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Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW

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Präsentation zum Thema: "Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW"—  Präsentation transkript:

1 Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW
IDW ERS HFA 32 (Konzern-)Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 3, 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (FN-IDW 12/2009, S. 674, und WPg Supplement 1/2010)

2 Begriffsbestimmungen Inhalt der Angabepflicht
Aufbau des IDW ERS HFA 32 Vorbemerkungen Begriffsbestimmungen Inhalt der Angabepflicht Verhältnis zu anderen Angabepflichten Einzelfragen zum Konzernanhang

3 Normadressaten Anzugeben sind
Vorbemerkungen Normadressaten große und mittelgroße KapG/KapG & Co. (§ 288 I HGB) Konzerne (§ 314 I Nr. 2 HGB) Anzugeben sind Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften soweit für die Beurteilung der Finanzlage notwendig

4 Begriffsbestimmungen
Aufbau des IDW ERS HFA 32 Vorbemerkungen Begriffsbestimmungen nicht in der Bilanz enthaltene (sog. außerbilanzielle) Geschäfte Notwendigkeit für die Beurteilung der Finanzlage Inhalt der Angabepflicht Verhältnis zu anderen Angabepflichten Einzelfragen zum Konzernanhang

5 Begriffsbestimmungen (1)
„Außerbilanzielle Geschäfte“ Bilanzierender übernimmt durch ein Rechts-geschäft oder eine andere getroffene Maßnahme Vorteile oder Risiken ohne dass dies zum Ansatz von Vermögens-gegenständen oder Schulden führt Maßgeblich: Verhältnisse zum Abschlussstichtag

6 Begriffsbestimmungen (2)
In Betracht kommen insb. Ansprüche und Verpflich-tungen aus schwebenden Rechtsgeschäften oder Dauerschuldverhältnissen nicht: Angabe von kurzfristig in der Schwebe befindlichen Lieferungen und Leistungen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs

7 Die „Geschäfte“ führen am Abschlussstichtag
Begriffsbestimmungen (3) – Abgrenzung bilanzieller/außerbilanzieller Geschäfte Die „Geschäfte“ führen am Bilanzstichtag zu: Die „Geschäfte“ führen am Abschlussstichtag zu gewöhnlichen schwebenden Geschäften zu Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen oder Bildung von dauerhaft nicht zum Ansatz in der Bilanz ... und später zu Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen „außerbilanzielle Geschäfte“ „bilanzielle Geschäfte“ In Anlehnung an: Wenk, M. O./Jagosch, C.: BilMoG: Praxisleitfaden zum Jahresabschluss für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, in: DStR, H. 45/2009, S

8 Begriffsbestimmungen (4)
„Außerbilanzielle Geschäfte“ können bspw. sein Factoring und ABS-Transaktionen unechte Pensionsgeschäfte Operating-Leasing-Verträge Sale-and-lease-back bei Operating-Leasing verdeckte Leasinggeschäfte Konsignationslagervereinbarungen Auslagerung von betrieblichen Funktionen

9 Begriffsbestimmungen (5)
Begriff „Finanzlage“ umfasst sowohl vorhandene Liquidität als auch er-wartete künftige Finanzmittelzuflüsse und -abflüsse Beurteilung der Notwendigkeit der Anhangangabe abhängig von konkreten Verhältnissen im Einzelfall Berichtspflicht auch, wenn: Angaben zu Risiken und Vorteilen einzelner Ge-schäfte für die Beurteilung der Finanzlage nicht notwendig aber Notwendigkeit bei Gesamtbetrachtung gleich-artiger oder miteinander verknüpfter Geschäfte

10 Begriffsbestimmungen Inhalt der Angabepflicht
Aufbau des IDW ERS HFA 32 Vorbemerkungen Begriffsbestimmungen Inhalt der Angabepflicht Allgemeine Grundsätze Art und Zweck der Geschäfte Risiken und Vorteile der Geschäfte Verhältnis zu anderen Angabepflichten Einzelfragen zum Konzernanhang

11 Inhalt der Angabepflicht (1)
Art Kategorisierung der Geschäfte nach Vertragstyp (z.B. Leasing) oder nach Art der mit den Geschäften verbundenen Risiken bzw. Vorteile Zweck Gründe für das Eingehen des Geschäfts bzw. der wirtschaftlichen Beziehung Dauerschuldverhältnisse jährliche Angabepflicht, solange das Geschäft nicht beendet ist

