Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Steuertipps zum Jahresende

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Steuertipps zum Jahresende"—  Präsentation transkript:

1 Steuertipps zum Jahresende
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Steuertipps zum Jahresende Siegfried Regensberger Steuerberater Mag. Sybille Regensberger Unternehmensberaterin & Bilanzbuchhalterin A-6020 Innsbruck - Templstraße 2 Telefon Herzlichen Dank Es ist kurz vor Jahreswechsel und wie bereits Tradition möchten wir Ihnen heute kurz und bündig letzte Tipps zur Steuerersparnis in diesem Jahr und einen Ausblick auf die wichtigsten Änderungen für das nächste Jahr geben. Und dies sind heuer etliche. Sie können jederzeit Fragen stellen, allerdings wäre es angenehm, wenn dies immer im Anschluß an einen Themenkreises stattfinden könnte Ich hoffe das ist auch in ihrem Sinne. Mein Mann und ich sehen diesen Abend als moderierte Fragestunde Es wäre Für alle ein Handout vorgesehen, wenn aufgrund des großen Ansturms einige keines erwischt haben so kann ich sie beruhigen. Sie können die gesamte Präsentation unter serviceplace.at oder regensberger.at als Download finden Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

2 Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007
Neuerungen 2007 u. 2008 KMU-Förderungsgesetz 2006 - Steuererleichterungen für E/A-Rechner Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 Mehrarbeitszuschläge neu Anmeldung neu sonstige Tipps Was wollen wir heute alles anreißen und besprechen? die Steuererleichterungen für E/A Rechner regelt das KMU Förderungsgesetz. Hier werden wir auf den Freibetrag für investierte Gewinne, den Verlustvortrag und die Kleinunternehmergrenze eingehen. Weiters machen wir sie vertraut mit den Aufzeichnungspflichten gemäß Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 2008 ist ein Jahr der Änderungen vor allem in der Lohnverrechnung, auch viele andere Dinge könnten sich noch ändern. wir werden Ihnen diese kurz anreißen. Zu allerletzt noch ein Überblick über das neue seit geltende Unternehmensgesetzbuch und seine Auswirkungen auf uns Unternehmer. Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

3 Steuererleichterungen für E/A-Rechner
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Steuererleichterungen für E/A-Rechner Freibetrag für investierte Gewinne (§10 EStG) Allg.Verlustvortrag von 3 Jahren (§18 EStG) Kleinunternehmerregelung Freibetrag:wurde eingeführt als Ausgleich zum „nicht entnommenen Gewinn“ der Bilanzierer. Auch der Verlustvortrag für E/A-Rechner ab der Veranlagung 2007 ist in dieser Form ein Novum und soll die bestehende Benachteiligung gegenüber Bilanzierern ausgleichen. Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

4 Freibetrag für investierte Gewinne - §10 EStG -
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Freibetrag für investierte Gewinne - §10 EStG - Voraussetzungen: - E/A-Rechner (auch Personenges.) - bis zu 10% des Gewinnes, max. € ,-- - nur für begünstigte Anlagegüter Dieser gilt für natürliche Personen und Gesellschaftern einer Personengesellschaft – GesbR, KG, OG unter € ,-- Umsatz d.h. bisherige OEG und KEG. Diese können bis zu 10 % des Jahresgewinnes für begünstigte Investitionen verwenden und in selber Höhe die Steuerbemessunggrundlage reduzieren. Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

5 Freibetrag §10 EStG –Beispiel-
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Freibetrag §10 EStG –Beispiel- Beispiel A: Gewinn = € ,- Freibetrag max. € 5.000,- für begün. Investitionen Gewinnminderung auf € ,-- d.h. € 2.180,- Steuerersparnis Beispiel B: Gewinn = € ,- Freibetrag max. € ,- f. begün. Investitionen Gewinnminderung auf € ,- d.h. € 5.000,- Steuerersparnis Zu Beispiel B: einmalige Steuerersparnis € 5000 plus Steuerersparnis aus der Afa der nächsten Jahre mit max. € 5000 ergibt eine Steuerersparnis von 100% der Investition. D.H. in diesem Maximalfall wurde die Investition durch die Steuerersparnis finanziert. Bei Personengesellschaften gilt der Betrag nur einmal und muß auf die Gesellschafter anteilig aufgeteilt werden. Eine Anschaffung im SONDERBETRIEBSVERMÖGEN ist ebenfalls möglich Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

