Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Advertisements

Das Persönliche Budget – Umsetzung und Perspektiven
Von Janina Ullrich und Rachael Morgan
Die Sozialhilfe im Landkreis Tirschenreuth – ein Überblick
Seite Schwerbehindertenrecht Auswirkung der Gleichstellung Fördermöglichkeiten.
Haushalt 2013 – Allgemeine Sozialhilfe I Herr Massa I Drucksache SozA Haushalt 2013 Allgemeine Sozialhilfe.
LKFV-bAV aim gmbh und NÜRNBERGER Betriebsrenten Kindergeld sichern mit bAV EUR jährlich.
FB Sozialpolitik Zur aktuellen Debatte um den Gesundheitsfonds Einschätzung der IG Metall, Stand
Toni Schellenberg – Teamleiter ARGE SGB II Erfurt – Förderinstrumente im Rechtskreis SGB II im Überblick.
„Der Ehrbare Kaufmann“ verantwortliche Teilnahme am Wirtschaftsleben EhrlichkeitVertrauenAnstandRespekt Hermann Binkert; Leiter: Burgthanner Dialog, 29.
Schleyer-Halle Dr. Werner Baumgärtner „Ziele – Optionen – Kernforderungen“
Sozialausschuss I Herr Goldbach I Drucksache SozA Eingliederungshilfe im Haushalt 2013.
Der PARITÄTISCHE Gesamtverband e.V., Andrea Pawils, Referentin Altenhilfe und Pflege, AK Selbsthilfe 08. April 2008 Gesetz zur.
W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht.
1 Klausurtermin: Grundkurs II im Bürgerlichen Recht Dienstag, – ca Uhr - ZHG 011 Einlass ab Uhr Beginn: ca Uhr Die.
FB 4 HAUSHALT 2013 – ZU BERATENDE PRODUKTE.
" Arbeit und Beschäftigun"
Betreuungsangebote für Kinder 2013/2014 Geplante Gruppenformen und Betreuungszeiten in den geförderten Tageseinrichtungen.
Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Übersicht über die Pflegereform 2015
Sozialstaat Grundprinzip: Soziale Sicherheit Soziale Gerechtigkeit
Pflegestärkungsgesetz II
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Informationen für Arbeitnehmer - Direktversicherung
Informationen zum Arbeitslosengeld II
Betreuung von Lernanfängern im Schuljahr 17/18
Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf die Jugendhilfe
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Bundesteilhabegesetz –BTHG Leitungskonferenz ambulante.
Das neue Familienpflegezeitgesetz Eckpunkte des Referentenentwurfes
Stromeffizienter Haushalt
Anwendung des „SUE“-Tarifs des TVÖD zum
Modul 4 – Pflegebedürftigkeit und Pflegeversicherung
Modul 4 – Recht und Regeln finanzielle Regelungen
für anerkannte Flüchtlinge Regelungen für die Umsetzung
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Rechtsgrundlagen für die Hilfen für junge Volljährige
Modul 2: Rahmenbedingungen: Finanzierung und Beratung
Für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
Mustersammlungen Edgar Oberländer – Mitglieds des Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand:
So gelingt der digitale Wandel in einem Landwirtschaftsbetrieb
Pflegereform Entlastung oder Bürde.
Für ein gutes Bundesteilhabegesetz
Übersicht Kosten eines Studiums Finanzierungsquellen Finanzierungsplan
Absicherung im Pflegefall
Die Brücke-Stiftung Eingliederungshilfswerk Hannover
Thomas Knobloch Key Account Manager 29 Jahre alt, verheiratet
von Sabine Kronfoth und Adrian Maerevoet
Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksamer Leistungen
Betriebliche Altersvorsorge
Vorgesehene Änderungen des KiBiz
Das Bundesteilhabegesetz und seine vielfältigen Möglichkeiten
Produkt-Kurzpräsentation Gothaer VermögensPlan Premium
Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG
Informationen für Arbeitgeber
Pflege & Finanzierung 01. Juni 2017 Dr. Sonja Unteregger
Auftaktveranstaltung am 5. Februar 2018 in Mainz
Einsatzmatrix 2.0.
Mehr Geld in der Haushaltskasse:
Fortbildung Reg FöZ Quedlinburg Thema: Fortschreibungen
Haushaltsplanentwurf 2011
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Inklusion durch Sozialleistungen?
Heraus aus der Grauzone Qualitätsgesicherter Einsatz ausländischer Haushalts- und Betreuungskräfte in Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen Caritasverband.
Mindestlohngesetz Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Umsetzung des BTHG aus Sicht des Sozialhilfeträgers
Musterpräsentation Titelseite
Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen
Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen
Angehörigentreffen Hermannsberg
 Präsentation transkript:

Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen Ambulante Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Überarbeitete Fassung vom 11.9.2019

Bundesteilhabegesetz 2020 – einfach machen! Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat folgende Ziele: mehr Teilhabe in allen Lebenslagen mehr gesellschaftlich inklusivere Leistungen mehr personenzentrierte Leistungen Teilhabe auch im Rahmen aller Verfahrensschritte für die Gewährung der Eingliederungshilfeleistungen durch die Ämter Was bedeutet dies ganz konkret: Teilhabe erfordert auch Übernahme von Verantwortung Eigene Aktivitäten sind erforderlich; Unterstützung wird sichergestellt Für alle Beteiligten ist erforderlich: Neues lernen und Umdenken Nicht alles „auf einmal“ verändern, sondern schrittweise Vorgehen „In guter Kommunikation“ sein, wenn etwas „schief“ läuft! Keine Verschlechterung bei den Leistungen!

