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D ACH V ERBAND S CHWEIZERISCHER P ATIENTENSTELLEN DVSP Warum braucht die Schweiz eine öffentliche Krankenkasse? Jean-François Steiert Ärztegesellschaft.

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1 D ACH V ERBAND S CHWEIZERISCHER P ATIENTENSTELLEN DVSP Warum braucht die Schweiz eine öffentliche Krankenkasse? Jean-François Steiert Ärztegesellschaft des Kantons Bern – Luterbach, 15. August 2012

2 Mängel der heutigen Kassenlandschaft aus PatientInnensicht (I) Ungleichgewicht in den Steuerungsmechanismen des schweizerischen Gesundheitssystems Beginn einer faktischen, demokratisch nicht legitimierten Angebotssteuerung durch die grossen Versicherer Absurdes Kassenwechselsystem: Verwaltungskosten, Marketingkosten, Beratungskosten, Destabilisierung des Systems durch Prämienankündigungskommunikation 2

3 Mängel der heutigen Kassenlandschaft aus PatientInnensicht (II) Kostspielige Risikooptimierungsstrategien Mangelnde Transparenz Interessenkollisionen Einseitiger Druck auf Kosten, z.T. zulasten der Qualität sowie des Zugangs zur Behandlung 3

4 Mehr « Eigenverantwortung » (I) 4

5 Mehr Eigenverantwortung? (II) 5

6 Kassenlandschaft in Bewegung Beschleunigter natürlicher Konzentrationsprozess? Wer überlebt die rasche Entwicklung der Gesetzgebung – und das aus der normativen Kraft der Masse resultierende kreative Potential der grossen Versicherer mit dem entsprechenden systemischen Ressourcenaufwand? Welcher Spielraum zwischen Manfred Mansers Vision einer privaten Einheitskasse und einer helvetischen Sécu? 6

7 Effizientes Privatversicherungssystem? (I) 7

8 Effizientes Privatversicherungssystem? (II) 8

9 Welche Ziele für ein soziales Gesundheitssystem? Grundsatz: Für alle Patientinnen und Patienten unabhängig ihres sozialen Status und ihres Wohnortes Zugang zu den nach möglichst aktuellen Kenntnissen nutzenoptimierten medizinischen und pflegerischen Leistungen bei Minimierung der impliziten und Ablehnung der expliziten Rationierung 9

10 Welche Ziele für ein soziales Gesundheitssystem? (II) Aktuelle Stichworte: Schweizweit zugängliches, qualitativ hochwertiges Angebot Vernetzung der Angebote. Hauptziel: Qualität Optimale Nutzung der öffentlichen Ressourcen Demokratisch legitimierte Prozesse Kostenfrage enttabuisieren! 10

11 Elemente einer öffentlichen nationalen Krankenkasse Öffentlich-rechtliche nationale Einrichtung Demokratische Legitimierung (Über-)kantonale Agenturen mit Freiräumen Dynamik durch Benchmarks zwischen Agenturen Delegationsprinzip (z.B. an bisherige Einrichtungen) Kantonale Freiräume im Übergangsrecht 11

12 Ziele der Initiative für eine öffentliche Krankenkasse (I) Art. 117, Abs. 3 (neu) 3 Die soziale Krankenversicherung wird von einer einheitlichen nationalen öffentlich-rechtlichen Einrichtung durchgeführt. Deren Organe werden namentlich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone, der Versicherten und der Leistungserbringer gebildet. 12

13 Ziele der Initiative für eine öffentliche Krankenkasse (II) Art. 117, Abs. 4 (neu) 4 Die nationale Einrichtung verfügt über kantonale oder interkantonale Agenturen. Diese legen namentlich die Prämien fest, ziehen sie ein und vergüten die Leistungen. Für jeden Kanton wird eine einheitliche Prämie festgelegt; diese wird aufgrund der Kosten der sozialen Krankenversicherung berechnet. 13

14 Ziele der Initiative für eine öffentliche Krankenkasse (III) Übergangsbestimmungen: Art. 197, Zif. 8 1 Nach der Annahme von Art. 117 Abs. 3 und 4 durch Volk und Stände erlässt die Bundesversammlung die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen, damit die Reserven, die Rückstellungen und die Vermögen aus dem Bereich der sozialen Krankenversicherung auf die Einrichtung nach Art. 117 Abs. 3 und 4 übertragen werden. 14

15 Ziele der Initiative für eine öffentliche Krankenkasse (IV) Übergangsbestimmungen: Art. 197, Zif. 8 2 Erlässt die Bundesversammlung nicht innert drei Jahren nach Annahme von Art. 117 Abs. 3 und 4 ein entsprechendes Bundesgesetz, so können die Kantone auf ihrem Gebiet ein einheitliche öffentliche Einrichtung der sozialen Krankenversicherung schaffen. 15

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