Juristische Fallstricke bei der Sterbebegleitung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
Advertisements

MENSCHEN ALS MENSCH NAHE SEIN.
Patientenverfügung, Betreuungswunsch, Vorsorgevollmacht
Notkompetenz- Zertifikat für Rettungsassistenten
Katholische Akademie „Die Wolfsburg“ 18. November 2009
Herzlich Willkommen zu der heutigen Informationsveranstaltung!
Antibiotika – Einnahme
Patientenverfügung Kritische Überlegungen zur gesetzlichen Regelung und ihrer praktischen Umsetzung von Peter Godzik am 4. November 2010.
Ist nach der Teilungserklärung jeder Wohnungseigentümer
Rolf Schaefer Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Hannover Arbeitsrechtsforum Hannover Aktuelle Rechtsprechung
Die Kapitalanlagevermittlung richtig dokumentieren
Ist Sterben auf verlangen eine Straftat?
20:00.
DGSP/BdB Frankfurt Annette Loer
Kreispolizeibehörde Soest bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Körperverletzungsdelikte im Stadtgebiet Soest 1. Halbjahr 2010.
Haben Sie vorgesorgt? AWO Betreuungsverein Kompass Stand:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Januar 2013 Az
Veranstalter: Netzwerk Psychiatrie München e. V.
Die Patientenverfügung
...ich seh´es kommen !.
Sterbeh!lfe by Leon & Fabian.
Therapieentscheidungen am Lebensende
Sterbehilfe Aktueller Unterricht mit SF Fragen und Antworten
Aufklärung bei Fehlbildungen
Gemeinsame Tagung Bezirksleitung und Kreiswasserwachten
Kurzfall 1 K und Z sind Brüder und konkurrieren schon lange um die Gunst des Vaters V. Als V altersbedingt stirbt, geraten K und Z in einen Streit um das.
SchÖffen im strafverfahren
= Tag, an dem die OWi begangen wurde (Tat-Tag)
Analyseprodukte numerischer Modelle
Ordnungswidrigkeiten § 37. Ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt, wer vorsätzlich oder.
Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht
Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (2. BtÄndG)
Rechtliches Statement
Vortrag von Rechtsanwältin Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht zur Veranstaltung Wege zum bedingungslosen Grundeinkommen der Piratenpartei Rhein-Hessen.
Das Patientenrecht in Frankreich Dr. Christian KAEMPF Zahnarzt
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Vorsorgeverfügungen 2) Patientenverfügung 3) Rechtliche Betreuung
HERZLICH WILLKOMMEN Vorsorgevoll-macht, Patienten-verfügung
Der Erotik Kalender 2005.
Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Hygienevorschriften - Ein kleiner Überblick Rechtsanwältin Anja M. Gall Rechtsanwalt.
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Kann ich alles regeln? Patientenverfügung verständlich erklärt
Rechtsanwalt Ulrich Amthauer Fachanwalt für Familienrecht Notar
Heute für Morgen Vorsorgen
Geschäftsplanpräsentation
Grenzen und Pflichten eines Arztes auf einer Intensivstation
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
Industriemeister- Fortbildung Fach: Recht
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
C. Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr
Es begrüßt Sie Frau Jennifer Gerkens zum Vortrag
Dr. Rolf Marschner Fachgespräch Berlin
Sterbehilfe in der Schweiz (Suizidbeihilfe)
Aus juristischer Sicht Anton Genna, Fürsprecher, Thun.
Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Rhön-Grabfeld
geregelt in Gesetz über Medizinische Verträge
Tötungsdelikte 2. Wiederholung Mord und Totschlag – Verhältnis (Rspr./Lit.) §§ 211 ff. a. F. Statistik: hohe Aufklärung/wenige Fälle § 212 – obj., subj.
Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen.
1 Stand und Perspektiven der Diskussion in Deutschland Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.V., Göttingen.
Tötungsdelikte 3. Wiederholung 1 Mord und Totschlag – Verhältnis (Rspr./Lit.) §§ 211 ff. a. F. Statistik: hohe Aufklärung/wenige Fälle § 212 – obj., subj.
1 Rechte und Pflichten. Inhalt 2  Pflicht des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz  Unterstützungsangebote durch EKAS und SUVA  Hilfeleistungspflicht.
HERZLICH WILLKOMMEN! Tötungsdelikte 2, §§ 211, 212, 216, 222.
5. Brandenburger Nephrologie Kolleg Patientenverfügungen - Auswirkungen auf die tägliche Praxis RA Dr. Martin Nanzka, Berlin 5. Brandenburger.
HERZLICH WILLKOMMEN! Unterlassen 1. Leseempfehlung Fahl, Böhmermanns Schmähkritik als Beleidigung, NStZ 2016, 313 BGH 3 StR 199/15, Urt. v (Notwehrwille)
HERZLICH WILLKOMMEN! Tötungsdelikte 5, §§ 211, 212, 216 f.
Sonja Rothärmel Welche Person entscheidet ? Verfügung oder Vollmacht als Instrument der Wahl Sonja Rothärmel Universität Giessen.
HERZLICH WILLKOMMEN! Tötungsdelikte 3, §§ 211, 212, 216, 222.
 Präsentation transkript:

