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Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

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Präsentation zum Thema: "Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung"—  Präsentation transkript:

1 Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Selbstbestimmung bei Krankheit, Alter und Behinderung Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

2 Was wird, wenn ich auf Hilfe angewiesen bin?
Wer handelt und entscheidet für mich? Wird dann meine Wille beachtet? Wer verwaltet mein Vermögen? Wer organisiert Hilfe ? Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse? WER DARF VERTRETEN? Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

3 Ich habe doch Angehörige !
Ehegatten und Kinder dürfen ein volljähriges Familienmitglied aktuell nicht gesetzlich vertreten. außer: * Sie besitzen eine rechtsgeschäftliche Vollmacht. oder * Sie sind gerichtlich bestellte Betreuer. Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

4 Vorsorgevollmacht Form Bevollmächtigte & Aufgaben
Einzel- oder gemeinsame Vertretung Aufbewahrung Gültigkeit – im Außenverhältnis mit Ausstellung - im Innenverhältnis nach getroffener Vereinbarung Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

5 Vollmacht = Erklärung für Dritte
* Private Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten = Innenverhältnis * Legitimation für den Bevollmächtigten gegenüber Dritten = Außenverhältnis Wünsche & Vorstellungen Handlungsanweisungen & Richtlinien Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

6 Auswahl des Bevollmächtigten
sorgfältige Auswahl erforderlich keine Kontrolle durch eine Instanz Vertrauen, geeignet, durchsetzungsfähig Verwandte, Freunde, Bekannte Formale Punkte: Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers ist Voraussetzung & immer in schriftlicher Form Beglaubigung/ Beurkundung Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

7 Vorsorgevollmacht gesundheitliche Angelegenheiten &
für gesundheitliche Angelegenheiten & finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

8 Gesundheitliche Angelegenheiten Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit
vorhandene Patientenverfügung hat immer Vorrang Einwilligungen in Untersuchungen, Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahme Maßnahmen der (ambulanten/ stationären) Pflege Durchsetzung der Patientenverfügung Schweigepflichtentbindung freiheitsentziehende Maßnahmen medizinische Eingriffe (Bsp. HerzOP, Amputationen) Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

9 Finanzen und Rechtsgeschäfte
Vermögenssorge Verwaltung von Vermögen mit allen Rechtshandlungen im In- und Ausland; Kreditinstitute verlangen meist eine eigene Vollmacht Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden Kranken-, Pflegekasse, Sozialamt, Rententräger, Versicherungen Verwaltung aller sonstigen Verträge Post Entscheidungen über Telefon, Fax, Internet, Briefpost Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

10 Vertretung vor Gerichten
Aufenthalt- und Wohnungsangelegenheiten Rechte und Pflichten aus Mietvertrag, Auflösung, Abschluss und Kündigung Pflegeheim, Heimvertrag Vertretung vor Gerichten Beauftragung von Rechtsanwälten, Prozesshandlungen postmortale Vorsorgevollmacht Vermögen geht an Erben, diese sind aber bis zur Erteilung des Erbscheines handlungsunfähig – Bevollmächtigter kann agieren Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

11 - Vermögensangelegenheiten persönliche Angelegenheiten
Betreuungsverfügung - Vermögensangelegenheiten persönliche Angelegenheiten Gesundheit Verträge aller Art Wohnungsangelegenheiten Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

12 Rechtliche Betreuung – was ist das?
§1896 BGB „Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amtes wegen für ihn einen Betreuer.“ Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

13 Voraussetzungen für die Einrichtung
einer rechtlichen Betreuung sind... * eine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung * die Feststellung, dass der /die Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen kann * das Fehlen eines/einer Bevollmächtigten Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

14 Vollmachten und Betreuungsverfügungen
Registrierung in Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister Berlin einmalige Gebühren dauerhafte Registrierung & Beauskunftung Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

15 Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

16 Patientenverfügung BGB § 1901a
(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

17 (2) Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Über-zeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten. Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

18 (5) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Bevollmächtigte entsprechend.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten. (4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden. (5) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Bevollmächtigte entsprechend. Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

19 Wofür die Patientenverfügung gilt:
* in bestimmten Situationen, die Sie exemplarisch beschreiben * Maßnahmen, die der Lebenserhaltung dienen * Behandlung von Schmerzen und Symptomen * künstliche Ernährung und Medikamenteneinsatz * Wiederbelebung und künstliche Beatmung * Organspende * Sterbebegleitung Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

20 Regelmäßig überprüfen und an aktuelle Lebensumstände anpassen.
Patientenverfügung rechtlich verbindlich? Ja – der Wille des Patienten muss in Bezug auf ärztliche Maßnahmen eindeutig und sicher erkennbar sein. = ist als Anweisung für behandelnde Ärzte zu verstehen Regelmäßig überprüfen und an aktuelle Lebensumstände anpassen. Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

21 BGH – Urteil , Az: XII ZB 61/16 Die Entscheidung des BGH konkretisiert im Grunde die vom Patientenverfügungsgesetz 2009 geschaffene Rechtslage. Schon 2009 wurde in dem Gesetz festgelegt, dass eine Patientenverfügung konkrete Behandlungsentscheidungen in einer bestimmten Krankheitssituation beinhalten soll. Grundsätzlich ist das Urteil des BGH auch im Hinblick auf die Vollmachtnehmer und die behandelnden Ärzte begrüßenswert. Diese haben nun eine bessere Vorstellung vom Patientenwillen und können diesen dementsprechend auch besser umsetzen. Gleichzeitig müssen nun aber auch hunderttausende Patientenverfügungen überprüft werden. Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.

22 Vorsorgevoll-macht Betreuungs- verfügung Patienten- verfügung
Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V.


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