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Unternehmensteuerreform 2008

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Präsentation zum Thema: "Unternehmensteuerreform 2008"—  Präsentation transkript:

1 Unternehmensteuerreform 2008
Auswirkungen für kleine & mittelständische Betriebe sowie Privatleute Steuerberaterin Andrea Kleinschmidt-Baum Dipl.-Betriebswirtin Unternehmensteuerreform

2 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
Am sind durch Unternehmensteuerreform zahlreiche Änderungen für Unternehmen und Privatpersonen in Kraft getreten. Unternehmensteuerreform

3 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
Nachstehend werden die wesentlichen Änderungen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen durch die Unternehmensteuer-Reform und die Einführung der Abgeltungsteuer aufgezeigt. Unternehmensteuerreform

4 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
Änderungen für alle Unternehmen Änderungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften Änderungen für Kapitalgesellschaften – nur kurz! Sonstige Änderungen Unternehmensteuerreform

5 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Änderung für alle Unternehmen: Gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften Unternehmensteuerreform

6 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Änderung der Abschreibungen: Wegfall der degressiven AfA Einschränkung der sofortigen Abzugsfähigkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) bei den Gewinneinkünften Unternehmensteuerreform

7 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Einschränkung der Sofortabzugsfähigkeit von GWGs: Bisherige Regelung: WG war selbstständig nutzbar Anschaffungskosten, netto unter 410 Euro = sofort abzugsfähig Regelung ab 2008: Anschaffungskosten unter 150 Euro = sofort abzugsfähig von 150 bis Euro = Sammelposten, der auf 5 Jahre abzu- schreiben ist Unternehmensteuerreform

8 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen 2. Änderung der Ansparrücklage und der Sonderabschreibung nach § 7g EStG: Änderungen bei der Ansparrücklage Änderungen bei der Sonderabschreibung Unternehmensteuerreform

9 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Ansparrücklage – bisherige Rechtslage: Die Bildung einer Rücklage von bis zu 40 % der voraussicht- lichen AK/HK für neue bewegliche Wirtschaftsgüter ist möglich, wenn der Betrieb bestimmte Größenmerkmale nicht überschreitet, (wenn: das Betriebsvermögen im Vorjahr nicht größer als € ist oder die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt; bzw. bei LuF-Betrieben der Einheitswert des Betriebes nicht mehr als € beträgt) Unternehmensteuerreform

10 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Ansparrücklage – bisherige Rechtslage: Die Bildung einer Rücklage von bis zu 40 % der voraussicht- lichen AK/HK für neue bewegliche Wirtschaftsgüter ist möglich, wenn das Wirtschaftsgut innerhalb der nächsten 2 Jahre voraus- sichtlich angeschafft oder hergestellt wird, die Bildung der Rücklage in der Buchhaltung verfolgt werden konnte und keine Rücklage nach § 3 Abs. 1 und 2a ZRFG ausgewiesen wurde. Unternehmensteuerreform

11 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Ansparrücklage – bisherige Rechtslage: Die Ansparrücklagen können insgesamt bis zu einer Höhe von Euro (Existenzgründer Euro) gebildet werden. Wird das Wirtschaftsgut nicht innerhalb der 2 (Existenzgründer 5) folgenden Wirtschaftsjahre angeschafft, ist die Rücklage gewinnerhöhend aufzulösen. Zusätzlich ist ein Gewinnzuschlag in Höhe von 6 % per anno hinzuzurechen (bei Existenzgründern entfällt der Gewinnzuschlag). Unternehmensteuerreform

12 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Ansparrücklage – neue Rechtslage: Die bisherige Ansparrücklage wird ersetzt durch den so genannten Investitionsabzugsbetrag. Auch beim Investitionsabzugsbetrag können bis zu 40 % der voraus- sichtlichen AK/HK gewinnmindernd geltend gemacht werden. Die Minderung des Gewinnes erfolgt außerhalb der Bilanz bei der Einkunftsermittlung. Jedoch haben sich zum Teil die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen der Nichtanschaffung erheblich geändert. Unternehmensteuerreform

