Forum politische Bildung 2013 Menschenwürdiges Leben für alle – auch für Erwerbslose? Deutschland im Jahr der Bundestagswahl Empirische Fakten, Erfahrungen.

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Forum politische Bildung 2013 Menschenwürdiges Leben für alle – auch für Erwerbslose? Deutschland im Jahr der Bundestagswahl Empirische Fakten, Erfahrungen und gewerkschaftliche Forderungen IG Metall Bildungszentrum Beverungen, 12./13. Juli 2013 «Bedarfe und Regelsatz – zum Leben zu wenig – zum Sterben zu viel: Die Bundesrepublik eine äußerst unterschiedliche Landschaft» Dr. Rudolf Martens Paritätischer Gesamtverband / Berlin Paritätische Forschungsstelle

Stellung des Regelsatzes im Geflecht der Gesetzgebung. Direkter Bezug: ● Arbeitslosengeld II (SGB II) Sozialgeld (SGB II) Sozialhilfe (SGB XII) Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII) Barbeträge in Einrichtungen (SGB XII) Unterhaltsrecht (Festlegung Mindestunterhalt) Kriegsopferfürsorge (Bundesversorgungsgesetz) Grund- und Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer Indirekter Bezug: Kinderzuschlag Pfändungsfreigrenzen Asylbewerberleistungsgesetz Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Niedrigeinkommen, Aufstocker, Mindestlohn

Nr. Regelsatz EVS 2003 Bund 2006 Ohne Kürzungen 1 Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 109,03 113,57 2 Alkoholische Getränke, Tabakwaren 18,28 19,04 3 Bekleidung und Schuhe 34,24 4 Wohnungsmiete, Wasser, Strom, Gas u.a. Brennstoffe Instandhaltung der Wohnungen 2,56 4,17 Strom (85 %) 21,75 5 Einrichtungsgegenstände für den Haushalt 24,65 25,95 6 Gesundheitspflege 12,67 7 Verkehr (nur Durchschnittsausgaben ÖPNV) 15,43 26,05 8 Nachrichtenübermittlung 30,25 9 Freizeit, Unterhaltung und Kultur 39,25 10 Bildungswesen - 2,46 11 Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 8,17 24,97 12 Andere Waren und Dienstleistungen 26,77 EVS 2003 343,05 381,14 Regelsatz gerundet (Bund 2006 Summe der Rundungen in %-Angaben der Abteilungen) 345 381 Regelsatz-spezifischer Preisindex Mitte 2008 375,09 416,06 Hochgerechnet mit Faktor Bundesregierung 2010 (plus 0,55 %) 377,15 418,35 Regelsatz gerundet 2010 bzw. 1. Januar 2011 377 418

Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke 125,47 128,46 129,63 132,72 Abt. Nr. EVS-Abteilungen 2008 EVS 2008 15 %-Bezugsgruppe EVS 2008 20 %-Bezugsgruppe EVS*) RS Bund EVS**) RS Parität Einzelangaben in Euro 01 Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke 125,47 128,46 129,63 132,72 129,64 02 Alkoholische Getränke, Tabakwaren u.Ä. 19,27 -- 19,86 19,79 03 Bekleidung und Schuhe 31,62 30,40 33,19 31,84 32,59 04 Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung 370,25 30,24 380,50 32,27 05 Innenausstattung, Haushaltsgeräte und –gegenstände 29,36 27,41 31,19 28,37 28,99 06 Gesundheitspflege 26,27 15,55 27,63 16,93 07 Verkehr 59,26 22,78 62,34 25,08 30,38 08 Nachrichtenübermittlung 38,87 31,96 39,97 32,49 09 Freizeit, Unterhaltung und Kultur 75,42 39,96 81,36 42,82 53,62 10 Bildungswesen 7,94 1,39 7,26 1,45 11 Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 28,11 7,16 28,76 7,27 25,49 12 Andere Waren und Dienstleistungen 31,45 26,50 33,77 28,44 Summe EVS *) / Regelsatz 2008 843,09 361,81 875,47 379,68 439,56 Regelsatz 363,80 381,77 441,98 Regelsatz gerundet 2010 bzw. zum 1. Januar 2011 364 382 442 - Einmalleistungen Parität gerundet 26 Regelsatz Parität ohne Einmalleistungen zum 1. Januar 2011 416

