Neues Lohnreglement Informationsveranstaltung für

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Jugendarbeit im Kontext des PH
Advertisements

Funktion der Arbeitspapiere
Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stand: September 2015 Der Lehrplan 21 für den Kanton Zürich Kurzinformation für Eltern.
Informationen zur externen Evaluation im Schuljahr 2015/2016
1 Organisation und Führung im Einsatz. Grundlagen der Führung im Einsatz 2  Führung ist ein kontinuierlicher Prozess.
Krankenstand – aber richtig! Arbeitsrechtliche Fragen Ass.-Prof. Dr. Andreas Mair.
EIGENBETRIEB ABWASSERANLAGEN DER STADT GREVENBROICH Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Sitzung des Betriebsausschusses am 27. April 2016.
Prof. Dr. iur. Johannes Münder em. Universitätsprofessor TU Berlin Lehrstuhl für Sozialrecht und Zivilrecht Subsidiarität – Relikt aus der Vergangenheit.
Umfrage zur Kirchengemeinderatsarbeit Amtsperiode Diakon Hans-Martin Härter Grüninger Straße 25 / Stuttgart Telefon
Univ.-Prof. Dr.-Ing. H. Nacken Vorlesung Wasserwirtschaft & Hydrologie II Themen: Vorlesung 1-4 Ergebnisse der Bestandsaufnahme in NRW Infoportale rund.
Jugendarbeit-freistellungsgesetz
Dr. Anton Lauber, 6. Januar 2017 Versicherungstechnische Anpassungen der BLPK: Auswirkungen auf den Kanton Basel-Landschaft.
Info für den Q1-Jahrgang der Profiloberstufe
Grundsätze der Leistungsbeurteilung
betriebliche Interessenvertretungen
Gewässerraum in der Ortsplanung
Stärkung der Interkommunalen Zusammenarbeit im Bundesland Vorarlberg
Informationen zum Quereinstieg in Schule
Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf die Jugendhilfe
J+S-News 2017.
Anweisungen zum Ausfüllen der Online-Formulare der Gemeinde Leifers
Wissensproduktion und Interessenvertretung Best Practice Beispiel
Herzlich Willkommen! 23. November
Der Elternrat Halden Eine Erfolgsgeschichte ...
aktueller energiepoltischer überblick
Herzlich willkommen zum Elterninfoabend der Klassenstufe 6
Hinweise zur Ausweisung von erheblich veränderten Gewässern (HMWB) in Niedersachsen und Bremen Stand:
Anzahl Prüfungen pro Fach/Semester
Vorlesung Wasserwirtschaft & Hydrologie II
Vorlesung Wasserwirtschaft & Hydrologie II
Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT)
Fachtagung KOFI, 21. September 2017
Dienstbesprechung für die Berufsbereiche Ernährung und Hauswirtschaft
Willkommen zum Stammtisch #4 Zukunftsraum Aarau
Religionspädagogisches Gesamtkonzept rpg
[Dieser Foliensatz kann als Grundlage zur Einführung in die Gruppenbewertung dienen. Es empfiehlt sich, ihn dem zu bewertenden Vorhaben anzupassen. Für.
Gliederung der Oberstufe
Ostschweizer Zahnärzteforum
Schulische Förderung behinderter Kinder
JUHR ARCHITEKTURBÜRO FÜR INDUSTRIEBAU- UND GESAMTPLANUNG WUPPERTAL
Praxisforum im Rahmen der Tagung «Ihre Zielgruppe: KMU» Weiterbildungsberatung: Der erste Schritt zu einer vertieften Weiterbildungskooperation 26. November.
Gliederung der Oberstufe
Prüfungen an der Realschule
Stellen- und Tätigkeitsbeschreibung für das Betriebspersonal
DWA Abteilung Bildung und Internationale Zusammenarbeit
Impulsveranstaltung «Gemeindeentwicklung» 9. März 2019
Inhouseschulung 2009 – Sicherheitsbeauftragte naturwissenschaftl
Die Vorbereitungs- klasse Das 9+2-Modell
“Prozessverbesserung”
Betriebspraktikum 9 Montag, bis Freitag,
Entwicklung der Sozialhilfe im Oberwallis Dieter Müller, Bereichsleiter Sozialmedizinisches Zentrum Oberwallis Donnerstag,
DIN 276-1, Ausgabe 2006 Udo Blecken
Pastorale Rahmenkonzeption Kindergarten - Gemeinde erLeben
Organisation des Unterrichts am Beruflichen Gymnasium
Aktuelles Zusammenlegung Sozialministerium/Gesundheitsministerium
Inhalt Grundlagen Die wichtigsten Neuerungen Stufenanstieg
Differenzierung an der Aurelia-Wald-Gesamtschule
LZ / Gehaltssystem kennen
Die neuen gesetzlichen grundlagen in der nms
Beitragsentwicklung der GKV im Vergleich zur SIKV
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 2 Prävention
Projektpräsentation 2018/19
Herzlich willkommen zum Tag der Schulen 13. Dezember 2018 in Bern
Beratung zur GOSTV vom , zuletzt geändert am
Aktueller Entwicklungsstand
Zwei Jahre Ausbildungsverpflichtung – Einblicke und Eindrücke
Neue Kirchenverfassung der röm.-kath. Landeskirche
Portal öffentliche Kontrolle in Österreich
LZ / Gehaltssystem kennen
Jugendarbeit-freistellungsgesetz
 Präsentation transkript:

