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Ich-AG und andere Kleingründungen
Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III Ich-AG und andere Kleingründungen
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Förderfälle im Agenturbezirk Flensburg
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Angebote der Agentur für Arbeit
Existenzgründungsseminar Einzelberatung vor der Gründung Überbrückungsgeld Existenzgründungszuschuss Begleitende Hilfen im 1. Jahr - Coaching - Einstellungszuschüsse bei Neugründungen
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Existenzgründungsseminare
spezielle Seminare für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, mit konkreten Gründungsabsichten Dauer 2 Wochen Durchführung: Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, Norderallee 14, Flensburg
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Hinweise zum ÜG und EXGZ
Arbeitslosengeld I Fachkundige Stellungnahme Betriebsübernahme Beschäftigung von Arbeitnehmern zulässig EXGZ Beitrag BfA / LVA mindestens 78 € mtl. Bei Gründungen bis
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Soziale Absicherung Arbeitslosenversicherung Ab 01.02.2006
Zeiten der Selbstständigkeit begründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld Begrenzte Aufrechterhaltung des alten Anspruches auf Arbeitslosengeld Die Restdauer des alten Anspruches kann bis zu 4 Jahren nach dessen Entstehen wieder geltend gemacht werden Ab Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
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ASH 2000 – E 1 ESF Mittel – Ziel 2 Gebiet Betriebsstätte
Bis zu € Auszahlung frühestens 12 Monate nach der Gründung Nur in Verbindung mit Überbrückungsgeld Anträge unter
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ESF - Coaching Begleitung im 1.Jahr der Selbstständigkeit Controlling
Bezieher von Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss Antragstellung durch den Gründer Höchstbetrag €
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Hartz IV – Arbeitslosengeld II
Alg II statt Arbeitslosenhilfe / Sozialhilfe Sozialzentren im Kreisgebiet Arbeitsgemeinschaft in der Stadt Fallmanager entscheidet über Förderung bei Vorlage eines Konzeptes Alg II + Einstiegsgeld
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