Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Einnahmen-Ausgabenrechnung

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Einnahmen-Ausgabenrechnung"—  Präsentation transkript:

1 Einnahmen-Ausgabenrechnung
Für Personalverrechner 2013

2 EA-rechnung/Überschußrechnung
Gegenüberstellung der Geldeinnahmen und Geldausgaben Zufluss – Abflussprinzip --- Ausnahme: Anlagevermögen – AFA zwingend wie bei Bilanzierern EA-r. ieS: § 4 Abs 3 EStG EA-r. iwS: alle Aufzeichnungen nicht bilanzierender Unternehmen

3 EA-Rechner für die betrieblichen Einkünfte nach EStG
Land – und Forstwirtschaft Selbständige Arbeit Gewerbebetrieb § 4 Abs 3 EStG : Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben Gewinn/ Verlust

4 Überschußeinkünfte bzw. außerbetriebliche Einkünfte
Nichtselbständige Arbeit Vermietung und Verpachtung Kapitalvermögen Sonstige Einkünfte Einkünfte: Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten

5 Praktische Bedeutung in Österreich
Ca bilanzierende Unternehmen Ca EA – Rechner

6 § 4 Abs 3 EStG Nicht freiwillig buchführende Land-und Forstwirte mit Einheitswert zwischen € und € oder unter , wenn keine Vollpauschalierung beansprucht wird Nicht freiwillig buchführende Angehörige freier Berufe und sonstige Selbständige, die nicht nach § 189 UGB rechnungslegungspflichtig sind

7 Schwellenwerte Buchführungspflicht
Umsatz-Schwellenwert Qualifizierter Umsatz-Schwellenwert Euro Euro Rechnungslegungspflicht tritt ein bei zweimaliger, aufeineinanderfolgender Überschreitung bei einmaliger Überschreitung ab wann? nach einem Pufferjahr ohne Pufferjahr bereits ab Folgejahr Beispiele Umsätze 2012 und 2013: jeweils Euro Rechnungslegungspflicht ab 2015 Umsatz 2013: Euro Rechnungslegungspflicht ab 2014

8 Pauschalierung § 17 EStG Vollpauschalierung: Landwirte mit Einheitswert bis zu € Teilpauschalierung (als Sonderform der EA-Rechnung) bei -Einkünften aus Land-und Forstwirtschaft -selbständiger Arbeit -Gewerbebetrieb

9 Unterschiede EA-Rechner zu Bilanzierern
Erst der anschließende Verkauf ist gewinnwirksam Verpflichtung zu Bildung von Rückstellungen Zeitliche Abgrenzung von Aufwänden und Erträgen Keine Betriebseinnahme Materialverbrauch und Wareneinsatz sind gewinnwirksam (Vorrat) Keine Bildung von Rückstellungen Zufluß – Abflußprinzip; daher keine Rechnungsabgrenzungsposten Erhaltene Anzahlungen sind Betriebseinnahme

10 Unterschiede EA-Rechner Bilanzierer
Geleistete Anzahlungen sind Betriebsausgabe Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nicht zu berücksichtigen Noch keine Betriebsausgabe Wertminderungen von Wirtschaftsgütern werden in Form von Teilwertabschreibungen berücksichtigt (außerplanmäßige Abschreibung)

11 Rechtsgrundlagen für EA-Rechner
BAO: § 125 Buchführungsgrenzen für Land- und Forstwirte § 126 Führung von Aufzeichnungen § 127 Wareneingangsbuch § 131 Ordnungsmäßigkeit § 132 Aufbewahrungspflicht § 163 Folgen der Ordnungsmäßigkeit

12 Einkommensteuergesetz
§ 4 Abs 3 --Gewinnermittlung/ Voraussetzungen § 7 Anlagenverzeichnis § 14 Aufzeichnung für Abfertigungsrückstellungen § 17Pauschalierungen § 44 Gruppenweise Gliederung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

13 Umsatzsteuergesetz § 14 Vorsteuerpauschalierungen
§ 17 Ist – Versteuerung (Bei VSt erst seit ) § 18 Aufzeichungspflichten iR der Umsatzsteuer Exkurs: §189 UGB: Rechnungslegungspflicht - Unternehmer kraft Rechtsform - Schwellenwert

