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Heute schon an morgen denken

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Präsentation zum Thema: "Heute schon an morgen denken"—  Präsentation transkript:

1 Heute schon an morgen denken
Hofübergabe – Heute schon an morgen denken Ulrich Thiemann Steuerberater Hachenburg, den 4. November 2014

2 Es begrüßt Sie: Steuerberater Ulrich Thiemann

3 Der alte Beduine drei Söhne 11 Kamele 1/2 1/4 1/6

4 Schon früh an die Nachfolge denken
Klare und einfach durchführbare Regelungen schaffen Manchmal braucht man einen Ratgeber für zufriedenstellende Lösungen

5 Faktoren einer erfolgreichen Betriebsübergabe
Eine eindeutig beschriebene Zielvorstellung Einen leistungsfähigen Betrieb Ausreichende Fähigkeiten des Übernehmers Genug finanziellen Spielraum Ein gutes zeitnahes Rechnungswesen

6 Hofübergabesituation
Zwei Erfahrungen in einem Leben einmal als junger Mensch einmal als älterer Mensch Überlegungen für den Übergeber Wie sieht mein Leben nach der Hofübergabe aus? Kann ich rein finanziell aber auch inhaltlich loslassen? Ängste beim Übergeber aber auch beim Übernehmer Wichtig Offene Gespräche Optimismus Mut Vertrauen

7 Zu klärende Fragen: Tragbares Altenteil
Absicherung der Übergeber (Wohnrecht und Geldaltenteil) angemessene Abfindung für weichende Erben Pflegerisiko für Altenteiler und Betrieb Risiko ungeplanter Lebenssituationen (Tod, Berufsunfähigkeit, Scheidung des Übernehmers)

8 Erfolgsfaktoren • Mindestens zwei Jahre Vorlaufzeit einplanen
• Zeiträume und Etappenziele für die Übergabe festlegen • Inneres Einverständnis entwickeln • Konflikte mutig angehen • Konsequenter Rückzug des Seniors • Familien-Kodex in ruhigen Zeiten festlegen • Konfliktlösungen durch erfahrenen Coach (Beduine)

9 Betriebsübergabe (an wen?)
an einen (fremden) Dritten - Aufnahme als Gesellschafter Komplettverkauf gegen Einmalzahlung gegen Ratenzahlung gegen Versorgungsleistungen Verkauf des aktiven Geschäfts Vermietung der Immobilie an einen Familienangehörigen entgeltlich (wie bei fremden Dritten) teilentgeltlich unentgeltlich Einkommen- steuer Erbschaft- steuer Schenkung- steuer Grund- erwerbsteuer Gewerbe- steuer Umsatz- steuer Einkommen- steuer Erbschaft- steuer Schenkung- steuer Grund- erwerbsteuer Gewerbe- steuer Umsatz- steuer

10 Steuerliche Aspekte der Hofübergabe
Grundschema der Vermögensübergabe Wohnrecht Nießbrauch Leibrente Dauernde Last Betriebsaufgabe Rückbehalt von Wirtschaftsgütern Abfindung weichender Erben Spekulationsgeschäft Schenkungsteuer

11 Grundschema der Vermögensübergabe
Anstellung des Übernehmers als Arbeitnehmer Betrieb wird übergeben Vorbehalt der Nutzung Wohnrecht Nießbrauch Zusage von Versorgungs- leistungen Leibrente Dauernde Last Gründung einer GbR

12 Wohnrecht höchstpersönliches Nutzungsrecht
Betriebskosten als Sonderausgaben abzugsfähig (eindeutige Regelung empfehlenswert) Reparaturen: eindeutige Regelung erforderlich Schuldzinsen, Abschreibungen: nicht abzugsfähig

13 Nießbrauch Der Nießbraucher kann das Grundstück selbst nutzen oder vermieten bzw. verpachten. Die daraus erwirtschafteten Einkünfte sind ihm zuzurechnen.

14 Vater überträgt Betrieb an Sohn
Nießbrauch B e i s p i e l 1 : Vater überträgt Betrieb an Sohn Hält sich Nießbrauch zurück (Vorbehaltsnießbrauch) Verpachtet Betrieb an den Eigentümer (Sohn) L + F Pachteinnahmen beim Vater L + F Pachtausgaben beim Sohn (Gewinnminderung) In verschiedenen Gebieten Deutschlands üblich, hier nicht

15 Nießbrauch B e i s p i e l 2 : Vater überträgt Miethaus an Tochter Hält sich Nießbrauch zurück Wichtig: übernimmt alle Kosten (Versicherung, Instandhaltung, Steuern, Lasten, Anliegergebühren etc.) Auswirkungen: In der Regel schenkungsteuerlich günstig Versorgung Vater gesichert Tochter bei Tod des Vaters ab- gesichert Mieteinkünfte verbleiben auch einkommensteuerlich beim Vater

16 Dauernde Last / Leibrente
Gleichbleibende oder abänderbare lebenslange Versorgungsleistung, in Geld oder Naturalien - bei Übergabeverträgen in der Regel anzunehmen Auswirkung: Der volle Betrag wird als Einkünfte bzw. Sonderausgaben berücksichtigt

17 Dauernde Last E i n k o m m e n s b e r e c h n u n g :
Übergeber Übernehmer € € Einkünfte aus Landwirtschaft Rente LAK € x 50 % Dauernde Last / Freibeträge / / Vorsorgeaufwendungen / / zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer lt. Splittingtabelle

18 Vorsicht bei Unternehmen !
Steuerbegünstigt ist nur die Betriebsübertragung im Ganzen. Mit anderen Worten: Wird der Betrieb auseinandergerissen, (10 % Grenze) so liegt keine begünstigte Übertragung im Ganzen vor. Das Finanzamt geht dann von einer steuerpflichtigen Betriebsaufgabe aus. Das kann teuer werden!

19 Rückbehalt von Wirtschaftsgütern
Bei Rückbehalt wertvoller Wirtschaftsgüter des BV - ZR-Lieferrechte - Bauplatz, Bauerwartungsland Überführung ins Privatvermögen Aufdeckung der stillen Reserven (Verkehrswert ./. Buchwert) Empfehlung: Rückbehalt von Privatvermögen und landwirtschaftlichen Grundstücken, für die in Zukunft Wertsteigerungen zu erwarten sind (Ortsnähe)

20 Abfindung weichender Erben
Die weichenden Erben erhalten einkommensteuerfreies Privatvermögen. Es gibt keinen Freibetrag mehr für die Abfindung weichender Erben: Die Abfindung muss in der Regel aus versteuertem Einkommen erbracht werden, Schuldzinsen zur Finanzierung sind allerdings abzugsfähig.

21 Praxistipp als Ersatz für den fehlenden Freibetrag weichender Erben.
Vater will Betrieb (30 ha Eigentum) an Sohn übergeben. In den 30 ha ist Bauerwartungsland (1 ha) enthalten, das für die Tochter vorgesehen ist. Betriebsübertragung im Ganzen ermöglicht maximal 3 ha Rückbehalt, z. B. hier 1 ha. 1 ha ist größer als 3000 m² und kann deshalb als Kleinbetrieb des Vaters weitergeführt werden. Einige Jahre später erklärt Vater Betriebsaufgabe hierfür (Freibetrag, ermäßigter Steuersatz) und überträgt an Tochter

22 Erbschaftsteuer gleichmäßige Besteuerung aller Vermögensarten durch Ansatz von Verkehrswerten Freibeträge, um kleinere Vermögen zu schonen Spezielle Entlastung für Betriebsvermögen, um Arbeitsplätze zu sichern

23 Bewertung des Vermögens
Grundvermögen Unbebaute Grundstücke werden mit dem Bodenrichtwert bewertet Bebaute Grundstücke werden nach folgenden Verfahren bewertet  Vergleichswertverfahren  Ertragswertverfahren  Sachwertverfahren

24 Vererbung von selbstgenutztem Wohneigentum
an Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartner) oder Kinder bleibt steuerfrei falls Wohnung vom Erben 10 Jahre lang selbst genutzt wird (d. h. nicht vermieten, nicht verpachten, nicht verkaufen) bei Kindern zusätzlich: falls Wohnfläche nicht größer als 200 m2 P r o b l e m e : Ehegatte muss in ein Pflegeheim Kind wird arbeitslos, muss umziehen, um neue Stelle anzutreten Ist Gleichheitsgebot der Verfassung gewahrt ?

25 Ermittlung des Mindestwertes
Größerer Milchviehbetrieb in Rheinland-Pfalz Pachtpreis 226 €/ha Eigentumsfläche 50 ha ergibt € Besatzkapital 195 €/ha Bewirtschaftete Fläche 100 ha ergibt € Summe Kapitalisierungsfaktor 18,6 Betriebliche Verbindlichkeiten ./ € Mindestwert

26 Achtung: Gesondert zu betrachten sind die Wohnhäuser.
Nicht im Einheitswert enthalten sind Geldkonten und Forderungen (gilt als sonstiges Vermögen)

27 Die Erben von Betriebsvermögen haben die Wahl zwischen zwei Optionen (Lohnsummenregel gilt erst ab 20 Beschäftigten) Option 1: Steuerfreiheit, wenn der Betrieb sieben Jahre fortgeführt wird und über diese Jahre 700 % (also durchschnittlich 100 % pro Jahr) der Ausgangslohnsumme erreicht wird. Dies ist aber nur solchen Betrieben möglich, bei denen das Verwaltungsvermögen maximal 10 % ausmacht. Landwirtschaftliches Vermögen kennt kein Verwaltungsvermögen

28 Der Erbe muss sich für Option 1 oder Option 2 entscheiden.
Option 2: Es wird ein Begünstigungsabschlag von 85 % gewährt, wenn der Betrieb fünf Jahre lang fortgeführt wird und die Lohnsumme 400 % der Ausgangslohnsumme aus- macht. Dies soll für Betriebe mit einem Verwaltungs- vermögen von bis zu 50 % gelten. Landwirtschaftliches Vermögen kennt kein Verwaltungsvermögen Der Erbe muss sich für Option 1 oder Option 2 entscheiden.

29 Mal sehen wie lange noch
Erbschaft-/ schenkungsteuerliche Vergünstigung gilt auch für landwirtschaftliche Flächen, die sich einkommensteuerlich im Privatvermögen befinden und nicht länger als 15 Jahre verpachtet sind. Mal sehen wie lange noch

30 entfällt die landwirtschaftliche Verschonung
Achtung bei verpachteten Betrieben! Werden die Wirtschaftsgebäude für außer-landwirtschaftliche Zwecke vermietet, dann entfällt die landwirtschaftliche Verschonung

31 Persönlichen Freibeträge
Persönliche Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Die Freibeträge leben alle 10 Jahre neu auf) Steuer- klasse Erwerber Persönl. Freibetrag I Ehegatte Kind; Stiefkind; Enkel, wenn Eltern verstorben Enkel Eltern und Großeltern im Erbfall II Eltern und Großeltern bei Schenkung; Geschwister; Neffen; Nichten; Stiefeltern; Schwiegerkinder; Schwie- gereltern; geschiedener Ehegatte 20.000 III eingetragene Lebenspartnerschaft alle übrigen

32 Erbschaftsteuertarif
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Steuerklasse I II III bis € % 75.000 7 15 30 11 20 25 19 23 35 50 27 40 darüber 43

33 Viel Erfolg! Ich wünsche Ihnen Finden Sie Ihren Weg zu Ihrem Ziel.
Schaffen und erhalten Sie Ihr leistungsfähiges Unternehmen. Sorgen Sie für genügend Sachkunde und Erfahrung bei Ihnen und Ihren Nachfolgern. Achten Sie auf genug Liquidität. Sorgen Sie für ein zeitnahes aussagefähiges Rechnungswesen Denken Sie an den Beduinen mit seinen Söhnen. Fordern Sie Ihren Steuerberater!

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Unter folgenden Kontaktdaten bin ich für Sie erreichbar: ETL I AGRAR-DIENST Steuerberatungsgesellschaft mbH Landwirtschaftliche Buchstelle in Koblenz Telefon Fax Internet:


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