13 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Ansparrücklage – neue Rechtslage: Die Bildung einer Rücklage von bis zu 40 % der voraussicht- lichen AK/HK für bewegliche Wirtschaftsgüter ist möglich, wenn der Betrieb bestimmte Größenmerkmale nicht überschreitet, (wenn: das Betriebsvermögen im Vorjahr nicht größer als € bzw. der Gewinn bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht größer als Euro ist; bzw. bei LuF-Betrieben der Einheitswert des Betriebes nicht mehr als Euro beträgt) Unternehmensteuerreform

14 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Ansparrücklage – neue Rechtslage: Die Bildung einer Rücklage von bis zu 40 % der voraussicht- lichen AK/HK für bewegliche Wirtschaftsgüter ist möglich, wenn das Wirtschaftsgut innerhalb der nächsten 3 Jahre voraus- sichtlich angeschafft wird und es im Jahr des Zugangs und im Folgejahr fast aus- schließlich betrieblich (mehr als 90 %) genutzt wird. Unternehmensteuerreform

15 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Ansparrücklage – neue Rechtslage: … weitere Voraussetzung: Beim Finanzamt müssen Unterlagen eingereicht werden, aus denen die Bezeichnung, die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die gebildeten Investitionsabzugsbeträge hervorgehen. Unternehmensteuerreform

16 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Ansparrücklage – neue Rechtslage: Rechtsfolge bei Nichtanschaffung bzw. Fehlverwendung: Wird das Wirtschaftsgut nicht innerhalb der 3 Folgejahre angeschafft bzw. nach Zugang nicht fast ausschließlich zu betrieblichen Zwecken genutzt, ist rückwirkend die Steuer- festsetzung des Jahres zu ändern, in dem der Abzugsbetrag geltend gemacht wurde. Bei Nichtanschaffung unterliegt die sich ergebende Steuer- nachzahlung der regulären Verzinsung (6 % p.a.). Unternehmensteuerreform

17 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Ansparrücklage – neue Rechtslage: Zusammenfassend die wichtigsten Unterschiede: Wirtschaftsgut, für das der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden soll, muss nicht mehr neu sein. Die Höchstgrenze aller Investitionsabzugsbeträge wird auf Euro angehoben. Wirtschaftsgut muss fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Damit scheidet der Firmen-Pkw, der auch für Privatfahrten genutzt wird, regelmäßig aus. Unternehmensteuerreform

18 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Ansparrücklage – neue Rechtslage: Zusammenfassend die wichtigsten Unterschiede: Bei Nichtanschaffung bzw. Fehlverwendung wird nach- träglich wieder die Steuerfestsetzung des Jahres geändert, in dem der Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht wurde. Durch die Verzinsung bei Nichtanschaffung kann sich eine zusätzliche Verschärfung gegenüber der alten Rechtslage ergeben. Unternehmensteuerreform

19 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Ansparrücklage – neue Rechtslage: Zusammenfassend die wichtigsten Unterschiede: Gewerbetreibende und Freiberufler, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, können einen Investitionsabzugsbetrag nur noch geltend machen, wenn ihr Gewinn vor Geltendmachung des Investitionsabzugs- betrages nicht mehr als Euro beträgt. Die Sonderregelungen für Existenzgründer wurden ersatz- los gestrichen. Unternehmensteuerreform

20 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Sonder-AfA – bisherige Rechtslage: Eine Sonderabschreibung von 20 % auf die AK/HK kann gebildet werden, wenn für das neue bewegliche Wirtschaftsgut in den Vorjahren eine Ansparabschreibung gebildet wurde, das Wirtschaftsgut im Jahr der Sonder-AfA fast ausschließ- lich (zu mehr als 90 %) betrieblich genutzt wurde und das Wirtschaftsgut mindestens 1 Jahr nach Anschaffung/ Herstellung im inländischen Betrieb verbleibt. Unternehmensteuerreform

