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1 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Bundesprogramm Kommunal-Kombi.

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1 1 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Bundesprogramm Kommunal-Kombi Vortrag Katrin Kunert, MdB, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

2 2 Ziele des Programms I Aufbau von bis zu 100.000 geförderten Arbeitsplätzen, davon 50.000 im Jahr 2008 50.000 im Jahr 2009

3 3 Ziele des Programms II Förderung der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in Kreisen und kreisfreien Städten mit hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit, die mindestens bei 15 Prozent liegt

4 4 Förderkriterien I Nachweis der Zusätzlichkeit im öffentlichen Interesse liegend Keine erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Tätigkeiten kein Abbau regulärer Arbeitsplätze

5 5 Förderkriterien II sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze tarifliches Arbeitsentgelt oder ortsübliches Arbeitsentgelt durchschnittlicher monatlicher Bruttolohn von 1.050 Euro Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche

6 6 Wer wird gefördert? arbeitslos gemeldete Bezieher/innen von ALG II, die mindestens zwei Jahre ALG II bezogen haben

7 7 Welche Regionen werden gefördert? Kreise und kreisfreie Städte Gesamt-ALquote von mind. 15 % Berechnungsgrundlage: August 2006 bis April 2007 85 Kreise und kreisfreie Städte, davon 18 in Sachsen-Anhalt Fördermittelverteilung entsprechend des Anteils an Arbeitslosen

8 * Angaben vor der Gebietsreform8 Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (I) Sachsen-Anhalt Aschersleben-Staßfurt 22,4 % Stendal 20,7 % Köthen 20,3% Burgenlandkreis 20,2 % Weißenfels 19,8 % Quedlinburg 18,9 %

9 * Angaben vor der Gebietsreform9 Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (II) Sachsen-Anhalt Halberstadt 17,7 % Magdeburg 17,5 % Merseburg-Querfurt 17,2 % Bitterfeld 16,9 % Bernburg 16,5 % Wittenberg 16,5 %

10 * Angaben vor der Gebietsreform10 Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (III) Sachsen-Anhalt Halle 16,2 % Dessau 16,2 % Altmark Salzwedel 16,1 % Schönebeck 15,8 % Jerichower Land 15,7 % Anhalt-Zerbst 15 %

11 * Angaben vor der Gebietsreform11 Finanzsituation der Landkreise* 20 von 21 Landkreisen haben einen unausgeglichenen Haushalt nur der Ohrekreis hat einen ausgeglichenen Haushalt

12 12 Welche Kreise und kreisfreien Städte sind förderfähig? (IV) Ostdeutschland alle Bundesländer 78 Landkreise und kreisfreie Städte Westdeutschland 5 von 10 Bundes- ländern 7 Kreisfreie Städte

13 13 Finanzierung I Bund die Hälfte des Arbeitnehmer-Brutto- arbeitsentgelts, max. 500 Euro 1,6 Mrd. Euro für die Gesamtlaufzeit Kompensierung durch Einsparungen bei passiven Leistungen (ALG II: 1,2 Mrd. Euro, KdU, SV-Beiträge) 300 Mio. Euro ESF-Mittel für 5 Jahre

14 14 Finanzierung II Länder ggf. Mittel zur Unterstützung des Programms Kommunen die Hälfte des Arbeitnehmer-Brutto- arbeitsentgelts

15 15 Förderzeitraum Programm Beginn:1. Januar 2008 Ende: 31. Dezember 2009 Arbeitsplätze max. 3 Jahre, längstens bis 31. Dezember 2012

16 16 Kritikpunkte I unseriös und populistisch keine Maßnahme zur Lösung von wirtschaftlichen Strukturproblemen Bund verlagert das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit auf die Kommunen

17 17 Kritikpunkte II Ausblenden der Finanzlage der Kommunen Einsparungen im Bereich der passiven Leistungen Was passiert nach 2012? Keine Bündelung der Förderpro- gramme

18 18 Landkreise nach der Gebietsreform (I)

19 19 Landkreise nach der Gebietsreform (II)


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