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Arbeitslosengeld II // Regelsatz

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Präsentation zum Thema: "Arbeitslosengeld II // Regelsatz"—  Präsentation transkript:

1 Arbeitslosengeld II // Regelsatz
Seit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II müssen Langzeitarbeitslose mit dem allgemeingültigen Regelsatz, in Höhe von 359,00/323,00 Euro pro Monat, zuzüglich der angemessenen Miet- und Heizkosten auskommen. F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

2 Regelsatz! Wie kam der Gesetzgeber auf den Regelsatz in Höhe von 359,00/323,00 Euro pro Monat? F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

3 Berechnung des Regelsatzes!
EVS = Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Der Regelsatz von 2005 beruht auf der EVS von 1998 Der Regelsatz von 2006 beruht auf der EVS von 2003 F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

4 Welcher Bedarf ist mit dem Regelsatz abgedeckt?
Alte Bundesländer! „Von 359,00 Euro müssen Sie alle Ausgaben für Ernährung, Körperpflege, hauswirtschaftlichen Bedarf einschließlich Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnissen des täglichen Lebens bestreiten.“ F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

5 Welcher Bedarf ist mit dem Regelsatz abgedeckt?
Dazu gehören „in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben.“ (§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II; § 27 Abs.2 SGB XII) „Ferner müssen Sie nahezu alle Ausgaben für Kleidung und Hausrat außer denen für die Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung bestreiten. Sie sind ab 2005 im Regelsatz enthalten.“ F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

6 Analyse des Regelsatzes
RVS 2004 RS 2005 RS 2006 297,00 € 345,00 € Abteilung 01 Ernährung 159,37 € 142,54 € 135,48 € darunter Nahrungsmittel/Getränke 130,44 € 126,96 € 113,57 € Tabak 5,52 € 6,24 € Genussmittel 19,19 € 11 Verzehr außer Haus 9,74 € 10,06 € 8,17 € 03 Bekleidung und Schuhe 8,64 € 34,26 € 34,24 € Bekleidung 25,82 € 24,55 € F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

7 Analyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006 03 Bekleidung und Schuhe darunter Reinigung, Waschen, Rep. 1.70 € 1,64 € Schuhe 6,09 € 7,59 € Schuhreparatur 0,64 € 0,47 € 04 Wohnen, Energie, Wohnungsinstand- haltung 28,30 € 25,93 € 24,49 € Strom 20,74 € 21,75 € F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

8 Analyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006 04 Wohnung... darunter Reparaturen Instandhaltung d. Wohnung 5,19 € 2,74 € Nur Haushaltsenergie 28,30 € 05 Möbel, Einrichtung, Apparate, Geräte und Ausrüstungen... 18,06 € 27,70 € 24,65 € Möbel/Einrichtungsgegenst. 5,95 € deren Reparatur 0,30 € 0,17 € Teppiche/Bodenbeläge 1,36 € 1,42 € F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

9 Analyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006 05 Möbel... Kühl- und Gefriergeräte plus einmalige 1,58 € 1,38 € Waschmaschinen Beihilfen für 2,10 € 1,53 € Andere Haushaltsgroßgeräte Möbel u. Hausrat 2,83 € 0,77 € Reparaturen, an Haushaltsgeräten von höherem Wert 0,72 € 0,59 € Rest 12,81 € 13,62 € Beschaffung von Hausrat 18,06 € 06 Gesundheitspflege 6,03 € 13,17 € 12,67 € darunter Pharmazeutische Erzeugnisse 6,98 € 5,26 € F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

10 Analyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006 06 Gesundheitspflege davon mit 6,98 € 5,26 € davon ohne 2,53 € Eigenanteile/Gebühren Andere med. Erzeugnisse 2,05 € 1,68 € 1,17 € 0,61 € Therapeutische Mittel 4,14 € 5,57 € Geräte u. Ausrüstungen davon Zahnersatz 2,21 F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

11 Analyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006 07 Verkehr 14,82 € 19,20 € 15,43 € darunter Fahrräder u.Zubehör 0,59 € 1,09 € 1,68 € Fremde Verkehrsdienstleistungen 14,23 € 18,11 € 14,03 € 08 Nachrichtenübermittlung 23,02 € 22,37 € 30,25 € Post- u. Kurierdienstleistung 3,82 € 3,14 € Telefon/Fax Anrufbeantworter 0,70 € 0,87 € Internet/Onlinedienste 3,11 Telefon und Fax 17,85 € 23,22 € F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