21 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Sonder-AfA – neue Rechtslage: Auch weiterhin ist eine Sonderabschreibung von 20 % auf die AK/HK, vermindert um den geltend gemachten Investitions- abzugsbetrag, möglich. Voraussetzung ist ab 2008 nicht mehr, dass in den Vorjahren eine „Ansparrücklage“ bzw. ein „Inves- titionsabzugsbetrag“ geltend gemacht wurde. Die Voraussetzungen bzgl. der Betriebsgrößenmerkmale, der Verweildauer im inländischen Betrieb sowie der fast aus- schließlichen betrieblichen Nutzung sind geblieben. Die Be- triebsgrößenmerkmale wurde jedoch denen für die Geltend- machung des Investitionsabzugsbetrages gleichgestellt. Unternehmensteuerreform

22 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für alle Unternehmen Normale Abschreibung: Die Normal-AfA (ausschließlich noch lineare AfA möglich) bemisst sich ab dem nach den AK/HK vermindert um den ggf. in Anspruch genommenen Investitionsabzugs- betrag. Die AfA-Bemessungsgrundlage für die lineare AfA beträgt daher ggf. nur noch 60 % der AK/HK. Die Gesamtabschreibung im Erstjahr kann bis zu 52 % von den AK/HK zzgl. der anteiligen regulären linearen AfA betragen. Unternehmensteuerreform

23 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
I. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes II. Änderung für EU und PersGes: Geltungsbereich für: Freiberufler, Einzelunternehmen & Personengesellschaften Unternehmensteuerreform

24 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Vom Halb- zum Teileinkünfteverfahren: Das derzeitige Halbeinkünfteverfahren (50 % Steuerfreiheit für Dividenden, Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften usw.) wird durch das Teileinkünfteverfahren abgelöst, sofern die Beteiligung im Betriebsvermögen eines Einzelunterneh- mens oder einer Personengesellschaft gehalten wird. Steuerpflichtig sind nunmehr 60 % der Einnahmen. Korres- pondierend hierzu erhöht sich für die Ausgaben, die mit diesen Einnahmen im Zusammenhang stehen, der Abzug auf 60 %. Unternehmensteuerreform

25 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Vom Halb- zum Teileinkünfteverfahren: Bei Kapitalgesellschaften verbleibt es hingegen bei der sich per Saldo ergebenden Steuerfreiheit von 95%. Im Bereich des Privatvermögens wird das Halbeinkünftever- fahren weitgehend durch die Einführung der Abgeltungssteuer abgelöst. Unternehmensteuerreform

26 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Steuerbegünstigung für thesaurierte Gewinne: Nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit können ab dem Jahr 2008 unter bestimmten Voraussetzungen einem beson- deren Einkommensteuersatz i.H.v. 28,25 % zzgl. Solidari- tätszuschlag unterworfen werden. Dieser Einkommensteuersatz gilt unabhängig von der per- sönlichen Einkommensteuer-Progression. Unternehmensteuerreform

27 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Steuerbegünstigung für thesaurierte Gewinne: Es kann für jeden Betrieb und für jeden Mitunternehmeranteil gesondert gewählt werden, ob die Vergünstigung auf den gesamten oder nur auf einen Teil des nicht entnommenen Gewinns angewendet werden soll. Ziel der Regelung ist es, Einzel- und Mitunternehmer mit ihren Gewinneinkünften in vergleichbarer Weise wie Kapitalgesell- schaften zu belasten. Unternehmensteuerreform

28 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Voraussetzungen hierfür sind: dass die Gewinnermittlung gemäß §§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG (Bilanz) erfolgt, dass der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellt, dass für die nicht entnommenen Gewinne kein Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG oder Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG in Anspruch genommen wurde, dass bei Gesellschaftern von PersGes die Beteiligung min- destens 10 % oder der Gewinn mehr als € beträgt. Unternehmensteuerreform

29 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Steuerbegünstigung für thesaurierte Gewinne: Der nicht entnommene Gewinn berechnet sich wie folgt: Gewinn ,00 € Einlagen ,00 € Entnahmen ./ ,00 € ./ ,00 € = Nicht entnommener Gewinn ,00 € Unternehmensteuerreform

30 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Steuerbegünstigung für thesaurierte Gewinne: Die nicht entnommenen Gewinne, für die die Steuerver- günstigung in Anspruch genommen wurden, werden jedes Jahr durch Bescheid vom Finanzamt festgestellt. Der Antrag auf die vergünstigte Besteuerung kann bis zur Unanfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheides des Folgejahres ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Damit soll die Möglichkeit des Verlustrücktrages erhalten bleiben. Unternehmensteuerreform

31 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Steuerbegünstigung für thesaurierte Gewinne: Die nicht entnommenen Gewinne, die begünstigt besteuert wurden, unterliegen bei der Einkommensteuer einer Nach- versteuerung in Höhe von 25 %. Die Bemessungsgrundlage ist zuvor um die Steuerbelastung zu kürzen, die durch die Thesaurierungsbesteuerung schon entstanden ist. Die Nachversteuerung wird durch verschiedene Ursachen ausgelöst. Unternehmensteuerreform

32 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Steuerbegünstigung für thesaurierte Gewinne: Folgende Tatbestände lösen die Nachversteuerung aus: Überentnahmen, sprich positiver Saldo aus Entnahmen und Einlagen übersteigen den Gewinn eines Folgejahres und aus den Vorjahren sind steuerbegünstigte thesaurierte Gewinne festgestellt und vorgetragen worden. (Wie auch alle nichtabzugsfähigen BA, wie die Gewerbesteuer) Die Nachversteuerung ist auf die vorgetragenen Gewinne begrenzt. Unternehmensteuerreform

33 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Steuerbegünstigung für thesaurierte Gewinne: Folgende Tatbestände lösen die Nachversteuerung aus: In den Fällen der (entgeltlichen) Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe. Bei der unentgeltlichen Betriebsübergabe (§ 6 Abs. 3 EStG) sowie der Einbringung in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG zu Buchwerten kann der nachversteuerungs- pflichtige Betrag vom Rechtsnachfolger fortgeführt werden. Unternehmensteuerreform

34 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Steuerbegünstigung für thesaurierte Gewinne: Folgende Tatbestände lösen die Nachversteuerung aus: Die Einbringung des Betriebes oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft Der Wechsel der Gewinnermittlungsart, sprich weg von der Bilanzierung, hin zur Einnahmen-Überschussrechnung Antrag des Steuerpflichtigen Unternehmensteuerreform

35 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Steuerbegünstigung für thesaurierte Gewinne: Ausnahme von der Nachversteuerung: Der Nachversteuerungsbetrag ist um die Beträge, die für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer anlässlich der Über- tragung des Betriebes oder Mitunternehmeranteils ent- nommen wurden, zu mindern. Entnahmen, die durch die Überführung von Wirtschafts- gütern nach § 6 Abs. 5 Satz 1 bis 3 EStG entstehen, können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Be- rechnung der Nachversteuerung ausgenommen werden. Unternehmensteuerreform

36 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Steuerbegünstigung für thesaurierte Gewinne: In den Fällen der Betriebsveräußerung oder –aufgabe, der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft und der Nachversteuerung auf Antrag kann die durch die Nachversteuerung entstehende Steuer auf einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zinslos gestundet werden, wenn die Einziehung der Steuer mit einer erheblichen Härte für den Steuerpflichtigen verbunden wäre. Die Steuer ist so dann über den Stundungszeitraum in regelmäßigen Teilbeträgen zu tilgen. Unternehmensteuerreform

37 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Empfehlung: An sich nur für Spitzensteuersatzverdiener interessant, Kapital lang (min Jahre) in der Firma stehen lassen! Beschränkung des Nachversteuerungs-Antrages möglich! Nicht für § 4 (3) EStG Rechner, wie z.B. Freiberufler, wie z.B. Archiktekten, Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater Kompliziert und unübersichtlich, Gefahr der Nachversteuerung In Verlustjahren, wenn Geld für Nachsteuer aufgezehrt Unternehmensteuerreform

38 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes 2007 2008 in T€ Thesaurierung 100 % 0% Gewinn 100 Gewst (Hebesatz 450%) 17,1 15,75 Gewerbl. Einkünfte 82,9 EST 26,8 28,75 34 Abzgl. Gew-Anrechnung 6,8 13,3 EST nach Gew 20,0 15,45 20,7 Summe EST und GeW 37,1 31,2 36,45 Nachversteuerung EST 25% 13,87 EST zusammen 29,32 EST + Gew 45,01 Unternehmensteuerreform

39 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes II. Änderung für EU und PersGes: Geltungsbereich für: Gewerbliche Einzelunternehmen & Personengesellschaften Unternehmensteuerreform

40 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Änderungen bei der Gewerbesteuer: Freiberufler unterliegen auch weiterhin nicht der Gewerbe- steuer. Modifizierung der Hinzurechnungsbeträge: Die bisherige Hinzurechnung der hälftigen Dauerschuldzinsen sowie die weiteren in § 8 Nr. 1,2,3,7 GewStG festgeschrie- benen Hinzurechnungstatbestände für die Geld- und Sach- kapitalüberlassung (z.B. Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile von stillen Gesellschaftern usw.) entfallen. Unternehmensteuerreform

41 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Änderungen bei der Gewerbesteuer: Dafür erfolgt zukünftig eine Hinzurechnung von 25 % von: Entgelte für Schulden Eine Unterscheidung von kurz- und langfristigen Schulden wird nicht mehr vorgenommen. Zu den Entgelten für Schulden zählen unter anderem auch: gewährte Skonti, Diskontaufwendungen bei der Veräußerung von Wechsel- und Geldforderungen. Renten und dauernde Lasten Ausgenommen hiervon sind Pensionszahlungen auf Grund einer unmittelbar vom Arbeitgeber erteilten Versorgungs- zusage. Unternehmensteuerreform

42 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Änderungen bei der Gewerbesteuer: Gewinnanteilen von stillen Gesellschaftern 20 % der Mieten, Pachten und Leasingraten bei beweg- lichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens: Die 20 % sollen dem in den Mieten, Pachten und Leasing- raten enthaltenen Finanzierungsanteil entsprechen. (Im Ergebnis wirken sich damit 5 % [=25 % von 20 %] Gewerbesteuer erhöhend aus.) Unternehmensteuerreform

43 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Änderungen bei der Gewerbesteuer: 65 % der Mieten, Pachten und Leasingraten bei unbeweg- lichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens: Gewerbe- steuer-Erhöhung somit 16,25 % (= 25% von 65 %) 25 % der Konzessions- und Lizenzaufwendungen: Ausgenommen sind Lizenzen, die ausschließlich zum Weiterverkauf daraus abgeleiteter Rechte berechtigen (Vertriebslizenzen). Unternehmensteuerreform

44 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Änderungen bei der Gewerbesteuer: Die Hinzurechnungen unterbleibt, soweit die Summe aller Finanzierungsentgelte den Freibetrag von Euro nicht übersteigt. Darüber hinausgehende Finanzierungsentgelte werden zu 25 % dem Gewinn aus Gewerbebetrieb für Zwecke der Gewerbesteuer hinzugerechnet. Unternehmensteuerreform

45 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Änderungen bei der Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe nicht mehr abzugsfähig. Dies gilt sowohl für die Gewerbesteuer selbst, als auch für Einkommen- und Körperschaftsteuer. Unternehmensteuerreform

46 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Änderungen bei der Gewerbesteuer: Die bisher bei Einzelunternehmen und Personengesell- schaften anzuwendende Staffelung der Steuermesszahl (von 1 bis 5 %) wird abgeschafft. Die Messzahl beträgt nunmehr einheitlich 3,5 % und gilt sowohl für Einzelunternehmen und Personengesellschaften als auch für Kapitalgesellschaften. Unternehmensteuerreform

47 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Änderungen bei der Gewerbesteuer: Als Ausgleich für die Abschaffung der Staffelung der Steuer- messzahl und der Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe wird die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer erhöht. Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern einer Personen- gesellschaft wird die Gewerbesteuer nunmehr mit dem 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages auf die Ein- kommensteuer angerechnet. Die Anrechnung ist jedoch be- schränkt auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer. Unternehmensteuerreform

