GAV Konferenz SBB & SBB Cargo AG 25. September 2014

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 Präsentation transkript:

GAV Konferenz SBB & SBB Cargo AG 25. September 2014

Organisatorisches, Traktandenliste, Protokoll vom 26.06.2014

1. Organisatorisches, Traktandenliste und Protokoll vom 26. Juni 2014 09:30 Beginn der Konferenz 1. Organisatorisches, Traktandenliste und Protokoll vom 26. Juni 2014 2. Mitteilungen 3. Resultat Verhandlungen GAV 2015 3.1. Lohn 3.2. Berufliche Neuorientierung (BNO) 3.3. Arbeitszeit 3.4. Allgemeines / Rechtliches 3.5. Pensionierungsmodelle 4. Abstimmung Resultat 5. Verschiedenes 16:00 ENDE Konferenz

2. Mitteilungen

Giorgio Tuti Präsident SEV

GAV Vorbereitung der Verhandlungen: Komplexität und Konfliktpotenzial hoch Streiterlediung Friedenspflicht FVP Ablösung Contrat social Lohnsystem Leistungskomp. Personal- beurteilung Zulagen Mitwirkung Rechtsnatur der Anhänge Geltungsbereich Zuweisung anderer Arbeiten Gesundheits- schutz Arbeitsicherheit Krankheit/Unfall Berufskleider Dienstwohnungen Arbeitszeit Rechtsnatur Arbeitsverhältnis Instanzen Kündigung Fristen Ferien Urlaub Berufliche Vorsorge Aus- und Weiterbildung Lohnsystem Funktionskomp. Inhaltliche Komplexität niedrig hoch Konfliktpotenzial

3. Resultat Verhandlungen GAV 2015 Manuel Avallone Vizepräsident SEV

Verhandlungen: 19.02.2014 1. Verhandlungsrunde 01.09.2014 9. 1. Schlussverhandlung 16.09.2014 10. 2. Schlussverhandlung Total 10 Verhandlungsrunden / 12 Verhandlungstage

Temporäre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Eckwerte sind in einer Vereinbarung geregelt. SBB und SBB Cargo AG sorgen dafür, dass die Anzahl beschäftigter Temporär-Mitarbeitende den Anteil von 4% an Festanstellungen (FTE) auf Stufe Konzern nicht überschreitet. Dauert ein Arbeitseinsatz länger als 4 Jahre, so bietet die SBB bzw. SBB Cargo AG den betroffenen Temporär-Mitarbeitenden eine Festanstellung an, sofern sie die erforderlichen Prüfungen und Eignungstests nachweisbar bestanden haben. Bei einer Einstellung entfällt die Probezeit.

3.1 Lohn Daniel Froidevaux Gewerkschaftssekretär SEV

Lohn, Zulagen & Ersatz von Auslagen   Weiterführung der Garantie 2011 Jährlich 0,8% der Lohnsumme für individuellen Erfahrungs- und Leistungsanstieg Keine Einstiegslöhne unter Basiswert nach Zweitausbildung Berücksichtigung des KVPI bei den Lohnverhandlungen

Lohn, Zulagen & Ersatz von Auslagen    Sonntagszulage einheitlich für alle Anforderungsniveaus: - CHF 15.- / Stunde ab 1. Januar 2015 - CHF 16.- / Stunde ab 1. Januar 2017 Vereinbarung für eine Auslandzulage für sicherheitsrelevante Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem ausländischen Bahnnetz wird zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt. Basis dafür bildet die Auslandzulage für das Lokpersonal. Keine Abschaffung der Tunnelzulage Keine Abschaffung der Erschwerniszulage Rückerstattung der Taxikosten auch für das männliche Personal

3.2 Berufliche Neuorientierung (BNO) René Windlin Gewerkschaftssekretär SEV

Zugang Die Präventionszeit umfasst 6 Monate Mitarbeitende ab 58 Jahren bleiben bei der Division Mitarbeitende unter 58 Jahren und weniger als 4 Anstellungsjahren kein Übertritt ins AMC

