1 Steueränderungen 2008 I: Änderungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 2008 1. der „Reichensteuer“ auch für gewerbliche Einkünfte 2.Einführung.

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 Präsentation transkript:

1 Steueränderungen 2008 I: Änderungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften der „Reichensteuer“ auch für gewerbliche Einkünfte 2.Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung II: Änderungen für Kapitalgesellschaften und deren Gesellschafter Änderung des Steuersatzes 2.Verlustnutzung 3.Ausschüttungsüberlegung III: Änderungen für alle Unternehmen Investitionsabzugsbetrag und Ansparabschreibung 2.Sonderabschreibungen 3.Änderung der allgemeinen Abschreibungsregeln 4.Zinsschranke IV: Gewerbesteueränderungen Senkung der Steuermesszahl 2.Wegfall des Betriebsausgabenabzugs 3.Anstieg des Anrechnungsfaktors 4.Neue Hinzurechnungsvorschriften V: Belastungsvergleich VI: Erbschaftsteuerreform — Stand der Diskussion Steueränderungen 2008 I: Änderungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften Anwendung der „Reichensteuer“ auch für gewerbliche Einkünfte 2.Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung II: Änderungen für Kapitalgesellschaften und deren Gesellschafter Änderung des Steuersatzes 2.Verlustnutzung 3.Ausschüttungsüberlegung III: Änderungen für alle Unternehmen Investitionsabzugsbetrag und Ansparabschreibung 2.Sonderabschreibungen 3.Änderung der allgemeinen Abschreibungsregeln 4.Zinsschranke IV: Gewerbesteueränderungen Senkung der Steuermesszahl 2.Wegfall des Betriebsausgabenabzugs 3.Anstieg des Anrechnungsfaktors 4.Neue Hinzurechnungsvorschriften V: Belastungsvergleich VI: Erbschaftsteuerreform — Stand der Diskussion Treuhand Saar

2 Treuhand Saar I: Änderungen für Einzelunternehmen und Personengeseilschaften Anwendung der „Reichensteuer“ auch für gewerbliche Einkünfte Bisherige Begrenzung der gewerblichen Einkünfte auf 42 % entfällt Nunmehr Besteuerung der gewerblichen Einkünfte bis 45 % 2.Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung Rechtfertigung und Hintergrund - Eigenkapitalstärkung - Investitionsförderung - Gleichstellung zur Kapitalgesellschaft Gewinne können bei Thesaurierung mit 28,25 % versteuert werden Nachversteuerung bei Entnahme i. H. v. 25 % Vorteilhaftigkeitsfragen - Höhe des individuellen Grenzsteuersatzes - Thesaurierungszeitraum - Zinssatz der ersetzenden Finanzierungen nach Steuern Orientierungshilfe Grenzsteuersatzinterner Zins Vorteilhaftigkeit nach x Jahren 45%6% 2 42%6% 8 40%6%14 35%6%41

3 II: Änderungen für Kapitalgesellschaften Änderung des Steuersatzes Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 % Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 % Gesamtsteuerbelastung bis 2007: ca. 39,2 % Gesamtsteuerbelastung bis 2007: ca. 39,2 % Gesamtsteuerbelastung ab 2008: ca. 30,6 % Gesamtsteuerbelastung ab 2008: ca. 30,6 % Verbesserung des Gesamtsteuersatzes: 8,6 %-Punkte Verbesserung des Gesamtsteuersatzes: 8,6 %-Punkte 2.Verlustnutzung (Mantelkauf-Problematik) Bedeutsame Verschlechterung der Verlustnutzung bei Gesellschafterwechsel innerhalb von fünf Jahren Bedeutsame Verschlechterung der Verlustnutzung bei Gesellschafterwechsel innerhalb von fünf Jahren Anteilsübertragung von 26 % bis 50 % anteiliger Wegfall der steuerl. Verluste Anteilsübertragung von 26 % bis 50 % anteiliger Wegfall der steuerl. Verluste Anteilsübertragung von mehr als 51 % vollständiger Wegfall der steuerl. Verluste Anteilsübertragung von mehr als 51 % vollständiger Wegfall der steuerl. Verluste Gilt derzeit auch bei Schenkungen und Erbschaften! Gilt derzeit auch bei Schenkungen und Erbschaften! 3.Ausschüttungsüberlegung Gewinnausschüttung von Gewinnen 2007 in 2008 Gewinnausschüttung von Gewinnen 2007 in 2008 Steuerquote insgesamt ca. 52,2 % (in 2009: 54,8%) Steuerquote insgesamt ca. 52,2 % (in 2009: 54,8%) Vorabausschüttung von Gewinnen 2008 in 2008 Vorabausschüttung von Gewinnen 2008 in 2008 Steuerquote insgesamt ca. 45,4 % (in 2009: 48,4 %) Steuerquote insgesamt ca. 45,4 % (in 2009: 48,4 %) Treuhand Saar