14 Aufzeichungspflichten
Aufzeichnung umfasst nicht nur die Sammlung aller Belege, sondern Aufzeichnung aller Geschäftsfälle nach einem Ordnungsprinzip § 126 BAO: allgemeine Aufz.p.: knüpft an die Abgabenpflicht §§ 127 BAO, 7 EStG, 18 UStG: besondere Aufzeichnungspflichten

15 § 127 ff BAO Wareneingangsbuch: Aufzeichnung der Wareneinkäufe;
Zwingend für Gewerbetreibende (außer es handelt sich um reine Dinenstleister) Aufzeichnungspflicht betrifft: -Einkäufe von Waren, Rohstoffen, Halberzeugnissen, Hilfsstoffen, Zutaten

16 Eintragungen wie: In zeitlich richtiger Reihenfolge
Tag des Wareneingangs oder der Rechnungsausstellung Name und Anschrift des Lieferanten Branchenübliche Bezeichnung Preis Hinweis auf die dazugehörigen Belege

17 USt, VorST. Zu -WEB Die Vorsteuer zum Wareneinkauf kann entweder im WEB oder im Kassabuch aufgezeichnet werden Bei ig Erwerben ist die Bemessungsgrundlage für die Erwerbssteuer zwingend aufzuzeichnen Bei Einfuhr aus Drittstaaten ist die Bemessungsgrundlage für die EinfuhrUSt aufzuzeichnen

18 Kassabuch §§ 126 BAO, 18 UStG, Laufende Verrechnung des Bargeldbestandes –Aufzeichnung aller Eingänge und Ausgänge Haben ALLE EA-Rechner zu führen Umfasst auch alle Privatentnahmen und Privateinlagen Möglich mit Bestandsverrechnung und ohne Bestandsverrechnung

19 Kassabuch mit Bestandsverrechnung
Der Kassabestand wird zu Beginn der Buchführung aufgezeichnet Jeder Barausgang und –eingang verändert den tatsächlichen Bestand Der rechnerische Kassenbestand – Sollbestand- muß am Ende des Tages mit dem tatsächlichen – Istbestand - übereinstimmen

20 Kassabuch ohne Bestandsverrechnung
Grundsätzlich müssen nur die erfolgswirksamen Betriebseinnahmen und –ausgaben erfasst werden Privateinlagen und Privatentnahmen sowie Bankabhebungen und Bankeinzahlungen müssen nicht eingetragen werden (außer bei Ermittlung der Tageslosung durch Rückrechnung)

21 § 18 UStG und Kassabuch: Erfassung aller Barumsätze
Erfassung der Vorsteuerbeträge – sofern sie nicht im Wareneingangsbuch erfasst werden Aufzeichnung wahlweise nach der Brutto- oder Nettomethode

22 Anlagenverzeichnis § 7 Abs 3 EStG
Zwingend für EA-Rechner, soweit sie Anlagevermögen haben Anschaffung mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aufzuzeichnen Bestimmung über GWG anwendbar Verpflichtende AFA über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

23 § 7 Abs 3 EStG Aufwendungen für den Erwerb des Anlagegutes sind den Anschaffungskosten hinzuzurechnen Umfasst auch selbsthergestelltes Anlagevermögen AFA zu berücksichtigen wie bei § 5- Ermittlern

24 § 18 UStG Zufluss – Abflussprinzip: IST-Besteuerung-
auch beim Anlageverzeichnis erfolgt die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten EStG: IST-Besteuerung Bez. der Ust hat der EA-Rechner die Möglichkeit, zur Soll-Besteuerung zu optieren

25 Umsatzsteueraufzeichnungen
Entgelte Eigenverbrauch Vorsteuerbeträge Einfuhrumsatzsteuer Erwerbsteuer Grundlagen bei Reverse Charge Grundlagen für die ZM

26 Barbewegungsverordnung
Vereinfachte Ermittlung der Tageslosung Voraussetzungen: --die Umsätze für den Betrieb haben in den vergangenen 2 Wi.jahren den Betrag von € nicht überschritten --für die Dauer der Inanspruchnahme der Barbew.VO werden über die Bareingänge keine Einzelaufzeichnungen geführt zur Ermittlung der Tageslosung

27 Form der Aufzeichnungen
Dem Unternehmer überlassen Mögliche Varianten: --Strichlisten --Tischabrechnung --Stock- oder Standverrechnung --Automatenumsätze Vereinfachte Ermittlung der Tageslosung durch Kassasturz


Herunterladen ppt "Einnahmen-Ausgabenrechnung"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen