Kurzvortrag zum Zuwendungsrecht

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 Präsentation transkript:

Kurzvortrag zum Zuwendungsrecht Torben Reiner Grundsatzreferat Projektförderung P11 Bonn, 17.10.2016

Grundlagen und wichtige Begriffe des Zuwendungsrechts

Funktion von Zuwendungen Der Bund nimmt mit Zuwendungen Einfluss auf wichtige gesellschaftliche Bereiche und Entwicklungen (z.B. Forschung und Entwicklung, Wirtschaft, Kultur und Entwicklungshilfe). Die Eigeninitiative der Bürger soll unterstützt und gefördert werden. Der Staat rückt in den Hintergrund, die Gesellschaft und die Bürger in den Vordergrund. Der Staat nutzt die Strukturen, die Netzwerke und das Wissen der Zivilgesellschaft, um auch eigene Interessen besser bedienen zu können.

Zuwendungen sind*: Geldleistungen des Bundes öffentlich-rechtlicher Art an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke, an denen der Bund im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Finanzierungskompetenz an denen der Bund ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht vollständig befriedigt werden kann. * vgl. Mayer in Engels / Eibelshäuser, Kommentar zum Haushaltsrecht, RN 7 bis 14 zu § 44 BHO

Weitere Voraussetzung für die (Bewilligung) einer Zuwendung: Der Empfänger hat keinen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf eine (Geld-)Leistung für denselben Zweck (Subsidiaritätsprinzip). Der Empfänger erbringt für die Zuwendung keine Gegenleistung (Abgrenzungsmerkmal zum Auftrag) Der Empfänger erfüllt mit dem Zuwendungszweck eigene (z.B. satzungsmäßige) Aufgaben.

Finanzierungsformen: Zuwendungsarten: Projektförderung Institutionelle Förderung Finanzierungsarten: Teilfinanzierung Vollfinanzierung Fehlbedarfsfinanzierung Anteilfinanzierung Festbetragsfinanzierung Finanzierungsformen: Rückzahlbares Darlehen Nicht rückzahlbare (bedingt und unbedingt) Zuwendung

Zuwendungsarten Projektförderung: Institutionelle Förderung: Zeitlich und inhaltlich abgegrenztes Vorhaben Die Institution des Zuwendungs- empfängers wird grundsätzlich aus anderen Quellen finanziert und getragen; mit der Zuwendung wird lediglich ein Projekt (teil-) finanziert. Institutionelle Förderung: Deckung der (gesamten) inhaltlich nicht abgrenzbaren Ausgaben einer Einrichtung (Bewilligungszeitraum beträgt ein Kalenderjahr) Förderung der Einrichtung als solche

Festbetragsfinanzierung Teilfinanzierung Die Zuwendung deckt nur einen Teil der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Finanzierung für den übrigen Teil muss vom Zuwendungsempfänger oder einem Dritten durch Eigen- oder Drittmittel aufgebracht werden. Dabei werden drei Formen unterschieden: Fehlbedarfsfinanzierung Anteilfinanzierung Festbetragsfinanzierung

Festbetragsfinanzierung Der Zuwendungsgeber beteiligt sich mit einem Festbetrag am Projekt. Die Gesamtausgaben liegen immer höher als der Festbetrag. Der Zuwendungsempfänger muss mindestens alle Ausgaben, bis zur Höhe des Festbetrags im Finanzierungsplan aufführen. Die Projektausgaben, die über diesen Festbetrag hinaus gehen, trägt grundsätzlich der Zuwendungsnehmer. Sind die Projektausgaben geringer als der bewilligte Festbetrag, kommt die Ersparnis dem Zuwendungsgeber zugute.

Wichtige zuwendungsrechtliche Begriffe Bewilligungszeitraum / Förderzeitraum Er legt den zeitlichen Umfang des Förderanspruchs fest; für diesen Zeitraum werden die Fördermittel bereit gestellt bzw. veranschlagt. Es steht im Ermessen des Zuwendungsgebers, den sachgemäßen zeitlichen Umfang festzulegen; haushaltsrechtliche Grenzen sind dabei zu beachten. Der zeitliche Umfang des Projektes (Bewilligungszeitraum) ist zwingend in den Zuwendungsvertrag aufzunehmen. Grundsätzlich sind Ausgaben nur zuwendungsfähig, wenn sie innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallen und abgerechnet werden.

