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Veröffentlicht von:Linus Friedrich Geändert vor über 8 Jahren
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Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss
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2 Ausgangslage Eingeschränkte Passivierungspflicht für Pensionsverpflichtungen Wahlrecht für Altzusagen und mittelbare Verpflichtungen GoB räumen erheblichen Bewertungsspielraum ein Bewertungsregeln des § 6a EStG zulässig, aber in der Kritik Rechnungszins i.H.v. 6 % tatsächliche wirtschaftliche Belastung höher Vorschläge des DRSC Aufhebung der Passivierungswahlrechte IAS 19 Übergangsregelung Eingeschränkte Passivierungspflicht für Pensionsverpflichtungen Wahlrecht für Altzusagen und mittelbare Verpflichtungen GoB räumen erheblichen Bewertungsspielraum ein Bewertungsregeln des § 6a EStG zulässig, aber in der Kritik Rechnungszins i.H.v. 6 % tatsächliche wirtschaftliche Belastung höher Vorschläge des DRSC Aufhebung der Passivierungswahlrechte IAS 19 Übergangsregelung
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3 Entwicklung im Handelsrecht Vorschläge zum BilMoG: Annäherung der Vorschriften des HGB an die IFRS Abschaffung oder Einschränkung handelsrecht- licher Wahlrechte realitätsnahe Bewertung von Pensionsrück- stellungen IAS 19 als neuer Orientierungspunkt Passivierung aller Pensionsverpflichtungen Anpassung des Rechnungszinssatzes Übergangsregelung: Verteilung des Anpassungsbetrags zumindest Angabe aller Fehlbeträge im Anhang Vorschläge zum BilMoG: Annäherung der Vorschriften des HGB an die IFRS Abschaffung oder Einschränkung handelsrecht- licher Wahlrechte realitätsnahe Bewertung von Pensionsrück- stellungen IAS 19 als neuer Orientierungspunkt Passivierung aller Pensionsverpflichtungen Anpassung des Rechnungszinssatzes Übergangsregelung: Verteilung des Anpassungsbetrags zumindest Angabe aller Fehlbeträge im Anhang
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4 Entwicklung im Steuerrecht Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung Bildung von Pensionsrückstellungen § 6a EStG unterschreitet betriebswirtschaftlich gebotenen Rückstellungswert Auch hier Annäherung der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen an betriebswirtschaftlich sachgerechte Methoden erforderlich Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung Bildung von Pensionsrückstellungen § 6a EStG unterschreitet betriebswirtschaftlich gebotenen Rückstellungswert Auch hier Annäherung der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen an betriebswirtschaftlich sachgerechte Methoden erforderlich
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5 Neue Heubeck-Richttafeln (1) Neue Richttafeln 2005 G von Prof. Heubeck Generationentafeln verlängerte Lebenserwartung reduzierte Heiratswahrscheinlichkeiten verminderte Invalidisierungswahrscheinlichkeiten Schwierige Abschätzung der Auswirkungen wegen gegenläufiger Effekte Neue Richttafeln 2005 G von Prof. Heubeck Generationentafeln verlängerte Lebenserwartung reduzierte Heiratswahrscheinlichkeiten verminderte Invalidisierungswahrscheinlichkeiten Schwierige Abschätzung der Auswirkungen wegen gegenläufiger Effekte
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6 Neue Heubeck-Richttafeln (2) Erhöhung der Pensionsrückstellungen aufgrund der Anwendung der neuen Richttafeln handelsrechtlich keine Verteilung der Anpassungsbeträge auf mehrere Geschäftsjahre Anpassungsbetrag in voller Höhe Aufwand Anwendung der neuen Sterbetafeln spätestens zum 31.12.2005 bei noch nicht abgeschlossenen Prüfungen von Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2004 werterhellende Erkenntnisse Erhöhung der Pensionsrückstellungen aufgrund der Anwendung der neuen Richttafeln handelsrechtlich keine Verteilung der Anpassungsbeträge auf mehrere Geschäftsjahre Anpassungsbetrag in voller Höhe Aufwand Anwendung der neuen Sterbetafeln spätestens zum 31.12.2005 bei noch nicht abgeschlossenen Prüfungen von Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2004 werterhellende Erkenntnisse
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7 Neue Heubeck-Richttafeln (3) Im Prüfungsbericht ist nach § 321 Abs. 2 S. 4 HGB einzugehen auf wesentliche Bewertungsgrundlagen Einfluss der Änderungen in den Bewertungs- grundlagen einschl. Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausübung von Ermessenspielräumen auf die Darstellung der VFE-Lage Auswirkungen der neuen Heubeck-Tafeln Bewertung mit Rechnungszins von 6 % => handelsrechtliche Wertuntergrenze erreicht Im Prüfungsbericht ist nach § 321 Abs. 2 S. 4 HGB einzugehen auf wesentliche Bewertungsgrundlagen Einfluss der Änderungen in den Bewertungs- grundlagen einschl. Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausübung von Ermessenspielräumen auf die Darstellung der VFE-Lage Auswirkungen der neuen Heubeck-Tafeln Bewertung mit Rechnungszins von 6 % => handelsrechtliche Wertuntergrenze erreicht
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