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Kemfert: Umweltökonomie

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Präsentation zum Thema: "Kemfert: Umweltökonomie"—  Präsentation transkript:

1 Kemfert: Umweltökonomie
Vorlesung „Umweltökonomie“ Prof. Dr. Claudia Kemfert Gliederung: -  Einleitung: Was ist Umweltökonomie? -  Umweltprobleme und Politiklösungen -  Umweltschutz als öffentliche Aufgabe Markteffizienzen Marktfehler: Externalitäten und public bads Property rights -  Bewertung von Umweltschäden -  Instrumente der Umweltpolitik: Abgaben Zertifikate Auflagen Haftung -  -  Internationale Umweltpolitik Kemfert: Umweltökonomie

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Literatur: Kolstad, C.: Environmental Economics, 2000 Cansier: Umweltökonomie, 1996 Pearce, D., Turner : Economics of natural resources and the environment, 1990 Fees: Umweltökonomie und Umweltpolitik, 1995 Weimann: Umweltökonomik,1990 Turner, K, Pearce, D., Bateman, I: Environmental Economics, 1993 Dorfman, Dorfman: Economics of the Environment, selected readings, 1993 Kemfert: Umweltökonomie

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Links: Umweltbundesamt: umweltbundesamt.de OECD: Environmental Protection Agency: Journal Environmental Economics: Weltbank: Übersicht der wichtigsten Begriffe der Umweltökonomie: Kemfert: Umweltökonomie

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Was ist Umweltökonomie: Die Umweltökonomie beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Ökonomie auf die Umwelt, die Bedeutung der Umwelt für die Wirtschaft und der geeignete Weg der Regulierung von ökonomischen Aktivitäten, um einen Ausgleich zwischen Umwelt, Ökonomie und anderen sozialen Zielen zu erreichen Wechselwirkungen zwischen Umwelt und Ökonomie Umweltpolitik:Verschmutzungsminderungen/ soziale Wohlfahrtseffekte von öffentlicher Verschmutzungskontrolle Ökologische Ökonomie: Wechselwirkungen /Verhältnis von Ökosystem und Ökonomie Ressourcenökonomie: Produktion und Verbrauch natürlicher Ressourcen/ fossile , erneuerbare Ressourcen, Dynamik Kemfert: Umweltökonomie

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Natürliche Umwelt erfüllt ökonomische Funktionen: liefert Ressourcen für Produktion und Konsum, assimiliert Schadstoffe, Lebensraum für Menschen Umweltmedien Boden, Gewässer, Luft Materialbilanzen (siehe Abbildung) Umwelt hat Trägerfunktion: muss die an sie zurückfliessenden Stoffe aufnehmen Selbst regulierendes Ökosystem: autonome Regelungssysteme sorgen für Gleichgewicht Volkswirtschaften werden nicht nach Regelungen zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts gesteuert Umwelt: Reinigungsfunktion (biologischer Abbau von organischen Abfallstoffen) und Stabilisierungsfunktion (z.B. Natürlicher Treibhauseffekt) Eingriffe in die Umwelt: Funktionen werden gestört Abfallstoffe: natürliche Absorptions- und Regenerationsvermögen wird überschritten Emissionen: an die Umweltmedien abgegebene Stoffe, wie Abgas, Abwasser, Abfälle und energetische Abwärme (Lärm, Abwärme Strahlung) Immissionen: Ausmass der Luft- boden und Gewässerverschmutzung Kemfert: Umweltökonomie

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Erster Satz der Thermodynamik: von der Transformation der Energie von einem Zustand in einen anderen wird weder Energie geschaffen noch geht Energie verloren 2. Satz: Energie geht irreversibel von einem freien, verfügbaren Zustand in einen gebundenen, nicht mehr verfügbaren Zustand über (z.B warmer Körper kühlt sich ab, abgekühlt nur die erneute Wärmezufuhr erwärmbar) Entropie („Veränderung“, „Umkehrung“): Anteil gebundener, nicht mehr nutzbarer Energie; Entropie Veränderung als Maß der Nichtumkehrbarkeit eines Prozesses; Abwärme geht verloren, kann nicht wieder nutzbar gemacht werden; Bei Verbrennung verschwindet ein Teil Abwärme ungenutzt in die Umgebung (Dissipation) Recycling eine Möglichkeit, durch Entropie entstandene Stoffe wiederzuverwerten; vollständiges Recycling jedoch sehr schwierig Umweltpolitik: Gefährdung des Menschen verhindern Ökologische Interdependenzen berücksichtigen Langfristige Ausrichtung , zukünftige Generationen berücksichtigen (Nachhaltigkeit) Globale Ausrichtung /Ressourcen.- und Umweltpolitik integrieren Kemfert: Umweltökonomie

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Umweltprobleme und Politiklösungen Umweltverschmutzung durch den Menschen seit langer Zeit Größere Umweltverschmutzungen durch die Industrialisierung und später Seit 1960 /1970 muss Umweltschutz geleistet werden Ressourcen begrenzt: große Bevölkerung/ hoher Lebensstandard Reichere Länder fragen mehr Umweltqualität nach Umweltprobleme können nicht gelöst werden, ansteigende Schwierigkeit, Umwelt zu schützen Luftverschmutzung: durch Energieverbrauch: Verbrennung von fossilen Brennstoffen: CO2 Emissionen /Schwefeldioxiden / Stickstoffoxiden Luftverschmutzungen in Städten sehr groß: Bewohner sind Verursacher und Opfer der Luftverschmutzung Schäden der städtischen Luftverschmutzung and Gebäuden /Gesundheitsschäden, Reinigungskosten Ländliche Luftverschmutzung: Schäden im Boden / Wälder etc. Globale CO2 Emissionen: Treibhauseffekt: Klimawandel: Industrienationen verantwortlich Kemfert: Umweltökonomie

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CO2, Distickstoffoxid (Lachgas) + Methan steigen seit Beginn der Industrialisierung drastisch an CO2 durch Verbrennung von Kohle, Öl und Gas werden pro Jahr fast 22 Mrd. Tonnen CO2 in die Atmosphäre gepumpt CO2 aus Brandrodung Methan aus Reisfeldern und Kuhmägen Lachgas aus mit Stickstoff gedüngten Feldern Tetraflourkohlenstoff aus Aluminiumhütten Flourkohlenwasserstoff aus alten Autoklimaanlagen FCKW Treibgas aus Kühlschränken etc: erhöhen Treibhauseffekt, reduzieren Treibhauseffekt, wenn sie in der Stratosphäre zerfallen und Ozonschicht abbauen => seit Montreal Protokoll (Wiener Abkommen) 1989 völkerrechtlich verbindlich: Beschränkung der FCKW Produktion; 1990:in London Verschärfung der Beschränkungen 1989 Vorschläge der Enquete Kommission des Deutschen Bundestages: Forderung des Ausstiegs aus FCKW Produktion (Töpfer) Ozonabbau in der Stratosphäre: 1992 Vertragsstaatenkonferenz in Kopenhagen : Schutz der Ozonschicht Nach 10 Jahren Montreal Protokoll: FCKW Emissionen sind um ein Drittel gesunken, weil Industrieländer Produktion einstellen mussten Kemfert: Umweltökonomie

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Wasserverschmutzung: Schäden an Fischbeständen /Tieren Gesundheitsschäden Trinkwassermangel Durch moderne Wasserreinigungsanlagen kann Lebensstandard erhöht werden /Kritisch in ärmeren Regionen Grundwasserverschmutzung kritisch: Grundwasser wird in vielen Regionen als Trinkwasser genutzt Chemikalien / Pestizide Durch Düngung Gezielte Abfallbeseitigung oder Unfälle: toxische Belastung Nuklearer Abfall Kemfert: Umweltökonomie

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Kurze Übersicht von Umweltregulierungen Europäische Union: auf nationalem Niveau: Verantwortung und Handlungen werden von dem Mitgliedsland übernommen Polluter Pays Prinzip: Verschmutzer zahlt für Umweltschäden, Umweltkontrolle EU: gibt Direktiven, müssen von den Mitgliedsländern umgesetzt werden; Bsp: 1988 Erlass zur Kontrolle von Schwefeldioxid von Stromerzeugungsanlagen; Direktiven bei Umweltproblemen, die Länderübergreifend sind Verschmutzungskontrolle variiert zwischen den Ländern Ökonomische Anreizsystem wie bspw. Steuerlösungen, Abgaben, z.B deutsche Wasserverschmutzungsabgabe Rußland: Ökonomie in Transition: seit 1970 Umweltschutzmaßnahmen: Wasserschutzmaßnahmen/Verschmutzungskontrollen /Emissionsgrenzen Umweltfond: zur Beseitigung von Schäden /Prävention (Entstanden in Zeiten der Soviet Union); Umweltabgaben zur Finanzierung des Umweltfonds: je nach Verschmutzung muss in den Fond eingezahlt werden USA: 1960 Emissionsstandards für Automobile in Kalifornien Später :umfassenden Umweltschutzmaßnahmen: EPA: environmental protection agency (seit 1970); Water Quality Act 1965; Clear Air Act: 1970 SO2 Emissionsrechtehandel Kemfert: Umweltökonomie

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Internationale Abkommen: Lange Liste, einige Beispiele: Montreal Protocol : Beschränkung der FCKW Produktion Kyoto Protokoll zur Verminderung der Treibhausgase: Reduzierung der Treibhausgase um weltweit 5 % bezogen auf 1990 Emissionen von 2008 bis 2012 1973 Konvention über internationalen Handel von artenerhaltenden Tieren (CITES): Verminderung des Handels mit sehr seltenen Tieren Schutz des Ozeans vor Verschmutzung Vogelschutzabkommen Verminderung von bestimmten Fischereipraktiken Wahlfangverbote etc.... Internationaler Umweltschutz: kostenintensiv USA : 2 % des GDP; manche Industrien sind stärker betroffen als andere, z.B. Petroleum und Kohle Industrie /Chemie Industrie Totale Vermeidungskosten variieren zwischen den Ländern (1-2 % des GDP) in den Industrieländern; Umweltschäden nicht mit eingerechnet (= Kontrollkosten) Kemfert: Umweltökonomie

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Umweltschutz als öffentliche Aufgabe Rivalisierende Nutzungsarten der Umweltmedien: Konsum- Ressourcenfunktion und Auffangbecken für Abfallstoffe: Umwelt wird zum knappen Gut Saubere Umwelt erfordert Vermeidungskosten Regelung, wie viel Emissionen zulässig sind Allokation der Ressourcen Kann der Markt allein die Knappheitssituation lösen? Effiziente Umweltallokation? Muss Staat eingreifen? Schadens- und Vermeidungsfunktionen: Schäden treten ab einer gewissen Menge an Schadstoffen auf; je schlechter die Umweltqualität bereits ist, desto höher die Schäden Kritische Immissionsmenge E Kosten steigen überproportional mit zunehmender Entsorgung: steigende Grenzkosten Grenzkosten nehmen mit zunehmender Vermeidung zu: Grenzkosten: eingesparte Vermeidungskosten je zusätzlicher Emissionseinheit Grenzschäden: zusätzliche Schäden je zusätzlicher Emissionseinheit V: Vermeidungsmenge Kemfert: Umweltökonomie

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DM E V GS GK E* GK: Grenzkosten E: Emissionen GS: Grenzschäden V: Vermeidung Kemfert: Umweltökonomie

