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Neue Kirchenverfassung der röm.-kath. Landeskirche

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Präsentation zum Thema: "Neue Kirchenverfassung der röm.-kath. Landeskirche"—  Präsentation transkript:

1 Neue Kirchenverfassung der röm.-kath. Landeskirche
Volksabstimmung

2 Wichtige Neuerungen Terminologie
Neu wird die Synode als Landeskirchenparlament (kurz Parlament) und der Synodalrat als Landeskirchenrat (Rat) bezeichnet. Unvereinbarkeiten Angestellte der Landeskirche ab einem Beschäftigungsgrad von 20% dürfen nicht ins Parlament und in den Rat gewählt werden (mögliche Eigeninteressen). Das betrifft auch die Seelsorgenden mit missio canonica, die ab 2020 bei der Landeskirche angestellt sind. Die Pastoral hat im Rat durch eine Vertretung des Bistums (Bischofvikariat) Einsitz (ohne Stimmrecht).

3 Landeskirchenparlament Landeskirchenrat
Mitglieder: Wahl durch Kirchgemeinden, Sitzanspruch der KG wie bisher 1 Delegierte/r pro 3000 Mitglieder Mitglieder: Wahl durch Parlament auf Vorschlag der Regionalversammlungen, 7 Mitglieder Nicht in Parlament und Rat wählbar sind Angestellte der Landeskirche!

4 Landeskirchenparlament
Die vier grossen Sprachmissionen erhalten keine garantierten Sitze mehr. Stattdessen wird eine parlamentarische Kommission für Anderssprachige eingesetzt. Die Oberaufsicht wird von einer parlamentarischen Finanz-und Geschäftsprüfungskommission wahrgenommen. Neu stehen die parlamentarischen Instrumente Motion, Postulat und Interpellation zur Verfügung. Als Fraktionen gelten die vier Regionalversammlungen Region Bern, Bern Oberland, Bern Mittelland und Jura Bernois.

5 Landeskirchenrat Jedes Ratsmitglied übernimmt die Verantwortung für ein Ressort (Ressortprinzip). Bei der Wahl der Ratsmitglieder ist das Parlament gehalten auf eine ausgewogene Vertretung der Regionen zu achten. Die französischsprachigen Mitglieder der Landeskirche haben Anspruch auf einen Sitz im Rat.

6 Die Verwaltung Die Verwaltung umfasst alle Tätigkeitsbereiche der Landeskirche analog einer Gemeinde- oder Kantonsverwaltung und wird in drei Fachbereiche gegliedert. Sie erhält die Stellung eines Organs mit der Vollmacht, die Landeskirche sowohl gegenüber dem Kanton als auch gegenüber den Kirchgemeinden zu vertreten. Bischofsvikariat St. Verena Generalsekretär/in Fachbereich Pastoral FB Personal und Finanzen FB Dienste Spezialseelsorge Diakonie pastorale Projekte Missionen Jugend (aki/jubla) Religionspädagogik Finanzen Personal Dienste Kommunikation


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