Zumutbare Arbeit: Wegfall ZMV; die Kriterien sind im GAV aufgeführt analog AVIG. Zumutbar ist eine neue Stelle, wenn das künftige Einkommen ähnlich jenem der angestammten Stelle ist (max. - 15%). Protokolleintrag: Damit eine neue Stelle zumutbar ist, müssen alle Kriterien kumulativ erfüllt sein. Bei der Beurteilung der Kriterien wird die individuelle Situation angemessen mitberücksichtigt. Bedenkfrist bei Aktionsplan

Lohn Der Jahresgrundlohn wird während der Verweildauer gesenkt: Anzahl Monate nach Übertritt Lohnanspruch in % 1 – 6 100% 7 – 12 90% 13 – 24 85% ab 25 80% Für Mitarbeitende mit Betreuungspflichten gilt: 95% 25 – 36 ab 37 Der Jahreslohn darf nicht unter den Jahresgrundlohn von Maximal AN „C“ gesenkt werden. In Härtefällen wird auf die vorgesehenen Kürzungen verzichtet.

Keine Lohnkürzungen ab dem zweiten Jahr in Fällen der beruflichen Reintegration In Härtefällen kann auf die Lohnkürzung verzichtet werden. Die Lohnkürzungen haben keine Auswirkungen auf den beitragspflichtigen Lohn für die PK SBB; d.h. die SBB und die Mitarbeitenden bezahlen ihre Beiträge anteilmässig unverändert weiter. Ein freiwilliger Verzicht auf diese „Höherversicherung“ ist möglich.

Einführung- bzw. Übergangsbestimmungen Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche sich am 31.12.2014 bereits im AMC befinden, erfolgt die Lohnkürzung frühestens per 01.07.2015 Bei der Ermittlung der für die Lohnkürzung relevanten Verweildauer wird der Zeitraum vor dem 31.12.2014 nicht mitberücksichtigt.

3.3 Arbeitszeit Jürg Hurni Gewerkschaftssekretär SEV

Gliederung GAV-Arbeitszeit Allgemeiner GAV-Teil für alle Anhang 4 AZG-Personal Anhang 5 ArG (Zeitautonomie) Regelung der Unterstellung ArG in einer Weisung.

Grenzwerte Ende Jahr JAZ von 0 bis 25 Std. wird Ende AbrP 1:1 übertragen; Verwendung mit Mitsprache. JAZ über 25 bis 80 Std. wird per Ende AbrP in das «CT+-Konto» übertragen; Bezug als afT mit Mitsprache im Rahmen der Monatseinteilung. Im laufenden Monat ist der Bezug mit Mitentscheid in Form von Minuten und Stunden und afT möglich.

Grenzwerte Ende Jahr JAZ oberhalb 80 Std. wird Ende AbrP auf UEZ übertragen. Bezug UEZ erfolgt mit Mitent-scheid. Unverschuldete Minusstunden werden gestrichen.

Grenzwerte Ende Jahr Personal mit Zeitautonomie 25 Stunden / + 25 Stunden 25 Stunden auf eigenen Wunsch

Unterjährige Bandbreiten + 100 Stunden / - 40 Stunden 1/2 jährlich wird saldiert! > als 100 Stunden = Zeitübertrag auf CT+ -Konto (bestehende BAR-Regelungen) < als - 40 Stunden (- 41 und mehr) (Annahmeverzug) = auffüllen auf Grenzwert - 40 Stunden oder gemäss den Bestimmungen der BAR‘s.

BAR- Grenzwerte BAR 131.4 Hägendorf (150/-60 Std.) BAR 131.01 P-VS (150/-60 Std.) BAR 131.02 BAR P-VM (150/-40 Std.) BAR 131.04 P-OP-ZV (150/-60 Std.) BAR 131.07 Logistik & Gepäck (150/-40 Std.) BAR 133.10 Cargo Lp (150/-60 Std. BAR 131.02 I-UB/BU/AM (150/-40 Std.)