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Umwelt als öffentliches Gut: Kriterien: Ausschliessbarkeit vom Konsum Rivalität der Nutzungen Privates Gut: Angebot teilbar und zurechenbar Marktwirtschaftliches Ausschlussprinzip: Gut erhält einen Preis Konsumrivalität: Allokation von Gütern durch Wohlfahrtssteigerungen; Konsumgut stiftet Wohlfahrtsnutzen Markt : Angebot und Nachfrage bestimmen den Gleichgewichtspreis Öffentliches Gut: Marktwirtschaftliches Ausschlussprinzip nicht anwendbar Keine Konsumrivalität Niemand kann von der Nutzung ausgeschlossen werden Güter können von allen in Anspruch genommen werden Nicht teilbar / kein Preis Staat stellt öffentliche Güter bereit: Schule, Schutz des Landes nach Außen, Sicherheit /Ordnung Kemfert: Umweltökonomie

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Umweltgüter Sonderfall: Umweltressourcen haben unterschiedliche Nutzungsformen, die miteinander konkurrieren: Allmendegüter Luft kein Privateigentum/ Nutzung der Umweltmedien ist für alle offen Niemand kann Preise von der Nutzung ausgeschlossen werden Nichtrivalität im Konsum: Konsum schränkt andere nicht ein Keine Eigentumsrechte an Umwelt (wie Luft und Wasser) Umweltverschmutzung in Luft und Wasser: alle sind betroffen Deponiefunktion der Umwelt: identische Merkmale Fehlende Rivalität und Markteigenschaften: Markt als Allokationsmechanismus scheidet aus, Staat muss entscheiden, wie Umwelt genutzt werden soll Trittbrettfahrer: Private Kollektive können sich zusammenschließen, um sich über Finanzierung zu einigen; einzelner tut nichts, um die Umwelt zu verbessern, ist auf den eigenen Vorteil ausgerichtet; trägt nichts zum Kollektiv bei: Freifahrerverhalten: profitiert von Nutzen und hat keine Kosten Verhalten einzelner hat keinen Einfluss auf die anderen Kemfert: Umweltökonomie

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Gefangenendilemma: 2 Gefangene: Gestehen oder schweigen Wenn A (B) gesteht, sein Komplize B (A) nicht, wird A (B) als Kronzeuge freigelassen, und B (A) zu 20 Jahren verurteilt wird Wenn beide gestehen ,muss jeder 10 Jahre absitzen Schweigen beide, dann nur ein Jahr Gefängnis, weil nichts nachgewiesen werden kann B A Für beide am besten zu gestehen. Beide 10 Jahre Gefängnis Beide Schweigen ist besser, doch keine Absprachen möglich Kemfert: Umweltökonomie

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Gefangenendilemma Beispiel Umwelt: Autofahrer A überlegt sich, einen Katalysator einzubauen Wenn alle anderen Autofahrer auch einen Katalysator einbauen: Nutzen 1500 Euro, Kosten 1000 Euro Fehlender Einfluss des einzelnen, die Umweltsituation durch den Kauf eines Katalysators zu verbessern Wenn andere AF einen Katalysator einbauen lassen, ist es für A am günstigsten, keinen einzubauen (1500 zu 500) Alle entscheiden sich gegen den Katalysator, obwohl sie sich um 500 besser stellen könnten: Kosten entscheidend: lieber 0 Kosten als 1000 Kemfert: Umweltökonomie

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Freifahrerverhalten: Wirkungszusammenhänge und Verhalten aller anderen Marktteilnehmer ist nicht durchschaubar, sonst Kooperation Kooperationen wenn: Die Gruppe überschaubar ist Geschädigte gleich betroffen und gleiche Interessen haben Verursacher sind leicht auszumachen Umweltschutz: schwierig kooperierendes Verhalten durchzusetzen, da zu komplex, Verursacher schwer auszumachen Klimaschutz Kemfert: Umweltökonomie

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Markteffizienzen Produktions- und Allokationsentscheidungen: Wie viel Schadstoffe sollen produziert werden (=effizient)? Aktivitäten, die Verschmutzung verursachen, haben auch ökonomische + gesellsch. Vorteile: alle KFZ abzuschaffen hätte mehr gesellsch. Nachteile als Vorteile Kosteneffiziente Reduktion der Verschmutzung (=effizient) Nicht jeder Wettbewerbsmarkt erfüllt automatisch die gesellsch. Wohlfahrt Max. gesell. Wohlfahrt: Pareto optimal: kann nicht verbessert werden, ohne dass ein anderer schlechter gestellt wird Eine Allokation ist effizient,wenn sie auf der Pareto Grenze Abbildung: X: einer könnte besser gestellt werden In Realität: Nutzenfunktionen schwierig zu bestimmen U1 Z R S X U2 Kemfert: Umweltökonomie

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Theorem der Wohlfahrtsökonomie: Marktgleichgewicht ist Pareto optimal Theorem der Wohlfahrtsökonomie: Jegliches Pareto Optimum kann durch Marktkräfte im Wettbewerbsmarkt erreicht werden, wenn die Ressourcen geeignet verteilt sind Konsumentenrente: Differenz zwischen dem, was ein Konsumente zu zahlen bereit ist und was er bezahlen muss (Beispiel: Verdursteter in der Wüste kommt an einem Shop, wo Wasser für 2 $ verkauft wird: er wird $2 $ bezahlen, vermutlich noch mehr: Surplus Produzentenrente: Differenz zwischen Aufkommen und den Kosten der Produktion p Consumer Surplus Supply Producer Surplus Demand G* G Kemfert: Umweltökonomie

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Externe Effekte: Negative (Positive ) Nebenwirkungen der Produktion oder Konsum: „Normale“ Güter (good) wie Brot etc, und Umweltgüter mit negativen Effekten, wie Verschmutzung: Bads (Gegenteil von Good) Keine Marktpreise Marktwirtschaftliche Ausschlussprinzip nicht möglich Bsp: Umweltverschmutzung (negativ); Garten (positiv) Monetäre externe Effekte: externe Kosten gehen nicht in die Bewertung des Verursachers ein , kalkuliert nur mit privaten Kosten, die kleiner sind als gesellschaftliche Kosten (interne+ externe Kosten) Kriterien wie bei öffentlichen Gütern: fehlender marktwirtschaftlicher Ausschluss, Nichtrivalität im Konsum: nicht goods (Güter, sondern bads) Rivalität: wenn der Konsum eines Gutes den Konsum durch andere mindert: positive soziale Opportunitätskosten Kemfert: Umweltökonomie

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Effiziente Faktorallokation: Effizienz der Ressourcen Angebot der Güter, die auch gewollt werden: Konsumentensouveränität Kostengünstig Nachfrage : Nutzen; Produktion: Kosten Max. Wohlfahrt: knappe Ressourcen so einsetzten, dass Wohlfahrt maximiert wird: Verbesserung der Umwelt führt zu einem Anstieg der gesellschaftlichen Wohlfahrt: alle werden besser gestellt und keiner schlechter: Pareto Kriterium Gewinner und Verlierer durch Umweltschutz: Kosten und Nutzen Gewinner können Verlierer entschädigen: Kaldor Hicks Kriterium: Nutzen aus der Allokationsänderung muss Kosten übersteigen Volkswirtschaftliche Gesamtkosten der Umweltverschmutzung: S(E) + K(E) Gesamtkosten sollten minimiert werden: effiziente Umweltallokation E*: Grenzkosten = Grenzschaden E* : ökonomisch optimales Umweltqualitätsniveau; hängt von Vermeidungskosten und Schäden ab Aus ökonomischen Gründen kein optimales Umweltqualitätsniveau von 0! Kemfert: Umweltökonomie

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Umweltschäden werden je nach der individuellen Wohlfahrt (hängt auch vom Einkommen ab,unterschiedlich bewertet Totalanalyse: Umweltgut q und privates Gut x, Individuen 1 und 2 Nutzen: Nutzen hängt positiv von der Versorgung mit dem privaten Gut und dem Umweltgut ab; Grenznutzen nehmen mit steigender Versorgung ab Schadstoffanteil A hängt von der Produktion von X ab: A= A(X) Vereidung der Schadstoffe erfordert überproportional ansteigenden Faktoreinsatz: R = R (FR) Emissionen: E= A - R Umweltqualität wird negativ durch die Schadstoffe beeinflusst : Q= Q(E) mit Q`(E)<0 Privates Gut: Konsumrivalität: X = X1+X2 Kemfert: Umweltökonomie

32 Kemfert: Umweltökonomie
Die Produktionsmenge des privaten Gutes nimmt mit steigendem Faktoreinsatz Fx unterproportional zu X = X (Fx) Faktoren können entweder zur Produktion des privaten Gutes oder zur Vermeidung eingesetzt werden: F = FX + FR Gesellschaftliche Wohlfahrt max: Kemfert: Umweltökonomie

33 Kemfert: Umweltökonomie
Links: Soziale Grenzrate der Substitution des privaten Guts durch das öffentliche Gut MRS: Summe aus individuellen Substitutionsraten Rechts: Grenzrate der Transformation MRT: in welcher Menge muss die Produktion des privaten Guts eingeschränkt werden, um eine zusätzliche Einheit des Umweltgutes bereit zu stellen Umweltqualität verschlechtert sich weil: Wenn eine Einheit X mehr hergestellt wird, werden Produktionsfaktoren der Entsorgung entzogen: -Fx`(X) R`(FR) Q`(E) Wenn mehr X hergestellt wird, steigen Emissionen: -A`(X) Q`(E) Verbesserung der Umweltqualität um eine Einheit erfordert mehr Entsorgung und Verminderung der Produktion von x; Beispiel: durch die Produktion einer zusätzlichen Einheit von x vermindert sich die Umweltqualität um 0.5, dann: Transformationsrate: 2: Bedeutung: um die Umweltqualität um eine Einheit zu verbessern, muss eine Einschränkung des privaten Konsums um 2 Einheiten hingenommen werden Gesellschaftliche Wohlfahrt kann durch Verbesserung der Umweltqualität gesteigert werden, bis die Substitutions- und Transformationsrate übereinstimmen Kemfert: Umweltökonomie

34 Kemfert: Umweltökonomie
Externalitäten: Von Konsum und Produktion gehen negative Auswirkungen auf die Umwelt: Nutzen und Produktion des privaten Gutes sind mit externen Kosten verbunden Nachfrage: marginale Zahlungsbereitschaft, fallender Grenznutzen Vollständige Konkurrenz, Gewinnmax.: Optimum: Marktpreis gleich (private) Grenzkosten: Pm = GKp (Fehlallokation); Gesellschaftliche Grenzkosten enthalten auch externe Grenzkosten: GS* E`(X); X1 ist optimal X p pm X1 XM GKp GKg GS*GE N= MZB Kemfert: Umweltökonomie

35 Kemfert: Umweltökonomie
Im Bereich Xm-X1 lassen sich mehr gesellschaftliche Kosten vermeiden als entgangener Nutzen durch die geringere Versorgung mit dem privaten Gut Pm: Fehlallokation, Preis ist zu niedrig, nicht alle Kosten enthalten Schattiertes Dreieck: Wohlfahrtssteigerung Optimum: N (MZB)= GKg MZB = GK p (X) + GS*E´(X) DM GK GS E V E1 EM Kemfert: Umweltökonomie

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Verhandlungen über Externe Effekte: PROPERTY RIGHTS Staatliche Korrektur externer Effekte ist notwendig (Pigou): Externe Effekte müssen von den Verursachern internalisiert werden (durch Zuschüsse oder Steuern (Pigou Steuern) Coase: entwerde müssen Verursacher Vermeidungskosten tragen oder die Emittenten dürfen verschmutzen und der Staat übernimmt die Vermeidungskosten Coase Theorem : Verhandlungen zur Internalisierung externer Effekte: Entweder zahlt der Betroffene dem Verursacher einen Preis, damit er die Emissionen einschränkt oder Der Verursacher entschädigt den Betroffenen dafür, dass er zu dem Umweltbelastungen zustimmt Effizienzthese: es wird so immer das effiziente Ergebnis erreicht Invarianzaussage: diese effiziente Lösung wird unabhängig von der Ausgangsverteilung erreicht Beispiel: A Emittent: Fabrik, Vermeidungskosten B: Wasserwerk: Schadenkosten Kemfert: Umweltökonomie

