Personalverrechnung
„Lohngerechtigkeit“ wer verdient wie viel? Ein Mindestlohn existiert in Ö nicht. Die Lohnuntergrenze liegt ca. bei € 1.500,-- brutto/Mo. Frauen verdienen ca. 15% weniger als Männer 1.551.000 Menschen in Österreich sind armutsgefährdet (18,3% der Bevölkerung) € 1.163,--/Mo netto 1-Personenhaushalt € 2.512,--/Mo netto 1 Erwachsener + 1 Kind € 2.093,--/Mo netto 2 Erwachsene + 1 Kind Mindestsicherung € 837,76/Monat Daten: Statistik Austria 2015 u. 2016
Abrechnungsschema Brutto: 1 700,00 € Sozialversicherung: 1 700,00 € Sozialversicherung: Brutto 1.700,--x 18,12% - 308,04 € Lohnsteuer: Brutto - Sozialversicherung - Freibetrag - € - Pendlerpauschale - Gewerkschaftsbeitrag LSt-Bemessungsgrundlage 1 391,96 € - 81,49 € Netto: 1 310,47 € - Akontozahlung - Betriebsratsumlage Auszahlung
Die Sozialversicherung 20 Sozialversicherungsträger (GKK, AUVA, PVA, SV der Bauern,…) Versicherte Risiken: Krankheit Unfall Arbeitslosigkeit Pension,…. Einzahlung durch Dienstnehmer (SV-DNA) und Dienstgeber (SV-DGA)
Die Sozialversicherung
Zusammenfassung Sozialversicherung Höchstbemessungs-grundlage laufendes Entgelt - monatlich € 5.130,00 laufendes Entgelt - täglich € 171,00 Sonderzahlungen € 10.260,00 Geringfügigkeitsgrenze € 438,05 pro Kalendermonat 1,3% + 1,53% Unfallvers. betr. Vor-sorge € 657,08 das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze Dienstgeberabgabe 16,4% + 1,53% Bv. € 61,83 freiwillige Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung (KEINE Arbeitslosenversicherung!!!) Service-Entgelt (E-Card-Gebühr) € 11,70 pro Kalenderjahr Auflösungsabgabe € 128,-- bei Beendigung eines DV das der Arbeitslosenversicherung unterliegt
Anmeldung zur SV Ab 1.1.08 muss Anmeldung bei GKK vor Dienstantritt erfolgen. Anmeldung elektronisch Mindestangaben vor Arbeitsbeginn (Aviso) Innerhalb von 7 Tagen Vollanmeldung Abmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Ausscheiden
Die Lohnsteuer = Erhebungsform der Einkommenssteuer für unselbständig Beschäftigte Tarif: Bis 11.000,--/Jahr keine ESt. Von 11.000,-- bis 18.000,-- 25% ESt. vom übersteigenden Betrag Von 18.000,-- bis 31.000,-- 35% ESt. vom übersteigenden Betrag Von 31.000,-- bis 60.000,-- 42% ESt. vom übersteigenden Betrag Von 60.000,-- bis 90.000,-- 48% ESt. vom übersteigenden Betrag Von 90.000,-- bis 1 Mio. 50% ESt. vom übersteigenden Betrag Über 1 Million 55% ESt. vom übersteigenden Betrag
Die Lohnsteuer Effektiv-Tarif-Tabelle
Die Lohnsteuer AVAB, AEAB Alleinverdiener-/Alleinerzieher-Absetzbetrag Voraussetzungen: Steuerpflichtiger lebt mehr als 6 Monate mit Partner zusammen Partner verdient nicht mehr als 10.000,-- /J. mind. 1 Kind für das mehr als 6 Monate in diesem Jahr Familienbeihilfe bezogen wurde
Die Lohnsteuer Pendlerpauschale Kleines Pendlerpauschale Arbeitsweg > 20 km, öffentliche Verkehrsmittel möglich Großes Pendlerpauschale kein öffentliches Verkehrsmittel möglich Pendlereuro zusätzlich zum PP als Steuerabsetzbetrag Fahrtstrecke x € 2,-- = Jahresbetrag/12 =Monatl. Steuerabsetzbetrag
Die Lohnsteuer Freibetrag Muss beim FA beantragt werden Für Sonderausgaben (Pensionsversicherung) Für Werbungskosten (Arbeitsmittel privat gekauft) Außergewöhnliche Belastungen (Behinderungen)
Sonderausgaben Topfsonderausgaben 25% (Einschleifregelung bis 2020; Start 1.1.2016) Wohnraumbeschaffung oder –sanierung Pensionsversicherungen, zusätzliche Kranken-, Unfallversicherung Junge Aktien Höchstbetrag 2.920,--/Jahr (mit AVAB 5.840,--) Kirchenbeitrag bis max. € 400,-- Steuerberatungskosten unbegrenzt
Werbungskosten Fortbildungskosten Computer (ND 3 Jahre, nur 60% - weil Privatnutzung) Fachbücher Internet Arbeitskleidung Studium zur berufl. Weiterbildung Höhe unbegrenzt; 132,--/Jahr als Pauschale automatisch berücksichtigt.