Änderungen bei der Festbetragsfinanzierung während des Förderzeitraums geplant Variante 1 Variante 2 Gesamtausgaben 100 T € Eigen- und Drittmittel Zuwendung Gesamtausgaben 120 T € Eigen- und Drittmittel Zuwendung Gesamtausgaben 70 T € Eigen- und Drittmittel Zuwendung 70T€ 50T€ 20T€ 50T€ 50T€ 50T€

Wichtige zuwendungsrechtliche Begriffe „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ Der Haushaltsgrundsatz (§7 BHO), dass Mittel immer wirtschaftlich und sparsam zu verwenden sind, hat im Zuwendungsrecht eine besonders starke Bedeutung! § 7 BHO bindet zwar unmittelbar nur die Bundesverwaltung. Über die ANBest-P, die immer Bestandteil des Zuwendungsbescheids sind, wird aber auch der DAAD sowie seine Zuwendungsempfänger mittelbar an diesen Grundsatz gebunden. Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden (Nr. 1.1 ANBest-P).

Wichtige zuwendungsrechtliche Begriffe Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Erläuterungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO; sie regeln konkret wie mit der Zuwendung im Rahmen der Projektförderung zu verfahren ist. Sie werden als Anlage zu den Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO vom Bundesministerium der Finanzen erlassen (§ 5 BHO) und binden die gesamte Bundesverwaltung. Die Bundesverwaltung muss diese zum Bestandteil ihrer Zuwendungsbescheide machen. Der DAAD wurde im Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wiederum verpflichtet, die Regelungen der ANBest-P zum Bestandteil seiner Zuwendungsverträge zu machen. Die ANBest-P sind daher inhaltlich immer Bestandteil, wenn der Geldgeber letzten Endes der Bund (hier BMBF) ist.

Wichtig: ANBest-P lesen! Es ist überaus wichtig, dass jeder Zuwendungsempfänger die Förderbedingungen für sein Projekt kennt. Nur so können Fehler im Rahmen der finanztechnischen Abwicklung vermieden werden. In den ANBest-P sind eine Reihe von Bedingungen relativ verständlich formuliert. Viele dieser Bedingungen sind im Zuwendungsvertrag inhaltlich zusätzlich geregelt. Der Zuwendungsgeber DAAD unterliegt selbst hinsichtlich aller Ausgaben des Zuwendungsnehmers den Bedingungen der ANBest-P gegenüber seinen Geldgebern.

Wichtige zuwendungsrechtliche Begriffe Jährlichkeitsgrundsatz (1) Die Mittel, die im HH-Jahr angefordert wurden, gelten zunächst als verausgabt. (2) Die Mittel, die im HH-Jahr nicht angefordert wurden, dürfen nicht (auch nicht bei überjähriger Förderung) in das jeweils nächste HH-Jahr übertragen werden. Sie sind an den Geldgeber zurückzuzahlen oder verfallen und können nicht mehr angefordert werden; dadurch mindert sich entsprechend die ursprünglich für das HH-Jahr zur Verfügung stehende Zuwendung. 2 Diese Mittel verfallen nicht angeforderte Mittel bewilligte Zuwendung 1 angeforderte Mittel Diese Mittel gelten zunächst als verausgabt

Prozess der Projektförderung Mittelbewirtschaftung Das Anforderungsverfahren Die Auszahlung der Zuwendung durch den DAAD an den Zuwendungsempfänger erfolgt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung in der Regel nach dem Anforderungsverfahren. Nach dem Anforderungsverfahren darf die Zuwendung an den Zuwendungsempfänger bis zu der Höhe ausgezahlt werden, als dieser sie innerhalb von maximal 6 Wochen ab Auszahlung für den Zuwendungszweck verausgaben kann (alsbaldige Verwendung).

