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zur Seminarveranstaltung: Existenzgründungstag

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Präsentation zum Thema: "zur Seminarveranstaltung: Existenzgründungstag"—  Präsentation transkript:

1 zur Seminarveranstaltung: Existenzgründungstag
Herzlich Willkommen zur Seminarveranstaltung: Existenzgründungstag Stefan Deppe

2 Steuern für Existenzgründer
Stefan Deppe

3 Dem Grunde nach zählen zu den Steuern nur solche Geldleistungen,
die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (§ 3 Abs. 1 AO). Stefan Deppe

4 Stefan Deppe

5 EINKOMMENSTEUER Die Einkommensteuer hat die größte Breitenwirkung.
Steuerschuldner sind alle natürlichen Personen mit ihren Einkünften im In- und Ausland. Die Einkommensteuer zählt zu den Ertragsteuern. Ihre Bemessungsgrundlage ist der wirtschaftliche Erfolg. Kriterien dafür sind insbesondere der Gewinn, der Ertrag, der Überschuss oder auch das Einkommen. Stefan Deppe

6 nur realisierte Einkünfte sind zu versteuern (Realisationsprinzip).
Gegenstand der Einkommensteuer ist das Erwerbseinkommen der natürlichen Personen, d.h. die Summe der Einkünfte, die der Steuerpflichtige durch eine in Gewinnabsicht ausgeübte Erwerbstätigkeit erwirtschaftet hat. Bei der Ermittlung der Einkünfte sind Erwerbsbezüge und Erwerbsaufwendungen unter Zurechnung zu einer bestimmten Erwerbstätigkeit zu ermitteln; nur realisierte Einkünfte sind zu versteuern (Realisationsprinzip). Um dieses zu erreichen, bedient sich der Gesetzgeber einer pragmatischen Legaldefinition des Einkommens durch den Einkünftekatalog. Daraus ergibt sich folgende Systematik: Stefan Deppe

7 Stefan Deppe Einkunftsarten Gewinneinkünfte
Gewinneinkünfte (Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben; Ermittlung durch Betriebsvermögensvergleich) Besteuerung des Gewinns Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus selbstständiger Arbeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Überschusseinkünfte (Einnahmen ./. Werbungskosten; Ermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung) Besteuerung der laufenden Erträge Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus Kapitalvermögen Sonstige Einkünfte Verluste innerhalb einer Einkunftsart sind mit Verlusten dieser Einkunftsart im jeweiligen Veranlagungszeitraum verrechenbar. Allein die Ausübung der Tätigkeit reicht nicht; sie muss auch von der Absicht getragen sein, Gewinn/Überschuss zu erzielen. Sonst ist die Tätigkeit nicht steuerbar; dann können aber auch keine steuerrelevanten Verluste verrechnet werden (sog. Liebhaberei). Einkünfte, die nicht unter eine des 7 Einkunftsarten fallen, sind nicht steuerbar und unterliegen nicht der Einkommensteuer (z. B. Erbschaften, Schenkungen, Lotteriegewinne); die Einkunftsart "sonstige Einkünfte" ist also kein Auffangtatbestand für Einkünfte, die nicht bereits unter eine der anderen sechs Einkunftsarten fallen. Der Katalog der sonstigen Einkünfte ist im EStG abschließend aufgezählt. Stefan Deppe

8 Betriebsausgaben (§ 4 Abs.4 EStG):
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Stefan Deppe

9 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben:
Folgende Betriebsausgaben dürfen u.a. hingegen den Gewinn nicht mindern: Geschenke über 35 € pro Empfänger / p.a. (§ 4 Abs. 5 Nr.1 EStG) 30% der Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr.2 EStG) Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG) Keine Benennung von Zahlungsempfängern (§ 160 AO) Stefan Deppe

10 Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen
Für künftige Anschaffungen eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens können bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd abgezogen werden (Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs.1 EStG). In den ersten fünf Jahren der Anschaffung können zusätzlich Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20% der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden (§ 7g Abs.5 EStG). Stefan Deppe

11 KÖRPERSCHAFTSTEUER Die Körperschaftsteuer (KSt) ist die "Einkommensteuer der Körperschaften". Es bestehen daher viele Gemeinsamkeiten, insbesondere beim Umfang der Einkünfte und der Einkommensermittlung. Ist eine Körperschaft berechtigt Ausschüttungen vorzunehmen, gehören die Ausschüttungen grundsätzlich zur Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer des Anteilseigners. Stefan Deppe

12 Im Körperschaftsteuerrecht gelten weitgehend die Grundsätze und Vorschriften des Einkommensteuerrechts. Sie werden ergänzt durch spezielle Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes. Stefan Deppe

