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Veröffentlicht von:Hella Gessner Geändert vor über 11 Jahren
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Schule – und was dann? Informationstag zu beruflichen Perspektiven für Menschen mit Autismus in Thüringen am 22. September 2012 in Weinbergen/Höngeda Lars Nentwich Berufliche Integration – Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten Unterstützung von Menschen mit Behinderungen
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Bundesagentur für Arbeit
Wir sind Partner bei der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen. Unsere wichtigsten Bausteine sind Prävention, Integration, Förderung und Kooperation. Speziell qualifizierte Mitarbeiter sind Ansprechpartner für behindertenspezifische Belange der Berufsorientierung, Beratung und Vermittlung, Arbeitgeberbetreuung und Förderung von Menschen mit Behinderungen. Wir wollen die neuen Chancen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nutzen.
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Grundfragen der Berufswahl – Neigung und Eignung
Was interessiert mich ? Was kann ich realisieren ?
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Zusammenführung von Eignung und Neigung
Studium z.B. Diplom- Betriebswirt Vollausbildung z.B. Bürokaufmann einfache Vollausbildung z.B. Kaufmann für Bürokommunikation theorieverminderte Ausbildung z.B. Bürokraft Teilqualifizierungen z.B. spezielle EDV Fachanwendung Helfertätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt z.B. Bürobote Tätigkeiten in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen z.B. Telefonzentrale WfbM
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Umsetzung: Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
(Berufliche Rehabilitation) § 19 SGB III Behinderte Menschen (Reha) -Ableitung aus SGB IX I. Teil- Behinderung / von Behinderung bedroht aufgrund der Behinderung Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben nicht nur vorübergehende wesentlich gemindert deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen
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Umsetzung: Ziel - Aufnahme einer Erstausbildung
(Vollausbildung / einfache Vollausbildung / theorieverminderte Ausbildung) Aufnahme einer Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt betriebliche/ duale Ausbildung ggf. mit zusätzlicher Förderung: Ausbildungsbegleitende Hilfen Ausbildungszuschüsse an AG betrieblich begleitete Ausbildung ** kooperative Ausbildung * / ** / *** integrative Ausbildung */ ** / *** / **** bei Bedarf Berufsvorbereitungsmaßnahme Ziel: Herstellung der Ausbildungsreife Diagnostik und Beratung Maßnahmeart/ Maßnahmeort * allgemeine Leistungen der Arbeitsförderung ** besondere Leistungen (Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse wegen Art und Schwere der Behinderung) *** besondere Leistungen in vergleichbaren Einrichtungen der Beruflichen Rehabilitation (wie wohnortnahe Reha-Einrichtungen) **** besondere Leistungen in Einrichtungen der Beruflichen Rehabilitation (wie Berufsbildungswerke)
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Umsetzung: Ziel - Aufnahme Helfertätigkeit am 1. Arbeitsmarkt
Aufnahme einer Helfertätigkeit am 1. Arbeitsmarkt spezielle Berufsvorbereitungs-maßnahme Ziel: Qualifizierung für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ** besondere Leistungen (Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse wegen Art und Schwere der Behinderung) *** besondere Leistungen in vergleichbaren Einrichtungen der Beruflichen Rehabilitation (wie wohnortnahe Reha-Einrichtungen) **** besondere Leistungen in Einrichtungen der Beruflichen Rehabilitation (z.B. Berufsbildungswerke) Maßnahmen der Unterstützten Beschäftigung Ziel: ist die Qualifizierung für eine spezielle Tätigkeit in einem konkreten Unternehmen auf dem ersten Arbeitsmarkt ** besondere Leistungen (Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse wegen Art und Schwere der Behinderung) Diagnostik und Beratung
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Umsetzung: Ziel – Bildung und Tätigkeit in einer WfbM
Integration in den Arbeitsbereich einer WfbM Berufsbildungsbereich (24 Monate) Eingangsverfahren ( 3 Monate ) Diagnostik und Beratung
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Umsetzung: weitere Leistungen nach dem SGB III und SGB IX
Arbeitnehmerleistungen: Vermittlungsgutschein Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Gründungszuschuss Arbeitgeberleistungen Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber Probebeschäftigung spezielle Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX - §33 Kraftfahrzeughilfe nach Kfz – Hilfeverordnung Arbeitsassistenz Arbeitshilfen Leistungen anderen Akteure, wie Integrationsamt oder Programme des Landes Minderleistungsausgleich § 102 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e SGB IX
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Umsetzung: Persönliches Budget - § 17 SGB IX
„ Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um die Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglich selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“ (§17 Abs. 2 S.1 SGB IX) Das Persönliche Budget … … eröffnet eine stärkere Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. … bietet die Möglichkeit neuer Umsetzungswege. … ermöglicht trägerübergreifender Budgets. … ist i.d.R. eine Geld- anstatt einer Sachleitungen. … umfasst die Leistungen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten. … soll die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das persönliche Budget zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten.
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