Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW

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 Präsentation transkript:

Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW IDW RS HFA 10: Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses (in: WPg 2003, S. 1257 ff., Heft-Nr. 22/2003)

Überblick Handelsrechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen der Bewertung von Beteiligungen Berücksichtigung von Synergieeffekten und noch nicht eingeleiteten Maßnahmen Berücksichtigung von Ertragsteuern bei der Ermittlung der Zukunftserfolge Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes Bewertung unter Veräußerungsgesichtspunkten

Bewertung von Beteiligungen Anschaffungskosten (§ 253 I S. 1 HGB) niedrigerer beizulegender Wert (§§ 253 II S. 3, 279 I HGB) i.d.R. Ableitung aus Ertragswert

Bewertung gemäß IDW S 1 (1) Zukunftserfolgswert Barwert der finanziellen Überschüsse, die bei Fortführung des Unternehmens und Veräußerung etwaigen nicht betriebsnotwendigen Vermögens erwirtschaftet werden Ertragswertverfahren DCF-Verfahren

Bewertung gemäß IDW S 1 (2) Subjektiver Unternehmenswert Perspektive des Käufers eines Unternehmens bzw. einer Beteiligung bestimmt Kaufpreisobergrenze Berücksichtigung von vorhandenen individuellen Möglichkeiten und Planungen aus Sicht des Inhabers der Beteiligung künftige Investitionsmöglichkeiten Synergieeffekte steuerliche Vor- und Nachteile

Bewertung gemäß IDW S 1 (3) Objektivierter Unternehmenswert typisierte Bewertung Perspektive eines beliebigen potentiellen inländischen unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigners Prämisse der Unternehmensfortführung in unverändertem Konzept auf Stand-Alone-Basis Ausgangspunkt für die Ermittlung des Kaufpreises der Beteiligung aus Sicht eines beliebigen potentiellen Erwerbers

Bestimmung des Kaufpreises anhand des subjektiven Unternehmenswerts Berücksichtigung von Synergieeffekten und noch nicht eingeleiteten Maßnahmen (1) Bestimmung des Kaufpreises anhand des subjektiven Unternehmenswerts Preisobergrenze für die Beteiligung aus Sicht der erwerbenden Gesellschaft oder einer Obergesellschaft Berücksichtigung von Synergieeffekten geplanten, noch nicht eingeleiteten Maßnahmen im operativen Bereich geplanten Änderungen bei der Unternehmens-finanzierung und im Management

Berücksichtigung von Synergieeffekten und noch nicht eingeleiteten Maßnahmen (2) Handelsrechtliche Bewertung zum Abschlussstichtag Zweck: Gläubigerschutz, Ermittlung eines Schuldendeckungspotentials Unternehmensbewertung aus Sicht der die Beteiligung bilanzierenden Gesellschaft Erfassung von Synergien nur insoweit, als sie durch die bilanzierende Gesellschaft, die zu bewertende Beteiligungsgesellschaft oder andere Tochter-gesellschaften realisierbar sind keine Berücksichtigung von Synergieeffekten, die voraussichtlich bei einer Muttergesellschaft oder bei Schwestergesellschaften anfallen werden

Berücksichtigung von Synergieeffekten und noch nicht eingeleiteten Maßnahmen (3) Entfällt ein Teil des für die Beteiligung gezahlten Kaufpreises auf solche von der bilanzierenden Gesellschaft oder deren Tochtergesellschaften nicht realisierbaren Synergieeffekte kann bei Anwendung der für den faktischen Konzern geltenden aktienrechtlichen Vorschriften im Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs insoweit neben der Beteiligung eine Forderung auf Nach-teilsausgleich gemäß § 311 Abs. 2 AktG zu aktivieren sein ggf. Entnahme durch Gesellschafter außerplanmäßige Abschreibung bei Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrags

Perspektive der die Beteiligung haltenden Gesellschaft maßgeblich Berücksichtigung von Ertragsteuern bei der Ermittlung der Zukunftserfolge Perspektive der die Beteiligung haltenden Gesellschaft maßgeblich Berücksichtigung der Unternehmenssteuern, die die aus der Beteiligung resultierenden Nettozuflüsse betreffen Unternehmenssteuern der Beteiligungsgesellschaft (GewESt, KSt) Unternehmenssteuern der bilanzierenden Gesellschaft keine Berücksichtigung von Ertragsteuern der Anteilseigner der bilanzierenden Gesellschaft vgl. Vorgehensweise bei Synergieeffekten

Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes Rendite einer risikoäquivalenten Alternativanlage keine Berücksichtigung von individuellen und rein subjektiv bestimmten Renditeerwartungen des Investors Rückgriff auf am Kapitalmarkt gemessene Renditen vergleichbarer Investitionen Berücksichtigung der Ertragsteuerbelastung des bilanzierenden Unternehmens, die auf die zugrunde gelegte Alternativanlage entfällt keine Berücksichtigung der Ertragsteuerbelastung der Anteilseigner

Bewertung unter Veräußerungsgesichtspunkten (1) Wert, den ein potentieller Erwerber für die Beteiligung zu zahlen bereit wäre (objektivierter Unternehmenswert) Stand-Alone-Bewertung: lediglich Synergien, die sich ohne Berücksichti-gung der Auswirkungen aus dem Bewertungs-anlass realisieren lassen oder mit einer nahezu beliebigen Vielzahl von Partnern erzielbar sind (unechte Synergieeffekte) nur zum Stichtag bereits eingeleitete Maßnahmen und typisierte Managementfaktoren

Bewertung unter Veräußerungsgesichtspunkten (2) Typisierte persönliche Ertragsteuern zu berück-sichtigen (beliebiger potentieller unbeschränkt steuerpflichtiger Inländer als Erwerber) Falls verbindliches Kaufpreisangebot vorliegt Berücksichtigung des angebotenen Preises anstelle des objektivierten Unternehmenswerts

Zusammenfassung Beteiligungswert Verkauf nicht anzunehmen unter Veräußerungs-gesichtspunkten verbindliches Kaufpreisangebot (vorrangig) objektivierter Wert = typisierter Zukunftserfolgswert aus der Perspektive eines potentiellen steuer-pflichtigen Anteilseigners bei Fortführung des Unternehmens in unverändertem Konzept auf Stand-Alone-Basis subjektiver Wert aus Sicht des bilanzierenden Unternehmens