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Infoveranstaltung 24. November 2008 H Inhaltsübersicht Steueränderungen 2008 – Wesentliche Neuerungen Tipps für den Jahresabschluss 2008 H.

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2 Infoveranstaltung 24. November 2008 H

3 Inhaltsübersicht Steueränderungen 2008 – Wesentliche Neuerungen Tipps für den Jahresabschluss 2008 H

4 Steuerfrei Erben und Schenken ab 1.8.2008 Wegfall der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer ab 1.8.2008 Schenkungsmeldepflicht wurde stattdessen eingeführt: Meldepflicht für Schenkungen unter Angehörigen bei Übersteigen des Wertes von € 50.000,00 für Schenkungen innerhalb eines Jahres Meldepflicht für Schenkungen unter anderen Personen bei Übersteigen des Wertes von € 15.000,00 innerhalb von 5 Jahren Ausnahme: übliche Gelegenheitsgeschenke unter € 1.000,00, Hausrat, Wäsche und Kleidungsstücke Anzeige innerhalb von 3 Monaten ab der Schenkung Geldstrafe bis 10 % des Wertes der Schenkung bei Nichtmeldung! Strafbefreiende Selbstanzeige ist möglich! Keine Meldepflicht für Schenkung von Grundstücken H

5 Neue Lehrlingsförderung Bisherige Lehrlingsprämie (€ 1.000,00 pro Lehrjahr) fällt weg für Lehrverhältnisse, die ab dem 28.6.2008 beginnen NEU: Steuerfreie “Basisförderung” für Lehrverhältnisse, die ab dem 28.6.2008 beginnen 1. Lehrjahr: 3 Brutto Monats-Lehrlingsentschädigungen 2. Lehrjahr: 2 Brutto Monats-Lehrlingsentschädigungen 3. und 4. Lehrjahr: jeweils 1 Brutto Monats-Lehrlingsentschädigung L

6 Neue Lehrlingsförderung Zusätzliche Lehrlingsförderungen: Förderung zur Schaffung neuer Lehrstellen (Blum-Bonus II) Förderung bei Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit Förderung von zwischen- und überbetrieblichen Ausbildungen Förderung der Weiterbildung der Ausbilder Förderung ausgezeichneter und guter Lehrabschlussprüfungen Förderung bei Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten Förderung für gleichmäßigen Zugang von Frauen und Männern zu den verschiedenen Lehrberufen Alle Förderanträge sind bei der Lehrlingstelle einzureichen; Anträge unter www.lehre-foerdern.atwww.lehre-foerdern.at P

7 Pendlerpauschale und Kilometergeld Erhöhung ab dem 1. Juli 2008 (bis 31. Dezember 2009) Kleines Pendlerpauschale (zwischen € 630 und € 1.857 pro Jahr) Großes Pendlerpauschale (zwischen € 342 und € 3.375 pro Jahr) Kilometergeld € 0,42 je Kilometer (früher € 0,38 je Kilometer) H

8 Konjunkturbelebungsgesetz 2008 Erweiterung der Aufgaben der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) direkte Beteiligung an kleinen und mittleren Unternehmen Abschluss von Kreditverträgen Gewährung von Darlehen Gefördert werden Wachstumsprojekte Mittel für Produktentwicklung, Vertriebsausbau, Markterschließung, Investitionen und Internationalisierung L

9 Konjunkturbelebungsgesetz 2008 Direkte Beteiligung an KMU´s Mittelstandsfonds für 2 Jahre, Volumen EUR 80 Mio. Beteiligung zwischen EUR 300.000 und EUR 1 Mio. Laufzeit 10 Jahre Mitsprache-, Gestaltungs- und Einsichtsrechte für den Mittelstandsfonds Gilt ab 1. November 2008 P

10 Konjunkturbelebungsgesetz 2008 Kredite und Darlehen durch die AWS AWS nimmt Darlehen bei der Europäischen Investitionsbank auf (Volumen EUR 100 Mio. je Jahr für 2 Jahre) Haftungsübernahme des Bundes Zu verwenden für: Investitionskredite Finanzierung von Forschungs- und Technologieprojekten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Abfallreduzierung und im umwelttechnischen Bereich Gilt ab 1. November 2008 H

