Neues Lohnreglement Informationsveranstaltung für Mitarbeitende der Kreiskirchgemeinde Aarau 20. Juni 2018
Programm Begrüssung und Einführung 10’ Rita Walker, Präsidentin Kreiskirchenpflege Beatrice Ruflin, Personalverantwortliche Informationen zum neuen Lohnreglement: 30’ 2.1 Allgemeine Informationen 2.2 Zielsetzungen 2.3 Wichtige Inhalte und Neuerungen 2.4 Löhne im Quervergleich 2.5 Umsetzung 2.6 Auswirkungen für die Mitarbeitenden Hans-Ulrich Zürcher, Res Publica Consulting AG Beantwortung von Fragen / Diskussion 20-30’ Zusammenfassung/Abschluss der Veranstaltung 10’ Rita Walker Anschliessend Apéro Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20
1. Begrüssung und Einführung Rita Walker, Präsidentin Kreiskirchenpflege Beatrice Ruflin, Personalverantwortliche Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20
2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.1 Allgemeine Informationen Der «Ausführungserlass zur Lohneinreihung (Lohnreglement) vom 16. November 2016» (im Folgenden kurz: Lohnreglement) ist der letzte Ausführungserlass zum Personalreglement der Landes- kirche vom 1. Januar 2015 (seit diesem Datum auch gültig für KKG Aarau). Lohnreglement basiert auf Art. 25 Abs. 1 Personalreglement und ist unerlässlich, weil Anstellungen öffentlich-rechtlicher Art sind Personalreglement und Lohnreglement sowie die weiteren Aus- führungserlasse «Spesenreglement», «Arbeitszeitreglement», «Fortbildung, Supervision und Coaching» und «Mitarbeitendenge- spräch (MAG)» im Internet verfügbar unter: www.kathaargau.ch / Beratung & Grundlagen / Dokumentensammlung Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20
2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.1 Allgemeine Informationen Lohnreglement ist Ergebnis aufwändiger Vorarbeiten und basiert auf neuem Lohnsystem. Grundlage: umfassende Analyse der Anforderungen und Belastungen von rund 50 Funktionen, erarbeitet ab Herbst 2015 mit externer Unterstützung und unter Einbezug von Kirchgemeinden. Ergebnisse der Analyse waren Basis für Zuweisung der einzelnen Funktionen zu bestimmtem Lohnband (abgebildet in Anhang 2 zum Lohnreglement). In 2016 wurde auch Lohnvergleich erstellt (dazu unter 2.4) Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20
2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.2 Zielsetzungen Konkurrenzfähigkeit der Landeskirche (und auch der Kirch- gemeinden) auf dem Arbeitsmarkt stärken und erhalten. Das bestehende Lohnkonzept erneuern und die interne Lohn- gerechtigkeit sicherstellen. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Lohneinstufung und -entwicklung gewährleisten und diese mit geeigneten Instrumenten unterstützen. Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20
2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.3 Wichtige Inhalte und Neuerungen Erhöhte lohnmässige Transparenz, indem Grundsätze der Lohn- festlegung und –entwicklung klar definiert und offen gelegt werden. Lohnreglement umfasst 15 Lohnbänder. Jede Funktion ist grund- sätzlich einem Lohnband zugewiesen. Für manche Funktionen sind mehrere Lohnbänder vorgesehen (Anhang 2 Lohnreglement), ermöglicht situationsbezogen sachgerechte Differenzierungen. Für Lohn/Einreihung entscheidend ist Aufgabe/Tätigkeit, nicht absolvierte Ausbildung (Beispiel: als Katechet tätiger Theologe Funktionslohn Katechese massgebend) Aufhebung automatischer Lohnanstieg und bisheriger Lohnskalen. Regelungen für Lohnfestlegung bei Stellenantritt (Einstufung nach Alter und bisheriger Erfahrung) und für spätere Lohnentwicklung. Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20
2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.3 Wichtige Inhalte und Neuerungen Lohnentwicklung erfolgt individuell und unter Berücksichtigung von erbrachter Leistung und Verhalten (= Gesamtqualifikation). Definierter Rahmen von 135% (= Differenz zwischen Minimal- und Maximallohn des Lohnbands; siehe Anhang 3 Lohnreglement). Je nach Beurteilung erfolgt Lohnanstieg auf Entwicklungskurve 110% (= konstant genügende Gesamtqualifikation; braune Linie) 120% (= konstant gute Gesamtqualifikation; blaue Linie) 135% (= konstant sehr gute Gesamtqualifikation; grüne Linie) Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20
2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.3 Wichtige Inhalte und Neuerungen Lohnbandspektrum Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20
