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Veröffentlicht von:Leon Heid Geändert vor über 11 Jahren
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Aufgabe und Rolle der beruflichen Weiterbildung in Krisenzeiten Bamberg 24. September 2009
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Die Krise trifft alle Wirtschaftsbereiche und 39% der Betriebe Metall: 70% der Betriebe, 20% existentiell Chemie/Kunststoff/Baustoffe: 61%, 10% existentiell Holz/Papier/Druck/Verlage: 58%, 11% existentiell Handel/Gastgewerbe/Verkehr: 50%, 10% existentiell Kredit/Versicherung: 30%
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Maßnahmen der betroffenen Betriebe: 83% Einstellungsstopp 76% Erschließung neuer Kundengruppen/Märkte 56% Kostensenkung durch Umstrukturierung 20% Kürzung von Löhnen/Arbeitzeit (ohne Kurzarbeit) 17% Kurzarbeit 11% Entlassungen
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Anzeigen für Kurzarbeit und Leistungsempfänger von Kurzarbeitergeld - nach § 170 SGB III 1) -
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Wie hilft die Arbeitsmarktpolitik? Doppelstrategie: kurzfristig helfen: Qualifizieren statt entlassen: ESF/BMAS-Kug-Richtlinie Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland Ausweitung WeGebAU-Programm der BA für Beschäftigte massive Ausweitung der Bildungsausgaben der BA langfristig stärker in Bildung investieren: Qualifizierungsinitiative Aufstieg durch Bildung
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Qualifizierung bei Kurzarbeit ESF-Kug-Richtlinie vom 18.12.2008: Förderung: richtet sich nach Art der Qualifizierung (allgemein/spezifisch), Betriebsgröße und Gruppe der Arbeitnehmer); Erstattung 25-80% der angemessenen Maßnahmekosten Grundsätzlich AZWV, Ausnahmen: Maßnahmen im eigenen Betrieb mit eigenem Personal; individuelle Qualifizierung Volle Übernahme der SV-Beiträge durch BA Volle Übernahme der Maßnahmekosten bei Nachqualifizierung
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Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland Erstattung der vollen Sozialversicherungsbeiträge für Qualifizierungszeiten bei Kurzarbeit Deutliche Ausweitung der beruflichen Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmer – unabhängig von Kurzarbeit Zuschüsse zur Qualifizierung wieder eingestellter Leiharbeitnehmer Beitragssatzsenkung (Arbeitsförderung) auf 2,8% ganzjährig in 2010
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Starke Ausweitung Förderung beschäftigter AN Bisherige Förderberechtigte: Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss Arbeitnehmer ab 45 in KMU (417 SGB III) Zusätzlich jetzt: Alle Arbeitnehmer, wenn Erwerb Berufsabschluss mindestens 4 Jahre zurückliegt und keine Teilnahme an öffentlich geförderter Weiterbildung in den letzten 4 Jahren wieder eingestellter Leiharbeitnehmer sonstige Voraussetzungen erfüllt sind (§ 417 SGB III: Maßnahmen außerhalb des Betriebes, Entgeltfortzahlung während Weiterbildung; AZWV, Bildungsgutschein)
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¹ vorläufiger Wert
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Welche Kompetenzen sind relevant?
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Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung Wichtige Ziele: Bildung soll höchste politische Priorität haben Aufwendungen für Bildung und FuE sollen bis 2015 auf 10% des BIP steigen (davon 7% für Bildung, 2006: 6,2% ) Strukturelle Qualitätsverbesserung in allen Bildungsbereichen, insbesondere bessere Durchlässigkeit Insbesondere Verstärkung Aus- und Weiterbildung durch BA
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Bildungsausgaben Arbeitsmarktpolitik (Mrd. )
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Entwicklung des Erwerbspersonenpotentials
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Trend zur Höherqualifizierung
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Branchenveränderungen 2003-2020
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Allianz zur Beratung der Bundesregierung in Fragen des Arbeitskräftebedarfs dauerhafte Plattform für einen offenen Dialog über Arbeitskräftebedarf Aufbau eines Monitoringsystems zum aktuellen, mittel- und längerfristigen Arbeitskräftebedarf sowie – engpässen
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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