4 III: Änderungen für alle Unternehmen Investitionsabzugsbetrag und Ansparabschreibung Ansparrücklage letztmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar die vor dem enden, also bei Kalenderjahr = Wirtschaftsjahr zum Ansparrücklage letztmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar die vor dem enden, also bei Kalenderjahr = Wirtschaftsjahr zum Bisher gebildete bleiben bestehen und werden nach altem Recht aufgelöst Bisher gebildete bleiben bestehen und werden nach altem Recht aufgelöst Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) anwendbar ab 2007 Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) anwendbar ab 2007 Höhe: bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs-/Herstellkosten Höhe: bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs-/Herstellkosten Insgesamt maximal EUR je Betrieb Insgesamt maximal EUR je Betrieb Der Investitionsabzugsbetrag wird gewährt für folgende Wirtschaftsgüter: Der Investitionsabzugsbetrag wird gewährt für folgende Wirtschaftsgüter: - abnutzbare - bewegliche - des Anlagevermögens - neue oder gebrauchte - neue oder gebrauchte - fast ausschließliche betriebliche Nutzung ( > 90 %) Treuhand Saar

5 Treuhand Saar weiterer Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind: - Größenkriterien: Betriebsvermögen: nicht über EUR - Bei Überschussrechnern: Gewinn: nicht über EUR - Funktionsbenennung gegenüber Finanzamt - Funktionsbindung! Investitionsabsicht 3 Jahre nach Bildung des IAB Rückgängigmachung des IAB - bei Minderinvestition oder keiner Investition - rückwirkende Einkommensteuererhöhung auf das JAB Abzugsjahr - evtl. Nachzahlungszinsen

6 Treuhand Saar 2. Sonderabschreibungen 20 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten 20 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten zusätzlich zur linearen AfA im Jahr der Anschaffung und den folgenden 4 Jahren zusätzlich zur linearen AfA im Jahr der Anschaffung und den folgenden 4 Jahren bei beweglichen, neuen oder gebrauchten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bei beweglichen, neuen oder gebrauchten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ausschließliche betriebliche Nutzung ausschließliche betriebliche Nutzung Größenkriterien: Betriebsvermögen max. 235 TEUR und Gewinn max. 100 TEUR Größenkriterien: Betriebsvermögen max. 235 TEUR und Gewinn max. 100 TEUR Vorherige Bildung eines IAB ist nicht notwendig Vorherige Bildung eines IAB ist nicht notwendig

7 Treuhand Saar 3. Änderung der allgemeinen Abschreibungsregeln Streichung der degressiven Abschreibung Änderung bei GWGs - bis 150 EUR Pflicht zur Sofortabschreibung - von 151 EUR bis EUR Sammelpostenbildung - Abschreibung des Sammelpostens über 5 Jahre - Abgänge von Gegenständen des Sammelposten keine Auswirkung

8 4. Zinsschranke 4. Zinsschranke Begrenzung des Zinsabzuges auf 30 % des EBITDA Begrenzung des Zinsabzuges auf 30 % des EBITDA (EBITDA: Gewinn vor Nettozinsaufwand, Ertragsteuern und Abschreibungen) (EBITDA: Gewinn vor Nettozinsaufwand, Ertragsteuern und Abschreibungen) Zinsaufwendungen bis zur Höhe von Zinserträgen sind vorab vollständig abziehbar Zinsaufwendungen bis zur Höhe von Zinserträgen sind vorab vollständig abziehbar Betriebe mit Zinsaufwendungen von weniger als 1 Mio. EUR sind nicht betroffen Betriebe mit Zinsaufwendungen von weniger als 1 Mio. EUR sind nicht betroffen Treuhand Saar

9 IV: Gewerbesteueränderungen Senkung der Steuermesszahl Absenkung von 5 % auf 3,5 % Absenkung von 5 % auf 3,5 % Wegfall des Staffeltarifes für Einzelunternehmen und Personengesellschaften Wegfall des Staffeltarifes für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 2.Wegfall des Betriebsausgabenabzugs Treuhand Saar

10 3. Anstieg des Anrechnungsfaktors Die Gewerbesteuer bleibt weiterhin bei der Einkommensteuer anrechenbar Die Gewerbesteuer bleibt weiterhin bei der Einkommensteuer anrechenbar Der Anrechnungsfaktor steigt von derzeit 1,8 auf 3,8 als Kompensation des Der Anrechnungsfaktor steigt von derzeit 1,8 auf 3,8 als Kompensation des Wegfalls des Betriebsausgabenabzuges Wegfalls des Betriebsausgabenabzuges - Gewerbsteuermessbetrag 3,5 % x 3,8 ergibt: 13,3 % zzgl. SolZ ergibt: 14 % - Gewerbsteuermessbetrag 3,5 % x 3,8 ergibt: 13,3 % zzgl. SolZ ergibt: 14 % - Neue Gewerbsteuer: 3,5 % x Hebesatz (400 %) ergibt: 14 % - Neue Gewerbsteuer: 3,5 % x Hebesatz (400 %) ergibt: 14 % Vollständige Kompensation möglich bei einen Hebesatz von 400 % Vollständige Kompensation möglich bei einen Hebesatz von 400 % Bei Hebesätzen über 400 % erfolgt eine nicht vollständige Anrechnung Bei Hebesätzen über 400 % erfolgt eine nicht vollständige Anrechnung Treuhand Saar

11 Treuhand Saar 4. Neue Hinzurechnungsvorschriften Grundsätzliche Erweiterung der Hinzurechnungen Neureglungen im Einzelnen % der Entgelte für Schulden % der Renten und dauernde Lasten % Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters - 20 % der Mieten und Pachten inkl. Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (Kfz, Maschinen, EDV...) - 65 % der Mieten, Pachten und Leasing für nicht bewegliche Wirtschaftsgüter (Gebäude und Grundstücke) - 25 % für zeitliche Überlassung von Rechten (Lizenzen) Freibetrag von EUR 25 % der 100 TEUR übersteigenden Summe wirken sich tatsächlich als Mehrbelastung aus.

12 Treuhand Saar V: Belastungsbeispiel am Beispiel der Betriebsaufspaltung Basisdaten Besitzgesellschaft (Personengesellschaft) Pachteinnahmen: TEUR Zinsaufwand: 400 TEUR Sonstiger Aufwand: 200 TEUR EHW des Grundstücks: TEUR Basisdaten Betriebsgesellschaft (GmbH) Einnahmen: TEUR Zinsaufwand: 70 TEUR Pachtaufwand: TEUR Davon 20 % für Maschinen und 80 % für Gebäude Sonstiger Aufwand: 100 TEUR

13 Treuhand Saar

14 Treuhand Saar

15 BP-Hinweis: angemessene Pachtvereinbarungen Zu hoch -> verdeckte Gewinnausschüttung bei GmbH Zu niedrig -> hälftiges Betriebsausgabenabzugsverbot im Besitzunternehmen Treuhand Saar

16 Treuhand Saar VI: Erbschaftsteuerreform — Stand der Diskussion

17 Treuhand Saar Danke für Ihre Aufmerksamkeit