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Ein modernes Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann in Sachsen (Sächsisches Gleichstellungsfördergesetz – SächsGleichstFördG) Fraktion.

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Präsentation zum Thema: "Ein modernes Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann in Sachsen (Sächsisches Gleichstellungsfördergesetz – SächsGleichstFördG) Fraktion."—  Präsentation transkript:

1 Ein modernes Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann in Sachsen (Sächsisches Gleichstellungsfördergesetz – SächsGleichstFördG) Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, AK I Soziales und Gleichstellung

2 Ziele des Gesetzentwurfes Das Gesetz soll beitragen: zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zur Beseitigung bestehender und zur Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts in Sachsen, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer. Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, AK I Soziales und Gleichstellung

3 Das Gesetz besteht aus vier Teilen: Der erste Teil umfasst die Bereiche des öffentlichen Dienstes im weitesten Sinne. Ein zweiter Teil des Gesetzentwurfes befasst sich mit der kommunalen Ebene. Im dritten Teil soll das Sächsische Statistikgesetz verändert werden. Als vierter Punkt soll das Sächsische Wahlgesetz verändert werden. Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, AK I Soziales und Gleichstellung

4 Neufassung des Frauenfördergesetzes als Gleichstellungsfördergesetz Erster Teil ersetzt das Sächsische Frauenfördergesetz von 1994 durch ein modernes Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Der Gesetzentwurf ist eine Neufassung mit wesentlichen Erweiterungen. Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, AK I Soziales und Gleichstellung

5 Beibehaltene Geltungsbereiche des Gesetzes Behörden, Gerichte, sonstige öffentlich- rechtlich organisierte Einrichtungen des Freistaates kommunale Träger der Selbstverwaltung sonstige, der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen öffentlichen Rechts Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, AK I Soziales und Gleichstellung

6 Wesentliche neue Regelungen I Erweiterter Geltungsbereich Betriebe mit Landesbeteiligung Fortgeltung der Regelungen bei Privatisierung von Betrieben oder bei Ausgliederung einzelner Teile sowie Regelungen für staatliche Auftragsvergabe (Auftragswert mind. 50.000 Euro/ Bauleistungen mind. 200.000 Euro) Regelungen für die Leistungsgewährung aus Landesmitteln (ab 25.000 Euro) Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, AK I Soziales und Gleichstellung

7 Wesentliche neue Regelungen II Die Erfüllung der Gleichstellungsverpflichtung ist besondere Aufgabe der Beschäftigten mit Vorgesetzen- und Leitungsfunktion. Sie ist Kriterium der Leistungsbewertung. Gleichstellung ist durchgängiges Leitprinzip ( Gender Mainstreaming). Zielformulierung: Frauen (ggf. Männer) haben Vorrang, bis in der entsprechenden Laufbahn oder Ebene der Anteil 50% beträgt. Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, AK I Soziales und Gleichstellung

8 Wesentliche neue Regelungen III Schwellenwert für Umsetzung von Regelungen entfällt (bisher 10 Frauen in der Dienststelle) Gleichstellungsverantwortliche (bisher Frauenbeauftragte) sind also in jeder Dienststelle zu bestellen Gleichstellungsplan ist in jeder Dienstelle zu erstellen, fortzuschreiben und zu evaluieren und ist Teil der Personalplanung ( Gender Mainstreaming als Steuerungsinstrument) Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, AK I Soziales und Gleichstellung

9 Wesentliche neue Regelungen IV Freistellungsregelungen für Gleichstellungsverantwortliche in Abhängigkeit von der Dienststellengröße Regelungen zu Gremienbesetzungen zuständiges Staatsministerium als zentrale Ansprechstelle Verbesserung der Einspruchsrechte bis hin zur Anrufung des Verwaltungsgerichtes Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, AK I Soziales und Gleichstellung

10 Erweiterte Regelungen für die kommunale Ebene Zusätzlich zu den hauptamtlich zu bestellenden Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte ist eine hauptamtliche Stellvertretung zu bestellen. Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte sind in Gemeinden ab 10.000 (bisher 20.000) Einwohner/innen verbindlich festgeschrieben. Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, AK I Soziales und Gleichstellung

11 Veränderung des Sächsischen Statistikgesetzes Grundsätzlich werden alle auf natürliche Personen bezogenen statistischen Merkmale nach ihrer geschlechtsspezifischen Ausprägung erhoben und veröffentlicht. Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, AK I Soziales und Gleichstellung

12 Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes Parteilisten zu Landtagswahlen sind abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen Ausnahme: zu wenige Kandidaturen von Frauen Frauenanteil der Partei muss aber auf der Liste mindestens erreicht werden Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, AK I Soziales und Gleichstellung


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