Seite 1 Neues Berufsbildungsgesetz Stand: Mai 2005 DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildung und Qualifizierung.

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 Präsentation transkript:

Seite 1 Neues Berufsbildungsgesetz Stand: Mai 2005 DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildung und Qualifizierung

Seite 2 Berufsbildungsgesetz Gesetz gilt für Berufsbildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird Betroffen sind ca. 1,6 Mio. junge Menschen

Seite 3 Berufsbildungsgesetz Was wird geregelt ? Ordnung der Berufsbildung, Ausbildungsberufe Berufsausbildungsverhältnis Eignung der Ausbildungsstätte Prüfungswesen Fort- und Weiterbildung Organisation der Berufsbildung

Seite 4 Berufsbildungsgesetz Wichtige Änderungen: Lernortkooperation, § 2, Abs. 2 Teilausbildung im Ausland, § 2 (3) Aufwertung der Stufenausbildung, Modell Ausstiegsoption für Auszubildende, § 5 Anrechnung von Vorqualifikationen, § 7

Seite 5 Berufsbildungsgesetz Wichtige Änderungen: Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, § 8 Stärkung der Verbundausbildung, § 10 (5) Probezeit, § 20 Vollzeitschulische Ausbildungsgänge: Kammerprüfung im Benehmen mit dem zuständigen Landesausschuss für Berufsbildung, § 43 (2)

Seite 6 Berufsbildungsgesetz Wichtige Änderungen: Berufsbildungsausschüsse für Qualitätsfragen zuständig, § 79 (1) Lehrerstimmrecht in BBAs für Lernort Schule, § 79 (6) Landesausschuss für Berufsbildung als regionale Kommunikationsplattform, § 83 (2)

Seite 7 Berufsbildungsgesetz Wichtige Änderungen Bessere statistische Grundlagen, (Einzeldatenerhebung), Artikel 2a Berufsbildungsreformgesetz

Seite 8 Berufsbildungsgesetz Was ist aus Sicht des DGB nicht umgesetzt worden? Geltungsbereich des BBiG nicht erweitert Qualität der beruflichen Bildung Gerechtes Finanzierungssystem Keine Verbesserung für Menschen mit Behinderung Demokratisierung der Berufsbildung

Seite 9 Was ist aus Sicht des DGB nicht umgesetzt worden? Berufsbildung europäischen Charakter geben lebensbegleitendes Lernen sichern Schlüsselrolle der AusbilderInnen stärken Berufsbildungsforschung und -statistik verbessern Keine sachgerechte Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die betriebliche Ausbildungszeit Berufsbildungsgesetz