Sozialversicherungsrecht

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 Präsentation transkript:

Sozialversicherungsrecht Rechtsanwältin Bettina Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Sozialrecht 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Rechtsanwältin Bettina Schmidt Meldepflichten des AG geregelt in § 28a SGB IV AG hat eigenständig zu prüfen, in welcher Höhe Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind Gesamtsozialversicherungsbeitrag Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Arbeitsentgelt und Beiträge § 14 SGB IV – bestimmt, was als Entgelt der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird Beiträge - § 22 Abs. 1 SGB IV  Entstehungsprinzip, nicht Zuflussprinzip Fälligkeit - § 23 SGB IV Verjährung - § 25 Abs. 1 SGB IV 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Geringfügige Beschäftigung § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV – entgeltgeringfügige Beschäftigung  Arbeitsentgelt </= 450 € monatlich § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV – zeitgeringfügige Beschäftigung  Arbeitszeit befristet auf < 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Jahres + Arbeitsentgelt > 450 € 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Unterscheidung zwischen § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB IV AG hat keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu tragen (§ 249 b SGB V) Keine Zusammenrechnung mit einer nicht geringfügigen Beschäftigung 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV-Entgeltgeringfügigkeit 450 Euro-Grenze  ist zu prognostizieren Auch im Bereich der geringfügigen Beschäftigung gilt für die Feststellung der Versicherungspflicht und der Beitragshöhe das Entstehungsprinzip ! Einmalzahlungen Rückwirkende Lohnerhöhungen 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV-Entgeltgeringfügigkeit AG hat Pauschalbeitrag in Höhe von 30 % an die Minijobzentrale (Knappschaft) zu zahlen: 13 % Krankenversicherung 15 % Rentenversicherung 2 % pauschale Lohnsteuer Rentenversicherungspflicht ab 2013  AN zahlt dann zusätzlichen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von derzeit 3,6 % Befreiung auf Antrag 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV-Zeitgeringfügigkeit Zeitliche Beschränkung der Beschäftigung ihrer Eigenart nach, z.B. bei Befristung (immer schriftlich ! - § 14 Abs. 4 TzBfG) Berufsmäßigkeit schließt Geringfügigkeit aus: „wenn die Beschäftigung für den AN nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist“. 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Geringfügige Beschäftigung Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit - § 5 Abs. 2 S. 2 SGB VI L – beschäftigt seit 01.07.2012 geringfügig Kein schriftlicher Arbeitsvertrag 19.06.2018 – Schlaganfall  Arbeitsunfähigkeit + voll erwerbsgemindert 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Zusammenrechnung geringfügiger Beschäftigungen mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen mehrere kurzfristige Beschäftigungen geringfügig entlohnte neben nicht geringfügig entlohnter Beschäftigung Konsequenzen für den Arbeitgeber 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Rechtsanwältin Bettina Schmidt Versicherungs- und Beitragspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH Kapitalanteil >/= 50 % des Stammkapitals der GmbH  selbständig Kapitalanteil < 50 % des Stammkapitals der GmbH  kommt es darauf an, ob der GmbH-Geschäftsführer mit seinem Anteil alle ihm nicht genehmen Entscheidungen verhindern kann 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Neue Rechtsprechung des BSG BSG vom 29.07.2015 – B 12 KR 23/13: Aufgabe der „Kopf-und-Seele-Rechtsprechung BSG vom 11.11.2015 „ Drei St. Martin-Entscheidungen“ zuletzt BSG vom 14.03.2018 – B 12 KR 13/17: Zusammenfassung der Rechtsprechung 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Rechtsanwältin Bettina Schmidt Vertrauensschutz Umstritten ist, ob sich bei Familiengesellschaften zumindest bis zur ausdrücklichen Aufgabe der „Kopf-und-Seele-Rechtsprechung Vertrauensschutz ergeben kann: Bejahend – Legde, ASR 2017, 90 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Rechtsanwältin Bettina Schmidt Vertrauensschutz In der Rechtsprechung verneinend: LSG NRW vom 22.06.2016 – L 8 R 529/15 LSG Baden-Württemberg vom 22.12.2017 – L 10 R 1637/17 LSG NRW vom 27.06.2018 – L 8 R 884/17 – zwar verneinend, aber Revision zugelassen  bei BSG anhängig B 12 R 25/18 R 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Absicherungsmöglichkeiten für die GmbH Statusfeststellungsverfahren nach § 7 a SGB IV Beanstandung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Rentenversicherungsbeiträge (§ 202 SGB VI) Leistungserbringung durch Bundesagentur für Arbeit  § 336 SGB III 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Freie Mitarbeit – abhängige Beschäftigung Stichwort: „Scheinselbständigkeit“ § 7 Abs. 1 SGB IV = Definition der abhängigen Beschäftigung für das gesamte Sozialversicherungsrecht Rechtsfolge einer Fehleinschätzung durch den AG  § 28 g SGB IV Absicherung über Clearingverfahren nach § 7 a SGB IV 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Gesetzliche Krankenversicherung Kreis der Versicherungspflichtigen - § 5 SGB V Versicherungsfreiheit - § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V Befreiung von der Versicherungspflicht – § 8 Abs. 1 SGB V 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Gesetzliche Krankenversicherung Beginn der Versicherungspflicht  mit dem Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis (§ 186 Abs. 2 SGB V) Sonderfall: Eintritt von Versicherungspflicht nach Vollendung des 55. Lebensjahres Achtung: keine Möglichkeit mehr über Bezug von Alg II Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Vollendung des 55. Lebensjahres zu begründen 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Gesetzliche Krankenversicherung Freiwillige Versicherung abschließende Regelung der Beitrittsberechtigung in § 9 SGB V Beitrittsfristen nach § 9 Abs. 2 SGB V beachten ! § 188 Abs. 4 SGB V – Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld Berechtigter Personenkreis Arbeitsunfähigkeit Überprüfung durch den MdK - § 275 SGB V 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld Beginn und Dauer des Krankengeldanspruchs Höhe des Anspruchs auf Krankengeld – 70 % vom beitragspflichtigen Bruttoentgelt, begrenzt auf 90 % vom Nettoentgelt 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Arbeitslosmeldung und Krankheit 1.Variante: AN wird noch während des Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig er erhält auch während der Arbeitslosigkeit Krankengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit höchstens für 78 Wochen Arbeitslosengeldanspruch schließt sich an 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Arbeitslosmeldung und Krankheit Vorteile Krankengeld ist höher als Alg-Anspruch Bezug von Krankengeld kürzt nicht die Anspruchsdauer des Alg Krankengeldbezug ist versicherungspflichtig, so dass neue Anwartschaft entsteht bzw. sich Bezugsdauer von Alg verlängert u.U. neue Altersstufe beim Alg möglich 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Arbeitslosmeldung und Krankheit 2. Variante: AN wird arbeitsunfähig vor Arbeitslosmeldung, aber nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Krankengeld höchstens für einen Monat nur bei Dauererkrankung (§ 145 SGB III) Arbeitslosengeldbezug möglich Arbeitsloser muss sich ggf. selbst gesetzlich freiwillig gegen Krankheit versichern, falls keine Familienversicherung besteht 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Arbeitslosmeldung und Krankheit 3. Variante: AN wird arbeitsunfähig nach Arbeitslosmeldung Krankenarbeitslosengeld für die Dauer von 6 Wochen anschließend Krankengeld für weitere 72 Wochen, aber nur in Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldanspruchs 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt

Sozialversicherungsrecht Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gerne dürfen Sie noch ergänzende Fragen stellen.... Rechtsanwältin Bettina Schmidt, Bonn www.Kanzlei-Bettina-Schmidt.de 19.08.2019 Rechtsanwältin Bettina Schmidt