Aktuelle rechtliche Regelungen Europarecht Bundesrecht Landesrecht Ref. 21 - Gernot Dreuth
Paket zur Kreislaufwirtschaft Vorschläge für Richtlinien des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge, Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle Ref. 21 - Gernot Dreuth
Bundesregelungen - Übersicht Aufhebung Heizwertklausel (2. ÄndG KrWG) Klärschlamm-Verordnung BioAbfV Ersatzbaustoff-Verordnung Verpackungsgesetz Gewerbeabfall-Verordnung POP-Abfall-Überwachungsverordnung Ref. 21 - Gernot Dreuth
Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz Landesrecht Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 23. November 2017 (GVBl. S. 246)
Fünfter Teil Zuständigkeiten § 14 Abfallbehörden § 15 Sachliche Zuständigkeit Landesverwaltungsamt § 16 Sachliche Zuständigkeit Landkreise u. kreisfreie Städte § 17 Sachliche Zuständigkeit Landesbergamts § 18 Sachliche Zuständigkeit Landwirtschaftsämter § 19 Sachliche Zuständigkeit Polizei § 20 Sachliche Zuständigkeit für die Marktüberwachung § 21 Zuständigkeit für Anordnungen im Einzelfall § 22 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten § 23 Technische Landesanstalten Ref. 21 - Gernot Dreuth
Vorgesehene Änderungen bei den Zuständigkeiten Nicht mehr bei Landkreisen und kreisfreien Städten: abfallrechtlich geregelten Marktüberwachungsmaßnahmen der in EU-Vorschriften geregelte, produktbezogene Stoffbeschränkungen und -verbote sowie Kennzeichnungs- und Informationspflichten (Zusammenlegung der abfallrechtlich und energierechtlich geregelten Marktüberwachungszuständigkeiten) Lehrgänge Sammler und Beförderer sowie der Abfallbeauftragten zentral durch das Landesverwaltungsamt Ref. 21 - Gernot Dreuth
Vorgesehene Änderungen bei den Zuständigkeiten II Für die Landkreise und kreisfreien Städte kommt hinzu: Ausnahmen nach Nummer 5 des Anhangs der Altfahrzeug-Verordnung Überwachung der Altölverordnung Überwachung der Abfallverzeichnis-Verordnung Anzeige § 53, Erlaubnis § 54 KrWG für Händler und Makler Ref. 21 - Gernot Dreuth
Gestrichene Rechtsverordnungen Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten sowie zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich des Batteriegesetzes vom 24. Juni 2011 (GVBl. S. 191), geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 30. Juli 2014 (GVBl. S. 566) Thüringer Kleinmengen-Verordnung vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 706) Ref. 21 - Gernot Dreuth
„Fehlende“ Regelungen In verschiedenen Stellungnahmen wurden bislang gewohnte Regelungen vermisst, z.B. zur Anwendbarkeit ThürKGG § 1 Abs. 4 ThürKGG regelt Anwendbarkeit, soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen, daher keine positive Regelung erforderlich Ähnlich Ausschluss von Abfällen von Überlassungspflicht Entsprechungstabelle soll helfen, zu dem bisherigen ThürAbfG die thematisch passende Regelung im ThürAGKrWG, KrWG, DepV usw. zu finden. Bedeutet aber nicht, dass eine vollständige Identität der Regelungen besteht. Ref. 21 - Gernot Dreuth
Verwaltungsreform
Verwaltungsreform Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Errichtung eines Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beabsichtigt Soll sich zusammensetzen aus TLBA, TLUG, TLVwA Abt. 4 (Umwelt) Ref. 21 - Gernot Dreuth
Danke für die Aufmerksamkeit! Ref. 21 - Gernot Dreuth