Prozess der Projektförderung Mittelbewirtschaftung Verwendungsfrist (6-Wo-Frist) Der Beginn der Sechswochenfrist ist der dritte Tag nach Zahlungsauftrag des Kreditinstituts des DAAD an das Geldinstitut des Zuwendungsempfängers. Von diesem Tag an läuft die Frist bis zu dem gleichen Wochentag sechs Wochen später. Die Verzinsung beginnt am vierten Tag nach dem Zahlungsauftrag, wenn die Verwendungsfrist von sechs Wochen nicht eingehalten wurde. Zahlungs-auftrag am 02.12. Beginn der 6-Wo-Frist am 05.12. (Donnerstag) (3-Tage-Fiktion) Fristablauf am 16.01. (Donnerstag) Mögliche Verzinsung ab 06.12. (Freitag)

Prozess der Projektförderung Mittelbewirtschaftung Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers* Nach Vorlage des Finanzierungsplans oder des Verwendungsnachweises beantragt oder erhält bei / von öffentlichen Stellen der ZE weitere Zuwendungen für denselben Zweck, der ZE erhält Mittel von Dritten für denselben Zweck, der Verwendungszweck oder maßgebliche Umstände ändern sich, es stellt sich heraus, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist, die ausgezahlten Beträge können nicht innerhalb der Verwendungsfrist verausgabt werden, zu inventarisierende Gegenstände werden nicht oder nicht mehr für den Zuwendungszweck verwendet oder benötigt, Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des ZE wurde eröffnet *nicht abschließend

Prozess der Projektförderung

Prozess der Projektförderung Start Programmkonzeption Erstellung des Ausschreibungstextes oder Förderrahmens Ausschreibung Antrag Bewilligung Zuwendungsvertrag Mittelbewirtschaftung Verwendungsnachweis und Erfolgskontrolle Rückforderung Abschluss In vielen Fällen endet der Prozess an dieser Stelle Prozess der Projektförderung Ggf. Auswahlkommission

Prozess der Projektförderung Antrag Der Antrag muss folgende Punkte beinhalten: das WOZU (übergeordnetes Projektziel) z.B. Internationalisierung und Austausch für die Wissenschaft/ in einem Studiengang. das WAS (konkretes Projekt) z.B. Erwerb einer zusätzlichen Qualifikation (z.B. Abschluss) der Studierenden im Rahmen eines Förderprogramms zum Doppelabschluss. das WIE (konkrete Umsetzung des Projektes) konkrete Erläuterung der Maßnahmen, von der An- und Abreise, der Unterbringung bis hin zur Teilnahme an Veranstaltungen und Seminaren sowie konkrete Erläuterung der benötigten Mittel (z.B. zwei Verwaltungskräfte für Planung und Durchführung, Lehrmaterial für Studierende, Reisekosten, etc.). das WOMIT (die Finanzierung der konkreten Maßnahmen; FiPl.) Gesamtausgaben (nach Haupt- und Unterausgabearten), Gesamteinnahmen (benötigte Zuwendung, Eigen- und sonstige Mittel).

Prozess der Projektförderung Antrag Der Antrag nebst Finanzierungsplan wird im DAAD vom zuständigen Sachbearbeiter oder vom zuständigen Referenten auf seine Schlüssigkeit und Plausibilität sowie auf die Vorgaben aus der Ausschreibung, etc. geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Antragsprüfvermerk dokumentiert.

Prozess der Projektförderung Finanzierungsplan Die Finanzierung des Projekts wird im Finanzierungsplan gegliedert nach Einnahmen und Ausgaben und nach Einzelansätzen während des Projektdurchführungs- zeitraums dargestellt. Auf der Ausgabenseite müssen alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängende Ausgaben dargestellt werden. Auf der Einnahmenseite muss die beantragte Zuwendung aufgeführt werden. Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen beträgt Null.

