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Lenker-Arbeitszeitrecht NEU

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Präsentation zum Thema: "Lenker-Arbeitszeitrecht NEU"—  Präsentation transkript:

1 Lenker-Arbeitszeitrecht NEU
Überblick der neuen Rechtslage

2 Inhalt Umsetzung der EU-Lenker-Richtlinie 2002/15 EG
Inkrafttreten der AZG-Novelle Inhalt der notwendige Änderungen im Arbeitszeitgesetz Vorschau auf Änderungen der EU-Lenk-u. Ruhezeiten-VO Digitales Kontrollgerät – Wichtige arbeitsrechtliche Informationen

3 Umsetzung der EU-Lenker-Richtlinie 2002/15 EG
Ziel der Richtlinie 2002/15 EG Regelung der Arbeitszeit des Fahrpersonals im Bereich des Straßentransports Inkrafttreten RL gilt seit 2002 und sollte bis in Österreich umgesetzt werden. Wichtigste Inhalte der Richtlinie Die Richtlinie ergänzt die Verordnung 3820/85 (Lenk- und Ruhezeiten) in den Bereichen Wöchentliche Höchstarbeitszeit Ruhepausen Nachtarbeit Informationspflichten

4 2. Inkrafttreten der Änderungen im Arbeitszeitgesetz
Geplanter Termin für Inkrafttreten: Tatsächliches Inkrafttreten: derzeit noch ungewiss! Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist abzuwarten Neue Regelungen sind ab Veröffentlichung des Gesetzes (voraussichtlich August 2006) anzuwenden und einzuhalten

5 3. Inhalt der notwendigen Änderungen im Arbeitszeitgesetz
Wöchentliche Höchstarbeitszeit Regelung bisher Durchrechnungszeitraum 52 Wochen (durch KV) Durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche 55 Stunden (durch KV) Max. Arbeitszeit in der Einzelwoche 56 Stunden (durch KV) Bei Arbeitsbereitschaft Überschreitung von 56 Stunden zulässig (durch KV) Der KV Güterbeförderung hat bisher von allen Möglichkeiten Gebrauch gemacht.

6 Regelung NEU Durchrechnungszeitraum bis zu 17 Wochen, durch KV auf max. 26 Wochen erweiterbar Durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche (NAZ + Üst) 48 Stunden Max. Arbeitszeit in der Einzelwoche (NAZ + Üst) 60 Stunden (durch KV) Bei Arbeitsbereitschaft Überschreitung von 48 Stunden zulässig (durch KV) Der KV Güterbeförderung muss an die neuen Bestimmungen angepasst werden. Durchrechnungszeitraum Beginn kann festgelegt werden: In Betrieben mit gewähltem Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung In Betrieben ohne gewählten Betriebsrat durch Einzelvereinbarung

7 Zusammenrechnung von Arbeitszeiten
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bei Beginn des Arbeitsverhältnisses bzw. beim erstmaligen Einsatz als Lenker zur Vorlage schriftlicher Arbeitszeitaufzeichnungen aller nicht auf der Fahrerkarte gespeicherten Arbeitszeiten bei anderen Arbeitgebern auffordern.

8 Ruhepausen Regelung bisher Mindestens 30 Minuten
Bei Tagesarbeitszeit von mehr als 6 Stunden Teilungsmöglichkeit in 2x15 oder 3x10 Minuten Weitere Teilungsmöglichkeiten durch BV oder Arbeitsinspektorat, ein Teil mindestens 10 Minuten

9 Regelung NEU Mindestens 30 Minuten bei Tagesarbeitszeit von 6 bis 9 Stunden Stunden Mindestens 45 Minuten bei Tagesarbeitszeit ab 9 Stunden Teilungsmöglichkeit in mehrere Teile von mindestens 15 Minuten, 1. Teil nach spätestens 6 Stunden Kollektivvertrag Güterbeförderung Ruhepause von 1 Stunde nach Tagesarbeitszeit von 6 Stunden die Neuregelung ist daher bereits erfüllt

10 Nachtarbeit Die Nachtarbeit für Lenker wird neu geregelt.
Nachtarbeit ist jede Tätigkeit zwischen 0.00 und 4.00 (gesetzlich definierter Nachtzeitraum) Konsequenzen der Nachtarbeit: Arbeitszeitgrenze an Tagen mit Nachtarbeit beträgt 10 Stunden Ausgleichspflicht innerhalb von 14 Tagen Zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten durch Kollektivvertrag Der KV Güterbeförderung muss an die neuen Bestimmungen angepasst bzw. ausverhandelt werden.

11 Informationspflichten
Notwendige Zusatzangaben in Dienstzettel oder Arbeitsvertrag Hinweis samt Einsichtsmöglichkeit auf Arbeitszeitgesetz samt Verordnungen und Regierungsübereinkommen Arbeitsruhegesetz samt Verordnungen und Bescheide VO 3820/85 – Lenk-u. Ruhezeiten alt (bis ) VO 561/2006 – Lenk-u. Ruhezeiten neu (ab VO 3821/85 – Kontrollgerät Arbeitszeitaufzeichnungen Lenker hat auf Verlangen Anspruch auf Kopie der AZ-Aufzeichnungen

12 Verstöße gegen vorgeschriebene Zusatzangaben
Minderung oder gänzlicher Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nach dem DHG (Dienstnehmerhaftpflichtgesetz) Ausnahme: Verstoß für Schaden oder Schadenshöhe ohne Bedeutung

13 Strafbestimmungen Verstöße von Arbeitgebern gegen die neuen AZG-Bestimmungen Sind grundsätzlich mit Geldstrafe von € 72 bis € 1815 zu bestrafen

