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Hauskauf und Versicherungen
HEV
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Themen 3 - Säulenprinzip der Schweiz Finanzierung von Wohneigentum
Vorsorge Versicherungen rund ums Haus bei Handänderung
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3 – Säulen Prinzip Es werden in jeder Säule die gleichen Risiken versichert Alter Invalidität Tod
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Finanzierung von Wohneigentum 2. Säule
2 Arten von Bezug sind möglich Vorbezug Eigenkapital Verpfändung Fremdkapital
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Finanzierung von Wohneigentum 2. Säule
Folgende Mittel können verwendet werden BVG Gelder obligatorische Vorsorge BVG Gelder überobligatorische Vorsorge Freizügigkeitskonten Freizügigkeitspolicen
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Finanzierung von Wohneigentum 2. Säule
Verwendung für Erwerb- oder Bau von selbstbewohntem Wohneigentum Investitionen in ein Eigenheim Amortisation von Hypotheken Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften oder ähnliche Beteiligungen Nicht für Unterhalt oder Bezahlung von Hypothekarzinsen
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Finanzierung von Wohneigentum 2. Säule
Nur für Eigenbedarf Vermietung möglich, wenn Nachweis erbracht wird, dass Selbstnutzung vorübergehend nicht möglich ist Immobilien im Ausland möglich, wenn Wohnsitz dort Ferienwohnungen können nicht so finanziert werden
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Eigenkapital durch Vorbezug Konsequenzen
Höheres Eigenkapital – tiefere Hypotheken Kürzung von zukünftigen Vorsorgeleistungen Risiko bei ungewolltem Verkauf der Liegenschaft Scheidung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität Leistungskürzungen bei Tod und Invalidität Je nach Vorsorgeplan des Arbeitgebers Mindestauszahlung CHF 20’000 Maximum Freizügigkeit bei Alter 50
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Eigenkapital durch Vorbezug Konsequenzen
Vorbezug bis 3 Jahre vor Pensionierung Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch Bei Verkauf, muss Vorbezug zurückbezahlt werden Kapitalbezug wird besteuert
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Eigenkapital durch Vorbezug Rückzahlung
Obligatorische Rückzahlung Bei Verkauf des Wohneigentums Wenn Dritten Rechte am Wohneigentum eingeräumt werden, wie z.B. Vermietung, Wohnrecht, Nutzniessung Freiwillige Rückzahlung Mindestbetrag für Rückzahlung CHF 10’000 gültig ab
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Eigenkapital durch Vorbezug Rückzahlung
Keine Rückzahlung Wenn innerhalb 2 Jahre wieder Wohneigentum gekauft wird Wenn Fremdnutzung vorübergehend ist
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Fremdkapital durch Verpfändung
Höhere Hypothekarschuld Altersleistungen und Versicherungsschutz bleiben unverändert Keine Steuer fällig
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Finanzierung von Wohneigentum 3. Säule
2 Arten von Bezug sind möglich Vorbezug Eigenkapital Verpfändung Fremdkapital
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Finanzierung von Wohneigentum 3. Säule
Kein Mindestbetrag Max. alle 5 Jahre, bis 5 Jahre vor ordentlicher Pension Beide Partner können getrennt beziehen
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Finanzierung von Wohneigentum 3. Säule
Bei Verpfändung kann Säule 3a als indirekte Amortisation genutzt werden Bei Verpfändung keine Steuern fällig
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Vorsorge Beim Erwerb einer Liegenschaft empfiehlt es sich in jedem Fall seine Vorsorge zu regeln Abdeckung bei Tod und Invalidität prüfen
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Versicherungen bei Handänderung
Obligatorische Versicherung GVB Geht automatisch auf Erwerber über, bei Grundbucheintrag. Deckung ist vorhanden Gebäudesachversicherung Geht infolge Handänderung auf den Käufer über, wenn dieser nicht innerhalb 30 Tage ablehnt. Verkäufer kann nicht künden. Gebäudehaftpflicht, sofern vorhanden Erlischt mit Handänderung, Meldung an Versicherer
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Erdbebendeckung Kanton Bern aus Erdbebenpool ausgetreten
Keine Deckung über GVB Grundversicherung Ausschluss bei Feuer verursacht durch Erdbeben Empfohlen bei älteren Gebäuden Empfohlen bei Gebäuden mit Gasanschluss
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