48 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
II. Unternehmensteuerreform – Änderung für EU und PersGes Annahme:Hebesatz: 450%, Messzahl: 3,5% Freibetrag überschritten Kosten In € Fiktiver Zinsanteil in % Zinsanteil in € Hinzuzu-rechnen 25 % in € GewSt in € Schuldzinsen 100 25 3,94 Entgelte für Lizenzen und Konzessionen 6,25 0,98 Mieten für beweg. WG, Wie Maschinen, PKW 20 5 0,78 Mieten für Immobilien 65 16,25 2,55 Unternehmensteuerreform

49 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
III. Unternehmensteuerreform – Änderungen für KapGes III. Änderungen für Kapitalgesellschaften: z.B. GmbH und Aktiengesellschaften Unternehmensteuerreform

50 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
III. Unternehmensteuerreform – Änderungen für KapGes Die wichtigsten Änderungen für kleine und mittelständische Kapitalgesellschaften sind: Senkung des Körperschaftsteuer-Satzes Verschärfung der Verlustabzugsbeschränkung beim so genannten Mantelkauf Unternehmensteuerreform

51 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
III. Unternehmensteuerreform – Änderungen für KapGes Senkung des Körperschaftsteuer-Satzes: Der Körperschaftsteuer-Satz wird von derzeit 25 % auf 15 % Prozent gesenkt. Bei einem unterstellten Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 % ergibt sich somit unter Berücksichtigung der neuen Gewerbesteuermesszahl von 3,5 % und dem Solidaritäts- zuschlag eine Gesamtsteuerbelastung von ca. 31,58 % (bisher: ca. 41 %). Unternehmensteuerreform

52 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
Zusammenfassendes Beispiel für Grevenbroicher Unternehmen – Einzelunternehmen, PersGes 2007 Kosten Hinzurechnung in % Anteil in € 2008 Dauerschuldzinsen 24.000 50 12.000 100 Zinsen 3.500 Aufwand für Skonti 1.000 Renten/dauernde Lasten 12000 Gewinnanteile stiller Ges. Mieten für bewegl.WG 13.200 6.600 20 2.640 Mieten Gebäude 96.000 65 62.400 Aufwand Lizenzen 25 Summe Hinzurechnung 30.600 1.385 Unternehmensteuerreform

53 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
Zusammenfassendes Beispiel für Grevenbroicher Unternehmen – Einzelunternehmen, PersGes, Gewerbesteuer-Hebesatz: 450% 2007 in € 2008 in € Vorläufiger Jahresabschluss zzgl. Gewerbesteuerliche Hinzurechnung 30.600 1.385 = Gewerbesteuerliches Ergebnis Gewerbesteuer 15.075 12.096 Endgültiger Jahresabschluss 84.925 Darauf Einkommensteuer, Lediger 27.739 34.086 abzgl. Anrechenbare Gewerbesteuer 6.030 10.214 Kist und Soli 3.689 4.380 Summe Steuern privat 25.398 28.252 Summe Steuern gesamt 40.473 40.348 Differenz - 125 Nicht berücksichtigt: Poolabschreibung und Wegfall der degressiven Abschreibung Unternehmensteuerreform

54 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
Zusammenfassendes Beispiel für Grevenbroicher Unternehmen – Kapitalgesellschaften, Gewerbesteuer-Hebesatz: 450% 2007 in € 2008 in € Vorläufiger Jahresabschluss (GF-Gehalt: 60 T€) 40.000 zzgl. Gewerbesteuerliche Hinzurechnung 30.600 1.385 = Gewerbesteuerliches Ergebnis 70.600 41.385 Gewerbesteuer 12.960 6.505 Körperschaftsteuer 6.760 6.000 Soli 371 330 Summe der Steuern der Kap Ges 20.091 12.835 Endgültiger Jahresabschluss 19.909 33.670 Einkommensteuer, Lediger auf 60 T€ Gehalt und Vollausschüttung 21.466 22.990 KiSt und Soli 3.112 3.333 Summe privat Steuern 24.578 26.323 Summe Gesamt-Steuern Differenz 44.669 39.158 Unternehmensteuerreform

