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Das Bundesteilhabegesetz – frostige Aussichten?

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Präsentation zum Thema: "Das Bundesteilhabegesetz – frostige Aussichten?"—  Präsentation transkript:

1 Das Bundesteilhabegesetz – frostige Aussichten?
Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz – frostige Aussichten? Fachtagung Erfurt am Markus Lorenz

2 Das Bundesteilhabegesetz
Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz Wo stehen wir? Was bekommen wir? Was brauchen wir (nicht)? Was ist zu tun? Fachtagung Erfurt am Markus Lorenz

3 Das Bundesteilhabegesetz
Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz 1. Wo stehen wir? Regierungsentwurf mit 375 S. in Bundestag und Bundesrat (BR-Drs. 428/16) Im Bundesrat über 100 Änderungsanträge gestellt Bundesrat muss zustimmen, im Dezember zu erwarten Änderungen durch Anträge der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD im Bundestag zu erwarten Schrittweises In-Kraft-Treten 2017, 2018 und 2020 Fachtagung Erfurt am Markus Lorenz

4 Das Bundesteilhabegesetz
Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz 2. Was bekommen wir? Budget für Arbeit (max € im Monat); BR: EGZ BA sowie Budget f. Ausbildung Elternassistenz, Ehrenamtsassistenz (KH-Assistenz fehlt!!!) Höhere Einkommensgrenze: € (AN), € Rente, Beispiele Partnereinkommen nicht anzurechnen ?? Keine Anrechnung anderer Einkünfte beim AS, z. B. Miete, Pacht, Kapitalerträge Deutlich höhere Vermögensfreigrenze: jetzt €, dann € (bis Fachtagung Erfurt am Markus Lorenz

5 Das Bundesteilhabegesetz
Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz 2. Was bekommen wir? Partnervermögen nicht anzurechnen Genehmigungsfiktion nach Bearbeitungsfrist von 2 Monaten (§ 18) Einführung eines Merkzeichens für taubblinde Menschen Unabhängige Teilhabeberatung mit Bundesförderung (zunächst bis ) Andere Anbieter anstelle einer WfbM, Stärkung Mitbestimmung WfbM Integrationsämter unterstützen in Inklusionsbetrieben ab 12 Stunden WAZ Einführung Merkzeichen TBl (im BR ahS von Rheinland-Pfalz beantragt) Fachtagung Erfurt am Markus Lorenz

6 Das Bundesteilhabegesetz
Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz 3. Was brauchen wir (nicht)? Keine Zuständigkeitsaufspaltung durch neue Weiterleitungen (§ 15) auch BR sieht das Problem Keine gut gemeinten, praxisfernen Fristen: Gutachten in 2 Wochen (§ 17) Keine Aushebelung der Genehmigungsfiktion durch „begründete Mitteilungen“ (ist Personalmangel eine Begründung?) und weitgehende Herausnahme der Träger der Eingliederungshilfe (§ 18 Abs. 3 und 7) Fachtagung Erfurt am Markus Lorenz

7 Das Bundesteilhabegesetz
Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz 3. Was brauchen wir (nicht)? Klarheit über den Erstattungspflichtigen bei Selbstbeschaffung: Wer ist bei Nichtentscheidung „Leistender Reha-Träger“??? - § 18 Abs. 6 Einbeziehung der Träger der Eingliederungshilfe in die BAR zur Vereinheitlichung von Verfahren und Standards (§ 39) Ausbildungsassistenz im Rahmen der Leistungen zTaA (§ 49) KH-Assistenz (§ 78) Mobilitätshilfen wie bisher auch bei infrastrukturellen Nachteilen (Barrierefreiheit - § 83) Fachtagung Erfurt am Markus Lorenz

8 Das Bundesteilhabegesetz
Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz 3. Was brauchen wir (nicht)? Pflege und EgH: Gleichbehandlung bei Pflegebedürftigkeit und Eingliederungshilfe: Keine Unterschiede außerhäuslich und innerhäuslich, in Pflege- oder Eingliederungshilfeeinrichtung, erwerbstätig oder nicht (§§ 91/103) Pflege und EgH: Gleichlauf bei Einkommens- und Vermögensanrechnung Während Einkommensanrechnung bis 2019 gleich, fällt die Vermögensanrechnung ab 2017 auseinander (Art. 11 Nr. 4 und 5) Fachtagung Erfurt am Markus Lorenz

9 Das Bundesteilhabegesetz
Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz 3. Was brauchen wir (nicht)? Klarheit über anspruchsberechtigten Personenkreis in § 99: 5 aus 9, 3 aus 9 oder 1 aus 9 (Lotto?), seelische oder geistige Beh.? Neue, unbestimmte Fachausdrücke bei Lebensbereichen aus ICF: - „Allgemeine Aufgaben und Anforderungen“ ??? - „Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen“ ??? - „Bedeutende Lebensbereiche“ ??? „Erheblich eingeschränkt“? „Nicht möglich“? Wann kommt die RVO? Ermessensleistung bei Betroffenheit in einem Lebensbereich, z. B. Schule? Fachtagung Erfurt am Markus Lorenz

10 Das Bundesteilhabegesetz
Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz 4. Was ist zu tun? Änderungen durch BR und BT? Gespräche mit Abgeordneten Fachtagung Erfurt am Markus Lorenz

11 Das Bundesteilhabegesetz
Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik Das Bundesteilhabegesetz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Markus Lorenz Stellvertreter des Thüringer Behindertenbeauftragten Tel E-Post: Netz: Fachtagung Erfurt am Markus Lorenz


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