Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Informationsveranstaltung Erneuerbare Energie

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Informationsveranstaltung Erneuerbare Energie"—  Präsentation transkript:

1 Informationsveranstaltung Erneuerbare Energie

2 Erneuerbare Energie Steigendes Umweltbewusstsein, knapper werdende Rohstoffe sowie steigende Energiekosten machen die Nutzung erneuerbarer Energie bei jedem Hausbau oder bei geplanten Sanierungen zum Thema. Erneuerbaren Energien gehört die Zukunft: Sonnenenergie Photovoltaikanlagen (Solarstrom) Wasserkraft Geothermie Deponiegas Windenergie Biomasse

3 Erneuerbare Energie Photovoltaikanlage
Mit Hilfe von Solarzellen wird Sonnenlicht in elektrischen Strom umgewandelt. Je nach Anlagengröße wird mehr Strom erzeugt, als für ein Eigenheim verbraucht wird. Die gewonnene Energie kann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Für Anlagen, die nach dem in Betrieb genommen wurden bzw. werden, gilt das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) 2009. Somit sind die Netzbetreiber verpflichtet, den hieraus erzeugten Strom anzunehmen und mindestens in der gesetzlich vorge- schriebenen Höhe zu vergüten.

4 Erneuerbare Energie Photovoltaikanlage
Vorteile der Photovoltaikanlage unabhängig von Energieimporten wie Öl und Gas staatliches Förderungsprogramm Strom kann ins Netz eingespeist werden (Einspeisevergütung) Kosten für die Anlage können steuerlich geltend gemacht werden geringer Wartungsaufwand klimafreundlich, umweltbewusst

5 *Quelle: www.bmu.de/energiewende
Erneuerbare Energie gesetzliche Grundlagen das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 beschlossen im Jahr 2004 überarbeitet und an das geltende EU-Recht angepasst umfassende Überarbeitung im Jahr 2009 mit dem Ziel erneuerbare Energie in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 30 % zu erhöhen Änderung des EEG für Anlagen, die künftig in Betrieb genommen werden Gesetz Anlagen, die in Betrieb genommen wurden EEG 2000 bis zum EEG 2004 ab dem bis EEG 2009 ab dem EEG 2010 ab dem Änderung des EEG *ab dem *Quelle:

6 Erneuerbare Energie Netzeinspeisung
Der erzeugte Strom wird in das Netz des örtlichen Stromversorgers eingespeist und vom Netzanbieter vergütet (Einspeisevergütung). Einspeisevergütung Vergütung hängt von der Größe und Art der Photovoltaikanlage ab. Je kleiner die Anlage, umso höher ist die Vergütung für eine Kilowattstunde. Die Einspeisevergütung ist ab Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert.

7 Erneuerbare Energie Neuregelung der Photovoltaik-Förderung
Einmalabsenkung der Vergütungshöhe für alle Anlagen dadurch Anpassung an die gesunkenen Marktpreise der Anlagen Zubau von Anlagen soll begrenzt werden keine Vergütung für Anlagen größer als 10 MW Verstetigung der Degression durch eine monatliche Absenkung der Vergütungssätze, wenn der Zubaukorridor eingehalten wird Übergangsvorschrift für Freiflächenanlagen für Freiflächenanlagen, die technisch bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen wurden, gilt die bisherige Rechtslage bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wird die Frist der Inbetriebnahme bis zum 30. September 2012 verlängert Wegfall der Einspeisevergütung für den Eigenverbrauch

8 Erneuerbare Energie Marktintegrationsmodell
Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge 100 % des erzeugten Stroms pro Jahr sind für Dachanlagen bis 10 KW, bei Freiflächenanlagen und sonstigen Anlagen bis 10 MW vergütungsfähig 90 % des erzeugten Stroms bei Anlagen zwischen 10 KW und KW Die Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge gilt für alle Anlagen, die ab dem 01. April 2012 in Betrieb genommen wurden, wird aber erst ab dem 01. Januar 2014 angewendet.

9 Erneuerbare Energie Einspeisevergütung Netzein-speisung
*Quelle: Netzein-speisung installierte Anlagenleistung Inbetrieb-nahme bis 10 KW bis 40 KW (neu) bis 100 KW (entfällt) bis KW bis 10 MW Freiflächen bis 10 MW ab 24,43 Cent/KWh - 23,23 Cent/KWh 21,98 Cent/KWh 18,33 Cent/KWh 17,94 Cent/KWh *ab 19,50 Cent/KWh 18,50 Cent/KWh 16,50 Cent/KWh 13,50 Cent/KWh Kürzung um 20,2 % 24,9 % 26,4 % 24,7 % monatl. Degression ab 1% gegenüber dem jeweiligen Vormonat Die Degressionsschritte werden auf Basis des Zubaus immer wieder angepasst.

10 Steuerrechtliche Behandlung von Photovoltaikanlagen
Wird der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet, handelt es sich hierbei um gewerbliche Einnahmen und der Anlagenbetreiber gilt somit als Unternehmer. Einkommensteuer der Anlagenbetreiber muss in seiner Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung durchführen Umsatzsteuer werden mehr als 50 % des erzeugten Stroms eingespeist, ist der Anlagenbetreiber umsatzsteuerpflichtig Gewerbesteuer Gewerbesteuer entsteht, wenn der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit mehr als Euro pro Jahr beträgt

11 Steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeiten
lineare Abschreibung jährlich 5 % über 20 Jahre Bemessungsgrundlage Anschaffungs- und Herstellungskosten Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung/Herstellung oder in den darauffolgenden vier Jahren insgesamt 20 % der Anschaffungskosten zusätzlich zur linearen Abschreibung Voraussetzung: es wird nicht mehr als 10 % des Stroms für private Zwecke verwendet Investitionsabzugsbetrag Möglichkeit bis zu 40 % einer geplanten zukünftigen Anschaffung gewinnmindernd abzusetzen (soweit die Voraussetzungen zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrags erfüllt sind) Die degressive Abschreibung kann für Investitionen ab 2011 nicht mehr beansprucht werden.