14 4. Vorschau – Änderungen der VO 3820/85 (Lenk- und Ruhezeiten)
Ziel der neuen Lenk- und Ruhezeiten-VO 561/2006 Verbesserung der sozialen Bedingungen der Lenker Verbesserung der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr Inkrafttreten Betreffend digitales Kontrollgerät am Betreffend der übrigen Bestimmungen am

15 Wichtigste Inhalte der neuen Verordnung
Lenkpause Bisher: Minuten nach 4,5 Stunden Lenkzeit, - Teilung der LP in 15-Minuten-Abschnitte möglich (gilt bis ) Neu : - 1. Pausenteil 15 Minuten, 2. Pausenteil 30 Minuten (gilt ab ) Tägliche Ruhezeit Bisher: Stunden innerhalb von 24 Stunden bei insgesamt 12 Stunden Teilung möglich, letzter Teil mind. 8 Stunden (gilt bis ) Neu: - Bei geteilter Ruhezeit 1. Teil mind. 3 Stunden, letzter Teil mind. 9 Stunden (gilt ab )

16 Reduzierte tägliche Ruhezeit
Bisher: - 3 x pro Woche mind. 9 Stunden - Ausgleich durch zusätzliche Ruhezeit bis zum Ende der Folgewoche (gilt bis ) Neu: - 3 x pro Woche mind. 9 Stunden und weniger als 11 Stunden - Keine Ausgleichsruhezeit mehr notwendig (gilt ab ) Tägliche Ruhezeit bei 2-Fahrer-Besetzung Bisher: - innerhalb von 30 Stunden mind. 8 Stunden pro Lenker Neu: - innerhalb von 30 Stunden mind. 9 Stunden pro Lenker nach dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit (gilt ab )

17 Reduzierte Wöchentliche Ruhezeit
Bisher: Stunden am Standort des FZ/Heimatort des Lenkers 24 Stunden an anderen Orten Spätester Beginn nach 6 Tageslenkzeiten Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche (nach der verkürzten Woche, im Anschluss an 8-stündige Ruhezeit (gilt bis ) Neu: - Weniger als 45 Stunden, mind. 24 Stunden - Spätester Beginn am Ende von 6 24-Stunden-Zeiträumen nach Ende der letzten Wochenruhezeit - DoppelWO: 2 „Voll“-Ruhezeiten (je 45 Stunden), oder 1 „Voll“-Ruhezeit + 1 red.Ruhezeit (24 Stunden) - Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche (nach der verkürzten Woche im Anschluss an 9-stündige Ruhezeit (gilt ab )

18 5. Digitales Kontrollgerät
Wichtigste Arbeitgeberpflichten Ordnungsgemäße Verwendung von Kontrollgerät und Fahrerkarte Schulung der Lenker (ca. 4-6 Stunden) Aushändigung einer Bedienungsanleitung Ausreichend Papier für den Drucker Ehestmögliche Reparatur bei Defekt Sicherstellung der Einhaltung von KFG und KontrollgerätVO durch Lenker

19 Herunterladen von Daten
Alle Daten aus Kontrollgerät spätestens alle 3 Monate samt digitaler Signatur Alle Daten der Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage samt digitaler Signatur Übertragung auf externen Datenträger Anfertigung von Sicherungskopien auf eigenem Datenträger Jederzeitige elektronische Wiedergabe muss möglich sein

20 Wichtigste Lenkerpflichten
Aufbewahrungspflicht 365 Tage Speicherpflicht für Daten aus Kontrollgerät 2 Jahre Aufbewahrungspflicht für alle Arbeitszeitaufzeichnungen der Lenker Wichtigste Lenkerpflichten Mitführverpflichtung Bisher: - Schaublätter der laufenden Woche + Schaublatt des letzten Lenktages der Vorwoche (gilt bis ) Neu ab : Analoges Kontrollgerät - alle Schaublätter

21 Alle Ausdrucke aus Kontrollgerät und handschriftlichen Aufzeichnungen für laufende Woche + vorausgehende 15 Kalendertage (ab KT) Fahrerkarte (wenn vorhanden – Mischbetrieb) Digitales Kontrollgerät Alle Ausdrucke und handschriftlichen Aufzeichnungen aus Kontrollgerät Mischbetrieb: Alle Schaublätter von gelenktem LKW mit analogem Kontrollgerät für laufende Woche + vorausgehende 15 Kalendertage (ab KT) Fahrerkarte

22 Bestätigung lenkfreie Tage
Für lenkfreie Tage im Zeitraum der Mitführpflicht (Krankenstand, Urlaub, etc.) Bestätigung samt Begründung Verpflichtung gemäß Kollektivvertrag (Art VI a Ziffer 24 h) Eigenes Formblatt der EU bis Pflichten bei Betriebsstörung des Kontrollgerätes Auf Schaublatt oder separatem Beiblatt zum Schaublatt oder der Fahrerkarte Händischer Eintrag der Zeitgruppen Name des Lenkers + Führerscheinnummer, oder Lenkername + Nummer der Fahrerkarte Unterschrift des Lenkers

23 Pflichten bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Fehlfunktion der
Fahrerkarte Vor Fahrtbeginn und bei Fahrtende Ausdruck aus dem Kontrollgerät + händischer Eintrag bestimmter Zeitgruppen Name Nummer der Fahrerkarte oder Führerscheinnummer Unterschrift am Ausdruck Diebstahls- bzw. Verlustmeldung + Antrag auf Ersatzausstellung Fortsetzung der Fahrt ohne Fahrerkarte für höchstens 15 Kalendertage, max. bis zur frühestmöglichen Rückkehr in den Betrieb

24 Strafbestimmungen Verstöße von Arbeitgebern gegen die Bestimmungen betreffend das Kontrollgerät Sind mit Geldstrafe Von € 218 bis € 2180 zu bestrafen


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