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Informationen zur externen Evaluation im Schuljahr 2015/2016

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Präsentation zum Thema: "Informationen zur externen Evaluation im Schuljahr 2015/2016"—  Präsentation transkript:

1 Informationen zur externen Evaluation im Schuljahr 2015/2016
für die Gesamtkonferenz

2 Inhalte Grundlagen der externen Evaluation: Orientierungsrahmen Schulqualität (ORS) und Schulgesetz Perspektivenvielfalt Schriftliche Befragungen (online) Datenschutz Externe Evaluation - und dann?

3 Der ORS – Grundlage für die Arbeit der AQS
Rahmenbedingungen Schulische u. unterrichtliche Prozesse Ergebnisse und Wirkungen Bildungspolit. Vorgaben II. Standortfaktoren Personelle und sächliche Ressourcen, Unterstützungs-leistungen IV. Schülerschaft und Schulumfeld Schulleitung u Schulmanage-ment Professionalität des Personals Schulleben Ziele und Strategien der Qualitätsent-wicklung Unterrichts-qualität X. Kompetenzen, Abschlüsse, Bildungs- und Berufslaufbahnen Zufriedenheit der Beteiligten Tipp: ORS mitnehmen und evtl. zeigen Essentials: ORS ist ein verbindlicher Kriterienkatalog für gute Schule/ guten Unterricht. Qualität ist hierin definiert. Er ist verbindlich für alle, die mit Schule in RLP zu tun haben (also auch ADD, Serviceeinrichtungen, Studienseminare, Universitäten…). 11 Qualitätsbereiche, die sich auf 3 Entwicklungsfelder verteilen (3 Säulen). Bereiche sind konkretisiert anhand von Dimensionen. Hinweis darauf, dass alle Bundesländer einen Kriterienkatalog wie den ORS haben. Die Sichtweise von Unterricht und Schule ist länderübergreifend sehr ähnlich. D.h. in Bayern versteht man unter guter Schule/gutem Unterricht dasselbe wie in Hamburg und in RLP. Der ORS fußt auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die national bzw. international gültig bzw. anerkannt sind. Die hier genannten Kriterien sind auch in aktueller Literatur von Helmke, Schratz, Meyer u.a. zu finden. Der ORS ist unsere Schablone, unsere Grundlage, unser Bezugsrahmen aus der sich alle Instrumente ableiten.

4 Gesetzliche Grundlagen zur Evaluation
Die externe Evaluation ist ein wesentlicher Baustein der schulischen Qualitätsarbeit in Rheinland-Pfalz und im Schulgesetz verankert: Schulgesetz § 97a Abs. 3: „Schulen und Schulträger sind verpflichtet, an den Evaluationen der Agentur für Qualitätssicherung, Evaluation und Selbstständigkeit von Schulen teilzunehmen. Das gilt auch für Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrkräfte […]“

5 Perspektivenvielfalt
Einbeziehen der Sichtweisen aller beteiligten Personen der Schulgemeinschaft über die Online-Befragung: Schülerinnen und Schüler Eltern bzw. Sorgeberechtigte Lehrkräfte Schulleiterin bzw. Schulleiter

6 Schriftliche Befragungen (online)
Befragungszeitraum: xx.xx.xx – xx.xx.xx Befragt werden: Schulleiter/in Eltern und Sorgeberechtigte (zu Hause oder ggf. am Schul-PC) Schülerinnen und Schüler in der Schule Lehrer/innen und Funktionsstelleninhaber/innen Zielsetzung: Unterschiedliche Sichtweisen Breite Datenbasis

7 Ablauf der Online-Befragung
Zustellung der Logins zur Befragung per Post Umfang der Schülerbefragung  Info-Broschüre auf der Homepage Austeilen der Logins zur Online-Befragung (durch die Schulleitung) an Schüler/innen bzw. zur Weitergabe an deren Eltern bzw. Sorgeberechtigte Organisation und Durchführung der Schüler/innen-Befragung in der Schule  ggf. begrenzte PC-Kapazitäten der Schule berücksichtigen Eltern ggf. durch Bereitstellung von PCs (in der Schule) zur Teilnahme motivieren Datenschutz beachten!

8 Logins blau = Schüler/innen
grün = Lehrkräfte, päd. Fach- kräfte, Funktionsstellen- inhaber/innen gelb = Schulleiter/in weiß = Eltern

9 Datenschutz Fragebögen
Von Schule zu beachten: Eltern Elterninformationsschreiben nutzen (Vordruck auf AQS-Homepage) Schülerfragebogen zur Info im Sekretariat auslegen ( AQS-Homepage) Keine Kopien von Fragebögen in Umlauf bringen! Schülerinnen und Schüler Schülerinformationsschreiben nutzen ( AQS-Homepage) Selbstständiges und ungestörtes Ausfüllen der Fragebögen

10 Beispiel Elternbrief

11 Muster Schülerfragebogen - liegt im Sekretariat aus
Siehe auch unter

12 Datenschutz Das Verfahren ist mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt. Alle Mitarbeiter/innen der AQS sind zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Bis auf bestimmte Funktionen ist bei der Auswertung eine Rückbeziehbarkeit von Aussagen auf einzelne Personen ausgeschlossen. Die Zusammenfassung der Ergebnisse erfolgt auf Systemebene, nicht auf Einzelpersonenebene. Fragen zur familiären Situation sind aus den Fragebögen entfernt. Bitte keine Beschriftung von Login-Blättern und keine namentliche Rücklaufkontrolle von Fragebögen.

13 Informationspflicht der Schule
Die Schulleitung informiert Eltern / Sorgeberechtigte und Schüler/innen über Ziele und Verfahren der externen Evaluation und … … über die Ergebnisse der Schule (z. B. durch Auslage im Sekretariat etc.). Die Schule ist „Eignerin“ der erhobenen Daten. Die Ergebnisse können von Dritten angefordert werden. (Landesinformationsfreiheitsgesetz)

14 Externe Evaluation – und dann?
Anforderungen an die Schule: Rezeption, Reflexion in Bezug auf die Situation vor Ort Bei Bedarf Nachfrage von Unterstützungsleistungen bei den päd. Serviceeinrichtungen Umsetzung in Form von Zielvereinbarungen, interne Evaluation Anforderungen an die Schulaufsicht der ADD: Ggf. Prozessberatung nach der Zielvereinbarung Aufsicht über die interne Evaluation

15 Informationen auf der AQS-Homepage

16 Vielen Dank! Kontakt und Information: Agentur für Qualitätssicherung, Evaluation und Selbstständigkeit von Schulen Steinkaut 3 55543 Bad Kreuznach Tel.: Fax: Allgemeine -Adresse einfügen


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