Prozess der Projektförderung Finanzierungsplanänderungen In der Förderpraxis des DAAD beim Förderprogramm PROMOS ist es üblich, dass Änderungen der Ausgaben und der Finanzierung im Finanzierungsplan eingepflegt werden. Das hat sowohl technische Gründe als auch Vorteile für die Beteiligten: Es wird vermieden, dass Fehler während der Förderdurchführung entstehen, die bei der Verwendungsnachweisprüfung beim Zuwendungsempfänger ggf. zu Rückforderungen führen könnten. Der DAAD behält eine Übersicht, was die Mittel im Gesamten angeht (so kann er haushaltstechnisch schnell reagieren, wenn Mittel frei werden oder weitere Mittel gebunden werden müssen)

Prozess der Projektförderung Finanzierungsplanänderung Merke: Zeigen Sie wesentliche Änderungen im Finanzierungsplan unbedingt bei der Sachbearbeitung im DAAD an. Sofern sich zuwendungsrechtliche Probleme aufgrund einer Änderung der Finanzierung ergeben könnten, kann die Sachbearbeitung im DAAD rechtzeitig eingreifen und dadurch z.B. Rückforderungen vermeiden

Prozess der Projektförderung Zuwendungsvertrag Der Zuwendungsvertrag stellt den Rechtsgrund der Auszahlung der Zuwendung dar. Der DAAD verwendet aufgrund der Vielzahl der Zuwendungsverträge „Standardverträge“. Da nicht alle Besonderheiten jedes Einzelfalles direkt im Zuwendungsvertrag (ZV) geregelt werden können, verweist dieser an mehren Stellen auf Anlagen, deren Inhalt zum Bestandteil des ZV erklärt werden. In der Regel sind das: Projektbeschreibung, Förderrichtlinie/Förderrahmen, Finanzierungsplan, ANBest-P, BNBest-BMBF usw.

Wichtige zuwendungsrechtliche Begriffe Nachbewilligung Bei der Nachbewilligung (auch Aufstockung) wird die bewilligte Zuwendung erhöht. Es besteht kein Anspruch auf Nachbewilligung; die Entscheidung steht im Ermessen des Zuwendungsgebers. Mindestvoraussetzungen sind: Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen noch zur Verfügung Zur Erreichung des Zuwendungszwecks sind zusätzliche Ausgaben notwendig (z.B. Erweiterung des Projektumfangs)

Prozess der Projektförderung Prüfung der Verwendung der Zuwendung Verwendungsnachweis Zahlenmäßiger Nachweis Sachbericht Grobe Gliederung der Ausgaben und Einnahmen Belegliste Alle Einnahmen und Ausgaben detailliert getrennt voneinander in zeitlicher Reihenfolge dargestellt Verwendung der Zuwendung und das erzielte Ergebnis im Einzelnen dargestellt Gefördertenstatistik

Prozess der Projektförderung Verwendungsnachweis (VN) Der Verwendungsnachweis muss in der Regel innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums beim DAAD eingereicht werden (Regelung erfolgt im Zuwendungsvertrag). Der DAAD ermittelt innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des VN im Rahmen einer kursorischen Prüfung, ob eine Rückzahlung erforderlich ist (liegt eine offensichtlich zweckwidrige Mittelverwendung vor?). Stichprobenartig wird bei manchen Zuwendungsempfängern eine vertiefte Prüfung des VN durchgeführt. In diesem Fall erhält der Zuwendungsempfänger vom DAAD eine Mitteilung, dass seine Zuwendung vertieft geprüft wird.

zur erfolgreichen finanztechnischen Abwicklung des Projektes Hinweise zur erfolgreichen finanztechnischen Abwicklung des Projektes Wichtige Hinweise zur Wichtige Hinweise zur erfolgreichen Abwicklung der der Projektförderung

Lesen Sie den Zuwendungsvertrag und die Anlagen ! Im Zuwendungsvertrag und dessen Anlagen sind alle wesentlichen Bedingungen für Ihre Förderung geregelt: Zuwendungsbetrag, Bewilligungszeitraum, Finanzierungsart, Mitteilungspflichten, wichtige Fristen (z.B. Einreichung VN), usw.

Kontaktieren Sie die Sachbearbeitung Sofern der Zuwendungsvertrag und seine Anlagen Ihre Fragen nicht beantworten oder Fragen offen lassen, rufen Sie die zuständige Sachbearbeitung im DAAD an. Diese kümmert sich dann um eine praxisorientierte Lösung.

Ende Diese Folien sind ausschließlich für Zuwendungsempfänger des Förderprogramms PROMOS bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Veröffentlichung ist nicht gestattet.