2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.3 Wichtige Inhalte und Neuerungen Individuelle Lohnentwicklung inskünftig vermehrt von Gesamtbe- urteilung von Leistung und Verhalten abhängig (erfolgt gemäss “Ausführungserlass zum Mitarbeitendengespräch”, 2017). Lohnreglement ist für Landeskirche verbindlich und für ihre Mit- arbeitenden bereits seit 2017 in Kraft. Gilt grundsätzlich für alle Mitarbeitenden (inkl. Angestellte im Stundenlohn). Hinweise zu Funktion Organist/in: wird neu auch auf Basis Lohnreglement pro Einsatz entlöhnt (Anstellungsempfehlungen zur Zeit in Zusammenarbeit mit AKMV in Überarbeitung) Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20
2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.4 Löhne im Quervergleich In Lohnvergleich 2016 untersuchte Funktionen: Leiter/-in Finanzen Kommunikationsbeauftragte/r Sozialarbeiter/-in Reinigungspersonal Pfarrer Gemeindeleiter/-in Katechet/-in RPI 8 Benchmarkpartner: röm.-kath. Kirchen BL, SO, LU, TG, ZH; ev.-ref. Landeskirche AG; Kanton AG; Caritas AG Berücksichtigt wurden tatsächliche Löhne, aufgeteilt in 4 Alterskategorien Sehr guter Rücklauf von Lohndaten Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20
2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.4 Löhne im Quervergleich Ergebnis: Löhne röm.-kath. Kirche AG überwiegend im Bereich der übrigen Arbeitgeber Einzig Löhne Katechet/in lagen unter Vergleichswerten. Ergebnis der Analyse und anschliessende Zuordnung dieser Funktion zu Lohnband 7 hat diesen Rückstand nun korrigiert. Fazit: röm.-kath. Kirche AG war und ist lohnmässig konkurrenz- fähig mit vergleichbaren Arbeitgebern Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20
2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.5 Umsetzung Lohnreglement Kirchgemeinden/Kirchgemeindeverbände sind grundsätzlich frei, Löhne ihrer eigenen Mitarbeitenden zu bestimmen. Seit Inkrafttre- ten Personalreglement 2015 ist rechtliche Grundlage für Lohnfest- setzung erforderlich. Falls KG bis Ende 2018 keine eigene Lohnregelung (Lohnregle- ment mit eigenem Lohnsystem) beschliessen, gilt auch für sie ab 1.1.2019 Lohnreglement der Landeskirche ( gleicher Um- setzungsmechanismus wie bereits früher bei übrigen vier Ausfüh- rungserlassen zum Personalreglement 2015). KKG Aarau hat Übernahme Lohnreglement beschlossen. Umset- zung: per 1.1.2019 (Ausnahme: Lohn Katechese und bei Neuan- stellungen bereits ab 1.8.2018 nach neuem Lohnreglement). Anlässlich Umsetzung: Überprüfung, ob bisherige Löhne der Mit- arbeitenden sich im Lohnrahmen ihrer Funktion nach neuem Lohn- reglement bewegen. Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20
2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.5 Umsetzung Lohnreglement Ablauf Überprüfung: Zuordnung bestehender Stellen zu einer definierten Funktion gemäss Anhang 2 zum Lohnreglement Lohnberechnung gemäss Vorgaben für zutreffende Funktion: Faustregel: bisherige Löhne, die innerhalb des zutreffenden Lohn- bandes liegen, bleiben unverändert. Lohnreglement (§10) verlangt Anpassung bisheriger Löhne ausser- halb des zutreffenden Lohnbandes: Bei Reduktion: zwei Jahre Besitzstandsgarantie, danach in drei Jahres-Schritten auf Maximum des zutreffenden Lohnbandes Bei Erhöhung: in zwei Jahres-Schritten auf das Minimum des zutreffenden Lohnbandes Lohnentwicklung in Folgejahren erfolgt gemäss MAG-Reglement bzw. jährlichen Beurteilungen Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20
2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.6 Auswirkungen auf die Mitarbeitenden Ergebnis der Lohnüberprüfung wird schriftlich mitgeteilt Berechnungen haben für KKG Aarau gezeigt, dass Löhne der Mitarbeitenden innerhalb des Lohnbands der zutref- fenden Funktion liegen wo dies nicht der Fall ist: keine Lohnreduktion erforderlich, weil Betroffene pensioniert werden, bevor zweijährige Besitzstandsfrist abgelaufen ist und Anpassungsschritte zur Anwendung kommen. Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20
3. Beantwortung von Fragen / Diskussion Bitte nur Verständnisfragen bzw. Fragen von allgemeinem Interesse Bitte keine Fragen zur persönlichen Situation Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20
4. Zusammenfassung / Abschluss Rita Walker Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20