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Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW IDW RH HFA 1.006: Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr.

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1 Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW IDW RH HFA 1.006: Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (in: WPg Heft-Nr. 22/2005, S. 1232 ff.) IDW RH HFA 1.006: Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (in: WPg Heft-Nr. 22/2005, S. 1232 ff.)

2 2 Übersicht  Einführung  Begriffsabgrenzung  Allgemeine Angabepflichten  Besonderheiten der Angabepflichten im Konzernanhang  Einführung  Begriffsabgrenzung  Allgemeine Angabepflichten  Besonderheiten der Angabepflichten im Konzernanhang

3 3 Einführung (1)  Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 Ziele:Inhalt – unter anderem: -Einführung internationaler- neue Angabepflichten Rechnungslegungsstandards im Anhang in das deutsche Bilanzrecht -Anpassung des Bilanzrechts- neue Berichtspflichten an europäische Vorgaben im Lagebericht - Stärkung der Unabhängig- keit des Abschlussprüfers  Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 Ziele:Inhalt – unter anderem: -Einführung internationaler- neue Angabepflichten Rechnungslegungsstandards im Anhang in das deutsche Bilanzrecht -Anpassung des Bilanzrechts- neue Berichtspflichten an europäische Vorgaben im Lagebericht - Stärkung der Unabhängig- keit des Abschlussprüfers

4 4 Einführung (2)  Nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB ist im Anhang von börsennotierten Unternehmen das als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers anzugeben, jeweils für die Abschlussprüfung sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen Steuerberatungsleistungen sonstige Leistungen  Entsprechende Angaben sind auch im Konzernanhang von börsennotierten Muttergesellschaften zu machen (§ 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB)  Nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB ist im Anhang von börsennotierten Unternehmen das als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers anzugeben, jeweils für die Abschlussprüfung sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen Steuerberatungsleistungen sonstige Leistungen  Entsprechende Angaben sind auch im Konzernanhang von börsennotierten Muttergesellschaften zu machen (§ 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB)

5 5 Einführung (3)  Angaben sind entgegen dem Wortlaut des § 288 Satz 1 HGB auch von kleinen Kapitalgesellschaften zu machen, sofern diese börsennotiert sind  Angaben sind gem. Art. 58 Abs. 3 Satz 1 EGHGB erstmals erforderlich für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen  Angaben sind entgegen dem Wortlaut des § 288 Satz 1 HGB auch von kleinen Kapitalgesellschaften zu machen, sofern diese börsennotiert sind  Angaben sind gem. Art. 58 Abs. 3 Satz 1 EGHGB erstmals erforderlich für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen

6 6 Übersicht  Einführung  Begriffsabgrenzung  Allgemeine Angabepflichten  Besondere Angabepflichten im Konzernanhang  Einführung  Begriffsabgrenzung  Allgemeine Angabepflichten  Besondere Angabepflichten im Konzernanhang

7 7 Begriff „Abschlussprüfer“  Nach dem Gesetzeswortlaut beschränkt sich der Begriff auf den Abschlussprüfer i.S.v. § 318 HGB  Begriff umfasst nicht den internationalen Verbund oder sog. Netzwerke  Leistungen durch mit dem Abschlussprüfer verbundene Unternehmen i.S.v. § 271 Abs. 2 HGB sind jedoch zu berücksichtigen  Nach dem Gesetzeswortlaut beschränkt sich der Begriff auf den Abschlussprüfer i.S.v. § 318 HGB  Begriff umfasst nicht den internationalen Verbund oder sog. Netzwerke  Leistungen durch mit dem Abschlussprüfer verbundene Unternehmen i.S.v. § 271 Abs. 2 HGB sind jedoch zu berücksichtigen

8 8 Begriff „Honorar“  Gesamtvergütung für die Tätigkeit des Abschlussprüfers, soweit diese in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst ist  Begriff schließt auch Auslagenersatz ein z.B. Tage- und Übernachtungsgelder Fahrtkosten Berichtskosten  Als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer ist kein Bestandteil des Honorars  Gesamtvergütung für die Tätigkeit des Abschlussprüfers, soweit diese in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst ist  Begriff schließt auch Auslagenersatz ein z.B. Tage- und Übernachtungsgelder Fahrtkosten Berichtskosten  Als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer ist kein Bestandteil des Honorars

9 9 Übersicht  Einführung  Begriffsabgrenzung  Allgemeine Angabepflichten  Besondere Angabepflichten im Konzernanhang  Einführung  Begriffsabgrenzung  Allgemeine Angabepflichten  Besondere Angabepflichten im Konzernanhang

10 10 Allgemeine Angabepflichten (1)  Für jede der im Gesetz genannten Kategorien a) bis d) ist eine gesonderte Angabe erforderlich  Sofern der Abschlussprüfer eines Mutterunternehmens auch Konzernabschlussprüfer ist, ist auch das Honorar für die Konzernabschlussprüfung unter a) anzugeben  Für jede der im Gesetz genannten Kategorien a) bis d) ist eine gesonderte Angabe erforderlich  Sofern der Abschlussprüfer eines Mutterunternehmens auch Konzernabschlussprüfer ist, ist auch das Honorar für die Konzernabschlussprüfung unter a) anzugeben