Übergang vom alten zum neuem Zeitmanagement Positive Zeitsaldi per 31.12.2014 Die ersten 25 Std. auf JAZ >25 – 75 Std. auf CT+ >75 Std. auf Überzeitkonto Ende 2015 wird automatisch bis auf 50 Stunden die gesamte ÜZ ausbezahlt (auf Wunsch die gesamte ÜZ). Ab 2016 wird die gesamte ÜZ ausbezahlt

Arbeitsfreie Tage Bei weniger als 115 bezogenen afT: Pro zu wenig gewährter afT ist 8,2 Std. JAZ in ein «CT+-Konto» zu übertragen. Sofern nicht genügend JAZ für diesen Übertrag vorhanden ist, wird die fehlende Zeit im «CT+-Konto» gutgeschrieben.

Reservetouren Eine Reservetour gilt als Arbeitstag. GAV SBB: Bei Zuteilung der Arbeit später als 36 Std. vor Arbeitsbeginn werden 420 Min. oder die tatsächlich gearbeitete höhere Zeit gutgeschrieben. GAV Cargo: 4-Stunden-Regelung.

GAV-Anpassungen Ziffer 29: Bezahlter Urlaub für öffentliche Ämter gilt nur für schweizerische Ämter. Ziffer 30: Nebenbeschäftigungen (AZG-Bereich) ohne Erwerbs-Charakter müssen gemeldet werden. Ziffer 62: Monatliche Bekanntgabe des Zeitkontos in geeigneter Form sowie Kontrolle durch Vorgesetzte.

GAV-Anpassungen Ziffer 67: Überzeit bei Mitarbeitenden nach ArG nur auf Anordnung des Vorgesetzten. Ziffer 68: Überzeitguthaben im Einvernehmen beziehen, Ende Jahr auszahlen. (Übergangsbestimmung 2015, ab 2016 kein Übertrag)

GAV-Anpassungen Ziffer 69: Streichen (Ausgleich eines Minussaldos durch Überzeit) Ziffer 88: Streichen der Übergangsbestimmung zum Konto ND2 nach Bezug aller Saldi (30.04.2014)

GAV-Anpassungen Ziffer 5 Anhang 5: «Arbeit zu Hause» kommt als «Telearbeit» neu formuliert im allgemeinen GAV-Teil. Ziffer 10 Anhang 5: Festlegung von Feiertags-brücken auch für Mitarbeitende unter AZG mit durchgehender Fünftagewoche → Allgemeiner GAV-Teil.

BAR-Anpassungen Die mit den neuen Regelungen des Zeitmanagements im Widerspruch stehenden Grenzwerte in den BAR werden angepasst. Zudem werden die im Widerspruch stehenden Bestimmungen in den BAR korrigiert.

Redundanzen Streichen aller Redundanzen GAV-AZG-AZGV in den BAR. Im GAV bleiben die Redundanzen Zeitzuschläge und Pausenregelungen bestehen. Nach der AZG-Revision wird über die Übernahme der neuen AZG-Bestimmungen verhandelt, sofern sich etwas ändert!

Vergütung für ausserordentliche Einsätze 1. – 4., 7. unverändert 5) Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, welche sich bereit erklären, ständig ein Mobiltelefon auf sich zu tragen, ohne dass sie verpflichtet werden bei Alarmierung die Arbeit aufzunehmen, haben bei einem auf einer solchen Alarmierung basierenden Einsatz am Domizil Anspruch auf eine Entschädigung von Fr. 30.-. Muss das Domizil für die Arbeitsaufnahme verlassen werden, kommt Abs. 6 zur Anwendung. Mitglieder der Milizorganisation der Betriebswehr erhalten pro Kalenderjahr pauschal (Ersatz für Vergütung bei effektiven Einsätzen) CHF 500.–. 6) Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, welche freiwillig zur Behebung von Betriebsstörungen bzw. von Auswirkungen höherer Gewalt die Arbeit ausserhalb ihres Domizils aufnehmen, haben Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von Fr. 90.- pro Einsatz. Beschlussprotokoll (Beschluss 38): inkl. Schneeräumung