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pE E* GK GS a b b ` a ` E DM Kemfert: Umweltökonomie

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Situation A: Verschmutzer A hat Recht zu verschmutzen: ohne Verhandlungen : Von zu E*: Schadenskosten von B größer als Vermeidungskosten von A: B spart mehr Kosten als A entstehen: Möglichkeit für Verhandlungen, die B anregt: A und B können durch Emissionsvermeidung besser gestellt werden; GS: Marginale Zahlungsbereitschaft MZB für die Verringerung der Verschmutzung GS: Minimale Entschädigungsforderungen Max. möglicher max. Verhandlungsgewinn: Fläche a und b, Optimale Emission :E*: effiziente Allokation und minimale gesellschaftliche Gesamtkosten Zahlungen von B: Anteil am Verhandlungsgewinn von B: Fläche b A entstehen Vermeidungskosten, erhaltene Zahlungen sind jedoch größer, Anteil am Verhandlungsgewinn: Fläche a Effiziente Allokation ist Pareto effizient Kemfert: Umweltökonomie

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2. Situation: Recht zu emittieren liegt bei B: kann jegliche Emissionen unterbinden: Ausgangsemissionen: 0 A muss entweder auf Emissionen verzichten oder aber vollständig reinigen (sehr hohe Vermeidungskosten) Verhandlungsinitiative von A: GK Kurve: maximale Zahlungsbereitschaft für zusätzliche Emissionen; GS: Minimale Entschädigungsforderungen für zusätzliche Emissionen 0-E*: höhere Kosteneinsparungen für A als Schäden bei B: beide können durch Gewinne ihre Situation verbessern Max. Verhandlungsgewinn: Fläche a`+ b` Effiziente Situation bei pE und E* A: Gewinn Fläche a`; B Gewinn Fläche b` Beide Ausgangsverteilungen führen zur gleichen optimalen Umweltallokation (Invarianzaussage) Externe Effekte werden auf das optimale Maß reduziert, welches nicht verbessert werden kann (Effizienzaussage) Wohlfahrtsverteilung durch Anfangsausstattung unterschiedlich: je nach Zuteilung kann durch Verkauf der Rechte gesteigert werden Keine Transaktionskosten Kemfert: Umweltökonomie

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Zusammenfassung Coase Theorem: Annahmen: Produzenten und Konsumenten erleiden Externalitäten durch andere Produzenten Jeder hat perfekte Information Konsumenten und Produzenten sind Preisnehmer Verhandlungen sind kostenfrei Produzenten max. Gewinne, Konsumenten max. Nutzen Keine Einkommens- und Wohlfahrtstransfers Keine Transaktionskosten Die Anfangsausstattung an Eigentumsrechten (Property Rights) der Verschmutzungsrechte hat keine Auswirkungen auf die Effizienz Wenn eine der Annahmen nicht zutrifft, spielt sie sehr wohl eine Rolle Kemfert: Umweltökonomie

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Kritik am Coase Theorem: Allokation Funktion der Verteilung: es werden gleiche Kostenfunktionen in beiden Modellen unterstellt , jedoch hängen Kosten auch von Nutzenverzichten ab, diese sind unterschiedlich in beiden Ansätzen Das Zustandekommen des effizienten Ergebnisses ist eher zufällig: Effizienz: p=GK, vollständige Konkurrenz, wo Auktionator Preis festlegt: hier jedoch: Monopolstellung/Marktmacht; spieltheoretische Untersuchungen: kooperatives Verhalten, beide bestrebt, Verhandlungsgewinn max.; jedoch max. jede Partei ihren individuellen Vorteil; Informationen über GS und GK des jeweils anderen fehlen, keine vollständige Voraussicht Das „laissez faire“ System (A erhält Verschmutzungsrechte) ist anfällig für „Erpressungsversuche“: strategisches Verhalten: A dehnt Emissionen aus, um mehr Ausgleichszahlungen zu erhalten Umweltprobleme sind in Realität komplexer; der öffentliche Gut Charakter der Umwelt wird nicht berücksichtigt; Modell geht von zu einfachen Rahmenbedingungen aus; niemand kann von der Nutzung ausgeschlossen werden; Umweltschutzprobleme in der Realität selten einem Verursacher zuzuordnen; Organisationskosten Kemfert: Umweltökonomie

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3. Bewertung von Umweltschäden Bewertungskriterien Umweltschutzkosten in Geldeinheiten Umwelt hat keinen Marktpreis wie andere Güter und Faktoren Bewertung durch den Staat oder durch Konsumenten (Konsumenten-souveränität) Bewertung in monetären Größen: Vergleichbarkeit von Schadens- und Vermeidungskosten Zusammenfassung verschiedener Schadensarten leichter Vergleich der Nutzen als vermiedenen Schäden und dem BSP Durch monetäre Nutzenäquivalente ist eine Objektivierung der politischen Entscheidungen möglich Bewertung der Umwelt durch Konsumenten nur möglich, wenn genügend Informationen vorliegen; heutige Wertschätzungen lassen sich nicht auf die Zukunft übertragen Zahlungsbereitschaft hängt von der Zahlungsfähigkeit ab; saubere Umwelt: superiores Gut: mit steigendem Einkommen wird ein höherer Nutzen zubemessen Kemfert: Umweltökonomie

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Schadensarten: Sach- und Personenschäden materielle Schäden (rel. leicht zu bemessen) Immaterielle Schäden (Verlust an Erholungsmöglichkeiten, Belästigung durch Geruch etc, schwierig zu messen) Gesundheitsschäden (sehr schwierig zu messen) Produktions- und Nutzeneinbußen: Umweltbeeinträchtigungen können Produktion oder individuellen Nutzen beeinflussen Produktions- und Marktwerte: durch die Qualität der Umweltressourcen werden Produktionsbedingungen für Marktgüter beeinflusst Individuelle Werte: Umwelt spielt für Wohlfahrt wichtige Rolle: Nutzungswerte Intrinsische Werte: nicht unmittelbare Zuordnung durch privaten Nutzen: Existenz oder Optionswerte Existenzwerte:das Wissen um die Existenz eines Gutes (seltene Tierart o.ä.) ist positiver Werte Optionswert: Wert, der beigemessen wird, Umwelt in Zukunft zu nutzen Evaluierung von Nutzungswerten: Befragung; Zahlungsbereitschaften Gegenwarts- und Zukunftsschäden: zukünftige Umweltzustände schwierig zu bewerten Kemfert: Umweltökonomie

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Zahlungsbereitschaftserfragung /Entschädigungsforderung Max. für Umwelt zu zahlen bereit: willingness to pay- Ansatz Maximale Zahlungsbereitschaft: Geldbetrag, den ein Konsument max. für die Preissenkung (Umweltqualitätsverbesserung) zu zahlen bereit wäre, ohne gegenüber dem Ausgangszustand schlechter gestellt zu werden Mind. Entschädigung für Verminderung der Umweltqualität: willingness to sell- Ansatz Nutzen der Umwelt: individuelle Nachfragefunktion: Nutzenbewertung= Zahlungsbereitschaft: die Geldbeträge, die ein HH für eine Verbesserung der Umweltqualität auszugeben bereit ist, werden um so höher sein, je schlechter die Umweltqualität ist Entschädigungsforderung immer höher als Zahlungsbereitschaft Zahlungsbereitschaft drückt auch Risikoneigung aus Problem bei Befragung: Umwelt als rein hypothetische Annahme, schwierig, den Nutzen aus Umweltverbesserung vorzustellen und in einen Geldbetrag umzusetzen Keine vollständige Information über Umweltprobleme und deren Folgen Informationshilfen für Befragte /Befragungstechnik entscheidend große Unsicherheiten bei der Bewertung zukünftiger Umweltzustände Bewertung der Zukunft hängt von bestehenden ökonomischen Verhältnissen ab: Präferenzen, Einkommen etc: Entschidung unter Unsicherheit: Zukünftige Zahlungsbereitschaft: Wertschätzung aus heutiger Sicht: Diskontierung der erwarteten Zukunftswerte Kemfert: Umweltökonomie

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Zahlungsbereitschaftserfragung /Entschädigungsforderung Problem bei Befragung: Umwelt als rein hypothetische Annahme, schwierig, den Nutzen aus Umweltverbesserung vorzustellen und in einen Geldbetrag umzusetzen Keine vollständige Information über Umweltprobleme und deren Folgen Informationshilfen für Befragte /Befragungstechnik entscheidend Unstrukturierte Befragung: Eine gezielte Frage wird gestellt: wie viel der Befragte für die Verbesserung der Umwelt max. zu zahlen bereit ist (strategische Antworten sollen vermieden werden) Strukturierte Interviews: Einfache strukturierte Interview: zunächst Präferenzordnung, dann Entscheidung über Zahlungsbereitschaft Einkreiseverfahren: Geldbeträge werden vorgeschlagen und „eingekreist“ Budgetierungsverfahren: Kaufentscheidung wird simuliert: Opportunitätskosten der Wahlentscheidung werden berücksichtigt: alternative Verwendungsmöglichkeiten Kemfert: Umweltökonomie

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Komplex – Strukturierte Interviews: Spielsituationen: Wahlmöglichkeiten zwischen Ereignissen: indifferente Ereignisse Einfacher Auswahlansatz: Ausgangssituationen werden mit Vergleichssituationen vergleichen: Geldbetrag soll ermittelt werden, in dem der Befragte zwischen beiden Situationen indifferent ist Bsp: Bewertung der Berliner Luft (Schulz): 4500 Bewohner wurden zu den Zahlungsbereitschaften für 4 Luftqualitäten befragt: Smog- Luft, Berliner Luft (Smog Alarm möglich), Großstadtluft (kein Smog Alarm), Kleinstadtluft und Ferienluft Frage: Wie viel DM ist die Verbesserung von einer Situation zur anderen wert (max. pro Monat)? Wert für Kompensationsvariation: max. Zahlungsbereitschaft, um den verschlechterten Zustand zu vermeiden In Deutschland höhere ZB als in Berlin selbst: gut informierte Bürger sind bereit, mehr zu zahlen Hängt vom Alter der Befragten ab: mit zunehmenden Alter nimmt die ZB ab Nicht so sehr vom Einkommen: bei 1 % Einkommensreduktion würde ZB um 0.6 % zurückgehen: Luft nicht Luxus, sondern notwendiges Gut Der Übergang von der Großstadtluft (GSL) zur Kleinstadtluft wäre den Bürgern insges. 14 bzw. 28 Mrd DM pro Jahr wert, von GSL zur Ferienluft 50 Mrd. DM (3 % BSP 1985) Kemfert: Umweltökonomie

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Beurteilung: Vorteile: Durch Informationshilfen kann die Wahrnehmung des Umweltproblems in der Bevölkerung verbessert werden Unterschiedlichste Umweltqualitäten können bewertet werden: Erhaltung von Naturgebieten / Freude an Tieren etc. Methode ist universell anwendbar Nachteile: Durch Art der Befragung können Antworten in eine bestimmte Richtung gelenkt werden Lücke zwischen hypothetisch nicht gleich realer ZB Informationen oft komplex und schwer verständlich Bei Langzeitschäden Informations- und Abstraktionsproblem; zukünftige Generationen können nicht an der Befragung teilnehmen; Antworten hängen von Werteinschätzungen heutiger Individuen ab (egoistisch/ altruistisch) große Umweltproblematiken schwer zu erfassen Echte Präferenzen können verheimlicht werden/strategisches verhalten Freifahrer:zu geringe ZB: Annahme, dass Beteiligung keinen Einfluss auf das Ergebnis hat Testbefragung bedeutet nicht, dass es zur realen Umsetzung kommt: verzerrte Antworten Kemfert: Umweltökonomie