11 11 Allgemeine Angabepflichten (2)  Zur Kategorie a) gehören auch Honorare für sonstige Prüfungen, die dem Abschlussprüfer gesetzlich obliegen, z.B. Prüfung des Abhängigkeitsberichts nach § 313 AktG Prüfung nach § 53 HGrG Prüfung nach § 29 Abs. 2 KWG Prüfung nach § 44 Abs. 5 InvG  Zur Kategorie a) gehören auch Honorare für sonstige Prüfungen, die dem Abschlussprüfer gesetzlich obliegen, z.B. Prüfung des Abhängigkeitsberichts nach § 313 AktG Prüfung nach § 53 HGrG Prüfung nach § 29 Abs. 2 KWG Prüfung nach § 44 Abs. 5 InvG

12 12 Allgemeine Angabepflichten (3)  In Kategorie b) sind sämtliche Honorare zu erfassen für übrige Leistungen i.S.v. § 2 Abs. 1 WPO, für die die Verwendung des Berufssiegels gem. § 48 Abs. 1 WPO vorgeschrieben oder zulässig ist  Anwendungsfälle: freiwillige Prüfung analog § 53 HGrG freiwillige Prüfung analog § 317 Abs. 4 HGB prüferische Durchsichten Prüfung von Zwischenabschlüssen  In Kategorie b) sind sämtliche Honorare zu erfassen für übrige Leistungen i.S.v. § 2 Abs. 1 WPO, für die die Verwendung des Berufssiegels gem. § 48 Abs. 1 WPO vorgeschrieben oder zulässig ist  Anwendungsfälle: freiwillige Prüfung analog § 53 HGrG freiwillige Prüfung analog § 317 Abs. 4 HGB prüferische Durchsichten Prüfung von Zwischenabschlüssen

13 13 Allgemeine Angabepflichten (4)  Im Falle eines Joint Audits sind die Angaben jeweils getrennt für jeden beteiligten Gemeinschaftsprüfer zu machen

14 14 Übersicht  Einführung  Begriffsabgrenzung  Allgemeine Angabepflichten  Besonderheiten der Angabepflichten im Konzernanhang  Einführung  Begriffsabgrenzung  Allgemeine Angabepflichten  Besonderheiten der Angabepflichten im Konzernanhang

15 15 Besonderheiten der Angabepflichten im Konzernanhang (1)  Honorarangaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 a) bis d) HGB sind jeweils für Leistungen an das Mutter- und an Tochterunternehmen zu machen  Nicht anzugeben sind: Honorare für Leistungen bei nichtkonsolidierten Tochterunternehmen (z.B. aufgrund von § 296 HGB) Honorare für Leistungen bei Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen  Honorarangaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 a) bis d) HGB sind jeweils für Leistungen an das Mutter- und an Tochterunternehmen zu machen  Nicht anzugeben sind: Honorare für Leistungen bei nichtkonsolidierten Tochterunternehmen (z.B. aufgrund von § 296 HGB) Honorare für Leistungen bei Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen

16 16  Bei der Ermittlung des Kreises der zu berücksichtigenden Tochterunternehmen sind die für den Konzernabschluss angewandten Rechnungslegungsgrundsätze zu beachten in einem HGB-Konzernabschluss beziehen sich die Angaben auf den Konsolidierungskreis i.S.v. § 290 HGB in einem IFRS-Konzernabschluss beziehen sich die Angaben auf den Konsolidierungskreis i.S.v. IAS 27.4  Bei der Ermittlung des Kreises der zu berücksichtigenden Tochterunternehmen sind die für den Konzernabschluss angewandten Rechnungslegungsgrundsätze zu beachten in einem HGB-Konzernabschluss beziehen sich die Angaben auf den Konsolidierungskreis i.S.v. § 290 HGB in einem IFRS-Konzernabschluss beziehen sich die Angaben auf den Konsolidierungskreis i.S.v. IAS 27.4 Besonderheiten der Angabepflichten im Konzernanhang (2)

17 17  Honorarangaben in Bezug auf die einem Teilkonzern-Mutterunternehmen übergeordneten verbundenen Unternehmen sind nicht erforderlich  Soweit Abschlüsse von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen nicht vom Konzernabschlussprüfer, sondern von anderen Prüfern geprüft wurden, sind diese Honorare nicht anzugeben  Honorarangaben in Bezug auf die einem Teilkonzern-Mutterunternehmen übergeordneten verbundenen Unternehmen sind nicht erforderlich  Soweit Abschlüsse von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen nicht vom Konzernabschlussprüfer, sondern von anderen Prüfern geprüft wurden, sind diese Honorare nicht anzugeben Besonderheiten der Angabepflichten im Konzernanhang (3)


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