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Personalversammlung 14.12.2006 – DASA - BAuA Der neue TVL Regelungen für 2006 Was tut sich noch? Was hat sich geändert?

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Präsentation zum Thema: "Personalversammlung 14.12.2006 – DASA - BAuA Der neue TVL Regelungen für 2006 Was tut sich noch? Was hat sich geändert?"—  Präsentation transkript:

1 Personalversammlung 14.12.2006 – DASA - BAuA Der neue TVL Regelungen für 2006 Was tut sich noch? Was hat sich geändert?

2 Personalversammlung am 14.12.2006 – DASA - BAuA - TVL Regelungen für 2006 Zahlung des Urlaubsgeldes bei Nachwirkung der Urlaubsgeldtarifverträge 332,34 bei Vergütungsgruppen (BAT) X bis V c und 225,65 bei Vergütungsgruppen V b bis I. Urlaubsgeld nach den am 19.5.2006 geltenden landesrechtlichen Regelungen, wenn Urlaubsgeldtarifverträge nicht nachwirken. Juni 2006 Juli 2006 Einmalzahlung in Höhe von 150 bei Vergütungsgruppen (BAT) X bis V c, 100 bei Vergütungsgruppen V b bis III, II b, II a nach Aufstieg aus III, wenn zukünftig in Entgeltgruppe 12 zugeordnet, 50 Euro bei Vergütungsgruppen II a ohne Aufstieg aus III und 1 b bis 1. Einmalzahlung für Praktikantinnen/Praktikanten in Höhe von 100. Abschrift aus einer Veröffentlichung (11/2006) der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

3 Personalversammlung am 14.12.2006 – DASA – BAuA - TVL Regelungen für 2006 Überleitung in den TV-L; neue Arbeitszeitdauer; Entgelt nach Entgelttabelle des TV-L; Erhalt von Besitzständen aufgrund des Überleitungsrechts zum TV-L (TVÜ-L). Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis am 30.6.2003 bereits bestanden hat, erhalten eine Jahressonderzahlung (JSZ). Sie beträgt: -95 Prozent Entgeltgruppen 1 bis 8 - 80 Prozent Entgeltgruppen 9 bis 11 - 50 Prozent Entgeltgruppen 12 bis 13 Ü - 35 Prozent Entgeltgruppen 13 Ü bis 15 -der Urlaubsvergütung, die bei Urlaub für den gesamten Monat September 2006 zu zahlen wäre. Für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis nach dem 30.6.2003 begann, richtet sich die Jahressonderzahlung (Anspruchsgrund und Anspruchshöhe) nach den zum 19.5.2006 geltenden Landesregelungen. November 2006 Abschrift aus einer Veröffentlichung (11/2006) der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

4 Personalversammlung am 14.12.2006 – DASA – BAuA - TVL Achtung wichtiger Termin! Ende des Zeitraums, in dem ein Wechsel der Kindergeld- berechtigung zum Erhalt der Besitzstandszulage für kinder- bezogene Ortszuschlagsanteile vorgenommen werden kann. 31. Dezember 2006 Die Zahlung der kinderbezogenen Ortszuschlagsanteile werden vom Bezug des Kindergeldes abhängig gemacht. Nur wer Kindergeld bekommt erhält auch die Besitzstandszulage.

5 Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 01.Juli 1994 begonnen hat, hatten nach § 71 BAT einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Ende der 26. Woche. Dieser Anspruch besteht jetzt nur noch für Beschäftigte die in der privaten Krankenversicherung versichert sind oder wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und dort am 19. Mai 2006 (Tag der Grundsatzvereinbarung mit den Gewerkschaften) aufgrund individueller Vereinbarungen einen Anspruch auf Krankengeld erst ab der 27. Woche der Arbeits- unfähigkeit hatten. Ende des Zeitraums, in dem ein freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherter einen Antrag stellen kann, damit er weiterhin 26 Wochen Lohnfortzahlung erhält. Personalversammlung am 14.12.2006 – DASA – BAuA - TVL 31. Dezember 2006 Das Entgelt wird ab dem 1. November 2006 längstens bis zum Ende der 6. Woche fortgezahlt.