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Grafik: Subst. Einkommeneffekte Maß für Nutzen: Konsumentenrente Konsumentenrente: Indirekte Nutzenmessung anhand der Nachfragefunktion für private Güter Nachfrage hängt eines Haushalts hängt von den Preisen der Güter und dem Einkommen ab: Substitutions- und Einkommenseffekte 2 Güter, Preise p10 und p11: Budgetrestriktion: Y = p10 X1+ p2 X2; Preis von X1 fällt auf p11 Kemfert: Umweltökonomie

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p1 p10 p11 KR X1 Gesamte Konsumentenrente: KR Preissenkung: p10 zu p11 durch Umweltqualitätsverbesserungen : Erhöhung der Konsumentenrente Zeigt, wie viel die Umweltverbesserung dem Konsumenten wert ist Marginale Zahlungsbereitschaft: Nachfragefunktion für Umweltgut Jedoch:keine Preise für Umweltgüter Deshalb: marg. Konsumentenrente und marg. Zahlungsbereitschaft stimmen überein MZB Umweltqualität Q DM Kemfert: Umweltökonomie

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Maß für Nutzen: Konsumentenrente oder kompensatorische und äquivalente Einkommensvariation Kompensatorische Einkommensvariation: in Geld gemessener Nutzen der Preissenkung Äquivalente Einkommensvariation: Einkommensbetrag, der dem Konsumenten das gleiche Nutzenniveau ermöglicht wie die Preissenkung Bewertungsverfahren: indirekte Methode: Marktdaten: Interviews zu Zahlungsbereitschaften Umweltschutz: Vorsorge, dass es zu keinen Immissionen kommt Nachsorge: Maßnahmen, um sich gegen die Einwirkungen zu schützen: Kosten (Abwehr-, Reparaturkosten etc): sind monetär bewertbar Gesundheitsschäden: Rehabilitationskosten zur Bewertung der Umweltschäden Y = a0 + a1 X1 + a2 X2+ ...an Xn Y= Mortalitätsrate X1: Grad der Luftverschmutzung, X2 = Lebensalter, X3:Familieneinkommen Zusammenhang zwischen Umweltschäden und Gesundheit Kemfert: Umweltökonomie

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Grenzen der Bewertungsmethode: Umweltschäden können unterbewertet werden: nur eine Untergrenze der Schäden kann gemessen werden, es lassen sich nicht immer alle Schäden vermeiden, Wie bspw. Schäden durch Lärm, immaterielle Krankheitsschäden können nicht gemessen werden (Schmerz etc) Todesfolgen werden nicht bewertet Volkswirtsch. Kosten wie Produktionsausfall durch Arbeitsunfähigkeit werden nicht erfasst Nicht genügend Daten Kostenmessungen in der Produktion: Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheiten, die durch Umweltverschlechterungen verursacht wurden Ernteeinbußen in der Land- und Forstwirtschaft Fangeinbußen in der Fischereiwirtschaft Einkommenseinbußen im Fremdenverkehr durch Waldschäden Verteuerung der Trinkwassergewinnung Kemfert: Umweltökonomie

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Diskontierung von zukünftigen Umweltschäden: Emissionen verursachen Schäden in der Zukunft: Kosten und Erträge des Umweltschutzes fallen zeitlich auseinander Vermeidungskosten Schäden müssen auf die Gegenwart bezogen werden Zukünftiger Schaden: Gegenwert heute; Schaden mit aktuellen Vermeidungskosten zu vergleichen Je später in der Zukunft Erträge /Schäden anfallen, desto geringer werden sie heute bewertet Entscheidung , heute oder nach einem Jahr 1 DM zu zahlen (zu erhalten), Entscheidung für heute (später) Diskontierung: Ermittlung des Gegenwartswerts einer zukünftigen Ausgabe (Einnahme):heutiger Konsum wird höher bewerte als zukünftiger; und:Kapitalproduktivität: durch Kapitalertrag auf Investitionen entsteht ein höherer zukünftiger Wert Diskontierungsrate: Ausmaß der Gegenwartspräferenz:wie viel ist 1 Euro in 2 Jahre heute wert? Zins r entscheidend: Allgemeiner: present value PV eines Nutzens (benefit B) Kemfert: Umweltökonomie

55 Kemfert: Umweltökonomie
Zeitpräferenzrate: Individuen ziehen heutigen Konsum zukünftigem vor: positive Diskontierungsrate Gründe für Diskontierung: Kapital kann produktiv eingesetzt werden: Ertragsrate r: Investition von 1 Euro nach einer Periode: 1+r Gegenwärtige Bedürfnisse werden von den Haushalten höher eingeschätzt als zukünftige: positive Zeitpräferenz: menschliche Ungeduld und Kurzsichtigkeit (Pearce / Pigou): eigentlich dürften Beträge nicht diskontiert werden: es wird zu gespart, investiert+ für den Umweltschutz getan werden; Bodenschätze werden zu schnell ausgebeutet Abnehmender Grenznutzen des Einkommens: zusätzliche Einnahme stiftet geringeren Nutzen als heute Unsicherheit der Zukunft: ungewiss, ob die Erträge in der Zukunft genutzt werden können (Sterberisiko) Gesellschaftliche Diskontierung: soziale Präferenzrate: Menschen ziehen Gegenwart der Zukunft vor wegen Ungeduld und Kurzsichtigkeit, Sterberisiko, Unsicherheit über Zukunft+ abnehmender Grenznutzen des Geldes soziale Opportunitätskosten: zukünftige Größen müssen mit der Ertragsrate der Investitionen abgezinst werden Kemfert: Umweltökonomie

56 Kemfert: Umweltökonomie
Ethische Argumentationen: Verzerrung: Diskriminierung von zukünftigen Generationen /Inkonsistent mit Nachhaltigkeit Je höher die Diskontierungsrate, desto weniger Wert wird der Zukunft zubemessen Nutzen des Einkommens schwer zu messen Schwierig, soziale Zeitpräferenzrate abzuleiten Große Beurteilungsrisiken Kontrovers: dürfen langfristige Umweltschäden diskontiert werden? Bsp: Treibhauseffekt: durch Diskontierung wird heutiger Schaden gering bewertet: Gegenwartswert der Entscheidung sehr gering: auf langfristigen Klimaschutz wird heute verzichtet Schäden betreffen zukünftige Generationen: hängt von Zeitpräferenzrate ab: ethische Bewertung des Rangs verschiedener Generationen: sollen heutige oder zukünftige Generationen für die Schäden aufkommen? Intergenerationelle Gerechtigkeit Erwartungen über Wohlfahrtsentwicklung: geht es zukünftigen Generationen besser (=reicher)? Kemfert: Umweltökonomie

57 Kemfert: Umweltökonomie
Umweltpolitische Instrumente: Verursacherprinzip: Verursacher von Umweltschäden muss Kosten des Umweltschutzes tragen Gemeinlastprinzip: Gemeinheit muss Kosten tragen Nutznießerprinzip: Nutznießer der Umwelt muss Kosten des Umweltschutzes tragen Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971: Verursacherprinzip; Gemeinlastprinzip nur bei nicht-Identifikation von Verursacher oder bei Notständen Vereinte Nationen 1972: Verursacherprinzip Verursacherprinzip erfüllt Effizienz- und Gerechtigkeitsnorm Kostenbelastung weckt Eigeninteresse an kostengünstiger Vermeidung Verursacher versuchen Mehrbelastung an die Verbraucher weiterzugeben: Verbraucher wählen daher umweltfreundliche Güter Durch Kostenanlastung werden Signale für technischen Fortschritt gesetzt Verantwortlichkeit der Schädiger Kosten sollen nicht auf Betroffene oder Allgemeinheit abgewälzt werden Pigou Steuer: vollständige Internalisierung von externen Effekten:jedem Verursacher sollen die von ihn entstandenen Schäden durch eine Angabe angelastet werden; Gesetzgeber verfolgt gesellsch. Wohlfahrtsoptimierung Aber: externe Schäden können nicht eindeutig ermittlet werden; Verursacher nicht immer eindeutig feststellbar Kemfert: Umweltökonomie

58 Kemfert: Umweltökonomie
Emissionsabgaben: Preis – Standard Ansatz: Zur Einhaltung vorgegebener Umweltstandards Verursacher: Wer einen Stoff in die Umwelt direkt abgibt (Emittent) oder sonst. Umwelteingriff Wer Güter, deren Herstellung mit Emissionen verbunden sind, nachfragt (Verbraucher) Wer Güter, deren Verbrauch /Einsatz Umweltbelastungen hervorbringt, in den Verkehr bringt (Produzent /Importeur) Politik: sollte direkt an Emissionsquelle ansetzen Emittenten als Verursacher, da Zugriff effizient; Konsumenten: schwierig zu ermitteln Reinigungsmaßnahmen + umweltfreundliche Produktionstechniken: effizienter Weg zur Vermeidung Kemfert: Umweltökonomie

59 Kemfert: Umweltökonomie
Instrumente des Verursacherprinzips: Ordnungsrechtliche Maßnahmen: Ge- und Verbote (Emissions- Produktions- Technologiestandards; Vorschriften über Einsatzstoffe, Produktionsmengen etc) Ökonomische Instrumente: freiwillige Verhaltensänderungen; finanzielle Sanktionen Umweltabgaben Handelbare Emissionsrechte (Zertifikate) Umwelthaftpflicht Ge- und Verbote: Verbote: Bsp: FCKW Verbot Gebote: Begrenzung von Emissionen: Emissionsgrenzwerte + Produktnormen; Vorschriften über Schadstoffanteil in Produkten : z.B. Schwefelgehalt von Brennstoffen, Bleianteil im Benzin, Phosphatanteil in Waschmitteln etc. Kemfert: Umweltökonomie

60 Prinzipien der Umweltpolitik
Quelle: Hansjürgens 1992 Kemfert: Umweltökonomie

61 Kemfert: Umweltökonomie
Vorschriften über Produktionstechnik: z.B. Entschwefelungsanlage und Einsatzstoffe, z.B. schwefelarme Kohle: permanente Vorschriften oder zeitlich begrenzt Emissionsstandards: Höchstzulässigen Anteil von Schadstoffen in der Abluft oder im Abwasser; durch Rechtsverordnung oder Verwaltungsverordnung Produktstandards: durch Vertriebsgenehmigungen Sanktionsmechanismen Umweltabgaben Finanzierungsabgaben: zum Zweck, öffentliche Umweltschutzmaßnahmen zu finanzieren; Verursacherprinzip; Staat übernimmt Reparaturmaßnahmen, lässt diese jedoch durch den Verursacher bezahlen; gerechter, Schäden durch Verursacher als durch Allgemeinheit bezahlen zu lassen Lenkungsabgaben: Verursacher sollen durch freiwillige Vermeidung Emissionen einzuschränken: Vermeidungskosten+ Abgaben: Aufkommen Emissionsabgaben:Bemessungsgrundlage: laufende Emissionen der Quellen Kemfert: Umweltökonomie

