Behindertenhilfe im Kanton Bern – Umsetzung des Behindertenkonzepts Informationsanlass BKSE, 21.11.2018 Astrid Wüthrich, Amtsvorsteherin.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
5. Heilbronner Bildungskongress Wertewandel in unserer Gesellschaft
Advertisements

Kanton Bern Claus Detreköy Abteilung Erwachsene Gesundheits-und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Rathausgasse 1 Telefon Telefax.
How do Caritas organisations adopt to these requirements ? Berlin, May 7, 2008 Dr. Christopher Bangert.
Département de la sécurité, des affaires sociales et de lintégration Service de laction sociale Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration.
Prämienverbilligungsgesetz Teilrevision 2013
D ACH V ERBAND S CHWEIZERISCHER P ATIENTENSTELLEN DVSP Warum braucht die Schweiz eine öffentliche Krankenkasse? Jean-François Steiert Ärztegesellschaft.
Weisse Woche 2011 Fachbereich Integration. Einleitung / Ausgangslage Definition Hauptstossrichtungen Organisation der Fachgruppe.
"Sozialhilfe - nein danke
Erteilung des Burgerrechts für lebendige Burgergemeinden Hans Georg Nussbaum Regionalkonferenzen 2013 Verband bernischer Burgergemeinden und burgerlicher.
Projekt TRAMPOLIN Einführung der 2-jährigen Grundbildung im Kanton ZH Tagung vom 4. Mai und 20. Juni 2011 Ursula Schwager, Projektleitung.
23. November 2015 „Uni der Generationen“
§ Grundgesetz § Artikel 1
Ist mir wichtig Beste Versorgung im Pflegefall Neues Urteil des Bundesgerichtshofs ! März
Förderlogik Sozialgesetzbücher 1-12 Teilhabeleistungen Vom Allgemeinen zum Besonderen.
Eine Initiative des Integrations-Landesrates Oberösterreichs Helfer/innen: Wer sie sind, was sie brauchen, was sie fordern...
ECOPLAN Familienergänzende Kinderbetreuung für den Vorschulbereich im Kanton Solothurn ‏ Michael Marti, Ecoplan Präsentation Medienkonferenz.
Basel | Zürich | Bern Was fehlt für die monistische Finanzierung? Dr. iur. Carlo Conti, Rechtsanwalt KVG-Tagung, Grand Casino Luzern 25. August 2016.
Mindestkenntnisse (MIKE)
Pro Infirmis Uri Schwyz Zug Profil Arbeit & Handicap Fachtagung Diözesane Diakoniekommission Bistum Basel Zug, 21. Juni 2017 Daniel Barmettler, Pro.
Die Grenze AlVG §8… Arbeitsfähig ist, wer nicht invalid und nicht berufsunfähig im Sinne des ASVG ist. Arbeitsfähig ist jedenfalls nicht, wer eine Leistung.
Das Bundesteilhabegesetz!
Pflege im Spannungsverhältnis zwischen Angehörigen und Beschäftigung
Vorsorge-Info Renzo Priore Generalagent Mark Keller Hauptagent.
Das Bundesteilhabegesetz!
Regionale Vereinigung Bern
Selbstbestimmung © ISL e.V.
Sachstand und Ausblick zur Maßnahmeplanung Inklusion im Rheinisch-Bergischen Kreis Bericht im Ausschuss für Soziales, Generationen, Inklusion und Kultur.
Die Organisation der Seniorengruppierungen auf schweizerischer Ebene
Sozialdienste Laufental
Stolper- und Sturzunfälle: die häufigste Unfallursache im Visier
Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
4. Der Versorgungsschaden
Die Entwicklung der Eingliederungshilfe in Hamburg
Miriam Schaub Treffen der Informations- und Koordinationsstellen für Altersfragen der Gemeinden Kanton BL Neues Alters- und Pflegegesetz (APG)
Wirtschaftliche Leistungskraft und Wohlfahrt von Volkswirtschaften
7. Tag der freien Berufsbetreuer
„Was trau ich meiner Klasse zu
Verkürzung der Portierungszeit (1day porting)
2. Öffentliche Sitzung der Wiener Monitoringstelle
Dienstbesprechung für die Berufsbereiche Ernährung und Hauswirtschaft
Modul 1: Netzwerkbildung
  Inhalt Redner/in Uhr Start der Veranstaltung 1
KBS-Austauschplattform 2017 Zusammenarbeit mit der Psychiatrie
Nachwuchsförderung 2018 Neuer Fördermechanismus.
Schulische Förderung behinderter Kinder
Persönliche Assistenz – der Schlüssel zu einem Selbstbestimmten Leben
Die rückgedeckte Unterstützungskasse
, Projektvorstellungen
Die rückgedeckte Unterstützungskasse
Inklusion als Chance für Alle
Die Versorgungs-ordnung
Die Hundert im Rücken, die Wahlen vor Augen
Bern, 21. November 2018 Jacqueline Sidler Stv. Amtsleiterin KJA
Aktuelles Zusammenlegung Sozialministerium/Gesundheitsministerium
Modelle zur Verminderung sozialer Ungleichheiten beim Übertritt ins Gymnasium Input im Rahmen des Workshops «Selektion» Zukunft Bildung Schweiz – Von.
Präsentation zur Bezirksvertretung
Bern, 21. November 2018 Jacqueline Sidler Stv. Amtsleiterin KJA
Für jetzt. für später. für mich. Lustvoll älter werden
Teilhabeberatung im Märkischen Kreis in Lüdenscheid und Iserlohn
Präsentation der Evangelischen Jugend Schwerin
Pflegestärkungsgesetz
Informationen – Flucht
Die betriebliche Direktversicherung
Was kann «Mein Private Banker»?
Die Versorgungs-ordnung
Beratungsstelle – Die Konsulenten
KABO Konferenz der Aargauischen Behindertenorganisationen.
17. Januar 2019 Gewerbliche Winterkonferenz 2019
Dr. Sophie Germont GKV-Spitzenverband, DVKA
Staufer-Schulzentrum Annweiler
 Präsentation transkript:

Behindertenhilfe im Kanton Bern – Umsetzung des Behindertenkonzepts Informationsanlass BKSE, 21.11.2018 Astrid Wüthrich, Amtsvorsteherin ALBA

Inhalt Hintergrund Vom «heute» ins neue System – Handlungsbedarf und Ziele Exkurs Subsidiarität - Leitfrage Pilot zur Umsetzung des Behindertenkonzepts («Berner Modell») Pilotprojekt – Beistandschaft: Regelungen und offene Fragen

Hintergrund 15.5.2014: Inkrafttretung der UNO Behindertenrechtskonvention BRK für die Schweiz (Ratifizierung) Einstellungs- und umweltbedingte Barrieren beseitigen und autonome Lebensführung von Menschen mit Behinderung fördern Nationaler Finanzausgleich 2008 Transfer der Zuständigkeit für Institutionen für Menschen mit Behinderung vom BSV zu den Kantonen Auftrag an den Kanton, ein Finanzierungssystem einzuführen, das optimale Versorgung ermöglicht (Kostenwahrheit) 2011: Verabschiedung des Bernischen Behindertenkonzepts (GR, BR) Erfüllung politischer Vorstösse (Motionen Ryser 2007; Bolli 2007) in Richtung bedarfsorientierter Subjektfinanzierung im Erwachsenenbereich 2016: Verabschiedung Bernischen Behindertenberichts 2016 : Start Pilot zur Umsetzung des Behindertenkonzepts («Berner Modell») Wir sprechen von der «Behindertenhilfe» als zentralem Bestandteil einer umfassenden Behindertenpolitik

Vom «heute» ins neue System – Handlungsbedarf und Ziele

Die Finanzierung heute Führt die Menschen ins Heim X

Finanzierung Heute – Handlungsbedarf Pauschalfinanzierung von Wohnheimen (mit und ohne Beschäftigung), Tagessstätten sowie Werkstattplätze orientiert sich am «Bedarf» der Institutionen Beträge sind historisch gewachsen und entsprechen oft nicht dem eigentlichen Bedarf der Menschen mit Behinderung (Überprüfbarkeit) Privat Wohnen ist für Menschen mit Behinderung mit grossen Abstrichen verbunden «Markt» (= Auswahl zwischen den Institutionen) funktioniert kaum, was die Wahlmöglichkeit der Menschen mit Behinderung einschränkt Angebote sind «Heim» (gemäss Vorstellungen der Heimleitenden) oder «daheim» (in der Regel ohne Möglichkeiten, den Bedarf an Betreuung zu finanzieren)

Was das Behindertenkonzept will Wir wollen den Menschen die Wahl ermöglichen

Zielsetzungen Selbstbestimmung und Wahlfreiheit der betroffenen Menschen sichern Dank individuell erhobenem Betreuungsbedarf wird ein kohärentes Finanzierungssystem eingeführt (Kostenwahrheit) Subsidiarität einfordern und Leistungen hinsichtlich Effizienz und Wirksamkeit optimieren Aufsicht gemäss Kernauftrag ALBA gewähren Die Neuausrichtung der Finanzierungsform in der Behindertenhilfe fördert und bedingt gleichzeitig die unternehmerische Freiheit der Institutionen. Die Neuausrichtung der Finanzierungsform soll Menschen mit Beeinträchtigung ermöglichen, entweder im Heim oder im privaten Setting Leistungen zu beziehen.

und Leistungsgutsprache Grundzüge des neuen Finanzierungsmodells Bedarfsklärung und Leistungsgutsprache Neuausrichtung der Behindertenhilfe

Exkurs: Subsidiarität – Leitfrage Fokus: Frage nach dem Verhältnis der kantonalen Behindertenhilfe zu verschiedenen sozialen Sicherungssystemen wie IV, EL, BVG und weiteren Versicherungen sowie eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen Die Sozialversicherungssysteme finanzieren Betreuung Lebenshaltung Weiteres (Hilfsmittel, Transportkosten) Welche Leistungen sollen gemäss Behindertenkonzept finanziert werden?

Subsidiarität - Finanzierungselemente Finanzierung der Lebenshaltungskosten (Erwerb oder entsprechender Ersatz) Eigenmittel/wirtsch. Verhältnisse der Person mit Beeinträchtigung (als Anteil Selbstzahler) UV, MV, Renten aus der 2. und 3. Säule IV-Rente (entspricht dem eigentlichen Erwerbsersatz) EL (ergänzend und nur dann, wenn die oberen Beträge nicht ausreichen) Finanzierung des Betreuungsbedarfs Hilflosenentschädigung – relativ restriktive Ausrichtung von Beiträgen durch die IV Assistenzbeitrag – Möglichkeit für Menschen mit HE, eine/n Assistent/in einzustellen EL KK/BK – Finanzierung von Leistungen, die andere Versicherungen nicht übernehmen (teilweise Sachleistungen, teilweise Personenunterstützung) Behindertenhilfe des Kantons: Subsidiäre Unterstützung Finanzierung weiterer Kostenfaktoren IV Hilfsmittel Transportkosten u.a.

Finanzierungssystem Im Heim Betreuung Lebensunterhalt Wirtschaftl. Verhältnisse? Wirtschaftl. Verhältnisse Weitere Versicherungen IV, UV, MV - EL, EL KK - AB - HE EL

Sozialversicherungssystem und ergänzende Unterstützungsmöglichkeiten Behin-derten-hilfe _Kanton (Behindertenhilfe) AB HE IV-Rente* _Invaliden-versicherung EL* EL KK _EL Kanton/Bund Priv. Vers.* Einkommen? Versicherungs-leistungen? Vermögen? _Vers. Person Einkommen, Vermögen, Versicherungen* Behinderungsbedingter Unterstützungsbedarf Lebenshaltungskosten (* Finanzierungs-elemente des Heimtarifs)

Pilot zur Umsetzung des Behindertenkonzepts («Berner Modell»)

Prozess von der Anmeldung bis zur Auszahlung Bedarfsabklärung Leistungsgutsprache Auswahl Leistungserbringer Abrechnung der erbrachten Leistungen Prüfung der Abrechnung und Auszahlung *Stefan C. ist 44 Jahre alt, wohnt in Biel und ist vom Hals abwärts gelähmt.

Pilotprojekt – Zweck und Erfahrungen Erkenntnisse und Daten zum neuen System sammeln und damit Anpassungen sowie Korrekturen vor der flächendeckenden Umsetzung ermöglichen Pilotprojekt läuft seit 2016 und umfasst aktuell rund 600 erwachsene Menschen mit einer Behinderung (in 19 Institutionen und 45 Privatwohnende). Pilotinstitutionen zeigen viel Engagement und nehmen zusätzlichen Aufwand an, um sich auf die flächendeckende Umsetzung der Neuausrichtung strategisch und strukturell vorzubereiten Von den Privatwohnenden und Angehörigen erfolgte bisher ein überwiegend positives Echo Institutionen, Sozialdienste und andere Behörden, Betroffene und auch Beratungsstellen melden z.T. hohe Zusatzaufwände

Pilotprojekt – Beistandschaft: Regelungen und offene Fragen Regelungen im Pilot (aktuelle Situation) Angehörige oder Assistenzpersonen (analog AB IV) können angestellt und durch Lohnzahlungen abgegolten werden. Im Falle einer Beistandschaft ist es möglich, dass die gesetzliche Vertretung im Namen der Person mit Behinderung die Anstellung vornimmt. Gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter können ihrerseits Assistenzleistungen im Bereich der Betreuungsleistung verrechnen. Ausgenommen ist die Verrechnung administrativer Aufwände (werden bereits im Rahmen der gesetzlichen Vertretung abgegolten). Anstellungsverträge zwischen gesetzlicher Vertretung und Person mit Behinderung sind von der zuständigen KESB genehmigen zu lassen. KESB unterzeichnet Arbeitsvertrag im Namen der Person mit Behinderung.

Pilotprojekt – Beistandschaft: Regelungen und offene Fragen zur Prüfung Offene Fragen zur Prüfung der aktuellen Situation Arbeitgeberschaft (gilt als allgemeine Frage auch ausserhalb einer Beistandschaft) Wie können Herausforderungen und Risiken für die betroffenen Personen (AHV- Pflicht, Versicherung etc.). abgeschwächt und wo möglich ganz beseitigt werden? Gibt es alternative Lösungsansätze wie bspw. eine zentrale Stelle, welche als Dienstleister auftritt und Personen vermittelt? Aufwände Wie sind die Zuständigkeiten von Sozialdiensten, KESB klar zu definieren? Wie hoch sind allfällige zusätzliche administrative Aufwände und wie können diese abgebaut werden? Wie können diese Aufwände entgolten werden? Wissen Welche Informationen/Wissen braucht es und wie kann es am effizientesten vermittelt werden?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit