhilber KVJS - Landesjugendamt

2 Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII - Frage der Betriebserlaubnis
ION – Unterbringung bei geeigneter Person, geeigneter Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform Über die Eignung entscheidet das gem. § 87 SGB VIII örtlich zuständige Jugendamt (breiter einzelfallbezogener Ermessensspielraum) Die ION in einer geeigneten Einrichtung erfordert eine BE nach § 45 SGB VIII KVJS-Landesjugendamt Baden-Württemberg unterscheidet dabei drei mögliche Formen der aufsichtsrechtlichen Rahmung Inobhutnahmegruppe - eigene BE nach § 45 SGB VIII bezogen auf § 42 SGB VIII erforderlich vorgehaltene ION-Plätze angebunden an eine Wohngruppe: Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für die zusätzlichen ION Plätze bezogen auf § 42 SGB VIII erforderlich Möglichkeit innerhalb einer Wohngruppe auf einem freien Platz auch Aufnahmen i.R. der ION durchzuführen: Ausweisung der Anzahl der möglichen ION Aufnahmen in der BE der Wohngruppe Um eine solche Erlaubnis zu erhalten sind v. Träger die dafür erforderlichen konzeptionellen, personellen und räumlichen Voraussetzungen nachzuweisen

3 Kriterien für eine Betriebserlaubnis für ION – Angebote /- Plätze
Konzeptionell z.B.: Vereinbarungsgrundlage zur Zusammenarbeit zwischen dem Einrichtungsträger mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe (Klärung Aufgabenteilung Einrichtung - JA z.B. wer arbeitet mit dem Kind – wer mit den Eltern ?, Informationswege) Aufnahmezeiten, Bereitschaftsdienst, i.d. Einrichtung, einrichtungsinterne Entscheidungswege fachdienstliche Begleitung und Unterstützung der Wohngruppen – Fachkräfte Tagesstruktur ggf. Betreuung auf der Gruppe, Organisation des Schul- bzw. KITA Besuches Bei ION in Wohngruppen max. Platzzahl ION / HzE (max. 2 Plätze pro Gruppe) Zielgruppenbeschreibung: Alter, Geschlecht und Ausschlussgründe für bestimmte Zielgruppen (Suizidgefährdung, erkennbare Gewaltbereitschaft, psych. Erkrankungen) Räumlich z.B.: Ausweisung geeigneter Zimmer für die ION (i.d.R. Einzelzimmer) Lage des Nachtbereitschaftszimmers zur Sicherstellung Nachtaufsicht Personell: Personalqualität – Anforderungen an die Teamarbeit /- entwicklung Personalmenge Stellen(anteile) für ION (Rund um die Uhr Aufnahmen, Betreuungslücke am VM, zusätzlicher Betreuungsaufwand Sicherstellung des zusätzlich erforderlichen Personals (ständige Vorhaltung / flexible Lösungen)


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