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Veröffentlicht von:Peter Brandt Geändert vor über 8 Jahren
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1 Referenten: Hans-Jürgen Maas, Dipl.-Betriebswirt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Frank Keil, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Betriebsübergabe erfolgreich planen Veranstaltung am 09.05.2011 Steuerliche Folgen Gestaltungsmöglichkeiten THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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2 Inhaltsverzeichnis 1.Allgemeine Informationen 2.Erbschaft- und Schenkungssteuerliche Aspekte 3.Ertragsteuerliche Aspekte 4.Abschließende Bemerkung THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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3 1. Allgemeine Informationen Auswirkungen einer unvorbereiteten Unternehmensnachfolge: Der Übergang auf die nächste Generation kann ein Unternehmen zerstören: Wenn ein zur Unternehmensführung ungeeigneter Unternehmenserbe im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge in das Unternehmen eintritt Wenn das Unternehmen in die Hände einer zerstrittenen Erbengemeinschaft fällt Überbeanspruchung der Liquidität des Unternehmens (z.B. Abfindungsansprüche) Steuerforderungen aus Erbschafts-/Ertragsteuer belasten den Gesellschafter, dass eine Zwangsveräußerung des Unternehmens notwendig wird THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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4 1. Allgemeine Informationen Ziele einer gesetzlichen Nachfolge: Fortbestand des Unternehmens oder aber gewinnbringende Veräußerung Bündelung der Entscheidungsgewalt im Unternehmen Rechtzeitige Einarbeitung des potentiellen Nachfolgers Gerechte und für alle Parteien sinnvolle Verteilung des Erbes Sicherung der Altersvorsorge Liquiditätsvorsorge Vermeidung bzw. Verteilung von Erbschafts-, Ertragsteuer und sonstiger Steuern (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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5 1. Allgemeine Informationen Arten der Übertragung: Unentgeltliche Übertragung (i.S. einer gestalteten vorweggenommenen Erbfolge) Entgeltliche Übertragung Teilentgeltliche Übertragung Betriebsverpachtung im Ganzen THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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6 2. Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Aspekte Bei Wohnsitz von Erblasser und Erbe im Ausland lediglich Freibetrag i.H.V. € 2.000 (gem. EUGH v. 22.04.2010, RS. C-510/08 gemeinschaftswidrig) Neue Inanspruchnahme der Freibeträge nach 1o-Jahres-Frist möglich THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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7 2. Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Aspekte Wesentliche Gestaltungsfolgen nach der Erbschaftssteuerreform: Schaffung des „privilegierten Vermögens“ Vermeidung von nichtbegünstigtem Vermögen Nichtbegünstigtes Vermögen: Dritten überlassenes Grundstück (Ausnahme: Grundstücksgesellschaft mit Hauptzweck Vermietung an Dritte) Beteiligung an Kapitalgesellschaften < 25% Beteiligung an Mitunternehmerschaften & Beteiligung im Ausland Wertpapiere Kunstgegenstände THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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8 2. Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Aspekte Verschonungstatbestände 1.Regelverschonung 85% des begünstigen Betriebsvermögens Voraussetzungen: sog. Verwaltungsvermögen < 50% Haltefrist 5 Jahre Lohnsummenklausel (maßgebliche jährliche Lohnsumme darf innerhalb der 5 Jahre 400% der Ausgangslohnsumme nicht unterschreiten) nur anwendbar bei > 20 Arbeitnehmer Beachtung von Überentnahmen THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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9 2. Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Aspekte Verschonungstatbestände 1.Regelverschonung 85% THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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10 2. Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Aspekte Verschonungstatbestände 2.Optionsverschonung 100% des begünstigen Betriebsvermögens Voraussetzungen: sog. Verwaltungsvermögen < 10% Haltefrist 7 Jahre Lohnsummenklausel (maßgebliche jährliche Lohnsumme darf innerhalb der 7 Jahre 700% der Ausgangslohnsumme nicht unterschreiten) nur anwendbar bei > 20 Arbeitnehmer Beachtung von Überentnahmen THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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11 2. Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Aspekte Verschonungstatbestände 2.Optionsverschonung 100% THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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12 2. Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Aspekte Denkbare Gestaltungsmöglichkeiten Poolverträge: Stimmrechtsbündelung einzelner Minderheitsgesellschafter durch wechselseitige Zurechnung der Beteiligungsquoten Senkung und Reduzierung der Verwaltungsquote Durch Umschichtung des Vermögens (Bsp.: Umschichtung Wertpapierdepot in Festgeld) Schaubild Nutzung von Kaskadeneffekten THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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13 2. Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Aspekte Umschichtung des Vermögens (Schaubild) 10 80 THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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14 2. Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Aspekte Anteil des Verwaltungsvermögens („Kaskadeneffekt“) „zum Verwaltungsvermögen gehören Beteiligungen (…) und Anteile an Kapitalgesellschaften, (…) wenn bei diesen Gesellschaften das Verwaltungsvermögen mehr als 50% beträgt; …“ (§ 13 b Abs. 2. Nr. 3 Erbst) THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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15 2. Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Aspekte Weitere Gestaltungsmöglichkeiten Beeinflussung der Lohnsumme Personalrationalisierungsmaßnahmen Einsatz von Leiharbeitnehmern Gehaltskürzungen Verdopplung der Freibeträge durch Nutzung der „10-Jahres-Frist“ Verdopplung der Freibeträge durch Einbeziehung des Ehepartners in das Nachfolgekonzept Hoher Freibetrag Steuerfreiheit des Güterstandsausgleichs („Güterstandsschaukel“) THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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16 3. Ertragsteuerliche Aspekte Nichtbeachtung der steuerlichen Betriebsaufspaltung: Übertragung der GmbH-Anteile an Sohn, das Eigentum am Grundstück wird zu 100% vom Vater zurückbehalten GmbH MV Vater 100% GmbH MV VaterSohn 100% THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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17 3. Ertragsteuerliche Aspekte Beendigung der Betreibsaufspaltung Entnahme des Grundstückes aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen Aufdeckung der stillen Reserven Beispiel: Buchwert € 1,00 Teilwert€ 1.000.001 Aufdeckung stiller Reserven € 1.000.000 THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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18 3. Ertragsteuerliche Aspekte Entgeltliche Übertragung Grundsatz: Gleichbehandlung bei Entgeltlichkeit zwischen Familienmitgliedern und fremden Dritten 1. Variante: Einmalzahlung (Veräußerung) 2. Variante: wiederkehrende Leistungen Renten Dauernde Lasten Kaufpreisraten THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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19 3. Ertragsteuerliche Aspekte Zu 1. Variante Einmalzahlung Übergeber erzielt ein Veräußerungsgewinn/-verlust Ertragsteuerliche Aspekte: Verkauf eines Einzelunternehmens/Anteils an einer Personengesellschaft Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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20 3. Ertragsteuerliche Aspekte Verkauf eines Einzelunternehmens/Anteils an einer Personengesellschaft Gewährung eines ermäßigten Steuersatzes i.H.v. 56% des durchschnt. Steuersatzes, mind. 15% „einmal im Leben“, VG max. € 5 Mio. Alternativ: Fünftelregelung Gewährung eines Freibetrages (§ 16 Abs. 4 EstG) „ einmal im Leben“ Voraussetzung: Vollendung des 55. Lebensjahres oder Im sozialversicherungrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig Freibetrag € 45.000 Freibetrag ermäßigt sich jedoch, wenn und soweit VG € 136.000 übersteigt Es ist unerheblich, ob ein ganzer Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil veräußert wird. Personengesellschaft: jeder Gesellschafter kann für den auf ihn entfallenden Teil des Veräußerungsgewinns den vollen Freibetrag beanspruchen THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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21 3. Ertragsteuerliche Aspekte Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft Erfassung von Veräußerungsgewinnen von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei wesentlicher Beteiligung im Privatvermögen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb Als wesentlich wird eine Beteiligung angesehen, wenn Veräußerer an der Gesellschaft mind. 1% beteiligt ist (5-Jahres-Frist) Veräußerungsgewinn: Differenz zwischen Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten der Anteile Freibetrag (§ 17 Abs. 3 EstG): € 9.060 gekürzt um den € 36.100 übersteigenden Teil des Veräußerungsgewinns Kein halber Steuersatz, sondern Versteuerung im Teileinkünfteverfahren THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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22 3. Ertragsteuerliche Aspekte Achtung: Übertragung >25% <50% anteiliger Verlust der steuerlichen Verlustvorträge der Kapitalgesellschaft Übertragung >50% vollständiger Verlust der steuerlichen Verlustvorträge der Kapitalgesellschaft u.U. Veräußerung der Wirtschaftsgüter „ aus dem Unternehmen heraus“ „asset deal“ Nutzung der Verlustvorträge durch Verrechnung mit dem Veräußerungsgewinn Minderung der Steuerlast THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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23 3. Ertragsteuerliche Aspekte Zu 1. Variante Einmalzahlung Übernehmer hat in Höhe des Kaufpreises Anschaffungskosten Ertragsteuerliche Aspekte Verkauf eines Einzelunternehmens/Anteils an einer Personengesellschaft Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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24 3. Ertragsteuerliche Aspekte Verkauf eines Einzelunternehmens/Anteils an einer Personengesellschaft Der Erwerber hat die Möglichkeit, die von ihm bezahlten stillen Reserven in den folgenden Jahren abzuschreiben, d.h. als Aufwand steuerlich geltend zu machen. THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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25 3. Ertragsteuerliche Aspekte Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft Der Erwerber hat nicht die Möglichkeit, die von ihm bezahlen stillen Reserven in den folgenden Jahren abzuschreiben, d.h. als Aufwand steuerlich gelten zu machen. Der Erwerber kann seine Anschaffungskosten steuerlich erst gelten machen, wenn er selbst seine Anteile veräußert. Ab 2009 können die Finanzierungskosten und andere Werbungskosten zu 60% berücksichtigt werden, soweit die Anteile im Betriebsvermögen gehalten werden. Gleiches gilt für Beteiligungen im Privatvermögen zu mind. 1%. THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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26 Beratung im Einzelfall erforderlich! Komplexe Materie, die hier nur im Überblick und stark vereinfacht dargestellt werden konnte Im konkreten Fall sollte stets eine professionelle rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch genommen werden! THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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27 Beratung im Einzelfall erforderlich! THS Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH Feldmannstraße 103 66119 Saarbrücken Tel: 0681/9968600 Fax: 0681/9968660 THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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28 Beratung im Einzelfall erforderlich! THS-Gruppe - Treuhand Saar Steuerberatungsgesellschaft mbH
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