6 Begünstigte Investitionen
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Begünstigte Investitionen sind: abnutzbare, bewegliche Anlagegüter mit mind. 4 Jahre Nutzungsdauer in österr. oder in EWR/EU-Raum gelegener Betriebsstätte verwendet auch Wertpapiere (§14Abs5,Z4 EStG) Beispiel Wertpapierkauf: Gewinn € — ,-- Kauf Wertpapiere = ,-- Bemessungsgrundlage ESt Steuerersparnis 43,6% von € = € 1744,-- Verkauf nach 4 Jahren zum Nominale von € 4.000,-- P.a. 10,9% Rendite rein aus der Steuerersparnis ohne Zinseszinsberechnung Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

7 Abgabensicherungsgesetz 07
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Abgabensicherungsgesetz 07 Ab 2008: Ersatzbeschaffung innerhalb von 4 Jahren für Begün. Anlagegüter: nur körperliche Anlagegüter Begün. Wertpapiere: mit Wertpapieren nicht möglich – nur mit körperlichen Anlagegütern Wichtig: gesonderter Ausweis im Anlagenverzeichnis Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

8 Verlustvortrag für E/A-Rechner § 18 Abs 7 EStG
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Verlustvortrag für E/A-Rechner § 18 Abs 7 EStG Ab 2007 genereller Vortrag der Verluste der letzten 3 Jahre Bis zu max. 75% der Einkünfte Anlaufverluste bleiben erhalten Findet keine Anwendung bei: Sanierungsgewinnen, Veräußerungs- und Liquidationsgewinnen Bisher waren nur die Anlaufverluste der ersten 3 Jahre vortragsfähig. Ab 2007 können dann generell die Verluste der letzten 3 Jahre vorgetragen werden, allerdings nur bis zu max. 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte. Die verbleibenden 25% werden auf die nächsten Jahre vorgetragen. Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

9 Kleinunternehmerregelung
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Kleinunternehmerregelung Anhebung Kleinunternehmergrenze von netto € ,-- auf ,-- (btto ) Kleinunternehmer sind Ustbefreit daher keine UID-Nummer und entspr. Hinweis auf der Rechnung Ust-Pflicht muß beantragt werden Wer sind Kunden was ist von wirtschaftlichem Interesse- Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

10 Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007
UVA-Einreichung Voraussichtliche Senkung der Grenze für die Abgabe der UVA von jährlich € ,-- auf € ,-- Muss über FinanzOnline eingereicht werden Konsequenz: elektronische Über-mittlung der ZM auch ab € ,-- Geplant ist alle Steuererklärungen für Unternehmer ab der Kleinunternehmergrenze verpflichtend übermitteln zu müssen. Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

11 Betrugsbekämpfungsgesetz 2006
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 Verschärfung d. Aufzeichnungspfl. Nachvollzug der einzelnen Geschäftsvorfälle in angemessener Frist Aufzeichnung aller Bar Ein- und Ausgaben einzeln und täglich!! Erleichterungen bei Unzumutbarkeit (€ ,-- Umsatz) - Erlass des BMF v unter findok.bmf.gv.at Bei Verwendung von Datenträgern darf keine Veränderung möglich sein ohne dass der ursprüngliche Inhalt ersichtlich ist ( Nachbuchungen sieht man!!) Nachvollziehbarkeit von Summenbildungen. (Tippstreifen/Grundauf-zeichnungen der Buchhaltung beilegen) Ein Nachvollzug der Geschäftsvorfälle muß auch von einem sachverständigen Dritten in angemessener Zeit möglich sein (z.B. Betriebsprüfer muss geordnete Unterlagen erhalten) Es wurde festgehalten, dass die Grundaufzeichungen eine zentrale Bedeutung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung haben Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

12 Neuerungen EStR-Wartung
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Neuerungen EStR-Wartung Domainadresse: nicht abschreibbare Anschaffungskosten (Rz500a) Homepage: 3 Jahre Nutzungsdauer, wenn angekauft (Rz 516a) Gebäude in Leichtbauweise: kürzere Nutzungsdauer evt. durch Gutachten nachzuweisen, 25 Jahre kein Problem (RZ 3139a) Gebäude müssen mit Boden fest verbunden sein (Rz 3140) Keine Gebäude sind Container, Ausstellungspavillons Der Gebäudebegriff ist für den Freibetrag für investierte Gewinne und für den nicht entnommenen Gewinn von Bedeutung und daher sehr wichtig. Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

13 Nichtentnommener Gewinn
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Nichtentnommener Gewinn 1/2 Steuersatz für nichtentnommenen Gewinn Voraussetzung: * Einzelunternehmer od. Personenges. * kein Freiberufler * seit 2004 möglich * bis max. € pro Jahr/Person * Bilanzierung/Doppelte Buchhaltung * 7-Jahres-Kapitalbindung * Sparbücher + WP sind keine Entnahme. * Keine Nachversteuerung bei Aufgabe, Veräußerung, Einbringung in GmbH, Wechsel der Einkunftsart Gilt für Einzelunternehmer, Personengesellschaften mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder Land- und Fortswirtschaft nicht für Freiberufler = Unternehmensberater um ihn lukrieren zu können bedarf es einer Bilanzierung keiner Einnahmen-Ausgabenrechnung maximal ,-- € pro Jahr und Person können mit dem 1/2 Steuersatz besteuert werden der Rest regulär. Das Geld muß aber auch 7 Jahre im Betrieb gebunden bleiben ansonsten droht Nachversteurung. (Auch private Steuerzahlungen gelten als entnommener Gewinn) Steuerersparnis max Euro Bestens geeignet zur Rückzahlung von Betriebskrediten. Ok das sind die Erleichterungen für Einzelunternehmer und Personengesellschaften wenn ich nun als Unternehmensberater aus der Freiberuflergrenze fallen will muß ich eine Kapitalgesellschaft gründen um so die Steuerersparnis lukrieren zu können. Wie geht das bzw. wann macht das Sinn? Gewerbliche Buchhalter hingegen können den nichtentnommen Gewinn geltend machen Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

14 Achtung: Nachversteuerung §11a EStG
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Achtung: Nachversteuerung §11a EStG Nachversteuerung § 11a EStG (Rz 3860i)mit Hälftesteuersatz des Jahres der Inanspruchnahme der Begünstigung EST-Bescheide 2006: Nachversteuerung wird nach alter Richtlinie berechnet d.h. ½ Satz vom laufenden Jahr 06 anstatt des Jahres der Inanspruchnahme. Korrektur: nur durch Nachsichtsansuchen und nicht durch Berufung Achtung Beispiel!!! Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

15 Vermietung und Verpachtung
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Vermietung und Verpachtung - mit max. 10 Betten ab Veranlagung 2006 Werbungskosten pauschal mit 50% der Einnahmen möglich (inkl. Ust. + Kurtaxe) - mit max. 5 Appartements ohne Nebenleistungen ab Veranlagung 2006 Werbungskosten pauschal mit 30% der Einnahmen (inkl. Ust. + Kurtaxe) möglich - bei Dauervermietung keine Pauschalierung möglich ACHTUNG Dauerrechnung nicht vergessen Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

16 Verlängerung Lehrlingspaket bis 31.12.07
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Verlängerung Lehrlingspaket bis Einstellung ab Beruf muss im Förderprogamm des AMS enthalten sein (Kontakt mit AMS vor Einstellung notwendig) mehr Lehrlinge als zum 1. Jahr € 400 monatlich 2. Jahr € 200 monatlich 3. Jahr € 100 monatlich Mädchen € 302 monatlich über 19jähr. € 755 monatlich Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