12 Analyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006 09 Freizeit, Unterhaltung, Kultur 24,32 € plus einmalige Beihilfe 39,48 € 39,25 € darunter Radio,- Fernsehgeräte 2,48 € 3,14 € Datenverarbeitung inkl. Software 1,83 € 2,57 € Sportartikel, Spielwaren und Hobbys 1,90 € 2,53 € 2,29 € Größere Gebrauchsgüter für Freizeit 1,40 € 3,30 € 2,33 € Gartenpflege Blumen 3,89 € 3,56 € 3,64 € Sport-, Freizeitveranstaltungen 1,43 € 4,63 € 6,27 € Zeitungen/Zeitschriften 7,84 € 10,24 € 7,59 € Bücher, Broschüren 5,82 € 5,98 € 5,47 € F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

13 Analyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006 09 Freizeit, Unterhaltung, Kultur Schreibwaren 2,21 € 2,72 € Sonstiges für Freizeit 2,05 € 2,71 € 2,54 € Ausleihgebühren 0,60 € 10 Bildungswesen - 12 Andere Waren u. Dienstleistungen 16,36 € 20,13 € 26,79 € darunter Körperpflege zusammen 14,05 € 17,84 € 24,11 € Friseur u. andere Dienstleistung f. Körper 9,90 € 9,92 € F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

14 Analyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006 12 Andere Waren und Dienstleistungen Artikel für Körper 8,04 € 14,19 € Finanzdienstleistungen 0,77 € 0,36 € 1,02 € Andere Dienstleistungen 1,54 € 1,82 € 1,66 € Summe pro Monat 297,00 € 344,80 € 343,25 € Plus einmalige Beihilfen F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

15 Wie wird der Regelsatz festgesetzt?
„Grundlage sind die tatsächlich, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen. Datengrundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.“ (§ 28 Abs. 3 SGB XII) Genauer: „zu Grunde zu legen sind die Verbrauchsausgaben der untersten vom Hundert der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nach Herausnahme der Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe.“ (§ 2 Abs. 3 Regelsatzverordnung – RSVO) Mit Haushalten sind Ein-Personen-Haushalte gemeint, da der Eckregelsatz der Regelsatz von Alleinstehenden ist. (so auch die Begründung der Bundesregierung zu § 2 RSVO, info also 4/2004,188) F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

16 Wie wird der Regelsatz festgesetzt?
Die letzte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) stammt aus dem Jahre Sie ist Grundlage des Regelsatzes ab 2006. Die EVS besteht aus Personen, die auf freiwilliger Basis ihre gesamten Einnahmen und Ausgaben dokumentieren, jeweils ein Viertel der Haushalte für jeweils drei Monate. Die untersten 20 % der Ein-Personen-Haushalte bestehen aus Haushalten. Ihre Verbrauchsausgaben beliefen sich auf 2005 (EVS 1998) 2006 (EVS 2003) 809,57 € Minus ,01 € 794,46 € 297,72 € Miete /Heizung 500,56 € 496,64 € F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

17 (Quelle: DPWV 2004, 13, hochgerechnet mit der Steigerung des Rentenwerts in Höhe von 7,23 % auf 2005;DPWV 2006, 15) F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation

18 Perversität eines Zahlenwerkes!
Die Perversität dieses Zahlenwerkes wird erst richtig deutlich, wenn man die Auswirkungen der „Sozialreformen“ (Gesundheit, Rente etc.) berücksichtigt.: Wie eine 45 jährige langzeitarbeitssuchende Person – mit dem vollen Regelsatz – Rücklagen für ihre, von der Regierung geforderte und notwendige private Altersvorsorge leisten soll, bleibt kein Geheimnis. Über die zusätzlichen Ausgaben, die auch Langzeitarbeitssuchende zu 100 % haben und als nicht „regelsatzrelevant“ angesehen werden, wird in der Öffentlichkeit kaum diskutiert. Diese Ausgaben sind z. B. für Zuzahlungen bei einem Krankenhausaufenthalt (10 Euro p. Tg. Für max. 28 Tage), für Zahnersatzleistungen, für Brillen, die Praxisgebühren... zu leisten. F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation


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