Neues Lohnreglement Informationsveranstaltung für Mitarbeitende der Kreiskirchgemeinde Aarau 20. Juni 2018

Programm Begrüssung und Einführung 10’ Rita Walker, Präsidentin Kreiskirchenpflege Beatrice Ruflin, Personalverantwortliche Informationen zum neuen Lohnreglement: 30’ 2.1 Allgemeine Informationen 2.2 Zielsetzungen 2.3 Wichtige Inhalte und Neuerungen 2.4 Löhne im Quervergleich 2.5 Umsetzung 2.6 Auswirkungen für die Mitarbeitenden Hans-Ulrich Zürcher, Res Publica Consulting AG Beantwortung von Fragen / Diskussion 20-30’ Zusammenfassung/Abschluss der Veranstaltung 10’ Rita Walker Anschliessend Apéro Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20

1. Begrüssung und Einführung Rita Walker, Präsidentin Kreiskirchenpflege Beatrice Ruflin, Personalverantwortliche Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20

2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.1 Allgemeine Informationen Der «Ausführungserlass zur Lohneinreihung (Lohnreglement) vom 16. November 2016» (im Folgenden kurz: Lohnreglement) ist der letzte Ausführungserlass zum Personalreglement der Landes- kirche vom 1. Januar 2015 (seit diesem Datum auch gültig für KKG Aarau). Lohnreglement basiert auf Art. 25 Abs. 1 Personalreglement und ist unerlässlich, weil Anstellungen öffentlich-rechtlicher Art sind Personalreglement und Lohnreglement sowie die weiteren Aus- führungserlasse «Spesenreglement», «Arbeitszeitreglement», «Fortbildung, Supervision und Coaching» und «Mitarbeitendenge- spräch (MAG)» im Internet verfügbar unter: www.kathaargau.ch / Beratung & Grundlagen / Dokumentensammlung Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20

2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.1 Allgemeine Informationen Lohnreglement ist Ergebnis aufwändiger Vorarbeiten und basiert auf neuem Lohnsystem. Grundlage: umfassende Analyse der Anforderungen und Belastungen von rund 50 Funktionen, erarbeitet ab Herbst 2015 mit externer Unterstützung und unter Einbezug von Kirchgemeinden. Ergebnisse der Analyse waren Basis für Zuweisung der einzelnen Funktionen zu bestimmtem Lohnband (abgebildet in Anhang 2 zum Lohnreglement). In 2016 wurde auch Lohnvergleich erstellt (dazu unter 2.4) Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20

2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.2 Zielsetzungen Konkurrenzfähigkeit der Landeskirche (und auch der Kirch- gemeinden) auf dem Arbeitsmarkt stärken und erhalten. Das bestehende Lohnkonzept erneuern und die interne Lohn- gerechtigkeit sicherstellen. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Lohneinstufung und -entwicklung gewährleisten und diese mit geeigneten Instrumenten unterstützen. Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20

2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.3 Wichtige Inhalte und Neuerungen Erhöhte lohnmässige Transparenz, indem Grundsätze der Lohn- festlegung und –entwicklung klar definiert und offen gelegt werden. Lohnreglement umfasst 15 Lohnbänder. Jede Funktion ist grund- sätzlich einem Lohnband zugewiesen. Für manche Funktionen sind mehrere Lohnbänder vorgesehen (Anhang 2 Lohnreglement), ermöglicht situationsbezogen sachgerechte Differenzierungen. Für Lohn/Einreihung entscheidend ist Aufgabe/Tätigkeit, nicht absolvierte Ausbildung (Beispiel: als Katechet tätiger Theologe  Funktionslohn Katechese massgebend) Aufhebung automatischer Lohnanstieg und bisheriger Lohnskalen. Regelungen für Lohnfestlegung bei Stellenantritt (Einstufung nach Alter und bisheriger Erfahrung) und für spätere Lohnentwicklung. Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20

2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.3 Wichtige Inhalte und Neuerungen Lohnentwicklung erfolgt individuell und unter Berücksichtigung von erbrachter Leistung und Verhalten (= Gesamtqualifikation). Definierter Rahmen von 135% (= Differenz zwischen Minimal- und Maximallohn des Lohnbands; siehe Anhang 3 Lohnreglement). Je nach Beurteilung erfolgt Lohnanstieg auf Entwicklungskurve 110% (= konstant genügende Gesamtqualifikation; braune Linie) 120% (= konstant gute Gesamtqualifikation; blaue Linie) 135% (= konstant sehr gute Gesamtqualifikation; grüne Linie) Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20

2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.3 Wichtige Inhalte und Neuerungen Lohnbandspektrum Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20

2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.3 Wichtige Inhalte und Neuerungen Individuelle Lohnentwicklung inskünftig vermehrt von Gesamtbe- urteilung von Leistung und Verhalten abhängig (erfolgt gemäss “Ausführungserlass zum Mitarbeitendengespräch”, 2017). Lohnreglement ist für Landeskirche verbindlich und für ihre Mit- arbeitenden bereits seit 2017 in Kraft. Gilt grundsätzlich für alle Mitarbeitenden (inkl. Angestellte im Stundenlohn). Hinweise zu Funktion Organist/in: wird neu auch auf Basis Lohnreglement pro Einsatz entlöhnt (Anstellungsempfehlungen zur Zeit in Zusammenarbeit mit AKMV in Überarbeitung) Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20

2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.4 Löhne im Quervergleich In Lohnvergleich 2016 untersuchte Funktionen: Leiter/-in Finanzen Kommunikationsbeauftragte/r Sozialarbeiter/-in Reinigungspersonal Pfarrer Gemeindeleiter/-in Katechet/-in RPI 8 Benchmarkpartner: röm.-kath. Kirchen BL, SO, LU, TG, ZH; ev.-ref. Landeskirche AG; Kanton AG; Caritas AG Berücksichtigt wurden tatsächliche Löhne, aufgeteilt in 4 Alterskategorien Sehr guter Rücklauf von Lohndaten Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20

2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.4 Löhne im Quervergleich Ergebnis: Löhne röm.-kath. Kirche AG überwiegend im Bereich der übrigen Arbeitgeber Einzig Löhne Katechet/in lagen unter Vergleichswerten. Ergebnis der Analyse und anschliessende Zuordnung dieser Funktion zu Lohnband 7 hat diesen Rückstand nun korrigiert. Fazit: röm.-kath. Kirche AG war und ist lohnmässig konkurrenz- fähig mit vergleichbaren Arbeitgebern Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20

2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.5 Umsetzung Lohnreglement Kirchgemeinden/Kirchgemeindeverbände sind grundsätzlich frei, Löhne ihrer eigenen Mitarbeitenden zu bestimmen. Seit Inkrafttre- ten Personalreglement 2015 ist rechtliche Grundlage für Lohnfest- setzung erforderlich. Falls KG bis Ende 2018 keine eigene Lohnregelung (Lohnregle- ment mit eigenem Lohnsystem) beschliessen, gilt auch für sie ab 1.1.2019 Lohnreglement der Landeskirche ( gleicher Um- setzungsmechanismus wie bereits früher bei übrigen vier Ausfüh- rungserlassen zum Personalreglement 2015). KKG Aarau hat Übernahme Lohnreglement beschlossen. Umset- zung: per 1.1.2019 (Ausnahme: Lohn Katechese und bei Neuan- stellungen bereits ab 1.8.2018 nach neuem Lohnreglement). Anlässlich Umsetzung: Überprüfung, ob bisherige Löhne der Mit- arbeitenden sich im Lohnrahmen ihrer Funktion nach neuem Lohn- reglement bewegen. Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20

2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.5 Umsetzung Lohnreglement Ablauf Überprüfung: Zuordnung bestehender Stellen zu einer definierten Funktion gemäss Anhang 2 zum Lohnreglement Lohnberechnung gemäss Vorgaben für zutreffende Funktion: Faustregel: bisherige Löhne, die innerhalb des zutreffenden Lohn- bandes liegen, bleiben unverändert. Lohnreglement (§10) verlangt Anpassung bisheriger Löhne ausser- halb des zutreffenden Lohnbandes: Bei Reduktion: zwei Jahre Besitzstandsgarantie, danach in drei Jahres-Schritten auf Maximum des zutreffenden Lohnbandes Bei Erhöhung: in zwei Jahres-Schritten auf das Minimum des zutreffenden Lohnbandes Lohnentwicklung in Folgejahren erfolgt gemäss MAG-Reglement bzw. jährlichen Beurteilungen Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20

2. Informationen zum neuen Lohnreglement 2.6 Auswirkungen auf die Mitarbeitenden Ergebnis der Lohnüberprüfung wird schriftlich mitgeteilt Berechnungen haben für KKG Aarau gezeigt, dass Löhne der Mitarbeitenden innerhalb des Lohnbands der zutref- fenden Funktion liegen wo dies nicht der Fall ist: keine Lohnreduktion erforderlich, weil Betroffene pensioniert werden, bevor zweijährige Besitzstandsfrist abgelaufen ist und Anpassungsschritte zur Anwendung kommen. Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20

3. Beantwortung von Fragen / Diskussion Bitte nur Verständnisfragen bzw. Fragen von allgemeinem Interesse Bitte keine Fragen zur persönlichen Situation Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20

4. Zusammenfassung / Abschluss Rita Walker Lohnreglement, Info MA KKG Aarau, 2018-06-20