17 Sonstige Lehrlingsförderungen
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Sonstige Lehrlingsförderungen Lehrlingsausbildungsprämie: € pro Lehrling pro Jahr Lehrlingsfreibetrag: € zu Beginn u. bei Lehrab-schlussprüfung (entweder Prämie oder Freibetrag) Entfernungshilfe für Lehrlinge: seit = Beihilfe des AMS für entfernte Lehrstellen bis € 250 max. mit € 64 Selbstbehalt pro Monat. Auch neu ist die Entfernungshilfe, welche es seit gibt. Anzufordern beim AMS (nur bewilligt wenn die Entfernungshilfe des Landes nicht gilt) Lehrlingsaufsbildungsprämie: € pro Lehrling pro Jahr Voraussetzung: definitives Lehrverhältnis nach Probezeit - Laut FA kann bei einem Lehrherrenwechsel nur einer die Prämie kassieren Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

18 Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007
Sonstige Steuertipps Bildungsfreibetrag/ Bildungsprämie: Weihnachtsgeschenke an DN: Betriebsveranstaltungen Kirchenbeitrag: Aufbewahrungspflicht: Verjährungsfristen: Trinkgelder von Untern. BFB = 20% der effektiven Kosten oder 6% Prämie bez. v. Finanzamt 07: max. € an DN steuerfrei (auch für Vignette) 07: max. € 365,- pro DN steuerfrei seit € 100 7 Jahre (Belege ab 2001)/ 12-22 Jahre bei Grundstücken Ab Jahre max. 6 Jahre absolute Verjährung 10 Jahre sind nicht steuerfrei Bildungsfreibetrag 20% der für die Mitarbeiter aufgewendeten externen Aus- und Fortbilfdungskosten (Wifi, Bfi etc.) können zusätzlich in Abzug bebracht werden - gilt auch für innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen Innerbetriebliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind bis max. € pro Kalendertag begünstigt. Bildungksprämie: Alternative zum BFB seit % Prämie auf die Ausgaben für Aus- und Fortbildung direkt vom Fa. Nicht für innerbetriebliche Fortbildungseinrichtungen . Kirchenbeitrag: kann seit 2005 € 100 geltend machen Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

19 Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007
Sonstige Steuertipps GWG Zuverdienstgrenzen Essensgutscheine: Neuer Steuertarif seit 2005 Mithilfe studierender Kinder Bis € 400 netto sofort absetzbar € seit 2004 bei Partnern von Alleinverdienern mit Kind € Kinderbetreuungsgeld tägl. steuerfrei bis € 4.40 oder € 1.10 für Lebensmittelgutscheine bis € keine Steuer bis € 8.725pro Jahr ohne Verlust der Kinderbeihilfe GWGs sind bis € 400 netto sofort absetzbar Zuverdienstgrenzen neu: nur für Alleinverdiener mit Kind € ansonsten € bis 04 mit Kind Alleinverdienerabsetzbetrag: bisher seit Kind 2 Kinder 3 Kinder weiteres Neuer Steuertarif seit 2005: seit 2005 fällt Einkommenstteuer erst ab einem Einkommen von € an EU-Überweisungen zu Inlandsgebühren ab bis € bisher bis ,-- Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

20 Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007
Sonstige Steuertipps Faxrechnung Energieabgabever-gütung 2002 GSVG Befreiung Höchstbeitragsgrundlage GSVG verlängert bis Bis zu stellen Bis rückw. für das lfd. Jahr (Einkünfte bis € 4.092) p.a. € ,-- Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

21 Steuersparen durch Verschieben
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Steuersparen durch Verschieben Für Einnahmen/Aus-gabenrechner interessant Achtung: regelmäßige Geldflüsse sind dem Jahr zuzurechnen dem sie angehören (15 Tagefrist) Ein Tipp der sicher nicht neu aber nicht zu vergessen ist: Einnahmen-Ausgabenrechner können durch Verschieben am Jahresende ihr Einkommen drosseln. Aber bitte Achtung bei regelmäßigem Einkommen diese müssen weiter ins nächste Jahr verschoben werden da der Gesetzgeber Zahlungen und Erlöse die regelmäßig wiederkehren und innerhalb eines Zeitraums von 15 Tagen zum Jahresende verschoben werden - dem jeweiligen Jahr zurechnet welches sie betreffen. Biespiel: Beratertätigkeit die regelmäßig mit € mtl. abgegolten wird Fremdleistungen idem Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

22 Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007
SBH und BibuG Ab 2007 sind dies Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Rz 5211) Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

23 Lohnverrechnungstipps
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Lohnverrechnungstipps Geringfügigkeitsgrenzen ab 2008: € 349,01 mtl, € 26,80 tgl Höchstbeitragsgrundlage ab 08: € mtl, € 131 tgl. Freie DN: geplant ab MV-Pflicht ab AIV-Beitragspflicht ab KV-Versicherung 7.65% IESG pflicht ab ANV für 2002: bis möglich Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

24 Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007
Rund ums Auto Luxustangente: Vorsteuerabzug: Abschreibungsdauer: überwiegende betriebl. Nutzung: überwiegende private Nutzung: 20% nur für (Klein)LKW 8 oder 5 Jahre (LKW/Taxi...) Ansatz der tatsächlichen Kosten Kilometergeld € ,38/km (max km) Wie wir bereits beim letztjährigen Termin bemerkt haben, ist Auto und Steuer ein Thema das alle beschäftigt, Siggi was kannst Du uns aus steuerlicher Sicht dazu berichten? Zu Beachten ist bei Taxis: max. Privatnutzung 19,9% da sonst kein Vorsteuerabzug und keine Rückvergütuing der NOVA Zafira!!! Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

25 Rechnungsbestandteile
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Rechnungsbestandteile Reguläre Rechnung Name/Anschrift Lieferant Name/Anschrift Empfänger Menge, Bezeichnung, Art und Umfang der Ware/Leistung Liefer- und Ausstellungsdatum Entgelt Steuersatz und Steuerbetrag Fortlaufende Nummer UID-Nr d. Rechnungausstellers ab UID-Nr. d. Empfän-gers bei Rg über Kleinbetrags-rechnung bis € 150,-- brutto Name/Anschrift Lieferant Menge, Bezeichnung, Art und Umfang der Ware/Leistung Liefer- und Ausstellungsdatum Bruttoentgelt Steuersatz Fremde UID Nummer wie kann ich sie überprüfen? Stufe 1 wird nur mitgeteilt ob stimmt oder nicht Stufe 2 qualifizierte Bestätigung kann mit Namen/Adresse suchen Buchnachweis für ig Lieferung UID-NR des Kunden bis spätestens UVA Termin aufzuzeichnen eigene Konten und dort ersichtlich (bei Betriebsprüfung sind unter Fristsetzung einzelne fehlende Teile nachzubringen, sind nicht verpflichtet UID Nr. zu überprüfen) Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

26 Neues Unternehmensgesetzbuch
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Neues Unternehmensgesetzbuch Seit gültig – ersetzt HGB Rechnungslegungspflicht nach UGB Vereinheitlichung der Gesellschaftsformen Steuerliche Anpassung Übergangsbestimmungen bis 2010 Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

27 Rechnungslegungpflicht lt. UGB
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Rechnungslegungpflicht lt. UGB Kapitalges.: Immer § 189 UGB Einzelunt. + Pers.ges.: Umsatz > € ja Umsatz < € nein ‘‘ > € sofort im Folgejahr Nicht: freie Berufe, Land- u. Forstwirte, Überschussermittler §2abs2z2 EStG (V+V) !!! Berufseinteilung lt. UGB unterschiedlich zu EStG !!! Die Umsatz gelten nicht unternehmensbezogen, sondern betriebsbezogen Bei Überschreiten der ,-- 2x überschreiten + Pufferjahr Unternehmensberater, Hausverwalter?? Grund und Boden !!! Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

28 Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007
Gesellschaftsformen Handelsgesetzbuch OEG KEG OHG KG GesbR ARGE (Bau) Unternehmensgesetzbuch OG KG zwingende Eintragung als OG oder KG ab € Umsatz Gilt nicht als Unternehmer Gültigkeit seit Aber Änderung im Firmenbuch bzw. Firmenwortlaut erst zwingend ab Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

29 Übergangsbestimmungen nach UGB
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Übergangsbestimmungen nach UGB OEG, KEG: bis gebührenfreie Ummeldung beim Firmenbuch ohne Beglaubigung in vertretungsbefugter Zahl OHG dürfen Rechtsformzusatz OHG weiterführen (§907 Abs.4 Z 2 UGB) Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

30 Übergangsbestimmungen steuerlich
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Übergangsbestimmungen steuerlich § 5 EStG: Rechnungslegungspflicht lt. §189 UGB und Einkünfte aus Gewerbebetrieb Wahlmöglichkeit auf Antrag (Erkl. 2007): - Verbleib in § 5 Gewinnermittlung - Verbleib in § 4/1 Gewinnermittlung bis 2010 Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

31 Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007
Ohne Antragstellung Eh. § 5 Ermittler: a) Umsatz > € , weiterhin §5 Ermittler b) Umsatz < € ,-- Wird zum § 4 Ermittler, kein abweichendes Wirtschaftsjahr, Grund + Boden ist kein Betriebsvermögen mehr Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

32 Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007
Ohne Antragstellung Eh. § 4 Ermittler: a) Umsatz < € , Gewinnermittlung wie bisher b) Umsatz > € ,-- Übergang von §4 Abs1 bzw, Abs.3 auf § 5. Grund und Boden wird zum Betriebsver- mögen, steuerneutral kann auf- oder abge- wertet werden Aufwertung mit Gutachten Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

33 ab 1.7.2007 Pendlerpauschale neu!
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 ab Pendlerpauschale neu! Kleine Pendlerpauschale km: € 45,50 pro Monat, € 546,-- pro Jahr km: € 90,-- pro Monat, € 1080,-- pro Jahr über 60 km: € 134,50 pro Monat, € 1.614,-- pro Jahr Große Pendlerpauschale (Massenbeförderungsmittel unzumutbar) km: € 24,75 pro Monat, € 297,-- pro Jahr km: € 98,25 pro Monat, € 1.179,-- pro Jahr km: € 171,-- pro Monat, € 2.052,-- pro Jahr über 60 km: € 244,25 pro Monat, € 2.931,-- pro Jahr Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

34 ab 1.1.2008 25 % Mehrarbeitszuschlag
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 ab % Mehrarbeitszuschlag nur für Teilzeitbeschäftigte regelmäßige MA = nach 3 Monaten Zuschlag von 25 % SV+LSt pflichtig gilt nicht für die 1,5 zw. 38,5 – 40h Woche Zeitausgleich 1:1 innerhalb der 3 Monate Achtung Geringfügigkeitsgrenze Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

35 Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007
ab Anmeldung NEU AVISO – MINDESTANGABENMELDUNG vor Dienstantritt – bis zu 7 Tage später echte Anmeldung  möglich per FAX, Elda, Telefon und Post echte Anmeldung vor Dienstantritt per Elda Sonderfall: fallweise Beschäftigte AVISO Meldung vor Beschäftigung Vollständige Meldung innerhalb 7 Tage nach Monatsende Amtl. Verlautbarung Nr. 126/2007 v Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

36 Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007
Sanktionen verstärkte Kontrolle durch KIAB Geldstrafen € 365,-- bis 5.000,-- pro Fall der Bezirksverwaltungsbehörde Bei TGKK Prüfung 500 € pro Meldung 800 € für Prüfeinsatz wie bisher Beitragszuschläge etc. Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

37 Beschäftigung von Ausländern
Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007 Beschäftigung von Ausländern ab Entfall Meldung über Beginn und Beendigung der Beschäftigung gilt nicht für Saisonkontingente hier bleibt Meldepflicht bestehen Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2

38 Steuerliche Tipps zum Jahresende 2007
Reisekosten NEU Gültigkeit ab gilt für DN und Unternehmer KM-Gelder max. bis km Tagesgeldberechnung wahlweise nach Kalendertag oder 24 h Auslandsreisen 12t Regelung oder Kalendertag Fahrtkostenersätze > 10 Tage Entfall Pendlerpauschale Weiterbestand der alten Regelung Steuerberatung – Regensberger – Unternehmensberatung Steuerberatung - REGENSBERGER - Unternehmensberatung, Innsbruck - Templstr. 2


Herunterladen ppt "Steuertipps zum Jahresende"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen