„Immaterielle Vorsorge“ Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Trauerverfügung Referent RA JUDr. Heinrich Meyer-Götz
Altrömische Testamentpräambel: Da nichts so bestimmt ist wie der Tod und nichts so unbestimmt wie dessen Zeitpunkt verfügen wir, ....
„Jeder Mensch hat ein Lebensrecht, aber keine Lebenspflicht. “ Dr „Jeder Mensch hat ein Lebensrecht, aber keine Lebenspflicht!“ Dr. Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin des XII Zivilsenats am BGH
In Deutschland leben zur Zeit ●ca. 1,3 Mio. Bürger unter staatlicher Betreuung ●ca. 1,5 Mio. Bürger unter Bevollmächtigung ●ca. 400.000 Bürger in Koma oder komaähnlichen Zustand ●ca. 1,2 Mio. Bürger sind von der Alzheimer Krankheit oder einer anderen Demenzkrankheit betroffen
„Die immaterielle Lebensvorsorge ist die notwendige Ergänzung der materiellen Lebensabsicherung!“ Rechtsanwalt JUDr. Heinrich Meyer-Götz
Die immaterielle Vorsorge beinhaltet folgende Verfügungen: ●Patientenverfügung ●Betreuungsverfügung ●Vorsorgevollmacht ●Organverfügung ●Trauerverfügung ●Sorgerechtsverfügung ●Vermögenssorgeverfügung ●Widerspruchserklärung zur Verhinderung einer ungewollten Organentnahme im Ausland
Patientenverfügung Sie entscheiden selbst über Durchführung von medizinischen und lebensverlängernden Maßnahmen im Ernstfall einer Krankheit oder eines Unfalls
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung Sie entscheiden, wen das Vormundschaftsgericht als Betreuer einsetzt.
Vorsorgevollmacht Ist eine Vollmacht für den Fall der Geschäftsunfähigkeit, die die richterliche Anordnung für eine Betreuung ausschließt.
Trauerverfügung Mit dieser Verfügung legen Sie Ihre Wünsche zur Art und Weise Ihrer Bestattung fest.
„Das beste Dokument ist sein Papier nicht Wert, wenn es nicht gefunden wird!“ Rechtsanwalt JUDr. Heinrich Meyer-Götz
Die Verfügungsdaten gehen in das Stiftungsvermögen der „Stiftung VorsorgeDatenbank“ über und sind damit dauerhaft gesichert