Juristische Fallstricke bei der Sterbebegleitung Von Rechtsanwalt Udo Schieferstein Mainz Robert Stolz: „Es bleibt einem im Leben nur das, was man verschenkt hat.“

Strafrechtliche Grundlagen/Definitionen Keine Strafe ohne Gesetz (§ 1 StGB) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Das sind die Gründe, die mir in der Beratung -in dieser Gewichtung- mitgeteilt werden.

Strafrechtliche Grundlagen/Definitionen Begehen durch Unterlassen (§ 13 Abs. 1 StGB) Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

Strafrechtliche Grundlagen/Definitionen Beihilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem Anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

Strafrechtliche Grundlagen/Definitionen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wieder ein Teil für Herrn Eichel; von über 3 Milliarden Euro ErbSt- jährlich

Strafrechtliche Grundlagen/Definitionen Totschlag (§ 212 Abs. 1 StGB) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Gilt natürlich auch, wenn so vererbt wird

Strafrechtliche Grundlagen/Definitionen Mord (§ 211 Abs. 2 StGB) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Das faszinierende an den Steuern ist, daß immer wieder neue erfunden werden, obwohl die Leute schon die alten nicht zahlen wollen.

Strafrechtliche Grundlagen/Definitionen Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit eines Anderen in feindlicher Willensrichtung. Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat keines Angriffs von Seiten des Täters versieht. Wehrlos ist, aufgrund seiner Arglosigkeit keine oder nur eine reduzierte Verteidigungsmöglichkeit besitzt

Strafrechtliche Grundlagen/Definitionen Tötung auf Verlangen (§ 216 Abs.1 StGB) Ist Jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Exkurs: Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung (Deutsches Ärzteblatt Jg. 108 Heft 7 vom 18.02.2011). Bei der Vorstellung der neuen Grundsätze wurde darauf hingewiesen, dass in den letzten vierzig Jahren kein Arzt wegen Beihilfe zum Suizid verurteilt worden ist (Quelle: Ärzte Zeitung online vom 17.02.2011) Anmerkung: Geht an Problematik vorbei, da Selbstmord nicht strafbar ist Nutzen Sie also die Möglichkeit von Kettenschenkungen, aufgeschobenen Schenkungen, (neuer Freibetrag nach zehn Jahren)

„Die Tötung des Patienten hingegen ist strafbar, auch wenn sie auf Exkurs: „Die Tötung des Patienten hingegen ist strafbar, auch wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolgt“ (vgl. die Präambel der Grundsätze). Anmerkung: Mißverständlich formuliert

Exkurs: „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe“ (vgl. Präambel der Grundsätze) In der Vorgängerfassung hieß es noch, dass die Mitwirkung des Arztes an der Selbsttötung dem „ärztlichen Ethos“ widerspreche.