Was passiert bis zum 1.1.2020? Ambulante Eingliederungshilfe (SGB IX) Der bisherige Bewilligungsbescheid nach SGB XII wird zum 1.1.2020 aufgehoben. Ein neuer Bescheid über die Eingliederungshilfe nach SGB IX ab 1.1.2020 wird erstellt Der Umfang der bewilligten Hilfen wird durch den neuen Bescheid nach SGB IX nicht verändert. Sofern Leistungsberechtigte aus ihrem Einkommen und Vermögen Eigenanteile an der Eingliederungshilfe tragen, wird überprüft, ob weiterhin ein Beitrag zu leisten ist (siehe Folien „Einkommen und Vermögen“).

Mehrbedarf Mittagsverpflegung Ein Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung ist vorgesehen: in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung bei einem anderen Leistungsanbieter oder im Rahmen vergleichbarer anderer tagesstrukturierender Angebote (Tagesförderstätten) für die Zubereitungskosten außer Haus aktuell 3,30 € je Arbeitstag/Teilnahmetag

Mehrbedarf Mittagsverpflegung Berechnung der Tage der Inanspruchnahme: Zahl der Arbeitstage pro Jahr/Monat (unter Berücksichtigung durchschnittlicher Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage) bei 5 Wochenarbeitstagen: 220 Tage pro Jahr = 19 Tage pro Monat bei 4 Wochenarbeitstagen: 4/5 von 220 Tagen = 15 Tage pro Monat bei 3 Wochenarbeitstage: 3/5 von 220 Tagen = 11 Tage pro Monat Bei 2 Wochenarbeitstage: 2/5 von 220 Tagen = 8 Tage pro Monat 5-Tage-Arbeitswoche z. B. mtl. 62,10 € Es wird ein vorläufiger Bescheid erstellt. Es besteht eine Verpflichtung, Änderungen mitzuteilen Kein Anspruch im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in der WfbM, weil die Vergütung das Mittagessen bereits umfasst

Einkommen und Vermögen (SGB IX) Grundsätzliches: Wer ein eigenes Einkommen hat, musste bisher davon ggf. einen Teil seiner Eingliederungsleistung selbst bezahlen. Diese Regelung gilt im Allgemeinen zwar noch immer, die Berechnung für die Heranziehung des eigenen Einkommens hat sich aber verändert und ist nun insgesamt für die Leistungsberechtigten deutlich besser. Es kann also sein, dass Leistungsberechtigte mit eigenem Einkommen (auch Rente) ab 1.1.2020 mehr Geld zur eigenen Verfügung haben. Die Berechnung erfolgt im Einzelfall. Maßgeblich für die Berechnung ist nun die Summe der Einkünfte (i.S. des EStG) bzw. die Jahresbruttorente des Vorvorjahres. Einkommensteuerfreie Einkünfte wie z.B. Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld, BaföG werden künftig nicht mehr berücksichtigt.

Einkommen und Vermögen (SGB IX) Ein Beitrag zur Eingliederungsleistung ist zu zahlen, wenn das Renteneinkommen über 1.869 Euro monatlich oder das Arbeits-Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger oder selbstständiger Tätigkeit über 2.647,75 Euro (bzw. 2.336,25 bei anderen Einkommensarten) monatlich liegt Von dem auf ein volles Kalenderjahr bezogene übersteigende Einkommen sind 2 % (abgerundet auf volle 10 €) als monatlicher Beitrag zu zahlen. theoretisches Beispiel: Rente von € 2.000,00 mtl. = monatlicher Beitrag von € 30,00

Einkommen und Vermögen (SGB IX) Beitragsfreiheit: existenzsichernde Leistungen SGB II, SGB XII, BVG bestimmte Eingliederungshilfeleistungen, z.B. Besuch der Werkstatt Partnereinkommen wird nicht herangezogen Vermögensfreibetrag ab 2020 = ca. € 57.000,00 ACHTUNG: Für Personen, die Leistungen zum Lebensunterhalt gem. SGB XII beziehen, bleibt der Freibetrag bei einer Vermögensgrenze von 5.000 Euro. Hier ändert sich nichts.

Lebenslagenmodell Lebenslagenmodell nach §103 Absatz 2 SGB IX für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf – außerhalb von besonderen Wohnformen Erhalt von Leistungen der Eingliederungshilfe vor Erreichen der Regelaltersgrenze Hilfe zur Pflege = Eingliederungshilfeleistung Der Träger der Eingliederungshilfe gewährt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX auch die Leistungen der häuslichen Pflege nach SGB XII Für Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege gelten die Einkommens- und Vermögensgrenzen nach SGB IX