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Veröffentlicht von:Hrodric Baumann Geändert vor über 10 Jahren
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Erbschaftsteuerliches Fristencontrolling im Familienunternehmen
Otto Korte Rechtsanwalt Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht 18. Februar 2010
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Erbschaftsteuerliches Fristencontrolling im Familienunternehmen
I. Einleitung ● Erbschaftsteuer beschleunigt Wachstum II. Verschonungsabschlag ● neue Parameter ● Geltung für alle Erwerbe nach 31. Dezember 2008
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Regelverschonung (Verschonungsabschlag von 85%)
Optionsverschonung (Verschonungsabschlag von 100%) 2009 2010 2009 2010 Lohnsummenfrist (§ 13a Abs. 1 Satz 2 ErbStG 7 Jahre 5 Jahre 10 Jahre 7 Jahre Mindestlohnsumme (13a Abs. 1 Satz 2 ErbStG) (durchschnittliche Lohnsumme pro Jahr) 650 % (ca. 93 %) 400 % (80 %) 1000 % (100 %) 700 % (100 %) Ausnahme für Kleinbetriebe mit bis zu (...) Beschäftigten (13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG) 10 Beschäftigte 20 Beschäftigte 10 Beschäftigte 20 Beschäftigte Behaltefrist (§§ 13a Abs. 5, 19a Abs. 5 ErbStG) 7 Jahre 5 Jahre 10 Jahre 7 Jahre
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C B A 20 % 20 % 60 % Software GmbH & Co. KG Produktion / Vertrieb
Schenkung mit Regelverschonung C B A 20 % 20 % 60 % Software GmbH & Co. KG Produktion / Vertrieb 35 MA / 10 freie MA S 10 % T 10 %
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● Tochter verkauft an Sohn am 1. 2. 2010
Behaltefrist nur ein Jahr 4/5 x 85 % = 68 % steuerpflichtig oder ● KG verkauft am das Betriebsgrundstück (SLB) Behaltefrist nur zwei Jahre 3/5 x 85 % = 51 % steuerpflichtig für Sohn und Tochter aber: Reinvestitionen in sechs Monaten oder
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● KG stellt am 1.3.2011 weitere 20 MA auf freie MA um / Dienstleistungsverträge
Lohnsumme sinkt nachhaltig unter Ausgangslohnsumme Quotale Versagung der 85 %
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III. Konsequenzen 1. Für Schenker / Erben - Ausgangslohnsumme feststellen - Behaltefristen ermitteln - Reinvestitionen mitbestimmen ? 2. Für Unternehmen - Gesellschaftsvertrag /Mehrheitsentscheidungen festlegen - Controlling intern Fristen / extern Steuerberater IV. Fazit
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