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Veröffentlicht von:Marten Mossholder Geändert vor über 10 Jahren
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Leistungen für Bildung und Teilhabe
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Kinder Jugendliche und junge Erwachsene haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
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sofern sie bzw. ihre Eltern
SGB II-Leistungen oder SGB XII-Leistungen oder Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten
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auch wenn bisher keine der vorgenannten
Leistungen bezogen wurden, kann evtl. ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen
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Diese teilweise neuen Bedarfe
sind zeitlich begrenzt für Bildung: bis zum 25. Lebensjahr zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: bis zum 18. Lebensjahr
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und werden z u s ä t z l i c h zum eigentlichen Leistungsanspruch gewährt
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Leistungen für Bildung sind:
tatsächliche Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
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neu hinzugekommen: auch eintägige Schulausflüge können bezuschusst werden. auch Kinder einer Kindertageseinrichtung haben Anspruch bei Ausflügen/Fahrten
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Leistungen für Bildung sind: finanzielle Ausstattung für den
persönlichen Schulbedarf Auszahlung: 70 € zum und 30 € zum
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Leistungen für Bildung sind:
tatsächliche Kosten zum Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs
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Leistungen für Bildung sind:
eine angemessene Lernförderung zur Erreichung des Klassenziels
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Leistungen für Bildung sind:
Mehraufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen oder Kindertageseinrichtungen (nur bis zum ) (Eigenanteil für Eltern 1 €/Essen)
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Leistungen zur Teilhabe am sozialen
und kulturellen Leben sind bis zu einem Betrag von mtl. 10 € vorgesehen z. B. für Mitgliedsbeiträge/Kosten aus Sport Spiel Kultur Geselligkeit
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aber auch für Kosten bei Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) oder vergleichbaren Aktivitäten der kulturellen Bildung
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oder aber für eine Teilnahme an Freizeiten wie z. B. Theaterfreizeiten oder Ferienspiele
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Die v. g. Leistungen müssen
gesondert beantragt werden Ausnahme: Leistungen zum persönlichen Schulbedarf (sofern SGB II- bzw. SGB XII- Leistungen bezogen werden)
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Die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgen für den Bewilligungszeitraum, frühestens jedoch nach Antragstellung
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Geldleistung an Kunden:
für persönliche Schulausstattung (70 € und 30 €) Schülerbeförderungskosten Direktzahlung an Anbieter: bei Schulausflügen Lernförderung Mittagsverpflegung und Vereinsbeiträge/Musikunterricht/Freizeiten
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