12 Besonderheiten bei der Umsatzsteuer
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage unterliegt der Umsatzsteuer. anders als bei der Einkommensteuer kann eine Person bei der Umsatzsteuer nur einmal Unternehmer sein alle Umsätze aus der Photovoltaikanlage und aus anderen „selbstständigen“ Tätigkeiten werden in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuerjahreserklärung zusammengefasst Umsätze als „Kleinunternehmer“ steuerfrei zu lassen ist abhängig davon, ob der Grenzwert von Euro im vorangegangen Kalenderjahr überschritten wurde und im laufenden Kalenderjahr Euro voraussichtlich nicht übersteigt Vorsteuerabzug die auf den Kauf einer Photovoltaikanlage zu entrichtende Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden ändert sich das Nutzungsverhältnis gegenüber dem Jahr, in dem der Vorsteuerabzug erstmalig beansprucht wurde, ist laut § 15a UStG eine Korrektur erforderlich

13 Vorsteuerabzug Beispiel: Ermittlung der Anschaffungskosten
Anschaffungskosten brutto Euro - in Rechnung gestellte Vorsteuer Euro = Anschaffungskosten netto Euro

14 Investitionsabzugsbetrag optimal ausgenutzt
Beispiel: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinn- mindernd ansetzen, sofern diese die Anschaffung neuer oder gebrauchter beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens planen. 2011 zu versteuerndes Einkommen Euro Solaranlage in Planung, Nettoanschaffungspreis davon 40 % Investitionsabzugsbetrag Euro tatsächlich zu versteuerndes Einkommen Euro 2012 Bemessungsgrundlage für lineare Abschreibung von 5 % Euro AfA 3.000 Euro Sonder-AfA 20 % von Euro Euro Abschreibung gesamt Euro

15 Ermittlung der Einkünfte
Beispiel: Ermittlung der Einkünfte (Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben: a) Betriebseinnahmen: Zahlungen des Netzbetreibers (netto) + vereinnahmte Umsatzsteuer + vom Finanzamt erstattete und verrechnete Umsatzsteuer = Summe Betriebseinnahmen c) Gewinn: Summe Betriebseinnahmen - Summe Betriebsausgaben = Gewinn/Verlust b) Betriebsausgaben: Absetzungen für Abnutzung + gezahlte Vorsteuerbeträge + an das Finanzamt gezahlte ggf. verrechnete Umsatzsteuer + Schuldzinsen + sonstige Betriebsausgaben (Instandhaltungskosten, Versicherung …) = Summe Betriebsausgaben

16 Erneuerbare Energie Photovoltaik auf Betriebsgebäuden – Sonderregelung bei Netzeinspeisung solche Solaranlagen gelten als eigenes Wirtschaftsgut und müssen vom Gebäude unabhängig abgeschrieben werden bei Einspeisevergütung handelt es sich um Einnahmen aus Gewerbebetrieb, unabhängig von der Tätigkeit eines Unternehmens Zusammenstellung der Umsätze müssen für die Solaranlage separat erstellt werden

17 Erneuerbare Energie Förderprogramme
gegenwärtig fördert die KfW Photovoltaikanlagen mit ihrem Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ durch langfristige zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren steuerliche Förderung bei energetischer Sanierung für Vermieter und Besitzer eigengenutzter Häuser oder Eigentumswohnungen

18 Erneuerbare Energie Wir prüfen für Sie, ob sich die Investition in eine Photovoltaik-Anlage an Ihrem Gebäude lohnt.

19 Erneuerbare Energie Unsere Leistung für Sie:
Unterstützung bei Finanz- und Investitionsentscheidungen Erstellung der Einkommensteuererklärung inkl. der Anlagen EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) Anlage G (Einkünfte aus Gewebebetrieb bzw. selbständiger Tätigkeit) monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung Erstellung der Gewerbesteuererklärung

20 Erneuerbare Energie Wir beobachten für Sie das aktuell laufende Recht und informieren Sie regelmäßig über Neuerungen. BFH: Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage BFH, Pressemitteilung Nr. 90/11 vom zu den Urteilen XI R 29/09, XI R 21/10 und XI R 29/10 vom Steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierung Bundesregierung, Pressemitteilung vom , Bundesrat, Pressemitteilung vom Koalition setzt energetische Gebäudesanierung mit Änderungen durch Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom (LEXinform Dok.-Nr ) Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird begrüßt Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom (LEXinform Dok.-Nr )

21 Wir unterstützen Sie gerne!
Haben Sie noch Fragen? Sie sind an den Dienstleistungen unserer Kanzlei interessiert? Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne!

22 Erneuerbare Energie Hinweise für Ihre Kanzlei LEXinform-Dokumente
Photovoltaikanlage – Lexikon des Steuerrechts, Dok.-Nr Beratungsanlass „Erneuerbare Energie“, Dok.-Nr Photovoltaikanlage, Anschaffung – Lexikon Rechnungswesen, Dok.-Nr Photovoltaikanlage, Abschreibung – Lexikon Rechnungswesen, Dok.-Nr Unternehmereigenschaft und Besteuerung beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom (Photovoltaikanlagen), Dok.-Nr , Dok.-Nr weitere Links zum Thema

23 Hier Position für Kanzleilogo


Herunterladen ppt "Informationsveranstaltung Erneuerbare Energie"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen