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Veröffentlicht von:Manfried Pohl Geändert vor über 11 Jahren
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Vermögen- und Erbschaftsteuern – Profiteure zur Kasse! Stand: Oktober 2009 ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik www.wipo.verdi.de
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0,5 Prozent der Deutschen besitzen ein Viertel des gesamten Geldvermögens. 80 Prozent davon sind Männer.
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Unternehmen, Reiche und vor allem Superreiche haben von Steuerpolitik und Umverteilung der letzten Jahre erheblich profitiert. Statt in Investitionen und Arbeitsplätze floss immer mehr Geld auf die Finanzmärkte.
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Gegner der Vermögensteuer behaupten häufig, diese Steuer sei verfassungswidrig: Angeblich dürften Reiche nicht mit mehr als der Hälfte ihrer Einkünfte besteuert werden. Im Februar 2006 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Vermögensteuer, höhere Erbschaftsteuer, höherer Spitzensteuersatz - alles ist möglich, alles ist verfassungsgemäß.
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Rund 200 Milliarden Euro werden jährlich in Deutschland vererbt. Nur zwei Prozent oder vier Milliarden Euro hat die Erbschaftsteuer eingebracht. Die Reform der Erbschaftsteuer Ende 2008 hat die Besteuerung noch weiter vermindert. Zwar werden nun alle Vermögen – wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert – mit ihrem tatsächlichen Wert berechnet. Doch die Freibeträge, ab denen überhaupt Steuer bezahlt werden muss, wurden massiv erhöht: auf eine halbe Million für Eheleute und 400.000 für jedes Kind. Selbstgenutztes Wohneigentum (bis 200 qm pro Kind) bleibt zusätzlich steuerfrei – egal ob kleines Häuschen oder Villa.
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Deutschland hat schon vor der Änderung bei der Erbschaftsteuer 2008 die Vererbung von Betriebsvermögen kaum besteuert.
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Steuergeschenke für Betriebserben überflüssig: Nach dem jetzigen Recht bleibt ein Betrieb völlig steuerfrei, wenn Erben ihn mehrere Jahre weiterführen und die Lohnsumme der Beschäftigten nicht unter den ursprünglichen Wert fällt. Dieses Steuergeschenk ist überflüssig. Es ist kein Fall bekannt, bei dem ein Betrieb wegen der Erbschaft- steuer nicht fortgeführt werden konnte. Was ist wichtiger: Die Zukunft unseres Landes, die Zukunft unserer Kinder - oder die Privilegierung hoher Einkommen und Vermögen?
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ver.di fordert: Wiedererhebung der Vermögensteuer, Steuersatz: ein Prozent, Freibetrag: 500.000 Euro für eine vierköpfige Familie. Dies bringt Mehreinnahmen von 20 Milliarden Euro. Eine höhere Besteuerung großer Erbschaften. Die steuerfreie Vererbung von Einfamilienhäusern ist sicherzustellen. Als Ziel wollen wir jährlich Einnahmen von zehn Milliarden Euro. Keine Privilegierung von Betriebsvermögen. Sollten tatsächlich Probleme bei der Vererbung auftreten, plädiert ver.di für großzügige Stundungsregeln.
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