62 Kemfert: Umweltökonomie
Nutzerabgaben: Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Entsorgungseinrichtungen, z.B. Abwasser- Müllgebühren Produktabgaben: Abgaben auf schadstoffhaltige Produkte Steuern / Gebühren / Sonderabgaben Steuern: Zwangsabgaben des Staates ohne Gegenleistung des Staates; Aufkommen nicht zweckgebunden Gebühren: öffentliche Abgaben mit spezieller Gegenleistung des Staates; Verwaltungs- Benutzungs- und Verleihungsgebühren; Einnahmen nicht zweckgebunden Sonderabgaben (SA): „Homogene“ Gruppe von Bürgern muss von der Sonderabgabe betroffen sein; zwischen Gruppe und Sonderabgabe muss ein „innerer Zusammenhang“ sein; SA soll Sachnähe aufweisen und Gruppenverantwortung aufweisen; Zweckbindung des Aufkommens Emissionsabgaben und Produktabgaben sind Verbrauchssteuern, wenn keine Zweckbindung des Aufkommens für Umweltschutz;wenn Zweckbindung, dann Sonderabgaben Unterscheidung Steuern /Sonderabgaben: Staatliche Ebene der Gesetzgebungskompetenz: Bund / Länder oder Gemeinden Kemfert: Umweltökonomie

63 Kemfert: Umweltökonomie
Gesetzgebung: Bund Länder: örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern Umweltsteuern: überörtliche Regelung Sonderabgaben fallen nicht unter Steuerverfassungsrecht; Kompetenz liegt beim Bund Aufkommen fließt zu der Instanz, die Steuern erhebt Kooperationsprinzip:Branchenabkommen: Selbstverpflichtung der Industrie: marktwirtschaftliches Instrument z.B. FCKW Reduktion als freiwillige Selbstverpflichtung Ökologisch-ökonomisch effiziente Branchenabkommen: Importkonkurrenten dürfen nicht zu große Vorteile bekommen Um Konsens zu erzielen, muss Branche homogen sein Umweltproblem muss bekannt und akzeptiert werden; Produkt und Preisänderungen müssen allen Marktbeteiligten bekannt sein Umweltverträgliche Substitute müssen vorhanden sein Voraussetzungen zumeist nicht erfüllt! =>Vereinbarungen werden nicht erfüllt oder kommen nicht zustanden Aufgrund von Rechtunverbindlichkeit halten sich Unternehmen nicht an Absprachen Kemfert: Umweltökonomie

64 Kemfert: Umweltökonomie
Umweltschutz oft nur durch Zwangsmassnahmen erreichbar z.B. Verpackungsverordnung (1991): Hersteller sind zur Rücknahme von Verpackungen verpflichtet; Duales system Deutschland wurde von betreffenden Wirtschaftszweigen gegründet Gemeinlastprinzip: Alle Kosten des Umweltschutzes sollen durch allgemeine Steuern finanziert werden Staat führt entweder Umweltschutzmaßnahmen selbst durch oder übernimmt Kosten für private Vermeider Gemeinlastprinzip soll Verursacherprinzip ergänzen: z.B. Altlasten: Gebietskörperschaften/ Länder/ Kommunen übernehmen Sanierungsfinanzierung; da Verursacher häufig schwierig zu ermitteln (Zeitverzögerung von Verursachung und Schäden: Änderung der Eigentumsverhältnisse +Produktionsbedingungen) Verursacher können häufig im Nachhinein nicht belangt werden, da Verhalten beim Verursachen der Emissionen etc rechtens war Kemfert: Umweltökonomie

65 Kemfert: Umweltökonomie
Nachsorge als Gemeinlast des Staates: Entsorgung von Müllkippen Renaturierung von Seen und Flüssen Maßnahmen gegen bestehende Waldschäden Aktionen zur Reinhaltung der Natur etc Unterstützung des Verursacherprinzips: Finanzhilfen Für die Forschung und Entwicklung umweltfreundlicher Techniken Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft, wenn das land Umweltschutz betreibt Anpassung an verschärfte Umweltnormen für bestimmte Branchen und Regionen, die besonders betroffen sind Neue umweltfreundliche Technik schnell einführen, bevor sie verbindlich vorgeschrieben wird (Bsp: Katalysator) Entlastung von einkommensschwachen Verursachern (z.B. Landwirte) Zur politischen Durchsetzung neuer Maßnahmen des Verursacherprinzips gegen den Widerstand der betroffenen Wirtschaft Kemfert: Umweltökonomie

66 Kemfert: Umweltökonomie
Nutznießerprinzip: Victim –pays Principle: Begünstigte von Umweltverbesserungen entschädigen die Vermeider: Umkehrung des Verursacherprinzips Als Handlungsinstrument der Umweltpolitik untauglich, da es Grundlegenden verteilungspolitischen Vorstellungen wiederspricht Ineffizient und nicht praktikabel ist Fest abgrenzbare Nutznießergruppen sind schwer auszumachen Faktorallokation wird verzerrt Gründe für Nutznießerprinzip: Umweltschutz ist Eingriff in die Rechte, die Umwelt verschmutzen; Für Verzicht auf Wahrnehmung der Rechte müssen Entschädigungen bezahlt werden Wenn Verursacher von Umweltschäden zu dem einkommensschwachen Gruppen zählen, sollen Vermeidungskosten nicht zugemutet werden Nutznießer- statt Gemeinlastprinzip: nur die wirklichen Nutznießer sollen zahlen Kemfert: Umweltökonomie

67 Kemfert: Umweltökonomie
Beurteilungskriterien für umweltpolitische Instrumente: Kostengünstige Erreichung vorgegebener Umweltziele Förderung des umweltfreundlichen technischen Fortschritts Praktikabilität und politische Durchsetzbarkeit Auswirkungen auf Wettbewerb Einkommensverteilung Gesamtwirtschaftliche Stabilität Wirtschaftswachstum Mengenpolitik: Festsetzung von quantitativen Umweltzielen Emissionsabgaben: Staat legt Höchstwert für Emissionen fest: jährliche Emissionsmenge E; Abgabesatz t; Abgabeschuld: T= t*E; Lenkungszweck: Emittent: Emissionen vermeiden oder Abgabe zahlen Kostenminimierung: Emissionen solange einschränken,wie Vermeidungskosten geringer als Abgabe sind: Allokationsfunktion: Grundregel: t größer oder gleich als Grenzvermeidungskosten: t ≥ GK(V) Kemfert: Umweltökonomie

68 Kemfert: Umweltökonomie
Ökonomische Instrumente nach dem Verursacherprinzip: 1. Umweltabgaben Hier: Emissionsabgaben:Mengenpolitik: Festsetzung von quantitativen Umweltzielen Emissionsabgaben: Staat legt Höchstwert für Emissionen fest: jährliche Emissionsmenge E; Abgabesatz t; Abgabeschuld: T= t*E; Lenkungszweck: Emittent: Emissionen vermeiden oder Abgabe zahlen Kostenminimierung: Emissionen solange einschränken,wie Vermeidungskosten geringer als Abgabe sind: Allokationsfunktion: Grundregel: t größer oder gleich als Grenzvermeidungskosten: t ≥ GK(V) Kemfert: Umweltökonomie

69 Kemfert: Umweltökonomie
Vermeidungsalternativen: Unternehmen Einschränkung der Produktion des umweltverschmutzenden Gutes: Vermeidungskosten= Gewinneinbußen Einsatz emissionsmindernder Techniken (Entsorgung, Recycling, Verwendung umweltfreundlicher Einsatzstoffe, emissionsarme Produktionsverfahren); Mehrkosten= Vermeidungskosten Kombinierte Mengenanpassung und technische Anpassung Haushalt: Einschränkung des Konsums des umweltschädlichen Gutes; Vermeidungskosten= Nutzeneinbußen Konsum von gleich bewerteten Ersatzgütern, die jedoch teurer sind: Vermeidungskosten= Mehrkosten Kombinierte Anpassung Kemfert: Umweltökonomie

70 Kemfert: Umweltökonomie
Unternehmen: kurzfristige Produktionseinschränkungen Keine Vermeidungstechnik: nur Produktionseinschränkungen Emission E= s*X; s: Anteil an Schadstoffen je produzierter Einheit Abgabenschuld: T= t*s * X; Grenzkosten der Produktion erhöhen sich um t*s Gewinn max: G = p*X –K(X) – Kf – t* s*X; Optimum: Grenzgewinn = 0 G´(X) = p - K´(X) – t *s = 0 t = (p – K´(X)) /s Unternehmer schränkt Produktionsmenge von X0 auf X1 ein Steuer schiebt Kostenfunktion nach oben Gewinn verringert sich auf G1 X DM K´(X) K´(X) + t*s X1 X0 Kemfert: Umweltökonomie

71 Kemfert: Umweltökonomie
Produktionstechnische Anpassung: Produktionskosten K(X); Aufwendungen für Entsorgung: K(V); Abgaben auf Restemissionen: t*E; zunehmende Grenzvermeidungskosten G´(V) Restemissionen: RE = s*X –V Minimierung der Kostenfunktion bezgl. V: K* = K(X) + K(V) + t (sX-V) Optimum: t = K´(V) Solange t > G´(V) Ausdehnung der Vermeidung Aufgabe: ein Unternehmer produziert 1000 Einheiten Emissionen und soll 400 Einheiten Emissionen vermeiden. Der Schadstoffanteil beträgt 0,2. Der Produzent hat eine Vermeidungskostenfunktion von K(V) = 600 V + V 2. Welcher Abgabensatz sollte gewählt werden? Welche Gütermenge wird produziert (nach Vermeidung)? Lösung: K´(V) = V K `(V) = 1400 E = 600 = s *X X = 3000 Vor Vermeidung: 5000 Einheiten Produktion: 1000 Einheiten Emissionen Nach Vermeidung: 3000 Einheiten Produktion Kemfert: Umweltökonomie

72 Kemfert: Umweltökonomie
K `(V) E DM E1 Vermeidung von zu E1: Steuerersparnis größer als Vermeidungskosten Kombinierte technische und mengenmäßige Anpassung Vermeidung durch Produktionsrückgang: Gewinn fällt um p – K´(X) Gezielte Vermeidung: K(V) steigen, Gewinn fällt um K ´(V) Gewinnmaximierende Maßnahmenkombination: p – K´(X) = K´(V) Ökonomische Effizienz: Individuelle Kostenminimierung Gesamte Kostenminimierung von Gruppen: unterschiedliche Vermeidungskosten der Emittenten Kemfert: Umweltökonomie

73 Kemfert: Umweltökonomie
t = K1´(V) = K2 ´(V) = K´3(V)=...Kn ´(V) Unternehmen 2 E K2´(V) GV t E2 Unternehmen 1 E K1´(V) GV t E1 Unternehmen 1 und 2 E K´(V) GV t E* 2* Horizontale Addition beider GVK: Muss vom Staat geschätzt werden Innovationswirkung der Emissionsabgabe: Impulse zu kostensenkenden und emissionsmindernden technischen Fortschritt Kemfert: Umweltökonomie

74 Kemfert: Umweltökonomie
Zur Erreichung eines bestimmten Umweltziels: Schadens- und Vermeidungskosten müssen bekannt sein: gesellsch. Wohlfahrt wird maximiert Optimum: Abgabe: Grenzschäden = Grenzvermeidungskosten (Pigou Steuer) Umweltstandards: z.B: Höhe der max. Wasserverschmutzung (x Mikrogramm per Kubikmeter) etc. Umweltstandards können nur durch Zufall ökonomisch effizient sein: S E E* Es Kosten, Nutzen P* Kemfert: Umweltökonomie

75 Kemfert: Umweltökonomie
Abgaben versus Standards: Wenn Grenzkostenkurve angenommen wird: Unsicherheiten /falsche GVK möglich GVK r GVK f T:Tax Kosten, Nutzen Es E* A B GS E GVKr: richtig GVKf: falsch Wenn GVK und GS gleiche Steigung: A = B Standard: Wohlfahrtsverlust:A; Emissionen Es Steuer: Wohlfahrtsverlust B; Emissionen E´ Aber : Es < E´ S T:Tax Kosten, Nutzen Es E* A B E GS GS größere Steigung als GVK: B>A Abgabe verursacht größeren Wohlfahrtsverlust Umweltstandard ist der Steuer vorzuziehen Wenn Steigung GVK größer als GS: Umgekehrt: Steuer ist dem Standard vorzuziehen GVK r GVK f Kemfert: Umweltökonomie

76 Kemfert: Umweltökonomie
Ineffizienz von Subventionen: Emissionsverminderungssubvention Annahme: Jedem Emittenten wird für eine Einheit Emission eine Subvention gezahlt= Emissionsverminderungssubvention Kosten zur Erfüllung einer Auflage werden durch den Staat ersetzt Steuer erhöht die Durchschnittskosten eines Unternehmens, Subvention reduziert sie Kurzfristig kann die verhaltenslenkende Wirkung erzielt werden, langfristig jedoch kommen neue Firmen in den Markt (da Gewinne steigen), welche die Verschmutzung weiter ausdehnen Nicht kosteneffizient:Kosten werden ersetzt, daher unerheblich, welche Technik (und Kosten) gewählt werden Kemfert: Umweltökonomie

77 Kemfert: Umweltökonomie
Beispiele für Abgabe: Kraftfahrzeugsteuer Stickstoffabgabe gegen Überdüngung von Böden Verpackungsabgabe Deponieabgabe Abwasserabgabe Allgem. Umweltabgabe: Mallorca: zur umweltgerechten Stadtsanierung: 4 DM/Tag/Tourist CO2 Abgabe zur Bekämpfung des Treibhauseffekts: Bemessungsgrundlage: Fossile Energieträger / CO2 Vorteile: Reduktionsziel in D: 25 % bis 2005 Bemessungsgrundlage: Fossile Energie oder CO2 Vorteile : Abgabe einfach zu erheben Abgabe besitzt größtmögliche Breitenwirkung Optimale Vermeidungsaktivitäten durch Kosten Nutzen Optimierung Staat muss Vermeidungskosten nicht kennen; Strukturänderungen passen sich automatisch an; minimale Bürokratie Förderung von technischem Fortschritt Einfach zu verwalten /effizient Kemfert: Umweltökonomie

78 Kemfert: Umweltökonomie
Nachteile: Steuer muss hoch sein: Nachfrage ist preisunelastisch Nach Studien müsste der Kohlepreis sich vervierfachen; Preis Erdgas verdoppeln; Erdölpreisanstieg um 60 % Hohe Steuern verursachen erhebliche Steuerstrukturverschiebungen Wirtschaft ist durch Steuern hoch belastet Regressiver Verteilungseffekt: niedrigere Einkommensschichten sind stärker belastet Daher ist die politische Akzeptanz schwierig Kurzfristige Belastung der Wirtschaft und langfristige Lenkungswirkungen Neutrale Aufkommensverwendung: Senkung andere Steuern Förderung erneuerbarer Energien Förderung von Forschung- und Entwicklungstätigkeiten Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur: Ausbau Schienenverkehr etc. Vermeidung sozialer Nachteile: Aufstockung der Sozialhilfe; Einführung eines Ökobonus (einheitlicher Transferbetrag pro Kopf): Erhöhung des Grundfreibetrags bei Einkommenssteuer; Senkung der Mehrwertsteuer; Verbilligung von Nahverkehrskarten etc. Aufforstungsprogramme Beiträge zu Klimafonds /vermehrte Umweltschutzmaßnahmen Kemfert: Umweltökonomie

79 Kemfert: Umweltökonomie
Beispiel: Ökosteuer: Senkung der Lohnnebenkosten durch eine ökologische Steuer- und Abgabenreform 1. Stufe der Öko-Steuerreform 1999  Mit dieser ersten Stufe wurden seit 1. April  1999 folgende Steuern erhöht:  Mineralöl: 6 Pfennige / Liter Heizöl: 4 Pfennige / Liter Erdgas: 0,32 Pfennige / kWh Strom: 2 Pfennige / kWh Das Aufkommen der Ökosteuern wird zur Senkung des Rentenversicherungsbeitrages von 20,3% auf 19,5% verwendet.  Stufe der Öko-Steuerreform   Nach dem Planungsstand im Herbst 1999 sollen in den kommenden Jahren nur noch die Steuersätze auf Mineralöl und Strom angehoben werden, und zwar in vier Stufen jeweils zum 1. Januar.  Mineralöl: 6 Pfennige / Liter Strom: 0,5 Pfennige / kWh Sozialversicherungsbeiträge: Senkung um 0,8 Prozentpunkte Energieintensive Wirtschaft zunächst von Besteuerung ausgenommen Förderung von erneuerbaren Energien Kemfert: Umweltökonomie

80 Kemfert: Umweltökonomie
Abwasserabgabe (Emissionsabgabe) 1976: Gewässergütepolitik: Bewahrung und Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts der Gewässer Bundeseinheitliche Mindesteinleitungsnormen nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ Abgabeobjekt: Einleitung von Abwasser in Gewässer Abgabeschuldner: Direkteinleiter Vermeidung und Verminderung von Schadstoffeinleitungen Bemessungsgrundlage: Schädlichkeit des Abwasser in Schadenseinheiten (Anteil an Schadstoffe pro Einheit) Aufkommen zweckgebunden zur Finanzierung von Gewässergütemaßnahmen Zubau von Kläranlagen Verbesserung der Abwasserreinigungstechnik Entwicklung von abwasserarmen und abwasserlose Produktionsverfahren Sparsame Verwendung von abwasserintensiv hergestellte Güter Wettbewerbsvorteile für Gewässerschützer Tarif: 1981 bis 1993: von 12 DM bis 60 DM je Schadeinheit 1997: 70 DM je Schadeinheit Kemfert: Umweltökonomie

81 Kemfert: Umweltökonomie
2. Handelbare Emissionsrechte: Maximales Emissionsziel wird festgelegt: Emissionsrechte in diesem Umfang verteilt Jeder Emittent darf nur soviel Schadstoffe in einer Periode ausstoßen, wie Emissionsrechte vorhanden Abgabe: Preisfixierung bei flexiblen Mengen; Emissionsrechte: Mengenfixierung bei variablen Preisen Ausgabe von Emissionsrechten: 1. Versteigerungsverfahren: Anfangsverteilung durch Versteigerung: Emittent minimiert Kosten: vergleicht Preis mit Grenzvermeidungskosten: solange der Preis niedriger ist, kauft er Zertifikate, wenn Preis größer ist, Vermeidung von Emissionen Unternehmen 1 E K1´(V) GV t E1 Unternehmen 2 E K2´(V) GV t E2 Kemfert: Umweltökonomie

82 Kemfert: Umweltökonomie
Unternehmen 1 und 2 E K´(V) GV t E* 2* Gesamtnachfragefunktion aller Emittenten durch horizontale Addition Markträumender Preis t Emittent 1 erwirbt Emissionsrechte im Umfang von E1 und Emittent 2 im Umfang von E2 Effiziente Allokation der Vermeidungsaktivitäten Voraussetzung: funktionierender Zertifikatemarkt (keine Marktmacht, Monopol etc) Ökologisches Ziel wird eingehalten Kemfert: Umweltökonomie

83 Kemfert: Umweltökonomie
Freie Vergabe der Emissionsrechte: Kostenlose Vergabe an Erstausstattung mit Emissionsrechten („grandfathering“): Problem: gerechte Zuteilung nach Altemissionen: welche Basisperiode? Vor Ankündigung Anstieg der Emissionen, da Unternehmen mehr Rechte erhält, desto mehr Emissionen im Basisjahr Ungerechte Zuteilung, da Unternehmen mit wenig Emissionen wenig E-Rechte erhalten Allokation der Vermeidungsmaßnahmen durch Markt Unternehmen kauft Rechte, wenn der Marktpreis kleiner als Vermeidungskosten Unternehmen kann Rechte verkaufen: entgangene Zertifikateerträge: Opportunitätskosten Anforderungen an das Emissionsrechtesystem: Ökologische Wirksamkeit: Technische Möglichkeit zur exakten Definition des Emissionsmengenziels: strikte ökologische Zielverfolgung Rechte nur von Emittenten handelbar, nicht von Umweltschützern Kemfert: Umweltökonomie

84 Kemfert: Umweltökonomie
Ökonomische Effizienz: Genügend hohe Zahl an Anbietern und Nachfragern Keine Marktmacht /Monopole Keine Marktpreisbeeinflussung Kein Verdrängungswettbewerb durch Zurückhaltung von Emissionsrechten /Banking Innovationsanreiz: Anreiz, kostensparende und emissionsmindernde Neuerungen zu entwickeln Innovationen mindern Nachfrage nach Emissionsrechten; Preis fällt, Anreiz zu weiteren Innovationen sinkt Freifahrerverhalten: keine Innovationen, da Unternehmen erwarten, dass andere Innovationen einführen und damit der Marktpreis sinkt: Investitionskosten gespart und Profitierung vom billigeren Emissionsrechtepreis Räumliche Differenzierung: „Hot spots“ starke Emissionen: räumlich differenzierte Ausgestaltung der Zertifikate: Kemfert: Umweltökonomie

85 Kemfert: Umweltökonomie
Emissionsorientiertes Verschmutzungsrecht: Emissions Discharge Permit system (EDP) Zonen mit jeweiliger Emissionshöchstmenge werden festgelegt Transfers zwischen den Zonen nicht möglich Unkontrollierte „Hot spots“ sollen vermieden werden Nachteil: es entstehen unterschiedliche regionale Zertifikatepreise Lokal orientiertes Verschmutzungsrecht: Ambient Discharge Permit system (APD) Je nach Immissionsbelastung werden lokale Emissionsrechte nach Messorten verteilt Für jeden Messort gibt es eigene standardisierte Zertifikate Immissionen werden mit Hilfe von Diffusionsfunktionen in Emissionen umgerechnet, für die dann Emissionszertifikate ausgegeben werden Bei mehreren Messorten für spezifische Emissionen sind verschiedene Zertifikatemärkte notwendig Nachteile: Zertifikatemodell wird kompliziert, wenn räumliche Emissionsspitzen vermieden werden sollen Exakte Kenntnisse über Diffusionsvorgänge notwenig Emittent und Kontrollbehörde müssen regionale Emissionen und Emittenten kennen Risiko der Monolpolbildung in kleinen Märkten „Hot spots“ eher durch Kombination von Emissionsrechtehandel und Auflagen lösen Kemfert: Umweltökonomie

86 Kemfert: Umweltökonomie
Beispiele: SO2 Zertifikate Amerikanisches Clean Air Act (CAA) 1991: Bekämpfung des „sauren Regens“ SO2 Emissionen sollen bis zum Jahr 2000 und danach 8,9 Millionen Tonnen nicht überschreiten Bisher: 20 Mio. T SO2 (1/4 aus fossil gefeuerten Kraftwerken der EVU) Start: : 111 Großkraftwerke erhalten Lizenzen 2. Phase: : weitere 2000 Quellen werden in das system miteinbezogen Optionen für Emittenten: Reduktion der Emissionen auf Niveau der Lizenzen Reduktion der Emissionen,um Lizenzen zu banken oder zu verkaufen Kauf von Emissionen und Ausdehnung der Emissionen Finanzielle Anreize für Konsumenten zum Einsparen von Energie Beteiligen können sich alle Emittenten, auch die nicht unter CAA fallen Keine räumliche Einschränkung Zertifikatereserven für „newcomer“ Lizenzen werden an der Börse gehandelt Weiteres Beispiel: CO Emissionsrechte (Kyoto Protokoll) Kemfert: Umweltökonomie

87 Kemfert: Umweltökonomie
Vergleich der Instrumente: Ökologische Wirksamkeit: Theorie: Zertifikatemodell: Gesamtemissionen werden vorgegeben Abgaben: Ökologischer Effekt/Wirkung offen weniger ökologisch treffsicher Auflagen: auch ökologisch treffsicher (Im Gegensatz zu Abgaben) Abgaben und Auflagen müssen an ökonomische Datenänderungen angepasst werden, Zertifikate: nicht notwendig, an ökonomische Datenänderungen anzupassen, da dies automatisch geschieht. Praxis:Abgaben werden durch Gesetz erlassen Auflagen werden in Verwaltungsvorschriften verankert: Aufsichtsbehörden haben meist Ermessensspielräume; Genehmigungsverfahren kann zu einem Verhandlungsprozess werden Auflagen werden meist zeitlich nicht angepasst /verändert In Praxis: Zertifikatelösung: gesetzlich verankert oder in Verwaltungsvorschriften? Gesetz: politisch verbindliches Ziel festlegen (schwierig); Verwaltungsvorschriften: schwammig, Übertretungen möglich /Ermessungsspielräume=> zudem: Austeilung der Zertifikate: nach welchem Modell /gerecht /gesetzlich festgelegt? Kemfert: Umweltökonomie

88 Kemfert: Umweltökonomie
Wenn sich ein hoher Zertifikatepreis herausbilden (da Nachfrage groß oder Angebot klein): Interessengruppen können versuchen, die Angebotsmenge zu erhöhen: damit auch die ökologische Treffsicherheit gefährden Lenkungswirkung bei Auflagen nicht so gross wie bei Abgaben oder Zertifikaten 2. Ökonomische Effizienz: Abgaben erfüllen erfüllen theoretisch und praktisch das Ziel eines kostengünstigeren Umweltschutz (mehr als Auflagen und Zertifikate); Bedingung: funktionsfähiger Wettbewerb auf den Gütermärkten Im Prinzip erfüllen Zertifikate diese Kriterien auch, doch ein funktionsfähiger Zertifikatemarkt ist schwierig zu erreichen (strategisches Verhalten; Monopolverhalten, Transaktionskosten) 3. Innovationsanreiz: Abgaben/ Zertifikate: fördern Innovationen: kostensenkende, emissionsmindernde Entsorgungstechniken, da hohe Lenkungswirkung; Auflagen fördern diese Wirkung kaum 4. Wettbewerbsneutralität - Gleichbehandlung der Anbieter: gleiche Anlastung der externen Kosten: alle, die eine bestimmte Leistung der Umwelt in Anspruch nehmen, sollen dafür den gleichen Preis zahlen oder: gleicher Anspruch auf die Nutzung des Immissionspotenzials. Kemfert: Umweltökonomie

89 Kemfert: Umweltökonomie
5. Strukturflexibilität: Auflagen: nicht strukturflexibel, da sie feste Strukturen aufweisen: wird bspw. in einem Ballungsgebiet die Emisisonshöchstmenge erreicht, dürfen weitere Anlagengenehmigungen nicht erteilt werden. Ansiedlung neuer Unternehmen (die bessere Produktionsleistungen hätten) wird verhindert. Zertifikate sind flexible, da der Preis die Dymik reelt: Newcomer werden höheren Preis bieten, Altanlagenbetreiber werden gezwungen, neuere Technik zu verwenden 6. Politische Akzeptanz: Abgaben und versteigerte Zertifikate bedeuten für Emittenten höhere private Kosten als Auflagen und frei vergebene Zertifikate: daher politische Wiederstände höher Wenn gut funktionierender Zertifikatemarkt vorhaben, politische Akzeptanz gut (freie Vergabe); Problem: wie freie Vergabe regeln? Auflagen häufig einfacher politisch durchzusetzen (genaue und detaillierte Informationen notwendig) Messung und Überwachung der Funktion der Instrumente notwendig Kontrollaufwand bei Zertifikaten höher; Auflagen: meist Stichproben genügen; Abgaben und Zertifikate müssen detailliert kontrolliert werden Kemfert: Umweltökonomie

90 Kemfert: Umweltökonomie
Ge- und Verbote: Verbote: gefährliche Umwelteinwirkungen werden untersagt; bei sehr hohen Schäden Grenzschadensfunktion verläuft über Grenzvermeidungsfunktion jede unterlassene Emission verhindert mehr Schäden, als sie Kosten hervorruft Gebote= Auflagen: Emissionsgrenzwerte Ökologische Treffsicherheit Ökonomische Effizienz: keine kostengünstige Anpassungsformen, da für alle gleiches Umweltziel gilt,keine Flexibilität wie bei Abgabe Unterschiedliche Vermeidungskosten Keine Förderung des umweltfreundlichen technischen Fortschritts „Hot spots“ können durch gezielte räumliche Auflagen vermieden werden; bei Festsetzung der durchschnittlichen Umweltqualität können „hot spots“ auftreten Flexibilisierung: bei bereits erreichtem Emissionshöchstwert können sich keine neuen Unternehmer ansiedeln: Kompensationsmaßnahmen zwischen Neu- und Altanlagen: Neuer Unternehmer muss Reduktion der Emission an der Altanlage gewährleisten Kemfert: Umweltökonomie

91 Kemfert: Umweltökonomie
Emissionsgrenzwerteinhaltung: Wahl zwischen direkter Emissionsminderung oder Vermeidungsmaßnahmen an Altanlagen Austausch von Emissionsguthaben: wie handelbare Emissionsrechte Offset Politik: Clean Air Act (CAA) 1977: neue Betriebe mit weiteren Emissionen (aber neuester Technik) können eröffnet werden, wenn Emissionen benachbarter Anlagen eingeschränkt werden: Kompensation TA Luft: 1983: neue Anlage kann trotz Emissionsgrenzwertüberschreitung genehmigt werden, wenn Zusatzbelastung innerhalb der Beurteilungsfläche darf 1% des langzeitigen Immissionsgrenzwerts nicht übersteigen Spät.6 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage müssen Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen zur Immissionsminderung durchgeführt werden Immissionsbelastung muss im Einzugsbereich der neuen Anlage zurückgehen Bubble Politik: Zielvorgaben für eine imaginäre „Glocke“: Emissionsminderungen müssen innerhalb dieser „Bubble“ erfüllt sein Kemfert: Umweltökonomie

92 Kemfert: Umweltökonomie
Kombinierter Einsatz der Instrumente Ergänzung marktwirtschaftlicher Instrumente durch Ordnungsrecht Ergänzung von Abgaben durch Subventionen Ergänzung von Auflagen durch Abgaben Z.B.: CO2 Reduktionspolitik: CO2 Abgabe Anstieg Mineralölsteuer Vorschriften über Energienutzungsgrad von Maschinen und Geräten Umweltfreundliche Verkehrssysteme Finanzielle Förderung von umweltfreundlichen Technologien etc Kemfert: Umweltökonomie

93 Kemfert: Umweltökonomie
3. Umwelthaftung: Schadensersatzsanktion zum schadensersatzverhütendem Verhalten Internalisierung externer Effekte: Verursacherprinzip Verschuldungshaftung / Gefährdungshaftung Verschuldungshaftung: Emittent Schadensersatz, wenn schuldhaft Schaden verursacht: $ 276 (1) BGB Vorsatz: Wissen um rechtswidriges Verhalten Fahrlässig: „erforderliche Sorgfalt“ nicht aufgebracht Gefährdungshaftung: verschuldensunabhängig: Haftung im Falle eines Schadens Derjenige, der die Gefahrenquelle beherrscht muss auch Risiken tragen Unsicherheiten und Risiken über mögliche Schäden: Entstehungs- und Wirkungsrisiko Entstehungsrisiko: Störfall: plötzlicher, unfallartiger Unfall Optimale Prävention Kemfert: Umweltökonomie

94 Kemfert: Umweltökonomie
Optimale Prävention: Annahmen: Eine einzige Emissionsquelle verursacht einen bestimmten Schaden, der in eindeutiger Weise zuzuordnen ist; Kausalitäten bekannt, schaden in Geldeinheiten messbar Beteiligten ist Inhalt der Haftungsregeln bekannt; Transaktionskosten = 0; kein Beweisproblem; Haftung für gesamten Schaden Schäden nur durch Emittenten, kein Mitverschulden durch Geschädigten Konstanten Tätigkeitsniveau des Emittenten; Schadensvorsorge durch technische Maßnahmen Emittent verhält sich risikoneutral Optimales Sorgfaltsniveau: mögliche erwartete Schäden und Vermeidungskosten minimiert Schadenswahrscheinlichkeiten aus Statistik: Große Anzahl an Beobachtungen Kosten= Vermeidungskosten K(V) + Erw. Schaden ES => min. K´(V) = -ES´(V) Kostenminimum: Grenzkosten der Emissionsvermeidung = verminderte Grenzsschäden Kemfert: Umweltökonomie

95 Kemfert: Umweltökonomie
DM K*=ES+K K ES V* V Wahrscheinlichkeitshaftung: Schädiger haftet je nach (statistischer) Wahrscheinlichkeit : in Realität schwer zu ermitteln Gesamtschuldnerische Haftung: mehrere Emittenten sind für Schaden verantwortlich und haften gemeinsam In Realität: Unsichere Kausalität: Schwierigkeit der Beweisbarkeit des Geschädigten: zeitlicher /räumlicher Abstand; mehrere Emittenten Mangelnde monetäre Bewertbarkeit der Schäden Fehlende personelle Zurechenbarkeit bestimmter Umweltschäden Beschränkungen des Haftungsrechts Kemfert: Umweltökonomie

96 Kemfert: Umweltökonomie
Schwierig, objektive Wahrscheinlichkeiten zu ermitteln: bei einmaligen Umweltschäden keine Vergangenheitsbewertung möglich z.B. Treibhauseffekt oder Zerstörung der Ozonschicht Wahrscheinlichten zu gering oder zu hoch bewertet; keine oder höhere Präventionsmaßnahmen Risikoabschätzende Forschungen werden erhöht Keine marktliche Bewertung von Umweltschäden Deutsches Umwelthaftungsrecht: Umwelthaftungsgesetz 1991 Zivilrechtliche Haftungsregeln: Haftungsregeln des Nachbarschafts- und Deliktsrechts: §§906 ff , §§ 823 ff BGB Spezialgesetzliche Haftungsregelungen im Atomgesetz: §§13ff, §§25 ff AtG Wasserhaushaltsgesetz: §22 WHG Luftverkehrsgesetz: §33 LuftVG Produkthaftungsgesetz: §1 Abs.1 ProdHaftG Haftpflichtgesetz:§§1,2 HPfG Kemfert: Umweltökonomie

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Verschuldungshaftung: §823 BGB: unerlaubte Handlungen: Verschulden: Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; Schutz anderer bei Gefahrenlage Schutz Schutz des Lebens, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum der sonst.; Schadensersatz bei Verstoß gegen Schutzgesetz Quasi- Gefährdungshaftung: §906 BGB Schäden aus Grundeigentum und Grundbesitz: verschuldensunabhängige Ausgleichszahlungen bei Einwirken von Gase, Ruß, Lärm, Wärme etc: geschützt werden Sachgüter, nicht Leben, Gesundheit etc. Grenzwerte aus TA Luft und TA Lärm Vollbeweis nach deutschem Zivilrecht: Kausalitätsnachweis vom Geschädigten: Beweisnotstand Mangelnde Gewissheit über Schadensverursachung: gesamtschuldnerische Haftung nach §830 Abs.1 S.2 BGB bei multikausalen Schäden §830 Abs.1 S2. BGB verlangt die Bestimmung eines Emittenten als Hauptverursacher des Schadens Oftmals Scheitern der Ansprüche /Haftung Kemfert: Umweltökonomie