15 %-Bezugsgruppe 20 %-Bezugsgruppe Euro % Nr. Codes Gegenstand der Nachweisung EVS 2008 15 %-Bezugsgruppe 20 %-Bezugsgruppe Euro Anteil Bund RS Bund Anteil Parität RS Parität 1 01 Nahrungsmittel, alkohol- freie Getränke 125,47 % 128,46 129,63 129,64 2 0110 000 Nahrungsmittel 112,12 100 % 115,77 3 0120 000 Alkoholfreie Getränke 13,35 13,87 4 Mineralwasser als Substitution der alkoholischen Getränke 2,99 3,08 0 % 5 02 Alkoholische Getränke, Tabakwaren u.Ä. 19,27 0,00 19,86 19,79

EVS 2008 15 %-Bezugsgruppe EVS 2008 20 %-Bezugsgruppe Euro Nr. Codes Gegenstand der Nachweisung EVS 2008 15 %-Bezugsgruppe EVS 2008 20 %-Bezugsgruppe Euro Anteil Bund RS Bund Anteil Parität RS Parität 201 11 Beherbergungs- und Gast-stättendienstleistungen 28,11   7,16 28,76 25,49 202 111 Verpflegungsdienstleistung. 25,12 ü 203 1111 000 Speisen und Getränke in Restaurants, Cafés, an Imbissst. U. Lieferservice 21,00 0% 21,60 100% 204 1112 000 Kantinen und Mensen 4,12 3,89 205 1120 000 Übernachtungen 2,99 3,27

Gegenstand der Nachweisung Verkehr (Sonderauswertung für Haushalte ohne Kraftstoffverbrauch und ohne Schmiermittel), 6-14 Jahre lfd. Nr. Code Gegenstand der Nachweisung durchschnitt-liche monat-liche Aus-gaben der Referenz-haushalte in Euro davon durchschnitt-liche monat-liche Aus-gaben für Kind in Euro regelbe-darfsrele-vanter Anteil Kind regelbedarfs-relevante Verbrauchs-ausgaben in Euro für Kind 40 0713 000 Kauf von Fahrrädern / 100,0% 41 0721 070 Zubehör, Einzel- und Ersatzteile für Fahrräder 42 0723 000 Wartungen/Reparaturen 43 0730 901 Fremde Verkehrsdienstleistun-gen (ohne im Luftverkehr / ohne auf Reisen) 44 0730 902 Fremde Verkehrsdienstleistun-gen (ohne im Luftverkehr / auf Reisen) Summe regelbedarfsrelevanter Ausgaben Abteilung 07 14,00

Mehrbedarf (Pauschalen) für Warmwasserbereitung Regelbedarfs-stufen Höhe des Regelsatzes in Euro Mehrbedarf der Regelbedarfs-stufe in Prozent der jeweiligen Mehrbedarf für Warmwasser-bereitung 1 364 2,3 8,37 2 328 7,54 3 291 6,69 4 287 1,4 4,02 5 251 1,2 3,01 6 215 0,8 1,72

15 %-Bezugsgruppe 20 %-Bezugsgruppe (1) Bundes-regierung: ohne Kfz und ohne Kraft-stoffe (2) Ohne Kfz mit Kraftstoff (3) Mit Kfz und Kraftstoff (1) Analog Bundes-regierung ohne Kfz und ohne Kraftstoffe (2) Paritätischer: ohne Kfz mit Kraftstoff 22,78 28,64 41,74 25,08 30,38 45,62

§ 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe (4) Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten.

Anzahl Haushalte EVS 2008 (Rechenweise Bund) Alter Kinder Anzahl Haushalte EVS 2008 (Rechenweise Bund) insgesamt ohne Stromheizung ohne Kraftstoffe ohne Mobilfunk Ein-Personen-Haus-halte (untere 15 %) 1.678 1.531 1.095 647 Bestimmung Kinderregelsätze, Zwei-Erwachsenenhaushalte mit 1 Kind (untere 20 %) unter 6 Jahre 237 222 59 27 6 bis unter 14 Jahre 184 168 38 < 25 14 bis unter 18 Jahre 115 108

Gegenstand der Nachweisung Verkehr (Sonderauswertung für Haushalte ohne Kraftstoffverbrauch und ohne Schmiermittel), 6-14 Jahre lfd. Nr. Code Gegenstand der Nachweisung durchschnitt-liche monat-liche Aus-gaben der Referenz-haushalte in Euro davon durchschnitt-liche monat-liche Aus-gaben für Kind in Euro regelbe-darfsrele-vanter Anteil Kind regelbedarfs-relevante Verbrauchs-ausgaben in Euro für Kind 40 0713 000 Kauf von Fahrrädern / 100,0% 41 0721 070 Zubehör, Einzel- und Ersatzteile für Fahrräder 42 0723 000 Wartungen/Reparaturen 43 0730 901 Fremde Verkehrsdienstleistungen (ohne im Luftverkehr / ohne auf Reisen) 44 0730 902 Fremde Verkehrsdienstleistungen (ohne im Luftverkehr / auf Reisen) Summe regelbedarfsrelevanter Ausgaben Abteilung 07 14,00

Vorgehensweise Bundesregierung Wirkung auf Regelsatzhöhe bzw. Bezugsgruppe Bewertung i.S. BVerfG-Urteil vom 9. Februar 2010 Bezugsgruppe - Verminderung der Bezugsgruppe Einpersonenhaushalte 20 auf 15 % Regelsatz wird substantiell vermindert Kürzung ohne Begründung, nicht im Einklang mit BVerG-Urteil - keine Berechnung der „Dunkelziffer“ Regelsatz wird vermindert, teilweise „Zirkelschlüsse“ Auftrag im Urteil nicht nachgekommen - Aufstocker, Arbeitslosengeld I, Wohngeldbezieher, Kinderzuschlags-bezieher in Bezugsgruppe Regelsatz wird vermindert, Gefahr von Zirkelschlüssen Fehlende Expertise der Bundesregierung zur Frage der Zirkelschlüsse EVS-Abteilungen - Abt. 02 „Alkoholische Getränke, Tabakwaren“: vollständige Kürzung Regelsatz wird substantiell vermindert, Bezugsgruppe wird deutlich verzerrt Methodisch fehlerhafte Vorgehensweise, die einer willkürlichen Kürzung entspricht - Abt. 07 „Verkehr“: Haushalte ohne Ausgaben für Kraftstoffe Regelsatz wird vermindert, Bezugsgruppe möglicherweise verzerrt Fehlende Expertise zum Mobilitätsbedarf, insbesondere unkritische Übertragung auf Kinderregelsätze; ohne Begründung - Abt. 08 „Nachrichtenübermittlung“: Nur Ausgaben ohne Mobilfunk werden anerkannt Fehlende Expertise zum Kommuni-kationsbedarf div. Nutzergruppen, ungenügende Begründung - Abt. 11 „Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen“: lediglich „Materialkosten“ anerkannt Verletzung des soziokulturellen Existenzminimums durch Reduktion auf das physische Existenzminimum Kinderregelsätze - keine vollständige Dokumentation der Zusammensetzung der Kinderregelsätze bzw. der EVS-Auswertung Verbrauchspositionen mit unter 25 Haushalten werden nicht dokumentiert, Kinderregelsätze nicht nachvollziehbar; Alternativrechnungen nicht möglich Deutliche Verletzung des Transparenzgebotes,

BA-Vizepräsident Heinrich Alt zu Hartz IV-Regelsätzen: „Nur Lebenskünstler können auf Dauer von 364 Euro im Monat leben. Als Überbrückung ist das vertretbar, aber auf lange Sicht ist Transferbezug menschenunwürdig.“ Der Tagesspiegel, 29.04.2011

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SGB II-Leistungen ohne kommunale Leistungen!

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Kosten der Armut Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen bei Staat und Sozialversicherungen (2) Verzicht auf Produktion und Nachfrage (3) Persönliche Kosten in Form von Verlust an beruflicher Kompetenz und Arbeitsmotivation, psycho-soziale Belastungen und sozial bedingte Krankheiten, Rehabilitationskosten (4) Beeinträchtigungen der Kinder in vielen Bereichen (5) Verlust an sozialer Gerechtigkeit und Destabilisierung des Systems der sozialen Sicherung Verlust an gesellschaftlichem Engagement und Akzeptanz Einzelne Regionen verarmen