6 Was ist zu tun? Wer privat krankenversichert ist sollte unter Beifügung einer Kopie des Versicherungsscheins die Personalverwaltung informieren. Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist sollte einen entsprechenden Antrag stellen. Dem Antrag sind Bestätigungen der Krankenkasse über die freiwillige Versicherung und die Vereinbarung zum Krankengeld beizufügen. Ein Antragsformular ist im Intranet verfügbar und kann unter http://www.uni-dortmund.de/intra/sonstiges/AntPara13.doc heruntergeladen werden. http://www.uni-dortmund.de/intra/sonstiges/AntPara13.doc Personalversammlung am 14.12.2006 – DASA – BAuA - TVL

7 Was kommt 2007? Einmalzahlung in Höhe von 310 bei Entgeltgruppen 1 bis 8, 210 bei Entgeltgruppen 9 bis 12, 60 bei Entgeltgruppen 13 bis 15 (kann vom jeweiligen Land auch auf 2006 vorgezogen werden). Einmalzahlung für Praktikantinnen/Praktikanten in Höhe von 100 (kann vom jeweiligen Land auch auf 2006 vorgezogen werden). Einführung eines Leistungsentgelts aufgrund landesbezirklicher Tarifverträge möglich. Gegebenenfalls landesbezirkliche Tarifverträge zur Jahressonderzahlung möglich. Januar 2007 September 2007 Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro bei Entgeltgruppen 1 bis 8, 300 Euro bei Entgeltgruppen 9 bis 12, 100 Euro bei Entgeltgruppen 13 bis 15. Einmalzahlung für Praktikantinnen/Praktikanten in Höhe von 100 Euro. Abschrift aus einer Veröffentlichung (11/2006) der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

8 Personalversammlung am 14.12.2006 – DASA – BAuA - TVL Was kommt 2007? Jahressonderzahlung in Höhe folgender Prozentsätze des durchschnittlichen Entgelts für die Monate Juli/August/September 2007: - 95 Prozent Entgeltgruppen 1 bis 8 - 80 Prozent Entgeltgruppen 9 bis 11 - 50 Prozent Entgeltgruppen 12 bis 13 Ü - 35 Prozent Entgeltgruppen 13 Ü bis 15 für Beschäftigte, die vor dem 30.6.2003 eingestellt wurden. Für übrige Beschäftigte: Jahressonderzahlung nach Arbeitsvertrag, zuzüglich der halben Differenz zwischen der Jahressonderzahlung nach Arbeitsvertrag und der Jahressonderzahlung, die aufgrund der o. g. Prozentsätze zu zahlen wäre. Auszahlung der Mittel für das Leistungsentgelt, wenn kein landesbezirklicher Tarifvertrag hierzu zustande gekommen ist. Jeder potenziell Anspruchsberechtigte erhält 12 Prozent des ihm im September 2007 zustehenden Tabellenentgelts. November 2007 Abschrift aus einer Veröffentlichung (11/2006) der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

9 Personalversammlung am 14.12.2006 – DASA – BAuA - TVL Was kommt 2008? Gegebenenfalls landesbezirkliche Tarifverträge -zur Dauer der Arbeitszeit - zur Jahressonderzahlung - zum Jubiläumsgeld - zum Leistungsentgelt. -Erhöhung des Tabellenentgelts und der sonstigen anpassungsfähigen Entgeltbestandteile (einschließlich der individuellen Zwischen- und Endstufen und der Besitzstandszulagen) um 2,9 Prozent bei Aufrundung auf den nächsten durch fünf Euro teilbaren Betrag. Januar 2008 Oktober 2008 Letzter Termin, bis zu dem ein Aufstieg in den Entgeltgruppen 9 bis 15 im Rahmen des Besitzstandsschutzes zu einem höheren Vergleichsentgelt führt. Abschrift aus einer Veröffentlichung (11/2006) der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