Elternurlaub Mutterschaftsurlaub 18 Wochen (+1 Wo) Vaterschaftsurlaub 10 Tage (Verdoppelung) Mehrlingsgeburt wird als 1 Ereignis definiert. Neu: Adoptionsurlaub 10 Tage ( für minderjährige Kinder)

3.4 Allgemeines / Rechtliches Barbara Spalinger Vizepräsidentin SEV

Umsetzung Änderungen BPG Befristete Arbeitsverhältnisse längstens 3 Jahre (Ausnahme: Befristet finanzierte Projekte) Probezeit: Max. 3 Monate. Keine Verlängerung auf 6 Monate mehr möglich Kündigungsandrohung: Weiterhin auf 1 Jahr befristet Einsprachen gegen Kündigungsandrohung: neu bei HR Konzern

Umsetzung Änderungen BPG Keine interne Beschwerdeinstanz mehr: Direkt an das Bundesverwaltungsgericht Kündigungen: Gutheissung der Beschwerde führt zu Entschädigung Wiederanstellung/Weiterbeschäftigung nur bei Missbräuchlichkeit oder Diskriminierung

Umsetzung Änderungen BPG Leistungsabhängige Lohnanteile sind inskünftig nur noch im Zusammenhang mit Diskriminierung einklagbar. Sollte hier ein geeigneter Fall auftreten, müsste in Strassburg geklagt werden.

Sonstiges Landessprachen: Explizite Erwähnung der Proportionalität Stillende Mütter: Explizite Erwähnung der bezahlten Zeit

Kriterien für Teamziele („Beschluss 6“) Gewichtung Teamziele max. 40% Teamziele sollen auf die tiefst mögliche OE-Stufe herunter gebrochen werden Beeinflussbarkeit durch ein Team muss gegeben und nachvollziehbar sein Keine 1:1-Übernahme von Konzernzielen Berücksichtigung von höherer Gewalt bei der Beurteilung SMART-Prinzip ist anzuwenden SpezifischMessbarAkzeptiertRealisiertTerminiert

3.5 Pensionierungsmodelle Olivier Barraud Gewerkschaftssekretär SEV

Ziel und Zweck. Mit dem Angebot an neuen Pensionierungsmodellen und einem Lebensarbeitszeitmodell übernimmt die SBB Verantwortung für zukünftige Entwicklungstendenzen und bietet personalpolitisch und ökonomisch sinnvolle Lösungen für drängende spezifische Herausforderungen an. Herausforderungen. Demographische Entwicklung Mit dem gestiegenen Altersdurchschnitt der SBB-Mitarbeitenden (45 Jahre) sind in den nächsten Jahren Pensionierungswellen zu erwarten, was zu einer Verknappung und zu einem Verlust des spezifischen Bahnfachwissens führt. Die grosse Anzahl an Mitarbeitenden im höheren Alterssegment verursachen gesundheitsbedingte Mehrkosten. Wertewandel Es besteht das Bedürfnis der Mitarbeitenden und der Bedarf der SBB nach flexibleren und individuellen Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung und des Ausstiegs aus dem beruflichen Leben.

+ Vier Modelle für verschiedenen Zielsetzungen Es stehen zwei Stossrichtungen im Vordergrund: Betriebliche Unterstützung von frühzeitigen (Teil-) Pensionierungsmodellen für besondere Berufsgruppen Vorruhestandsmodell für besonders belastete Berufsgruppen mit tiefem Lohnniveau Valida (VBB) Vorruhestandsmodell für festgelegte Berufsgruppen mit der Möglichkeit der höheren Finanzierung der Überbrückungspension Priora (FüP) Individualisierung bzw. Flexibilisierung der Pensionierung (in beide Richtungen) Modell für eine Beschäftigung über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus Activa (RLA) Lebens-Arbeitszeitmodell mit individuellen Anspar- und Bezugsmöglichkeiten Flexa (LAZ) +

Die vier Modelle im Kurzbeschrieb. 1 Vorruhestandsmodell für besonders belastete Berufsgruppen mit tiefem Lohnniveau Valida (VBB) Für besondere Berufsgruppen: Mit diesem Modell finanziert die SBB einen frühzeitigen Altersrücktritt in definierten Funktionen, in welchen es aufgrund der gesundheitlichen Belastungen schwierig ist, bis zum ordentlichen Pensionierungsalter zu arbeiten und sich die Mitarbeitenden aufgrund des tiefen Lohnniveaus keinen frühzeitigen Altersrücktritt leisten können. Die Mitarbeitenden beteiligen sich bei der Finanzierung obligatorisch mit einem Lohnprozent. 2 Vorruhestandsmodell für festgelegte Berufsgruppen mit der Möglichkeit der höheren Finanzierung der Überbrückungspension Priora (FüP) Für besondere Berufsgruppen (freiwillig): Mit diesem Modell unterstützt die SBB einen frühzeitigen Altersrücktritt durch eine höhere Teilfinanzierung der Überbrückungspension. Im Geltungsbereich können Mitarbeitende mit hohen Belastungen oder tiefem Lohnniveau sein, welche vom Geltungsbereich Valida ausgeschlossen sind. 3 Modell mit Beschäftigung über das ordentliche Pensionierungsmodell hinaus Activa (RLA) Für alle Mitarbeitende im Pensionierungsalter ausser Modell 1 (freiwillig, im Einvernehmen mit dem Vorgesetzten): Die SBB offeriert Mitarbeitenden vor der Pensionierung eine längere Erwerbstätigkeit zu einem reduzierten Beschäftigungsgrad. 4 Lebensarbeitszeitmodell Flexa (LAZ) Für alle Mitarbeitende aller Altersgruppen (freiwillig): Die SBB ermöglicht eine individuelle Ansparmöglichkeit von Zeit- und Geldelementen, welche später in Form von Zeit bezogen werden können, z.B. für Auszeiten oder im gleitenden Vorruhestand.

(unter Grenzwert Modell 1) Die vier Modelle im Überblick. Tiefere Löhne, tiefere Belastungen und nicht in Modell 1 Höhere Löhne, tiefere Belastungen PK SBB Tiefere Löhne, höhere Belastungen Höhere Löhne, höhere Belastungen und nicht in Modell 1 hoch 1 Vorruhestandsmodell für besonders belastete Berufsgruppen mit tiefem Lohnniveau Valida (VBB) 2 Vorruhestandsmodell für festgelegte Berufsgruppen mit der Möglichkeit der höheren Finanzierung der Überbrückungs-pension Priora (FüP) 3 Modell für eine Beschäftigung über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus Activa (RLA) 4 Lebensarbeitszeitmodell mit individuellen Anspar- und Bezugsmöglichkeiten (Flexa) Belastung 2 Vorruhestandsmodell für festgelegte Berufsgruppen mit der Möglichkeit der höheren Finanzierung der Überbrückungs-pension Priora (FüP) 3 Modell für eine Beschäftigung über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus Activa (RLA) 3 Modell für eine Beschäftigung über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus Activa (RLA) (unter Grenzwert Modell 1) tief tief Lohnniveau hoch

Definition Geltungsbereiche Valida (VBB) und Priora (FüP). Systematik: Basis: Funktionsbewertungssystem SBB (ToCo) Grundsatz: Vollständige Funktionsketten bilden die Basis. Kriterien: Tiefes Lohnniveau: Funktionsketten mit Anforderungsniveaus A bis F (Funktionsketten mit Anforderungsniveau höher als F, falls der Anteil der FTE höher als F nicht grösser als 15% ist) Hohe Belastungen: Die Summe der «Beanspruchungen und Arbeitsbedingungen» in der ganzen Funktionskette ist grösser als 6,0 Geltungsbereich Valida: beide Kriterien sind kumulativ erfüllt Geltungsbereich Priora: hohe Belastungen oder die Funktionskette ist nicht im Geltungsbereich Valida.

Gesamtübersicht der beiden Modelle. (FTE Stand Februar 2014) Kriterien FTE Valida Hohe Belastungen und tiefe Löhne 5 316 Priora Nur hohe Belastung 6 631 Nur tiefe Löhne 3 336 Total Priora 9 967 Total 15 283

Übersicht Geltungsbereich Valida (VBB). Mitarbeitende mit hohen Belastungen und tiefen Löhnen:

Valida (VBB): Betroffene Personalkategorien. Umfang: ca. 5’500 Mitarbeitende Rangierpersonal (inkl. Unterstützungsfunktionen), Rangierlokführer/in (bei I, G und P) Stellwerkangestellte (bei I) Lagerbewirtschafter/in, Logistiker/in (bei I und P) Mitarbeitende von Transportlogistik (bei G und P) Mitarbeitende von RailClean (bei IM) Rollmaterial: Reiniger/in, Spezialhandwerker/in, technische Kontrolleure/-in, Diagnostiker/in (bei G und P) Anlagen: Monteure/-in, Gleismonteure/-in, Spezialmonteure/-in, Streckenwärter/in (bei I) Chefmonteure/-in Polier Gleisbau Triebfahrzeugführende B100

Übersicht Geltungsbereich Priora (FüP). Funktionsketten der Mitarbeitenden mit hohen Belastungen:

Übersicht Geltungsbereich Priora (FüP). Funktionsketten der Mitarbeitenden mit tiefen Löhnen:

Priora (FüP): Betroffene Personalkategorien. Umfang: ca. 10’000 Mitarbeitende Lokomotivführer/in (bei G und P) Zugpersonal (bei P) Zugverkehrsleiter/in (bei I) Ereignismanagement/Intervention (bei I) Transportpolizei (bei P) Handwerker/in Innenanlagen (bei I, G und P) Verkäufer/in (bei P) Diverse Unterstützungsfunktionen (bei allen Divisionen)

Alle Mitarbeitenden mit hohen Belastungen und/oder tiefen Löhnen Übersicht Geltungsbereiche Valida (VBB) und Priora (FüP). Valida und Priora: Mit finanzieller Unterstützung der SBB zur Pensionierung Ca. 11 900 FTE Priora (FüP): hohe Belastung: 6 600 FTE Valida (VBB): 5 300 FTE Ca. 3 300 FTE Priora (FüP): tiefe Löhne: 3 300 FTE Alle Mitarbeitenden mit hohen Belastungen und/oder tiefen Löhnen

Inkrafttreten der Pensionierungsmodelle Valida (VBB) Beiträge : Arbeitgeber 2,5 % Arbeitnehmer 1 % Inkrafttreten der Vereinbarung 01.01.2015 Leistungen erfolgen frühestens per 01.05.2016 Priora (FüP) Inkrafttreten der Vereinbarung per 01.05.2016 Activa (RLA) Inkrafttreten der Vereinbarung per 01.05.2015 Flexa (LAZ)

Weiteres Vorgehen Kurse zum neuen GAV: Movendo-Programm 2015: Jeweils ganzer Tag Bern 04.03.2015 Zentralsekretariat SEV 24.03.2015 Zentralsekretariat SEV Lausanne 10.03.2015 Regionalsekretariat Lausanne Bellinzona 31.03.2015 Casa del Popolo, Bellinzona Weitere regionale Veranstaltungen zum Thema GAV und Pensionierungsmodelle sind für Winter 2014/2015 geplant.

4. Abstimmung über das Resultat

5. Verschiedenes

GAV-Konferenzen 2015: Mittwoch, 13. Mai 2015 Mittwoch, 23. September 2015 mit anschliessender Ausschuss-Sitzung

ENDE GAV-Konferenz