98 Kemfert: Umweltökonomie
Umwelthaftungsgesetz: Gefährdungshaftung im Gewässerschutz: §22 WHG: Haftung ohne Verschulden auch für Boden und Luft „Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer im Anhang 1 genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen“ Sache: nicht freie Luft, Wasser oder Grundwasser Unmittelbare Schäden= Verletzungsschäden Mittelbare (Vermögensfolge) Schäden Ausgeschlossen: Schäden durch höhere Gewalt und Bagatellschäden bei Störfällen Gefährliche Anlagen: Kraftwerke, Anlagen der Eisen- und Stahlerzeugung, Anlagen der chemischen Industrie, Anlagen zur Verwertung von Reststoffen und Entsorgung von Abfällen § 15 UmwertHG: globale Höchstgrenze für Schäden: 160 Mio. DM Haftungsumfang vermindert sich bei Mitverschulden der Opfer: §254 BGB Auch Haftung bei Normalbetrieb: §6 UmweltHG Kemfert: Umweltökonomie

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Anlagen mit besonderem Gefährdungspotential: Deckungsvorsorge notwendig: Versicherung oder andere Vorsorgungen zur Abdeckung möglicher Schadensersatzansprüche Ursachenvermutung bei Störfällen: mögliche Verursacher werden zu Schadensbegleichungen herangezogen: Beweislastumkehr: Betreiber muss beweisen, dass er Schaden nicht verursacht hat; jedoch: Grundvoraussetzung ist Beweis des Geschädigten, dass der Emittent der Verursacher des Schadens ist (Informationsschwierigkeiten): Auskunftsanspruch des Geschädigten Ex post Haftung nach Schadenseintritt: Unterschied zu anderen Instrumenten Kombination von Auflagen, Umweltabgaben und Haftungregeln Kemfert: Umweltökonomie

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Haftpflichtversicherungen: Emittenten können sich gegen mögliche Schäden versichern Strategische Unterlassungen von Schutzmaßnahmen möglich: moralisches Risiko Betriebshaftpflichtversicherungen und Gewässerschadens-Haftpflichtversicherung: Schäden an den Umweltmedien sind nicht Gegenstand der Deckung: Versicherungsschutz durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft und Wasser Personen und Sachschäden sind versichert Schäden aus Störfällen werden ersetzt Schäden bei Normalbetrieb nur unter besonderen Bestimmungen versichert Keine Versicherungsleistungen bei Schäden, die bei Vertragsbeginn bereits aufgetreten sind Reparaturen etc müssen rechtzeitig durchgeführt werden, sonst keine Versicherungsleistungen Schadensfall wird nur bei Wirksamkeit der Versicherung akzeptiert (Ursache kann länger zurückliegen) Kemfert: Umweltökonomie

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Ausgenommen von privatrechtlicher Haftung und Haftpflicht: Verursacher ist nicht eindeutig ermittelbar: Kausalitätsproblem Geschädigter ist nicht eindeutig ermittelbar (Langzeit oder Ökoschäden) Schäden, für die 1) und 2) zutreffen Kollektive Haftungssysteme: Staatshaftung und Fondlösungen Staatshaftung: Finanzierung aus Steuermitteln löst keine Präventionsanreize aus Fondslösungen: Identifizierung des Verursachers nicht möglich oder Klage aus Mangel an Beweisen nicht möglich deckt Schäden, die durch Unfall oder Störfall anstanden sind, z.B. niederländischer Luftverschmutzungsfond Opfer müssen keinen vollen Kausalitätsbeweis erbringen Plausibilität von Ursache- Wirkung Kemfert: Umweltökonomie

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Internationale Umweltpolitik Internationale Güter: beteiligte Länder sind zugleich Verursacher und Betroffenen Schadstoffe werden in das Umweltmedium als gemeinsames Schadstoffpool abgegeben Beispiele: Treibhauseffekt, Vernichtung der Ozonschicht Wege, über Verhandlungsprozesse eine Einigung über Nutzung von Umweltressourcen Verhandlung, zur gemeinsamen Reduktion der Treibhausgase: Kyoto Protokoll 1997 Kemfert: Umweltökonomie

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Das Kyoto Protokoll Spezifische Emissionsreduktions- Verpflichtungen Erlaubte Emissionen für jedes Industrieland gemessen in sog. „assigned Amounts“ AA) in dem Verpflichtungszeitraum Industrieländer sind im Annex I des Konvention zu finden, im Kyoto Protokoll in Annex B (Annex I Länder, die Konvention unterzeichnet haben) 1. Paragraph von Artikel 3 KP: insgesamt 5.2 % Emissionsreduktion in der Zeit von Kemfert: Umweltökonomie

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EU als „bubble“: insgesamt 8 % Reduktion, Aufteilung: Kemfert: Umweltökonomie

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Artikel 2 des Protokolls: Politikmaßnahmen zur Erreichung der Emissionsreduktionen EU: für strikte Politikmaßnahmen; USA: laissez faire Entwicklungsländer: wollten sicherstellen, daß keine Politikmaßnahmen zu wirtschaftlichen Einbußen führt Politikmaßnahmen: 2.1. (a) Erhöhung von Energieeffizienzen in den relevanten Sektoren Schützen und Erhöhung von Senken Nachhaltige Landwirtschaft Verbesserte Forschung der Möglichkeiten von erneuerbaren Energien Verbesserung der Carbon „Einlagerungs“-möglichkeiten Weniger Marktunvollkommenheiten Maßnahmen zur Reduzieren der Emissionen im Transport Sektor Reduzierung von Methan mit Hilfe von verbesserten waste management Kemfert: Umweltökonomie

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2.1. (b): Kooperationen verbessern 2.2: Reduzierung von Emissionen von Militärflugzeugen und marinen Bunker Brennstoffen Politikmaßnahmen, die wenig oder keine negativen Effekte auf andere Partein haben, sollten eingesetzt werden Emissionsrechtehandel: Artikel 17 des KP COP soll die relevanten Prinzipien, Modalitäten und Richtlinien für die Überprüfung, Berichterstattung und Zurechenbarkeit von ET definieren Parteien in Annex B (Annex I) dürfen beim ET teilnehmen Jeder Handel sollte zusätzlich zu inländischen Maßnahmen zur Emissionsreduktion sein Kemfert: Umweltökonomie

110 Kemfert: Umweltökonomie
Joint Implementation (JI): Artikel 6: Emissionseinsparungen oder Senkenerhöhung von cross border Investitionen von Annex I Parteien Projekt Level: „emissions reduction units“ Private Investitionen: Emissionseinsparungen: welche Höhe? Eingesparte Emissionen können gehandelt werden (ET) JI schon vor Kyoto Einigung, wurde ins KP aufgenommen Transfer Mechanismen Jede Partei der A kann von Annex I Gruppe „Emission reduction Units (ERU)“ transferieren oder erwerben aus Projekten zur Emissionsminderung durch Verminderung der Emissionen oder Erhöhung der Senken in jedem Sektor der Wirtschaft, Voraussetzung: Jedes Projekt hat die Zustimmung der involvierten Partein Jedes Projekt muß zusätzlich sein (additionality) Das Projekt bekommt keine ERU, wenn verbindliche E-reduktionsziele eingehalten werden Der Zukauf von ERU soll eine Ergänzung zum inländischen Reduktionsmaßnahmen sein (supplementarity) Kemfert: Umweltökonomie

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2. Der COP / MOP soll Richtlinien zur Implementierung von JI erstellen, Hauptsächlich im Hinblick auf Überprüfung (verification) und Berichterstattung (reporting) 3. Eine Partei kann auch legale Einheiten autorisieren , teil-zunehmen (auf dessen Verantwortung) 4. Wenn Fragen der Implementierung im Rahmen von Artikel 8 (expert review) auftauchen, dürfen keine ERU von irgendeiner anderen Partei gehandelt werden, bis nicht die genaue Pflichterfüllung bekannt ist Artikel 12: Der Clean Development Mechanisms (CDM) Ähnlich wie JI, nur zwischen Annex I und nicht Annex I Länder Verschiedene Ideen wurden zu einer zusammengefügt Idee: Unerstützung von Entwicklungsländern bei der Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung Und auch Verpflichtungsziele einhalten Entwicklungsländer sollen profitieren Kemfert: Umweltökonomie

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Certified Emissions reductions, welche Annex I Länder nutzen können, um ihre Verpflichtungsziele einzuhalten Kriterien der Emissionsreduktion wie bei JI (additionality, supplementarity) Soll überwacht werden von einem „executive board“. Transparent, Effizienz und Zurechenbarkeit gewährleisten Artikel 12: Der CDM Intention des CDM ist nicht Annex I Ländern bei der Erfüllung eines Beitrags der Konvention zu unterstützen und den Annex I Ländern bei Ihrer Pflichterfüllung zu helfen CDM: Nicht Annex I Länder profitieren von Projekt Aktivitäten: CER: certified emissions reductions, die Annex I Länder nutzen können um ihre Emissionsverpflichtungen zu erfüllen Teilnahme am CDM ist freiwillig CDM soll reale, meßbare, langfristige Benefits durch die Verminderung des Klimawandels erfüllen Reduktionen sind ZUSÄTZLICH Kemfert: Umweltökonomie

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CDM soll bei der Finanzierung von Projekten unterstützen COP /MOP soll Regelungen / Überwachungen organisieren, um Transparenz und Effizienz zu gewährleisten CDM soll auch zur Assistenz von Entwicklungsländern führen, die speziell verletzbar sind durch Klimaschäden und gezielt Projekte fördern Am CDM können private oder öffentliche Partien teilnehmen CER, die vor der ersten Committment period erreicht werden, können angerechnet werden :“early crediting“ Nicht nur Emissionsreduktionen sollten im CDM enthalten sein, sondern auch Senken: wurde auf nächste Sitzungen vertagt Privater Sektor wurde explizit miteinbezogen Kemfert: Umweltökonomie

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Die 3 flexiblen Instrumente erlauben explizit den Industrieländern, ihre Emissionsreduktionsverpflichtungen auch außerhalb der jeweiligen Länder durchzuführen USA haben ihr Hauptziel: Flexibilität durchgesetzt Industrie und Energiekonzerne haben starken Druck ausgeübt OECD Unternehmen haben den Wunsch dieser Flexibilität, um die Emissionsreduktionen durchzuführen Wachsendes Einverständnis der EL der Rolle der privaten Investitionen Early und kumuliertes Crediting ist nur bei CDM möglich, nicht bei JI, Senken sind bei JI möglich, bei CDM noch unter Diskussion Emisions trading, in der Theorie einfach, ist in der genauen Ausgestaltung, komplett offen geblieben EL zusätzlich zur Konvention in KP aufgenommen: Artikel 10: IL sollen kooperativ umweltfreundliche Technologien entwickeln und in El transferieren; aber kein direkter link von flexiblen Mechanismen zum Technologie Transfer Kemfert: Umweltökonomie

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Noch unklar/weitere Verhandlungen: Rolle der Entwicklungsländer: sollen mit aufgenommen werden ? Negative Auswirkungen auf die EL soll minimiert werden Wie wird generell die Regelung der Hinzunahme weiterer Staaten geregelt? Zielerfüllungen: Strafen? Kontrollen / Überwachung (Artikel 3,5 7)notwendig; Review process (Artikel 8) (IPCC, OECD) Verbesserungen der Ziele / Anpassungen an neue Begebenheiten Senken? Richtlinien zur Implementierung von JI (Umsetzung, Einhaltung, Berichte, Überwachung), auch für CDM,und ET (bis dahin KEINE Details geplant); early action Was meint „Supplementarity“ : zusätzlich zu inländischen Maßnahmen? COP 1: Rio; COP 2: Berlin; COP 3: Kyoto; COP 4: Buenos Aires; COP5: Bonn; COP6: Den Haag + weitere Verhandlungen Ratifizierung notwendig (55 % aller Emissionen /Länder) zur legalen Umsetzung des KP: Kyoto ohne USA? Kemfert: Umweltökonomie


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