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Gewässerschutzrecht Bodensee

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Präsentation zum Thema: "Gewässerschutzrecht Bodensee"—  Präsentation transkript:

1 Gewässerschutzrecht Bodensee

2 Gliederung: 1. Definition Gewässerschutzrecht
2. Der Bodensee, sein Gewässer-Fakten 3. IGKB 3.1Vorgehensweisen 3.2Erfolge 4. Gewässerbenutzung 4.1 WHG 4.2 Wasserrahmenrichtlinie 4.3 Bsp. § 23 ; 26 5. Quellen

3 Definition: Gewässer vor Beeinträchtigung schützen
Reinhaltung des Wassers Naturschutz, Umweltschutz Rechtliche Regelungen sollen Umwelt schützen Bodenrecht, Abfallrecht, WHG, Wasserrahmenrichtlinien, Grundwasserverordnung …

4 2.Fakten: Größte Breite 14km Rauminhalt 48km³ Insg. Uferlänge 273 km
3 Länder Größte Länge 63km

5 3. IGKB: Internationale Gewässerschutzkommission Bodensee
“Gemeinsam handeln für den Bodensee“ Gründung 1959 Anrainerstaaten Mitglieder Jährlich eine Tagung Ziel ganzheitlichen Gewässerschutz gewähren Arbeiten mit Verordnungen & Rechten die Gewässerschutz dienen

6 3.1Vorgehensweisen: Überwachung ( Messungen)
Feststellen von Belastungsursachen Schadensabwehr(zB.Ölleck) Diskussionen (Neunutzungen)

7 3.2 Erfolge: Bsp. Langenargen Promenade Renaturierung
Besserung für Tiere und Natur Selbstreinigung des Sees 2000 2001

8 4. Gewässerbenutzung: 1. WHG – Wasserhaushaltsgesetz
Gefahrguttransport auf dem See § 62 Landung von Wasserflugzeugen §23 ; 26 Wasserentnahme § 9 2. Wasserrahmenrichtlinie Regelt Wasserpolitik in EU Verstärkt nachhaltige Nutzung Kläranlagen müssen mit höchsten technischen Standards reinigen

9 4.3 Bsp. §23 ; 26 §23. Da mit den Starts und Landungen eines Wasserflugzeuges ein Eingriff in die Substanz des Gewässerbetts nicht verbunden ist, bestimmt sich die Zulassung ausschließlich nach den wasserrechtlichen Vorschriften und mithin losgelöst von der Sachherrschaft des Eigentümers. (Wasserrecht, 2. Aufl., RdNr. 65; BVerwG, Buchholz § 1 WHG Nr. 5; § 2 Anm. 6; BVerwGE)[…]8, § Nach § 25 Abs. 1 S. 1 LuftVG dürfen Luftfahrzeuge außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Die Erlaubnis nach S. 1 kann allgemein oder im Einzelfall erteilt, mit Auflagen verbunden und befristet werden (§ 25 Abs. 1 S. 3 LuftVG). […]

10 5. Quellen: Buch: Der Bodensee – igkb
Prospekt: IGKB- Gemeinsam für den Bodensee ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( )

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