Das neue arbeitszeitgesetz

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Das neue arbeitszeitgesetz Die wichtigsten Eckpunkte des arbeitszeitpakets 2018 Dr. Silvia Weigl, MAS Dr. Claudia Wolfsgruber-Ecker

Das neue Arbeitszeitgesetz Chronologie des gesetzgebungsprozesses Initiativantrag vom 14.6.2018 das im Regierungsprogramm enthaltene Bekenntnis zu einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung soll mit 1.1.2019 umgesetzt werden massive Kritik  kein Begutachtungsverfahren; Ablehnungsrecht nur aus persönlichen Gründen; Ausschaltung der betrieblichen Arbeitnehmervertretung Abänderungsantrag und NR-Beschluss vom 5.7.2018 Freiwilligkeitsgarantie; Vorverlegung des In-Kraft-Tretens mit 1.9.2018 Beschluss des Bundesrates vom 12.7.2018 Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt I Nr. 53/2018 am 14.8.2018 Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz Ausgangsposition Im wesentlichen stellen sich drei Fragen: Wieviel / wann darf ich meine Mitarbeiter beschäftigen? Wie erfolgt die Vergütung der Arbeitszeit? Wer bestimmt die Arbeitszeit? Die AZG-Novelle betrifft vor allem die Frage 1 – Arbeitszeitgrenzen, Strafbarkeit Normalarbeitszeit 8/40 Stunden bleibt, damit bleibt die Vergütung fast unverändert. Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz höchstarbeitszeiten Bisher Neu ab 1.9.2018 10 Stunden/Tag 50 Stunden/Woche 12 Stunden/Tag 60 Stunden/Woche 12 Stunden/Tag und 60 Stunden/Woche (Sonderüberstunden) unter bestimmten Voraussetzungen (Betriebsvereinbarung bzw. Einzelvereinbarung + arbeitsmedizinisches Gutachten, etc.) Regeln zu Sonderüberstunden entfallen Im Schnitt von 17 Wochen max. 48 Stunden/Woche (ergibt sich aus der EU-Arbeitszeit-Richtlinie) 48 Stunden Grenze bleibt Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz 48-Stunden-grenze „Ist nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes eine Wochenarbeitszeit von mehr als 48 Stunden zulässig, darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten …“ Berechnung: Es sind die letzten 17 Wochen (= laufende Woche + 16 davor liegende Wochen) zugrunde zu legen (wandernder Zeitraum). Es gilt ein fixer 17 Wochen-Zeitraum (strittig). Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz Berechnung der 48-stunden-grenze „unberücksichtigt“ „neutral“ Zeiten des Urlaubs/Krankenstands werden mit null Stunden bewertet, der Divisor muss um diese Zeiten abgesenkt werden. Beispiel: fallen in den letzten 17 Wochen zwei Wochen Urlaub/Krankenstand an, sind diese Zeiten mit null Stunden zu bewerten, es wird durch 15 dividiert (statt 17) Ausfallzeiten sind als Arbeitszeiten zu werten, Divisor bleibt unverändert. Beispiel: fallen in den letzten 17 Wochen zwei Wochen Urlaub/Krankenstand an, sind diese Zeiten mit der wöchentlichen Normalarbeitszeit zu bewerten, es wird durch 17 dividiert.  Arbeitgeber kann zwischen diesen beiden Varianten wählen. Anders bei Zeitausgleich: Zeiten sind nicht als Arbeitszeiten zu werten, Divisor wird nicht geändert. Beispiel: fallen in den letzten 17 Wochen zwei Wochen Zeitausgleich an, sind diese Zeiten mit null Stunden zu bewerten, es wird durch 17 dividiert. Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz Vereinbarkeit/Freiwilligkeit von überstunden Bisher Neu ab 1.9.2018 Überstunden bis 10 Stunden tgl. und 50 Stunden wöchentlich können angeordnet werden, keine berücksichtigungswürdigen Interessen der AN Überstunden bis 12 / 60 Stunden können angeordnet werden (wenn keine Arbeitnehmer-interessen entgegenstehen) ABER…… Sonderüberstunden über 10 / 50 Stunden sind mit Betriebsrat oder Arbeitnehmer zu vereinbaren ……. Arbeitnehmer kann Überstunden über 10 / 50 Stunden ohne Grund ablehnen, darf deshalb nicht benachteiligt werden – Ablehnungsrecht und Benachteiligungsverbot Das neue Arbeitszeitgesetz

Freiwilligkeit der überstundenleistung Tages- und Wochenarbeitszeit NAZ 10h/50h 8h/40h 12h/60h Ablehnungsrecht („Freiwilligkeitsgarantie“?)  grundlos + willkürlich! Benachteiligungsverbot (Entgelt, Aufstiegsmöglichkeiten, Versetzung) + Motivkündigungsschutz! Ablehnungsrecht → wenn gewichtigere Gegeninteressen vorliegen! Bsp: Kinderbetreuungszeiten, öffentliche Verkehrsmittel, private Termine, Feierlichkeiten, etc. KEIN Ablehnungsrecht Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz Vergütung von überstunden Arbeitsleistung über 10/50 Stunden sind stets Überstunden – Ausnahme bei Gleitzeit Für Überstunden über 10/50 Stunden kann der Arbeitnehmer stets – auch abweichend von der Grundvereinbarung – wählen, ob Abgeltung in Geld oder Zeitausgleich zu erfolgen hat Wahlrecht soll möglichst frühzeitig, spätestens aber vor Abrechnung erfolgen Das neue Arbeitszeitgesetz

Überstundenvergütung/ Wahlrecht Tages- und Wochenarbeitszeit NAZ 10h/50h 8h/40h 12h/60h → Wahlrecht des Arbeitnehmers: Auszahlung oder ZA § 10 Abs 4 AZG: einseitiges Bestimmungsrecht des Arbeitnehmers! Wahl hat möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am Ende der Abrechnungsperiode zu erfolgen → Anspruch auf Auszahlung Ausnahme: Abbau der ÜSt durch Zeitausgleich wurde im KV/BV/Arbeitsvertrag vereinbart → KEINE Überstunden Abgeltung erfolgt durch den vereinbarten Monatslohn Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz Bestehende Regelungen „Bestehende Gleitzeitvereinbarungen bleiben aufrecht. Regelungen in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen vorsehen, werden durch die Änderungen … nicht berührt.“ Höchstgrenzen in Kollektivverträgen (zB Gastgewerbe-KV, 55 Stunden) bleiben  60-Stunden-Beschäftigung nicht strafbar, aber Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, die 56. bis 60. Stunde zu leisten Sonderüberstunden-Betriebsvereinbarungen strittig: Anlassfallbezogen (bzw. befristete) Betriebsvereinbarungen laufen aus Unbefristet abgeschlossene Betriebsvereinbarungen sind ggf. kündbar All-In-Verträge: ? Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz Übertragung von zeitguthaben bei durchrechnung Bisher Neu ab 1.9.2018 § 4 Abs. 7 AZG: „Der Kollektivvertrag kann bei einer Arbeitszeitverteilung gem. Abs. 4 und 6 eine Übertragung von Zeitguthaben in den nächsten Durchrechnungszeitraum zulassen.“ „……..eine mehrmalige Übertragung von Zeitguthaben und Zeitschulden in die nächsten Durchrechnungszeiträume zulassen.“ Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz gleitzeit Bisher Neu ab 1.9.2018 Höchstgrenzen 10 / 50 Stunden Höchstgrenzen 12 /60 Normalarbeitszeit bis 10 / 50 Stunden Normalarbeitszeit bis 12 / 60 Stunden, wenn vereinbart ist, dass Zeitausgleich in ganzen Tagen gewährt wird und ein Verbrauch im Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausgeschlossen ist, dh Zeitausgleich muss Freitag und/oder Montag möglich sein. Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz Bestehende regelungen „Bestehende Gleitzeitvereinbarungen bleiben aufrecht. Regelungen in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen vorsehen, werden durch die Änderungen … nicht berührt.“ Einige Kollektivverträge enthalten die Regelung der täglichen Normalarbeitszeit bei Gleitzeit mit 10 Stunden (?) Regelungen in Betriebsvereinbarungen bzw. Einzelvereinbarungen sind auszulegen Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz Gleitzeit - Überstunden Wenn am Ende der Gleitzeitperiode Zeitguthaben bestehen, die nicht übertragen werden können Arbeitsleistung außerhalb des Gleitzeitrahmens Arbeitsleistung über die tägliche Normalarbeitszeit wenn der Arbeitgeber über die (fiktive) Normalarbeitszeit Arbeitsstunden anordnet  nunmehr ausdrücklich im Gesetz verankert  Ob die Vereinbarung einer Normalarbeitszeit von bis zu 12 Stunden täglich sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab (nur bei „freiwilliger“ Leistung Normalarbeitszeit, hohe Stundenkontingente). Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz Wochenend- und feiertagsruhe Bisher Neu ab 1.9.2018 Beschäftigungsverbot von Samstag 13.00 Uhr bis inkl. Sonntag sowie an Feiertagen Zahlreiche Ausnahmen per Gesetz, Verordnung und Kollektivvertrag Zusätzlich: bei „vorübergehendem besonderem Arbeitsbedarf“ ist eine Beschäftigung an 4 Wochenenden oder Feiertagen pro Kalenderjahr und Arbeitnehmer zulässig Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz Ausnahmen von der wochenend- und feiertagsruhe (neu) bei vorübergehend auftretendem besonderen Arbeitsbedarf an maximal vier Wochenenden oder Feiertagen pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr darf nicht an vier auf einander folgenden Wochenenden erfolgen gilt nicht für Verkaufstätigkeiten nach dem ÖffnungszeitenGesetz Das neue Arbeitszeitgesetz

Betriebe mit Betriebsrat Betriebe ohne Betriebsrat Ausnahmen von der wochenend- und feiertagsruhe Betriebe mit Betriebsrat Betriebe ohne Betriebsrat Abschluss einer Betriebsvereinbarung (wird BV für wiederkehrende Ereignisse abgeschlossen, muss der Anlass umschrieben sein) Abschluss einer Einzelvereinbarung (wird EV für wiederkehrende Ereignisse abgeschlossen, muss der Anlass umschrieben sein) Der Arbeitnehmer hat kein Ablehnungsrecht Arbeitnehmer darf den Abschluss der Einzelvereinbarung ablehnen + Benachteiligungsverbot + Motivkündigungsschutz (Klage binnen zwei Wochen ab Kündigung) Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz Personengruppen Ausnahmen vom azg / arg Bisher Neu ab 1.9.2018 Leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind Nahe Angehörige des Arbeitgebers: volljährige Kinder Ehegatten und eingetragene Partner, wenn im gemeinsamen Haushalt lebend Lebensgefährten, wenn seit mind. 3 Jahren gemeinsamer Haushalt besteht Leitende Angestellte oder sonstige Arbeitnehmer, denen maßgebliche selbständige Entscheidungsbefugnis übertragen ist Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz Ausnahmen vom azg / arg Gesamte Arbeitszeit kann auf Grund der besonderen Merkmale der Tätigkeit nicht gemessen oder im Voraus festgelegt werden oder von diesen Arbeitnehmern hinsichtlich Lage und Dauer selbst festgelegt werden Arbeitszeitautonomie tritt in den Vordergrund! Vom AZG/ARG ausgenommene Personen unterliegen meist KV und Betriebsvereinbarungen. Dann gelten KV-Regeln zu Überstunden, Normalarbeitszeit, nicht aber die Höchstgrenzen. Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz „leitende angestellte“ (alte Rechtslage) Wahrnehmung von Führungsaufgaben (= Gestaltung von Teilbereichen eines Betriebes iSd Unternehmensziele) selbstverantwortliche Gestaltung des Teilbereichs (wer seinerseits von anderen, nicht der Unternehmensführung angehörenden Angestellten geführt wird, scheidet aus) Führungsaufgabe muss „maßgeblich“ sein; muss ein wichtiger Teilbereich eines Betriebes sein (Maßgeblichkeit hängt von Art und Größe des Betriebes, sowie den Besonderheiten der Gesamtorganisation ab) entweder „Vorgesetztenfunkion“ oder wesentliche Dispositionsbefugnisse auf kaufmännischem oder technischem Gebiet Führungskraft muss seine Arbeitszeit nach den Betriebserfordernissen in jeder Richtung weitgehend frei einteilen können Entgelthöhe im Zweifelsfall auch beachtlich (meist Inklusivgehalt) Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz „Sonstige Arbeitnehmer ……….“ „ …. denen maßgebliche selbständige Entscheidungsbefugnis übertragen ist“ Hier wird nicht auf die Führungskompetenz abgestellt, sondern Augenmerk auf Entscheidungsbefugnisse in sonstigen Angelegenheiten gelegt. Mitarbeiter verfügen über weitgehende Zeitautonomie zB. Spezialisten, Fachexperten, im Vertrieb tätige Arbeitnehmer ………… Daher können auch Arbeitnehmer der dritten Führungsebene erfasst sein Focus liegt auf der inhaltlichen Erledigung der Aufgabe, nicht auf der Anwesenheitszeit. Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz Nahe angehörige Eltern, Kinder, Ehegatten, eingetragene Partner, wenn im gemeinsamen Haushalt lebend; Lebensgefährten, wenn seit mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt lebend Arbeitgeber muss eine natürliche Person sein Abgrenzung zur familienhaften Mitarbeit: unentgeltliche Gefälligkeitsdienste ohne Eingliederung in den Betrieb aufgrund eines familiären Nahverhältnisses  keine Arbeitnehmer  keine Anwendung des AZG Anwendungsbereich der Ausnahme wahrscheinlich eher gering Das neue Arbeitszeitgesetz

Das neue Arbeitszeitgesetz Weitere Infos und Veranstaltungen Umfangreiches Informationsangebot auf wko.at Online-Ratgeber zur neuen Arbeitszeitregelung: https://arbeitszeit.wkoratgeber.at/ Webinar: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/webinar-neues-arbeitszeitgesetz.html Info-Veranstaltungen über die UAK und WIFI Im konkreten Anlassfall empfehlen wir sich rechtliche Unterstützung von den Experten der WKOÖ zu holen unter T 05-90909 Das neue Arbeitszeitgesetz