55 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
III. Unternehmensteuerreform – Änderungen für KapGes Verschärfung des Verlustabzuges beim Mantelkauf: Bisherige Rechtslage: Derzeit wird für den Verlustabzug beim so genannten Mantel- kauf gefordert, dass die rechtliche und wirtschaftliche Identität zwischen der Körperschaft, die den Verlust erwirtschaftet hat, und der ihn verrechnenden oder vortragenden Körperschaft gegeben ist. Die wirtschaftliche Identität ist insbesondere dann nicht mehr gegeben, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an der Gesellschaft übertragen werden und diese ihren Geschäfts- betrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt oder wieder aufnimmt. Unternehmensteuerreform

56 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
III. Unternehmensteuerreform – Änderungen für KapGes Verschärfung des Verlustabzuges beim Mantelkauf: Bisherige Rechtslage: Vor dem Hintergrund der zahlreichen Probleme in der Praxis sowie der großen Anzahl von Rechtsstreitigkeiten ist eine Neufassung der Verlustabzugsbeschränkung im Falle eines Anteilsüberganges geplant. Unternehmensteuerreform

57 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
III. Unternehmensteuerreform – Änderungen für KapGes Verschärfung des Verlustabzuges beim Mantelkauf: Neue Rechtslage: Zukünftig soll als einzig maßgebliches Entscheidungskriterium für die Verlustabzugsbeschränkung nur noch der Anteilseigner- wechsel herangezogen werden. Auf die Zuführung von neuem Betriebsvermögen kommt es somit nicht mehr an. Der Anteilseigner-Wechsel unterliegt einer zweistufigen Prüfung. Unternehmensteuerreform

58 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
III. Unternehmensteuerreform – Änderungen für KapGes Verschärfung des Verlustabzuges beim Mantelkauf: Neue Rechtslage: Bei Anteils- oder Stimmrechtsübertragungen von mehr als 25% bis 50% innerhalb von 5 Jahren soll der Verlustvortrag quotal entfallen. Werden innerhalb von 5 Jahren mehr als 50% der Anteile oder Stimmrechte übertragen, geht der Verlustvortrag vollständig unter. Die Regelungen sollen sowohl für mittelbare als auch unmittelbare Anteilsübertragungen gelten. Unternehmensteuerreform

59 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
IV. Unternehmensteuerreform – Sonstige Änderungen IV. Sonstige Änderungen: Vorauszahlungen Modifizierte Zinsschranke Besteuerung der Funktionsverlagerung und Neues bei den Verrechnungspreisen Unternehmensteuerreform

60 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
IV. Unternehmensteuerreform – Sonstige Änderungen Vorauszahlungen: Um die zeitliche Wirkung der Finanzierung vorzuziehen, ist eine Regelung vorgesehen, nach der bei der Festsetzung der Vorauszahlungen für das Jahr 2008 die Tarifsenkungen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer nur dann berück- sichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige auch Sachverhalte erklärt, die die Finanzierung betreffen. Auf diese Weise sollen die voraussichtlichen Steuerminder- einnahmen im ersten Kassenjahr reduziert werden. Unternehmensteuerreform

61 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
IV. Unternehmensteuerreform – Sonstige Änderungen Modifizierte Zinsschranke: Der Abzug von Zinsaufwendungen wird zukünftig einge- schränkt. Grundsätzlich greift die Einschränkung nicht, wenn die Zinsaufwendungen, die die Zinserträge übersteigen, weniger als 1 Million Euro betragen. Übersteigen die Zinsaufwendungen abzgl. der Zinserträge des selben Jahres den Betrag von 1 Million Euro, ist der Abzug der Zinsaufwendungen unter bestimmten Voraus- setzungen beschränkt. Unternehmensteuerreform

62 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
IV. Unternehmensteuerreform – Sonstige Änderungen Funktionsverlagerung & Verrechnungspreise: In § 1 AStG-E ist eine verschärfende Neuregelung für Verrechnungspreise sowie eine komplexe Regelung zur grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen vorgesehen. Unternehmensteuerreform

63 Unternehmensteuerreform 2008 www.ak-steuerinfo.de
Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen selbstverständlich bei Rückfragen noch ausgiebig zur Verfügung. Unternehmensteuerreform


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