10 Personalversammlung am 14.12.2006 – DASA – BAuA - TVL Was kommt 2008? Für Beschäftigte, die noch Entgelt aus der individuellen Zwischenstufe erhalten, erfolgt der Sprung in die nächsthöhere reguläre Stufe der Entgelttabelle. Beginn der Zahlung der Strukturausgleiche aufgrund des Überleitungsrechts. Zahlung einer Jahressonderzahlung in Höhe folgender Prozentsätze des durchschnittlichen Entgelts für die Monate Juli / August / September 2008: - 95 Prozent Entgeltgruppen 1 bis 8 - 80 Prozent Entgeltgruppen 9 bis 11 - 50 Prozent Entgeltgruppen 12 bis 13 Ü - 35 Prozent Entgeltgruppen 13 Ü bis 15. November 2008 Dezember 2008 Auszahlung der Mittel für das Leistungsentgelt, wenn kein landesbezirklicher Tarifvertrag hierzu zustande gekommen ist. Jeder potenziell Anspruchsberechtigte erhält 12 Prozent des ihm im September 2008 zustehenden Tabellenentgelts. Abschrift aus einer Veröffentlichung (11/2006) der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

11 Personalversammlung am 14.12.2006 – DASA – BAuA - TVL Was kommt 2009? Für alle Beschäftigten: Zahlung einer Jahressonderzahlung in Höhe folgender Prozentsätze des durchschnittlichen Entgelts für die Monate Juli / August / September 2009: - 95 Prozent Entgeltgruppen 1 bis 8 - 80 Prozent Entgeltgruppen 9 bis 11 - 50 Prozent Entgeltgruppen 12 bis 13 Ü - 35 Prozent Entgeltgruppen 13 Ü bis 15. November 2009 Dezember 2009 Auszahlung der Mittel für das Leistungsentgelt, wenn kein landesbezirklicher Tarifvertrag hierzu zustande gekommen ist. Jeder potenziell Anspruchsberechtigte erhält 12 Prozent des ihm im September 2009 zustehenden Tabellenentgelts. Abschrift aus einer Veröffentlichung (11/2006) der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

12 Personalversammlung am 14.12.2006 – DASA – BAuA - TVL Was hat sich geändert, was bleibt? Eine Auswahl. Der Unterschied zwischen der vorübergehenden Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten (§ 24 Abs.1 BAT, Zahlung nach einem Monat) und der durch Vertretung übertragenen (§ 24 Abs. 2 BAT, Zahlung nach 3 Monaten) ist endlich weggefallen. Es gibt nur noch die Monatsfrist! Die Vergütungsordnung des BAT gilt weiterhin und zwar so lange, bis die neue Entgeltordnung erstellt worden ist. Eingruppierung erfolgt zunächst entsprechend der Tätigkeitsmerkmale des BAT s, erst dann erfolgt die Überleitung in den TV-L. Arbeitsverträge die während der tariflosen Zeit (30.06.03 TV-Zuwendung, 30.07.03 TV- Urlaubsgeld ) abgeschlossen wurden, gelten weiter und werden stufenweise angepasst. Meister- Techniker- Programmierzulagen werden bis zur Erstellung der neuen Entgeltordnung als persönliche Besitzstandzulage weitergezahlt. Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann für bestimmte Beschäftigtengruppen oder Beschäftigtenbereiche ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 48 Stunden eingerichtet werden. Die innerhalb eines Arbeitszeitkorridors geleisteten zusätzlichen Arbeitsstunden werden innerhalb eines Jahres ausgeglichen.

13 Personalversammlung am 14.12.2006 – DASA – BAuA - TVL


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