13 Der aktuelle Körperschaftsteuertarif beträgt 15 %.
Zusammen mit der Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag liegt die Gesamtbelastung an Ertragsteuern i. d. R. unter 30 %. Stefan Deppe

14 GEWERBESTEUER Die Gewerbesteuer ist neben der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer die 2. Steuer, die bei Gewerbebetrieben vom Ertrag erhoben wird. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu. Auf den vom Finanzamt ermittelten Gewerbesteuermessbetrag wenden die Gemeinden unterschiedliche Hebesätze an. Die Hebesätze sind ausschlaggebend für die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung des Unternehmens. Stefan Deppe

15 • Gewinnerzielungsabsicht,
Die Definition des Gewerbebetriebs ergibt sich aus § 15 Abs. 2 EStG. Aus dieser Definition lassen sich als Merkmale eines Gewerbebetriebs ableiten: • Selbstständigkeit, • Nachhaltigkeit, • Gewinnerzielungsabsicht, • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, • keine selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft, • der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung ist überschritten Stefan Deppe

16 Unabhängig von der Art der Tätigkeit gilt die Betätigung von
Europäischen Gesellschaften, Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH), Genossenschaften einschließlich Europäischer Genossenschaften, Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit als Gewerbebetrieb. Stefan Deppe

17 Die Steuermesszahl beträgt 3,5 %, unabhängig von ihrer Rechtsform.
Der ermittelte Gewerbeertrag – ggf. nach Abzug eines Gewerbeverlusts aus Vorjahren – ist auf volle 100 EUR nach unten abzurunden. Für Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften ist ein Freibetrag von EUR zu berücksichtigen. Die Steuermesszahl beträgt 3,5 %, unabhängig von ihrer Rechtsform. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Stefan Deppe

18 Nach dem Wegfall der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe wird die Einkommensteuer ab dem Erhebungszeitraum 2008 einzig durch die Anrechnung der Gewerbesteuer ermäßigt. Die Ermäßigung können Personen in Anspruch nehmen, die entweder als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft Einkünfte erzielen, die der Gewerbesteuer unterliegen. Stefan Deppe

19 Der Anrechnungsfaktor beträgt das 3,8-Fache des festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrags.
Dadurch ergibt sich eine vollständige Entlastung von der Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 380 %. Stefan Deppe

20 Sie wird nach dem sog. Mehrwertsteuersystem erhoben.
UMSATZSTEUER Die Umsatzsteuer erfasst die Lieferung von Gegenständen und sonstige Leistungen durch Unternehmer. Sie wird nach dem sog. Mehrwertsteuersystem erhoben. Als Verbrauchsteuer belastet sie nur den Endverbraucher, nicht aber die Unternehmer. Für diese wirkt sie "steuerneutral"; denn ein Unternehmer schuldet zwar die Umsatzsteuer aus seinem Ausgangsumsatz, er wälzt sie aber auf den Leistungsempfänger ab. Ist dieser ebenfalls Unternehmer, kann er die ihm in einer Rechnung offen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuerbetrag abziehen Stefan Deppe

21 Der deutschen USt unterliegen steuerbare Umsätze.
Das sind alle Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt, die der Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens und im Inland ausführt, ferner die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet und der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt. Stefan Deppe

22 Auf die Bemessungsgrundlage ist der jeweilige Steuersatz anzuwenden (§ 12 UStG).
Ab beträgt der Regelsteuersatz 19 % und der ermäßigte Steuersatz weiterhin 7 %. Stefan Deppe

23 Stefan Deppe

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Dipl. FinW. (FH), Dipl. Jurist Stefan Deppe RiDe Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Stefan Deppe

25 Kalkulation und Erfolgskontrolle
Stefan Deppe

26 BUCHFÜHRUNG Mit der Buchführung halten Unternehmer alle – wirtschaftlichen und rechtlichen – Geschäftsvorfälle ihres Unternehmens im Geschäftsjahr zahlenmäßig fest. Dazu gehören vor allem die Geschäfte mit Kunden, Lieferanten und Banken. Am Jahresende muss die Buchführung die Aufstellung einer Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung ermöglichen. Stefan Deppe

27 In der Buchführung werden alle Geschäftsvorgänge
wie Mietzahlungen, Wareneinkäufe, Lohnzahlungen etc. in Konten chronologisch festgehalten. Erfasst werden bei der doppelten Buchführung auf Bestandskonten zudem alle Veränderungen im Betriebsvermögen (Maschinen, Fahrzeuge, Forderungen gegen Kunden), aber auch Verbindlichkeiten. Stefan Deppe

28 Jeder Kaufmann (§ 1 ff HGB) ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Auch Handelsgesellschaften (OHG und KG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind buchführungspflichtig und müssen eine Handelsbilanz erstellen. Stefan Deppe