Außergewöhnliche Belastungen Pflegekosten Studium der Kinder Medikamente Zahnspangen Kindergarten Begräbniskosten Selbstbehalt: bis € 7.300,-- 6% bis € 14.600,-- 8% bis € 36.400,-- 10% über € 36.400,-- 12%
Übungen Name Normalbezug AVAB/AEAB FB PP P-Euro Gew.Beitr. Akonto Ü1 Name Normalbezug AVAB/AEAB FB PP P-Euro Gew.Beitr. Akonto Ü1 Bartl Rosa 2100 ohne 62,00 € 113,00 € 50 km/Strecke 1% Ü2 Grün Sven 4966 2 Kinder - 400,00 € Ü3 Heiler Otto 2600 123,00 € 30 km/Strecke Ü4 Lang Lore 1850 3 Kinder 150,00 €
Weitere Übungen
Noch was zum Üben Mag. Ilse Kogler, 29 Jahre, Absolventin FH Urstein, Brutto € 3.100,--, ledig, Freibetrag € 90,-- Dipl. Ing. Ulrich Krenn, 28 J., Marketing-Assistent, Brutto € 3.750,--, ledig, Freibetrag € 68,-- Ing. Karl Stern 45 J.; Bilanzbuchhalter Brutto € 3.200,--, 2 Kinder, Alleinverdiener, Pendlerpauschale € 58,--, Pendler-€ für 38 km.
Überstunden Wöchentliche Normalarbeitszeit = 40 Stunden Bei Überschreitung der NAZ fallen Überstunden an In Gastronomie/Hotellerie --> Durchrechnungszeitraum von 26 Wochen mögl. (erst danach fallen Überstunden an) Überstundenzuschlag -> 50% (außer Sonn-/Feiertage, Nachtarbeit = 100%)
Abrechnung von Überstunden Monatsbezug--> mit Überstundenteiler (z.B. 1/158, 1/143, 1/173) wird Grundstundensatz ermittelt Bruttogehalt 2.400,--, Überstundenteiler 1/158, Überstundengrundlohn 2.400,--/158 = 15,19/Std.
Überstundenpauschale Überstunden werden mit einem bestimmten Betrag abgegolten, ohne die Stunden einzeln zu erfassen Tatsächliche Überstunden sind in gewissen zeitl. Abständen zu erfassen (= Kontrolle) – lt. AK Ruf nach Flexibilisierung der Arbeitszeit! Jährlich 200.000.000 Üstd/Jahr? Überstundenpauschale häufig bei leitender Tätigkeit (All-in-Verträge)
Mehrarbeit Differenz zwischen kollektivvertragl. vereinbarter Arbeitszeit (Handel, RB, z. B. 38,5 Stunden) und Normalarbeitszeit lt. Arbeitszeitgesetz (40 Std.) Für diese Mehrarbeit gibt es keine Ü-Zuschläge. Seit 1.1.2008 steht Teilzeitbeschäftigten ein 25%-Zuschlag für Mehrarbeitsstunden zu.
Abrechnung von Überstunden sozialversicherungspflichtig bis zur Höchstbemesssungsgrundlage von 5.130,-- Lohnsteuer: Überstundengrundlohn = LSt-pflichtig Überstundenzuschlag 50% -> Zuschläge für die ersten 10 Überstunden sind bis zu einem Höchstbetrag (gesamt) von € 86,-- LSt-frei. Überstundenzuschlag 100% -> SFN-Zuschläge sind bis zu € 360,-- LSt-frei.
Überstundenabrechnung Beispiel
Sonderzahlungen 13./14. Bezug (Urlaubsgeld – Juni; Weihnachtsremuneration – November) Sozialversicherung: normale SV bis Höchstbemessungsgrundlage € 10.260,-- (2x5.130,--) Lohnsteuer: Freigrenze bis € 2.100,-- die ersten € 620,-- 0% die nächsten € 24.380,-- 6% die nächsten € 25.000,-- 27% die nächsten € 33.333,-- 35,75% mehr als das Jahressechstel oder € 83.333,-- (nach SV-Abzug) Besteuerung mit lfd. Bezug
Personalverbuchung Verbuchung der Abrechnung: (Ende d. Monats) 6000 Löhne an 3600 Verb. Krankenkasse an 3540 Verb. Finanzamt an 3850 Verb. Mitarbeiter Verbuchung der Auszahlung der Löhne: 3850 Verb. Mitarbeiter/2800 Bank
Personalverbuchung Lohnnebenkosten: SV-DGA (Dienstgeberanteil) 21,48% od. mit betr. Vorsorge 21,48% DB (Dienstgeberbeitrag zum Familien- lastenausgleichsfonds – FLAF) 4,5% DZ (Zuschlag zum DB) KU2 0,36% bis 0,44% Kommunalsteuer 3% an Gemeinde an die SV ans Finanzamt
Personalverbuchung Verbuchung der Abrechnung der Lohn- nebenkosten: (Ende d. Monats) SV-DGA: 6500 Sozialversicherung/3600 Verb. KK DB und DZ: 6600 DB 6610 DZ 3540 Verb. Finanzamt Kommunalsteuer: 6620 Kommunalst./3610 Verb. Gemeinde
Lohn-/Gehaltsverbuchung Überweisungen der Lohnsteuer, Sozialver-sicherung und übrigen Lohnnebenkosten (15. d. Folgemonats) 3540 Verb. Finanzamt/2800 Bank (LSt.+DB+DZ) 3600 Verb. KK/2800 Bank (SV-DNA+SV-DGA) 3610 Verb. Gemeinde/2800 Bank (Komm.-St.)