Exkurs: Auf dem nächsten Deutschen Ärztetag in Kiel soll Ende Mai 2011 über eine mögliche Änderung des Berufsrechtes zur aktiven Sterbehilfe diskutiert werden

Bundesgerichtshofes (BGH) vom 17.03.2003 (Az.: XII ZB 2/03) Strafrecht 1. Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 17.03.2003 (Az.: XII ZB 2/03) Patientenverfügungen binden den Betreuer Bindungswirkung für Ärzte blieb strittig. Sicher er hat sich lebenslangen Nießbrauch vorbehalten..., aber er kann die Wohnung nicht verwerten und sein Sohn ist nicht verpflichtet, ihn zu pflegen, denn er hat nicht daran gedacht, darum zu bitten –er war ja gesund- und der Notar hat hierüber nicht beraten. Er muß keine Miete zahlen, daß nutzt ihm jedoch im Pflegeheim nicht

Einstellung der künstlichen Ernährung 2. Beschluss des BGH vom 08.06.2005 Az.: XII ZR 177/03 „Verlangt der Betreuer in Übereinstimmung mit dem behandelnden Arzt, dass die künstliche Ernährung des betreuten einwilligungsunfähigen Patienten eingestellt wird, so kann das Pflegeheim diesem Verlangen jedenfalls nicht den Heimvertrag entgegensetzen. Auch die Gewissensfreiheit des Pflegepersonales rechtfertigt für sich genommen die Fortsetzung der künstlichen Ernährung in einem solchen Fall nicht…“ Grundentscheidung: Stärkung des Patientenwillens Jede Schenkung muß notariell beurkundet werden „Wie ein armer Mann zu Leben, macht nur Spaß, wenn man reich ist.“

Patientenverfügung 3. Patientenverfügung (§ 1901 a BGB) Diese Norm wurde durch das Dritte Betreuungsrechtsänderungsgesetz vom 29.07.2009 (BGBl I 2286) mit Wirkung ab 01.09.2009 in das BGB eingefügt.

Patientenverfügung § 1901 a BGB lautet: „Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt, oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Diese Regelung gilt unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung des Betreuten und die Vorschrift gilt analog für Bevollmächtigte. Einwilligungsfähig ist derjenige, der die Art, Bedeutung und Tragweite des ärztlichen Eingriffes erfassen kann. Verarmung, Zerwürfnis, Pflegefall

Patientenverfügung Niemand ist verpflichtet, eine Patientenverfügung zu treffen und die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden (§ 1901 a Abs. 5 BGB).

Konfliktfall Nach der Wertung des Gesetzes legt der Arzt die Indikation fest und der Bevollmächtigte oder der Betreuer entscheidet im Sinne des Patienten. Ein Gericht wird nur dann tätig, falls ein Konfliktfall vorliegt. Ein Konfliktfall kann z.B. dann vorliegen, falls der Arzt die Entscheidung des Betreuers/Bevollmächtigten nicht mitträgt, bzw. umsetzen will.

Zuständigkeit Zuständigkeit: Amtsgericht (Betreuungsgericht, bzw. Familiengericht) Beispiele für Problemfälle: Gilt die Betreuung/Bevollmächtigung (noch)? Auffindbarkeit der Patientenverfügung? Es ist kein Betreuer/Bevollmächtigter vorhanden.

Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) kann Strafrecht Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) kann auch durch Unterlassung begangen werden. Wie wird die strafrechtliche Trennungslinie zum Wunsch des Patienten gemäß seiner Patientenverfügung gezogen? Kontoverfügung, Lebensversicherung

Muss ein Arzt den Willen des Patienten auch dann beachten, falls eine Strafrecht Muss ein Arzt den Willen des Patienten auch dann beachten, falls eine Heilungsmöglichkeit besteht? Keine Erben: Keine Kinder u.ä. oder Kinder u.ä sind bereits ausreichend versorgt Mäzenatentum, in Deutschland unterentwickelt

Strafrecht 4. BGH-Urteil vom 25.06.2010 – Az.: 2 StR 454/09: Sachverhalt: Der angeklagte Rechtsanwalt hatte seiner Mandantin (Tochter der 1931 geborenen Bewohnerin eines Pflegeheims, die sich seit Oktober 2002 im Wachkoma befand) nach dem mündlich geäußerten Wunsch der Patientin im September 2002, empfohlen, den Schlauch der PEG-Sonde der Wachkomapatientin zu durchtrennen. Keine Erben: Keine Kinder u.ä. oder Kinder u.ä sind bereits ausreichend versorgt Mäzenatentum, in Deutschland unterentwickelt

Strafrecht Nach der Durchtrennung wurde dies von Heimmitarbeitern entdeckt und die Patientin in ein Krankenhaus gebracht, in dem ihr eine neue PEG-Sonde gelegt wurde. Die Tochter der Patientin wurde nicht verurteilt, da sie sich aufgrund des anwaltlichen Rates auf einen unvermeidbaren Erlaubnisirrtum berufen konnte Keine Erben: Keine Kinder u.ä. oder Kinder u.ä sind bereits ausreichend versorgt Mäzenatentum, in Deutschland unterentwickelt

Der Rechtsanwalt wurde zunächst vom Landgericht wegen gemeinschaftlich Strafrecht Der Rechtsanwalt wurde zunächst vom Landgericht wegen gemeinschaftlich begangenen versuchten Totschlages durch aktives Tun verurteilt. Vom BGH wurde der Rechtsanwalt freigesprochen. Den Stiftungszweck bestimmen Sie. Nahezu alles ist möglich! (So lange es legal ist...!) Kosten? Ja, für die Verwaltung. Kann man verhindern, dazu später mehr

Der BGH betonte, dass die Unterscheidung der straflosen Sterbehilfe Strafrecht Der BGH betonte, dass die Unterscheidung der straflosen Sterbehilfe von der strafbaren Tötung eines Menschen nicht lediglich auf Äußerlichkeiten (unterlassen, aktives Tun) gestützt werden kann. Den Stiftungszweck bestimmen Sie. Nahezu alles ist möglich! (So lange es legal ist...!) Kosten? Ja, für die Verwaltung. Kann man verhindern, dazu später mehr

Strafrecht Die Unterscheidung nach Äußerlichkeiten werde dem Unterschied zwischen der auf „Lebensbeendigung gerichteten Tötung und Verhaltensweisen nicht gerecht, die dem krankheitsbedingten Sterbenlassen mit Einwilligung des Betroffenen seinen Lauf lassen.“

Strafrecht Der auf die Unterlassung, bzw. die Beendigung einer nicht gewollten Behandlung gerichtete Patientenwille führt oftmals quasi dazu, dass zumindest (auch) ein aktives Tun bei der Umsetzung des Patientenwillens erforderlich ist. Der BGH machte deshalb die Einschränkung, dass seine Wertung nur dann gelten kann, falls eine Genesung des Patienten aus medizinischen Gründen nicht mehr erwartet werden kann.

Strafrecht Zwischenergebnis: Gesetzgebung und Rechtsprechung haben längst noch nicht alle Probleme entschieden, bzw. gelöst, die auf Ärzte und Betreuer zukommen können.

Strafrecht Forderung: Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen eine genaue Richtschnur vorgeben, damit nicht z.B. infolge des kollusiven Zusammenwirkens von Arzt und Betreuer „legale Morde“ möglich Werden und die noch offenen Fragestellungen sinnvoll beantworten

Strafrecht Sonderproblem: Betäubungsmittel: Auch die kürzlich geänderte Betäubungsmittelverschreibungsverordnung löst nicht die Problematik der Betäubungsmittelabgabe an ambulante Patienten, da lediglich in Hospizen ein patientenunabhängiger Vorrat an opiathaltigen Schmerzmitteln angelegt werden darf

Zivilrecht Selbst bei einer Straflosigkeit steht damit noch nicht fest, dass es nicht eventuell zu zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Arzt kommen kann. Beispiel: Dem Nichterben stand ein Unterhaltsanspruch gegen den Patienten zu.

Zivilrecht Der Nichterbe war aber weder Betreuer, noch Bevollmächtigter des Patienten und nicht in die Entscheidungsfindung hinsichtlich des Behandlungsabbruches eingebunden. Stehen ihm Schadensersatzansprüche wegen des entgangenen Unterhaltes zu?

Rechtsanwalt Udo Schieferstein Kanzlei: Keltenstraße 3 55130 Mainz Tel : 06131/144 144-3 und 06131/144 144-4 Fax: 06131/144 144-5 www.Kanzlei-Schieferstein.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!