12 Inhalt der Angabepflicht (2)
Risiken/Vorteile wenn sich ein Geschäft auf die Liquidität eines Unternehmens negativ/positiv auswirkt oder auswirken kann Darstellung der Auswirkungen auf die Liquidität des Unternehmens zum Abschlussstichtag und auf die künftigen Finanzmittelzuflüsse und -abflüsse Risiken und Vorteile jeweils getrennt anzugeben; keine kompensatorische Betrachtung bzgl. der betragsmäßigen Angaben empfiehlt sich Unterteilung nach Fristigkeiten

13 Inhalt der Angabepflicht (3)
größenabhängige Erleichterungen mittelgroße KapG/KapG & Co. brauchen „Risiken und Vorteile“ nicht darzustellen, § 288 II 1 HGB

14 Inhalt der Angabepflicht (4)
Beispiel 1 Die X-GmbH (Gewinn pro Jahr TEUR, Bilanzsumme TEUR) hat neue Rechner im Wert von 20 TEUR bestellt da es sich am Abschlussstichtag um ein gewöhn-liches schwebendes Geschäft handelt => kein Niederschlag in der Bilanz zum Abschlussstichtag keine Angabepflicht, da die bestellten Vermögens-gegenstände später Eingang in die Bilanz finden

15 Inhalt der Angabepflicht (5)
Beispiel 2 Y-GmbH (Gewinn pro Jahr TEUR, Bilanz-summe TEUR) hat Leasingverträge für Anlagen mit einer Belastung von 500 TEUR p.a. abgeschlossen (Operating-Leasing), Restlaufzeit der Leasingverträge 5 Jahre Angabepflicht, da „Off-balance-sheet“-Transaktion und notwendig für Beurteilung der Finanzlage

16 Inhalt der Angabepflicht (6)
Vorschlag für Anhangangabe der Y-GmbH „Die Y-GmbH hat Leasingverträge für Anlagen mit einer Belastung von 500 TEUR p.a. abgeschlossen. Die Verträge laufen noch fünf Jahre, so dass die Belastung kumuliert TEUR beträgt. Das Leasinggeschäft (Art) dient der Verbesserung der Liquiditätssituation (Zweck). Dies sind zugleich wesentliche Vorteile des Geschäfts. Weitere Vorteile bestehen in der kurzen Vertragsbindung. Risiken liegen in der unkündbaren Grundmietzeit sowie in den höheren Refinanzierungskosten.“

17 Begriffsbestimmungen Inhalt der Angabepflicht
Aufbau des IDW ERS HFA 32 Vorbemerkungen Begriffsbestimmungen Inhalt der Angabepflicht Verhältnis zu anderen Angabepflichten Einzelfragen zum Konzernanhang

18 Verhältnis zu anderen Angabepflichten (1)
Soweit Überschneidungen mit anderen Angabe-pflichten => keine doppelte Angabe erforderlich Beispiel: Haftungsverhältnisse bisher: Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben (§ 268 VII HGB) neu: zusätzliche Angaben zum Zweck sowie zu Risiken und Vorteilen gem. § 285 Nr. 3 HGB

19 Verhältnis zu anderen Angabepflichten (2)
Gemäß § 285 Nr. 3a HGB ist Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzu-geben, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind => finanzielle Verpflichtungen vorrangig nach § 285 Nr. 3 HGB anzugeben

20 Verhältnis zu anderen Angabepflichten (3)
Bezüglich nicht zum beizulegenden Zeitwert bilan-zierter derivativer Finanzinstrumente besteht mit §§ 285 Nr. 19, 314 I Nr. 11 HGB als lex specialis eine abschließende spezielle Regelung (darüber hinausgehende Angaben nach §§ 285 Nr. 3, 314 I Nr. 2 HGB nicht erforderlich) Erforderliche Lageberichtsangaben nach § 289 HGB bleiben unberührt

21 Begriffsbestimmungen Inhalt der Angabepflicht
Aufbau des IDW ERS HFA 32 Vorbemerkungen Begriffsbestimmungen Inhalt der Angabepflicht Verhältnis zu anderen Angabepflichten Einzelfragen zum Konzernanhang

22 Einzelfragen zum Konzernanhang (1)
Für den Konzernabschluss gelten entsprechende Berichterstattungspflichten (§ 314 I Nr. 2 HGB) Im Konzernanhang anzugeben sind: außerbilanzielle Geschäfte des Mutterunter- nehmens und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen soweit für Beurteilung der Finanzlage des Konzerns notwendig

23 Einzelfragen zum Konzernanhang (2)
Nicht angabepflichtig sind außerbilanzielle Geschäfte von Gemeinschaftsunternehmen i.S.v. § 310 I HGB assoziierten Unternehmen i.S.v. § 311 I 1 HGB nach § 296 HGB nicht konsolidierten Tochter- unternehmen sowie solche außerbilanziellen Geschäfte, die im Rahmen der Konsolidierung eliminiert werden


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