11 Konjunkturbelebungsgesetz 2008 Erhöhung des Haftungsrahmens des Bundes Erhöhung von EUR 2.950 Mio. auf EUR 5.225 Mio. Dient für die existierenden Förderungen der AWS Zu verwenden für: Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen Unternehmen, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zu Kreditfinanzierungen mehr haben Gilt grundsätzlich für alle Branchen L

12 § 10 EStG Freibetrag für investierte Gewinne Personen mit Einnahmen/Ausgaben Rechnung Steuerfreistellung des Gewinnes bis max. 10 % maximal € 100.000,00 für Anschaffungs-/Herstellungskosten von Anlagevermögen für Anschaffung bestimmter Wertpapiere Gilt auch für Ärzte mit Sonderklasse, Gesellschafter- Geschäftsführer, Aufsichtsräte P

13 § 10 EStG Freibetrag für investierte Gewinne Voraussetzungen: Anlagevermögen hat Nutzungsdauer von mind. 4 Jahren Bei vorzeitigem Ausscheiden der Anlagegüter: Nachversteuerung des Freibetrages Ersatzbeschaffung bei Wertpapieren: nur mehr körperliche Anlagegüter können beschafft werden Ausweis in der Steuererklärung u. im Anlageverzeichnis Wertpapiere in gesondertem Verzeichnis H

14 § 10 EStG Freibetrag für investierte Gewinne - Wertpapiere Wichtig ist der Zeitpunkt des Depotzuganges! Wertpapiere können auch Bundesschatzscheine sein – www.bundesschatz.atwww.bundesschatz.at Bundesschatzscheine stellen auch bei Laufzeit unter 4 Jahren begünstigte Wertpapiere dar L

15 § 10 EStG Freibetrag für investierte Gewinne Kein Freibetrag für Anschaffung/Herstellung von: Gebäuden PKW und Kombi Geringwertigen Wirtschaftsgütern Gebrauchten Wirtschaftsgütern Mieterinvestitionen P

16 Wertpapierdeckung 2008 Keine Wertpapierdeckung für Abfertigungsrückstellungen Deckungspflicht für Pensionsrückstellungen ab 2008 50 % der Vorjahresrückstellung Gewinnerhöhung bei Unterdeckung 30 % H

17 Jahresabschluss 2008 Maßnahmen zur steuerlichen Gewinnminderung 2008 Anlage- und Umlaufvermögen: Überprüfung der Werthaltigkeit und uU Teilwertabschreibungen in 2008, Bildung von Einzelwertberichtigungen, Abzinsung unverzinslicher Forderungen; Vorziehen von Instandhaltungen und sonstigen Aufwendungen und Investitionen in das Jahr 2008; Dotierung von Rückstellungen: Personalrückstellungen für Zeitguthaben, nicht verbrauchte Urlaube, Pensionszusagen, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, …; Verbindlichkeiten aus Altersteilzeit-Blockmodell; Bildung passiver Rechnungsabgrenzungen: Gewinnabgrenzung überprüfen; L

18 Jahresabschluss 2008 Maßnahmen zur steuerlichen Gewinnminderung 2008 Forschungsförderung: Forschungsfreibetrag oder Forschungsprämie; Forschungsförderung: Forschungsfreibetrag oder Forschungsprämie; Bildungsprämie oder Bildungsfreibetrag; Bildungsprämie oder Bildungsfreibetrag; Förderung der Lehrlingsausbildung; Förderung der Lehrlingsausbildung; Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen; Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen; Freibetrag für investierte Gewinne (bei Einnahmen-Ausgaben Rechnern); Freibetrag für investierte Gewinne (bei Einnahmen-Ausgaben Rechnern); Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne (bei Bilanzierung); Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne (bei Bilanzierung); P

19 Steuerreform 2009 - Ausblick Steuerpflicht beginnt bei € 11.000,00 (bisher € 10.000,00) Steuersatz zwischen € 11.000,00 und € 25.000,00 wird auf 36,5 % gesenkt (bisher 38,3 %) Steuersatz zwischen € 25.000,00 und € 60.000,00 wird auf 43,2 % gesenkt (bisher 43,6 %) Spitzensteuersatz bleibt 50 %, beginnt aber erst bei € 60.000,00 (bisher € 50.000,00) Beispiele: Bruttomonatsbezug € 1.500,00 -> Ersparnis € 448 pro Jahr Bruttomonatsbezug € 4.900,00 -> Ersparnis € 740 pro Jahr H

20 WIR DANKEN FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT


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