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Ostschweizer Zahnärzteforum

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Präsentation zum Thema: "Ostschweizer Zahnärzteforum"—  Präsentation transkript:

1 Ostschweizer Zahnärzteforum
Formulierung von Arbeitszeugnissen – so wird’s gemacht! Herzlich Willkommen

2 Arbeitszeugnis (1) Zeugnisformen Vollzeugnis Arbeitsbestätigung
Art. 330a Abs. 1 OR: Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht Zwischenzeugnis und Abschlusszeugnis Arbeitsbestätigung Art. 330a Abs. 2 OR: Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken RA Claudia Eugster

3 Arbeitszeugnis (2) Grundsätze der Zeugnisausstellung (1) Wahrheit
Eine Zustellung des Zeugnisses innert 3 Wochen ist dem Arbeitgeber zuzumuten. Genauer Zeugniswortlaut ist im Ermessen des Arbeitgebers. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Formulierung. Grundsätze der Zeugnisausstellung (1) Wahrheit Objektive Richtigkeit Erheblicher Ermessensspielraum bei der Formulierung RA Claudia Eugster

4 Arbeitszeugnis (3) Grundsätze der Zeugnisausstellung (2)
Wohlwollende Formulierung Dem wirtschaftlichen Fortkommen des Arbeitnehmers dienlich Negative Aspekte dürfen (und müssen) enthalten sein, sofern sie für das Arbeitsverhältnis charakteristisch sind und es keine Einzelereignisse bzw. geringfügige Ver-fehlungen sind Grundsätze der Zeugnisausstellung (1) Vollständigkeit Angaben zur Person, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Funktion, Aufgaben, genügend präzise Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. «beredetes Schweigen» RA Claudia Eugster

5 Arbeitszeugnis (4) Grundsätze der Zeugnisausstellung (3) Klarheit
Frei von zweideutigen Formulierungen, keine Geheimcodes Charakteristisch / Individuell Persönliche berufliche Entwicklung; berufsspezifische und arbeitsplatzbedingte Besonderheiten Einheitlichkeit Kein Verweis auf frühere Zwischenzeugnisse (Ausnahme Lehrabschlusszeugnis) RA Claudia Eugster

6 Arbeitszeugnis (5) Aufbau / Inhalt des Arbeitszeugnisses
Einleitung: Personalien, Dauer, Teilzeit, Funktion Wesentliche Aufgaben Leistungsbeurteilung: Engagement, Qualität, Quantität und allesumfassende Formulierung, charakteristisch? Verhaltensbeurteilung: Vorgesetzte, Mitarbeiter, Kunden,... Schlussformulierung: AN hat Anspruch auf Beendigungs-grund und Motiv, AG nur wenn es unumgänglich für die Würdigung ist. Ort und Datum Unterschrift RA Claudia Eugster

7 Arbeitszeugnis (6) Besonderheiten Schadenersatzpflicht
Langandauernde bei Beendigung bestehende AUF Ausstellungsdatum Ungerechtfertigte fristlose Kündigung Phasenweise Beurteilung AZ in einer Fremdsprache? Berufssprache Schadenersatzpflicht Das Risiko ist klein, am ehesten bei Veruntreuung, Missbrauch Garantenstellung. Verjährung: 10 Jahre Beweislast: AG hat mind. Mitwirkungspflicht RA Claudia Eugster

8 Fragen RA Claudia Eugster

9 Ostschweizer Zahnärzteforum
Danke für Ihr Interesse! RA Claudia Eugster


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