29 Bestimmte Einzelkaufleute sind von der Buchführungspflicht befreit:
Einzelkaufleute, deren Umsatz und Gewinn pro Jahr bestimmte Schwellenwerte an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschreitet (Umsatz: EUR, Gewinn: EUR), sind von der Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung und der Erstellung eines Inventars nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit (§ 241a HGB). Stefan Deppe

30 • mehr als 500.000 EUR Umsatz im Kalenderjahr erwirtschaften oder
Gewerbliche Unternehmer sind auch ohne handelsrechtliche Kaufmannseigenschaft steuerrechtlich buchführungspflichtig, wenn sie • mehr als EUR Umsatz im Kalenderjahr erwirtschaften oder • mehr als EUR Gewinn im Wirtschaftsjahr erzielen (§ 141 AO). Gewerbetreibende müssen bei Überschreiten einer der Schwellenwerte dann lediglich eine Steuerbilanz erstellen. Stefan Deppe

31 Forderungsmanagement
Ziel des Kreditmanagements ist es, Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität des Unternehmens jederzeit zu wahren. Hier bedarf es einer engen Zusammenarbeit mit dem Vertrieb zur Beschaffung von externen Kreditinformationen über die von den Forderungen betroffenen Unternehmen. Stefan Deppe

32 Die Hauptaufgabe des Forderungsmanagements ist es neben der Organisation des betrieblichen Mahnwesens, Unternehmen auf ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen. Die Prüfung erfolgt durch eine systematische Analyse verschiedener Informationsquellen und umfasst: Stefan Deppe

33 • das Einholen von Bankauskünften, • Branchenbeobachtungen,
• die Analyse von Geschäftsberichten und Bilanzen, • Anfragen bei Auskunfteien (z. B. Creditreform), • Befragungen von Außendienstmitarbeitern, • das Festlegen von Zahlungszielen und Kreditlimits, • die Forderungsüberwachung und -realisierung sowie • die Auswertung des bisherigen Zahlungsverhaltens von Kunden. Stefan Deppe

34 Kostenkontrolle Der Umfang der Kostenkontrolle ist abhängig von der Art und Intensität der Unternehmung. Grundsätzlich gibt sie Aufschluss über die entstandenen Kosten und bietet entsprechend die Möglichkeit, künftige Maßnahmen besser zu planen und zwischen Alternativen zu vergleichen. Stefan Deppe

35 Übersicht über die Kosten, Transparenz der Entwicklung der Kosten,
Durch die regelmäßige Erfassung, Verrechnung und Überprüfung der geplanten mit den entstandenen Kosten können folgende Ziele verfolgt werden: Übersicht über die Kosten, Transparenz der Entwicklung der Kosten, • Zuordnung zu den einzelnen Abteilungen / Bereichen, Zuordnung zur Maßnahme, Stefan Deppe

36 • Ermittlung der Einarbeitungskosten, • Soll-Ist-Vergleich,
• Vergleich zwischen Personalbeschaffungskosten und Entwicklungskosten, • Kostenvergleich zwischen diversen Anbietern, • Möglichkeit zur Rentabilitätskontrolle, • Entscheidungsgrundlage für neue Maßnahmen, • Bekanntgabe an Mitarbeiter / in der Sozialbilanz • Benchmarking. Stefan Deppe

37 Stefan Deppe

38 Stefan Deppe

39 Kennzahlen Kennzahlen informieren in präziser und zusammengefasster Form über wichtige betriebswirtschaftliche Tatbestände und die Entwicklung eines Unternehmens, seiner Teilbereiche, seiner Funktionen oder seiner Prozesse. Sie verdichten eine Vielzahl der im Unternehmen anfallenden Daten auf jeweils einen Wert und sorgen so für eine erhöhte Transparenz bei den Kennzahlenempfängern. Stefan Deppe

40 Stefan Deppe

41 Es geht um die Beantwortung der Fragestellung:
Kalkulation Die Kalkulation (Kostenträgerstückrechnung) ist nach Kostenartenrechnung und Kostenstellenrechnung die dritte Stufe der laufenden Kostenrechnung. Es geht um die Beantwortung der Fragestellung: Welche Kosten und Erlöse sind für das einzelne Produkt, für die einzelne Leistung, für den Auftrag, d. h. für den einzelnen Kostenträger, angefallen? Dies gilt sowohl für Kundenaufträge als auch für interne Leistungen. Stefan Deppe

42 Stefan Deppe

43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Dipl. FinW. (FH), Dipl. Jurist Stefan Deppe RiDe Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Stefan Deppe

44 Stefan Deppe


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