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Das neue Erwachsenenschutzrecht

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Präsentation zum Thema: "Das neue Erwachsenenschutzrecht"—  Präsentation transkript:

1 Das neue Erwachsenenschutzrecht

2 4 Säulen des Erwachsenenschutzrechts

3 Gerichtliche Erwachsenenvertretung
Maximal drei Jahre Nur für einzelne oder Arten von konkret zu besorgenden Angelegenheiten Neu: Möglichkeit mehrere Erwachsenenvertreter mit unterschiedlichen Wirkungsbereichen „Eignungspyramide“: in Vorsorgevollmacht der EV-Verfügung bezeichnete Person, nahestehende Person, Erwachsenenschutzverein, Notar/RA

4 Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Bisher: „Vertretung nächster Angehöriger“ Nur nächste Angehörige (Kinder, Lebensgefährte, Neffe,…) Wirksamkeit mit Eintragung im ÖZVV (Vorlage Auszug!) Endet spätestens drei Jahre nach Wirksamwerden Vorab-Widerspruch im ÖZVV möglich „Nachteil“: Berichts- und Rechnungslegungspflicht, gerichtliche Genehmigung für außerordentlichen Wirtschaftsbetrieb

5 Gewählte Erwachsenenvertretung
Genügt geminderte Entscheidungsfähigkeit Unbestimmte Zeit Wirkungsbereich nicht eingeschränkt Nur „nahestehende Personen“ Errichtung durch Notar / RA / Erwachsenenschutzverein Eintragung im ÖZVV: konstitutive Wirkung (Vorlage Auszug!) Eingeschränkte Autonomie: unterliegt regelmäßiger gerichtlicher Kontrolle

6 Fazit Gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung unterliegen gerichtlicher Kontrolle Gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung laufen nach drei Jahren ab Bei gerichtlicher Erwachsenenvertretung besteht ein Entschädigungsanspruch des Vertreters Gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung für die gesicherte Fortführung eines Unternehmens ungeeignet! Maximale Selbstbestimmung nur mit Vorsorgevollmacht!

7 Die Vorsorgevollmacht
Rechtzeitig und selbstbestimmt Die Vorsorgevollmacht

8 Vorsorgevollmacht Maximale Autonomie Wirksam mit Eintragung im ÖZVV
Unbestimmte Zeit Wirkungsbereich nicht eingeschränkt Keine eigen- bzw. fremdhändige Errichtung (mehr) möglich

9 Vorsorgevollmacht Widerruf jederzeit möglich
Beendigung durch Gericht, bei pflichtwidrigen Verhalten bzw. Wohl des Vertretenen gefährdet Vorteil: keine Berichtspflicht an das Gericht

10 Testament und letztwillige Verfügungen
Damit Ihr Wille wirklich zählt: Testament und letztwillige Verfügungen

11 Testament Alte Testamente gelten weiterhin
Gesetzliche Erbfolge gefährdet Unternehmen Testament verhindert die Zersplitterung (Vermeidung Erbengemeinschaft)

12 Testament Errichtung des Testaments sichert den Fortbestand des Unternehmens und der privater Vermögenswerte Jede Zeit hat ihr Testament: Rechtzeitig errichten – den Umständen anpassen Ergänzende Vorsorge: Anpassung des Gesellschaftsvertrages

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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