Empfehlungen für Kindertagespflegepersonen nach dem Ampelprinzip von Gert Baumgärtel.

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 Präsentation transkript:

Empfehlungen für Kindertagespflegepersonen nach dem Ampelprinzip von Gert Baumgärtel

 selbstständiger Handelsvertreter für die mitNORM GmbH mit Sitz in Hannover, Regionalleiter in Potsdam  Rudolf-Breitscheid-Str Potsdam, Land Brandenburg Tel.: Mobil: Mail:

 17 Jahre war ich bereits als unabhängiger Finanzberater tätig.  Dann stellte eine Kundin eine Frage:  „Ich mache mich selbstständig als KTPP. Was muss ich dabei im Bereich Absicherung und Vorsorge beachten?“  Die Materie war für mich neu und es folgten drei Monate Einarbeitung in die Zusammenhänge JA- Trägerverein-KTP als Firma, KTP als Privatperson.  Dabei stieß ich auf bemerkenswerte Umstände! (Bsp.: von 28 KTPP hatten 25 keine oder falsche Betriebshaftpflichtversicherungen! Zulagefähigkeit bei Riester-Rentenfähigkeit für Selbstständige ist oft unbekannt)

 Folgende Empfehlungen nach meinem entwickelten Ampelprinzip beruhen auf einzelne Fallbeispiele, bedürfen aber der persönlichen und individuellen Beratung! Dringend Wichtig Möglich

 Private Haftpflicht mit Zusatz für Tätigkeit als Tagesmutter und Anzahl der Tageskinder (in privater Wohnung)  Betriebshaftpflicht bei angemieteten Räumlichkeiten, ist selten durch private Haftpflicht abgedeckt (immer schriftlich bestätigen lassen!) !) (Beispiel: VS 3 Mio €, Beitrag 120,- € p.a.)  Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, wenn innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate ein Versicherungs- pflichtverhältnis bestand oder ALG bezogen wurde (Antrag bis 3 Monate nach Anmeldung der Tätigkeit möglich)

 Berufsunfähigkeitsversicherung (1500,- € pro Monat bis 67. Lebensjahr) (Beispiel: 93,- € p.m. für 28 J ,- € p.m. für 53 J.)  ACHTUNG! Verträge mit einer Zahlung bis 750,- € monatlich sind minderwertig und die Leistung ist umsonst, da Harz IV gegengerechnet wird!

 Private Krankentagegeldversicherung (Beispiel: 50 € ab dem 29. Tag 3 € p.m. (28 J) - 58 € p.m. (53 J)  Gesetzliche Zusatzversicherung Als „hauptberuflich versicherte KTPP“ kann eine Versicherung mit Krankentagegeld (70 % des Einkommens) abschlossen werden. (Beispiel BARMER/GEK, Versicherungsbeitrag ohne KTG = 15,1 % vom Brutto, mit KTG ab 7. Woche = 15,7 % vom Brutto)BARMER/GEK

 Altersvorsorge !!! Von Gesetz her sind KTPP rentenversicherungspflichtig. Die staatl. Rente allein ist aber ein Weg zur Altersarmut. (BVKTP)!!!  Riester-Rente – oftmals sinnvoll, aber sehr individuell und nur nach persönlichen Verhältnissen zu berechnen (z.B. mit 2 eigenen Kindern, geb. ab 2008, bekommt man pro Jahr 754,- € Zulage, Beitrag 4% des BruttoJahreseinkommen = zu versteuerndes Einkommen, abzüglich der Zulage = Monatsbeitrag)  Sonstige private Altersvorsorge und Riesterrente- Verträge sind nur nach individueller Beratung möglich!

 Rechtschutz für Selbständige (Privat/Beruf/Verkehr/Wohnung/Vertrags- und Verwaltungsrecht) (Beispiel: ca. 260,- € p. a.).  Geschäftsinhaltsversicherung bei angemieteten Räumlichkeiten, entspricht einer Hausratversicherung (Beispiel: VS €, Beitrag ca. 130,- € p.a.) Schadensbeispiel: Einbruch in Geschäftsräume, Diebstahl von Krippenwagen (bis 1000,- € als Fahrrad versichert), Sachbeschädigung durch Einbruch

 Berufliche Unfallversicherung bei der BGW ist Pflicht und wird vom Jugendamt zu 100 % erstattet. Absicherung bei Wegeunfall und Unfall im Zusammenhang mit der Tätigkeit als TPP  Eine private Unfallversicherung wird regional teilweise auch vom JA erstattet (Bsp. Potsdam = 50 % bis 60,- € pro Jahr) Absicherung bei Unfällen jeglicher Art, privat wie beruflich, je nach Vertrag.

 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.  Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne kontaktieren. Ich gebe gerne Auskünfte bzw. kann Sie zu einem Kollegen in Ihrer Region vermitteln.  Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und  bleiben Sie gesund!  Gert Baumgärtel