11.09.14 SKFM für das Bitsue Speyer e.V. 1 Ein Augenblick kann alles verändern- Unterstützung statt Bevormundung Vortrag von Michael Neis SKFM-Diözesanverein.

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 Präsentation transkript:

SKFM für das Bitsue Speyer e.V. 1 Ein Augenblick kann alles verändern- Unterstützung statt Bevormundung Vortrag von Michael Neis SKFM-Diözesanverein

SKFM für das Bitsue Speyer e.V.2 Antwort auf die Frage: Wer handelt für mich bei wichtigen Rechtsgeschäften, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin?

SKFM für das Bistum Speyer e.V.3 Wer handelt für mich, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann? Wenn keine Vorsorge getroffen ist, wird vom Amtsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet. Durch eine Vollmacht kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden.

SKFM für das Bistum Speyer e.v.4 Wichtig: Ehepartner oder Kinder haben nicht „automatisch“ die rechtliche Vertretung!

SKFM für das Bistum Speyer e.V. 5 Vorsorgevollmacht: Durch eine Vollmacht kann einer selbst ausgewählten Vertrauensperson für bestimmte Bereiche oder generell („Generalvollmacht“)‏ Vertretungsmacht erteilt werden.

SKFM für das Bistum Speyer e.V.6 Voraussetzungen der Vollmacht Eine uneingeschränkte Vertrauensperson muss vorhanden sein! Die Vollmacht ist eine rein privatrechtliche Vereinbarung, d.h. es erfolgt keine staatliche Kontrolle

SKFM für das Bistum Speyer e.V. 7 Voraussetzungen der Vollmacht Die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers ist erforderlich. Der Vollmachtgeber selbst entscheidet, welchen Inhalt und welche einzelnen Befugnisse die Vollmacht enthält. Der Vollmachtgeber hat, solange er geschäftsfähig ist, die Möglichkeit, eine Vollmacht jederzeit zu widerrufen.

SKFM für das Bistum Speyer e.V.8 Was kann in einer Vollmacht geregelt werden? Die Vorsorgevollmacht kann sich als sogenannte Generalvollmacht auf nahezu alle denkbaren Rechtsgeschäfte beziehen, oder z.B. als Einzelvollmacht auf die Verwaltung der Bankkonten (Bankvollmacht), auf die Verwaltung einzelner bestimmter Vermögensmassen (z.B. Hausgrundstück)‏

SKFM für das Bistum Speyer e.V.9 Was kann in einer Vollmacht geregelt werden? Einwilligung, Widerruf bzw. Ablehnung in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, zu einer Heilbehandlung oder einem ärztlichen Eingriff, sowie in freiheitsentziehende Maßnahmen. Die genannten Bereiche müssen in der Vollmacht ausdrücklich benannt sein! Teilweise ist die Genehmigung des Betreuungsgerichtes erforderlich.

SKFM für das Bistum Speyer e.v.10 Gesetzliche Regelungen und Formvorschriften Vollmacht ist schriftlich zu erteilen. Eine notarielle Beurkundung der Vollmacht empfiehlt sich, wenn Grundstücks- und Hauskäufe bzw. Hausverkäufe getätigt werden sollen (evtl. weitere Beratung beim Notar). Die öffentliche Beglaubigung ist eine Alternative, wenn keine Grundstücke vorhanden sind. Für die Bankvollmacht haben i.d.R. die Banken entsprechende eigene Formulare vorgesehen.

SKFM für das Bistum Speyer e.v.11 Zusammenfassung Bedingung für eine Vollmacht: Vertauensperson Vorteil einer Vollmacht: Notwendige Regelungen werden im privatrechtlichen Bereich getroffen. Nachteil einer Vollmacht: Da keine Kontrolle gegeben ist, wird ein eventueller Missbrauch vielleicht gar nicht oder auch erst zu spät erkannt.

SKFM für das Bistum Speyer e.v.12 Fazit: Wenn Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen können, oder gute Gründe haben, eine gerichtliche Kontrolle vorzuziehen, dann schreiben Sie eine Betreuungsverfügung.

Betreuungsverfügung SKFM für das Bistum Speyer e.v.13

Betreuungsverfügung Vorsorge im Hinblick auf rechtliche Betreuung. Adressat: Betreuungsgericht Bei der Errichtung einer Betreuung müssen die Inhalte der Verfügung berücksichtigt werden SKFM für das Bistum Speyer e.v.14

Betreuungsverfügung Voraussetzung: § 1896 BGB “ Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgreicht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.” SKFM für das Bistum Speyer e.v.15

Betreuungsverfügung Der Betreuer handelt als rechtlicher Vertreter des Betroffenen … im Rahmen der vom Gericht bestimmten Aufgabenkreise Der Betreuer ist dem Gericht zur Rechenschaft verpflichtet SKFM für das Bistum Speyer e.v.16

Betreuungsverfügung Wer eine Betreuungsverfügung besitzt, hat diese unverzüglich bei Betreuungs- notwendigkeit dem Gericht zu übergeben (§ 1901 BGB): Das Gericht hat diese bei seiner Ent- scheidungfindung zu berücksichtigen SKFM für das Bistum Speyer e.v.17

Betreuungsverfügung INHALT: Konkrete Wünsche beschreiben Lebensumstände bzw. Fragen der ärztlichen Behandlung sollten festgelegt werden. Wer soll Betreuer werden, oder wer nicht? Welche Wünsche sind zu beachten? Was ist zu tun bei Pflegebedürftigkeit? In welches Heim möchte ich? SKFM für das Bitsue Speyer e.V

Betreuungsverfügung Formvorschriften: Grundsätzlich formfrei, zu empfehlen: Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift Einverständnis der vorgeschlagenen Person mit einbeziehen Öffentliche Beglaubigung möglich SKFM für das Bitsue Speyer e.v.19

Betreuungsverfügung SONSTIGES: Aufbewahrung? Infos über Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde. Beratung evtl. durch Notar und Anwalt Rechtsberatungsstellen bei den Amtsgerichten SKFM für das Bitsue Speyer e.V..20

Unterschiede von Betreuung und Vollmacht Betreuung ist staatlich verfügt Der Betreuer ist vom Amtsgericht eingesetzt An der Gültigkeit bestehen keine Zweifel Kontrolle durch Rechenschafts- pflicht Offenlegung der finanziellen Verhältnisse ist erforderlich Vollmacht ist privatrechtlich Der Bevollmächtigte ist vom Vollmachtgeber beauftragt Gültigkeit kann angezweifelt werden Vollmacht ist Vertrauenssache! Niemand kontrolliert das Tun des bevollmächtigten. Die finanziellen Verhältnisse des Vollmachgebers müssen nicht offengelegt werden SKFM für das Bitsue Speyer e.v.21